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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kreuzsegel - Kreuzzüge.

gehaltenen K. die Fähigkeit zu, allerlei Krankheiten der Menschen anzuziehen, und man findet ihn zum Teil aus diesem Grund sehr häufig in den Hütten der Gebirgsbewohner.

Kreuzsegel, s. Takelung.

Kreuzspinne (Epeira diadema L., s. Tafel "Spinnentiere"), Spinne aus der Ordnung der Webespinnen und der Familie der Zweilungigen (Dipneumones), 15-18, das Männchen nur 11 mm lang, mit vier im Quadrat stehenden mittlern und zwei Paar schräg an den Seitenrand des Kopfbruststücks gerückten Augen, breitem, kurz eiförmigem Hinterleib und ziemlich dicken Beinen, von denen das vorderste Paar am längsten, aber nur etwa um die Hälfte länger als der Körper ist, auf dem Kopfbruststück und an den Beinen hell rostrot, an letztern braun gebändert, auf dem Hinterleib weißgrau, seitlich schwarz marmoriert, überall weiß getupft, in der Mittellinie mit großen hellgelben Flecken, die vorn ein Kreuz bilden, lebt in Gärten, Gebüschen und lichten Nadelwäldern im größten Teil Europas, besonders in der Nähe von Wasser, spinnt senkrechte, radartige Nester, tötet die sich in diesen fangenden Insekten durch einen Biß, zerkaut sie und saugt den mit Speichel vermischten Brei auf. Im Herbst hängt das befruchtete Weibchen die in ein festes Säckchen eingesponnenen gelben Eier an einem geschützten Ort zur Überwinterung auf und stirbt bald darauf. Daß die K. giftig sei, ist eine Fabel, ihr Biß verursacht nur Jucken.

Kreuzstein, kreuzförmige Zwillingskristalle des Harmotoms (Barytkreuzstein) und Phillipsits (Kalkkreuzstein); s. auch Staurolith.

Kreuzstich, in der Straminstickerei derjenige Stich, welcher vier Fäden Höhe und Breite des Kanevas in Gestalt eines liegenden Kreuzes überspannt. Er wird neben dem Plattstich vorzugsweise in der Leinenstickerei (s. d.) verwendet.

Kreuzthal, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Siegen, an der Fernthal, Knotenpunkt der Linien Hagen-Betzdorf und K.-Kölbe der Preußischen Staatsbahn, hat Hütten- und Walzwerkbetrieb, Eisengruben und (1885) 1210 meist evang. Einwohner.

Kreuzthaler hießen wegen des darauf geprägten Kreuzes der Albertusthaler (s. d.), der Kronenthaler (s. d.) und der Crociato oder Scudo della croce (venezianische Silbermünze).

Kreuztragung Christi, häufiger Darstellungsgegenstand der bildenden Kunst des Mittelalters und der Neuzeit, welcher besonders durch Raffael (Lo spasimo di Sicilia, im Museum zu Madrid) eine klassische Verkörperung gefunden hat. Die K. ist ein Bestandteil des sogen. Kreuzwegs (s. d.) oder der Passion (s. d.). S. Tafel "Bildhauerkunst VI", Fig. 7.

Kreuzung, die Paarung von Pflanzen oder Tieren, welche verschiedenen Arten angehören, liefert Bastarde, während die K. von Individuen verschiedener Rassen zu Blendlingen führt. Die Viehzucht benutzt die K. (Durchkreuzen) zwischen verschiedenen Rassen oder selbst nur Schlägen zur Erzielung gewisser vorteilhafter und zur Beseitigung unvorteilhafter Eigenschaften. In der Gärtnerei sucht man durch K. Produkte zu erzielen, die in Größe, Form und Farbe der Blätter und Blüten, Zeit des Blühens oder Geschmack, Größe und Dauerhaftigkeit der Frucht etc. Vorteile gewähren. Vgl. Bastard, Bastardpflanzen und Viehzucht.

Kreuzungsbogenfries, s. Fries.

Kreuzverband, s. Steinverband.

Kreuzverhör (engl. Cross-examination), im englischen Prozeßrecht, nach welchem die Zeugen und Sachverständigen vor Gericht von den Parteien selbst verhört werden, die Befragung der erstern durch die Gegenpartei. Es wird hier nämlich zwischen examination in chief (Hauptverhör), Vernehmung des Zeugen durch die Partei, welche ihn benannt hat, und cross-examination (K.), Vernehmung desselben durch den Prozeßgegner, unterschieden. Der Zweck der letztern ist der, die Sache möglichst aufzuklären, das Gedächtnis und die Wahrheitsliebe zu prüfen und etwanige Widersprüche in den Angaben darzuthun. Das K. ist aus dem englischen in das französische Prozeßverfahren übergegangen, und auch die deutsche Zivilprozeßordnung hat dasselbe insofern adoptiert, als hiernach (§ 362, 379) die Parteien berechtigt sein sollen, dem Zeugen oder Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, welche sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Deponenten für dienlich halten, indem über die Zulässigkeit solcher Fragen nötigen Falls das Gericht entscheiden, auch der Vorsitzende befugt sein soll, der Partei zu gestatten, an den Zeugen oder Sachverständigen unmittelbar Fragen zu richten. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 238, 239) ist die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und von dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden in der Hauptverhandlung zu überlassen, eine Bestimmung, von welcher jedoch in der Praxis nur wenig Gebrauch gemacht wird. Dagegen ist die Bestimmung von Wichtigkeit, wonach nicht nur den beisitzenden Richtern, Schöffen oder Geschwornen, sondern auch der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger auf Verlangen von dem Vorsitzenden zu gestatten ist, Fragen an die Zeugen oder Sachverständigen zu richten.

Kreuzvogel, s. v. w. Kreuzschnabel; auch s. v. w. Seidenschwanz.

Kreuzweg, in katholischen Gegenden die Nachbildung des legendarischen, gewöhnlich in sieben Stationen geteilten Leidenswegs Christi vom Haus des Pilatus bis zum Kalvarienberg (Golgatha). An jeder Station wird ein Bildstock, eine Kapelle, eine Freigruppe oder ein Relief angebracht, vor welchen die Gläubigen ihre Andacht verrichten. An Wallfahrtsorten sind die Stationen mit ewigen Lampen, Blumenspenden, Kerzen etc. versehen. Ein berühmter K. sind die sieben Stationen von Adam Kraft (s. d.) auf dem Weg zum Johanniskirchhof in Nürnberg.

Kreuzweh, s. v. w. Hüftweh.

Kreuzwoche, s. Gangwoche.

Kreuzzüge, die von den christlichen Völkern des Abendlandes seit dem Ende des 11. bis gegen Ende des 13. Jahrh. zur Eroberung Palästinas und zum Sturz der mohammedanischen Macht unternommenen Kriegszüge, so genannt von dem roten Kreuz von Zeug, welches die Teilnehmer an denselben, die Kreuzfahrer, mit Hinweisung auf Luk. 14, 27 auf der rechten Schulter trugen. Sie sind nicht nur als ein in kriegerischen Heldenthaten hervortretender Ausdruck des Verlangens, die heiligen Stätten Palästinas vom Joch der Ungläubigen zu befreien, sondern ebensowohl als eine Reaktion des Christentums gegen den unter den Kalifen weit vorgedrungenen Islam aufzufassen, als ein großartiger, wenn auch schließlich mißlungener, so doch folgenreicher Versuch der abendländischen Christenheit, die an den Islam verlornen altchristlichen Gebiete wiederzugewinnen und die Herrschaft des Kreuzes noch weiter auszudehnen. Schon seit Konstantins d. Gr. Zeit, der neben