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Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0615, von Rangierkilometer bis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren Öffnen
613 Rangierkilometer - Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren kurzen Nadstand haben und nach allen Seiten freie Aussicht gewähren. Auf einzelnen Bahnhöfen wird das N. durch Schiebebühnen bewirkt, durch welche die einzelnen Nagen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0445, von Prinzenkronen bis Prioritätsaktien Öffnen
versehenen Gläubiger eine be- stimmte Rangordnung vorgesehen, welche für die Befriedigung maßgebend ist. (S. Rangordnung im Konkursverfahren.) Prioritäten, s. Prioritätsaktien. Prioritätsaktien oder Stammprioritäts- akticn oder Prioritäten
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0012, von Konkursmasse bis Konnewitz Öffnen
und seiner Familie bewilligte Unterstützung zu berichtigen. Die Forderungen der gantlichen Gläubiger (Konkursgläubiger) werden nach folgender Rangordnung und bei gleichem Rang nach Verhältnis ihrer Beträge berichtigt: 1) Die für das letzte Jahr vor
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0416, von Vorname bis Vorschaltwiderstand Öffnen
. Vorrecht, s. Privilegium und Priorität; über V. (oder Vorzugsrecht) im Konkurs s. Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren. Vorreinigung, eine Operation der Zuckerfabrikation, der solcher Rohzucker, der nicht rein oder weiß genug ist, um bei
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0420, von Vorverfahren bis Vos Öffnen
herrschende Taktart andeuten. Vorzugserbe, s. Anerbe. Vorzugsrecht, s. Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren. Vos, Cornelis de, vläm. Maler, geb. 1585 zu Hülst, war in Amsterdam thätig, wo er 1651 starb. Unabhängig von Rubens und van Dyck