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Beschneidepresse – Beschreibung
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Beschneiden (der Pflanzen)'
dichtere Baumkronen zu erhalten. Sind diese Gewächse Frühjahrsblüher (Akazien, Callistemon, Azaleen), so geschieht das B.
erst nach Beendigung der Blütezeit. Dieser allgemeine Frühjahrsschnitt an Topfpflanzen wird größtenteils während des
Verpflanzens der Gewächse vorgenommen. Der Schnitt ist stets mit scharfen Instrumenten (Messer, Gehölzschere, Baumsäge)
auszuführen, und es dürfen nur glatte Schnittwunden hinterlassen werden, weshalb auch die vermittelst der Säge verursachten
Wunden nachträglich mit dem Messer glattzuschneiden sind. Alle bedeutendern Schnittflächen sind mit Baumwachs zu
verstreichen, da sie andernfalls schwer überwallen und leicht durch Eindringen von Nässe in das Holz zu Faulstellen
Veranlassung geben.
Beschneidung (grch. peritome; lat.
circumcisio; hebr. mila), die bei verschiedenen Völkern
noch jetzt herrschende Sitte, die Vorhaut des männlichen Gliedes (s. Geschlechtsorgane) ab- oder
einzuschneiden. Diese Körperverstümmelung fand sich im Altertum besonders in Äthiopien (nach Herodots Bericht), Ägypten und
den an dieses angrenzenden asiat. Landschaften und wird noch jetzt von Juden, Kopten, christl. Abessiniern und
Mohammedanern, außerdem von sehr vielen afrik., von amerik. und austral. Völkerschaften geübt. Durch den Islam ging sie von
den Arabern, die sie auf Ismael zurückführten, zu Türken, Persern und Indern über. Bei den Ägyptern geschah sie im 14.
Lebensjahre (nach 1 Mos. 17, 25), wohl nur im Priester- und Kriegerstande, bei den Völkern des
Islams erfolgt sie zwischen 6. und 15., meist aber im 13.; die Juden vollziehen sie am achten Tage nach der Geburt. Doch
scheint sie zur Zeit des alten Israels beim Eintritt der Mannesreife vorgenommen worden zu sein. Für die jüngste litterar. Schicht
des Pentateuchs ist die B. das Symbol des von Gott mit Abraham geschlossenen Bundes
(1 Mos. 24, 4). Durch sie wird der «Beschnittene» in den Bund Gottes mit Israel aufgenommen
(3 Mos. 12, 3). Sie ist bei Strafe der Ausrottung anbefohlen und soll am achten Tage erfolgen.
Dies ist die Grundlage der Geltung der B. für Glaubensgenossen, Knechte, Schutzverwandte im Judentum. In Zeiten ritueller
Gleichgültigkeit oder Freisinnigkeit (s. Reformjudentum) kam sie in Wegfall. Jeder Jude, nötigenfalls auch
eine Frau, darf sie verrichten; sie geschieht in der Regel mit feierlichem Ritus von eigens darin geübten Männern, genannt
Mohel, d. i. Beschneider. An einigen Orten ist ein Wundarzt zugegen. Dieser seltsame
Gebrauch hat sicher nichts mit diätetischen Rücksichten (Reinlichkeit u. a.) zu thun, die dem höchsten Altertum, in das er
zurückreicht, völlig fremd sind, sondern wurzelt wie die meisten traditionellen Körperverstümmelungen in religiösen Anschauungen
der Vorzeit, wie denn die B. noch jetzt bei vielen wilden Völkern die Aufnahme unter die waffen-, heirats- und kultfähigen Männer
des Stammes bedeutet. Wohl zu unterscheiden sind von der B. der Knaben die Operationen an den weiblichen Geschlechtsteilen,
besonders der Klitoris, die in vielen, namentlich mohammed. Ländern herkömmlich sind und vielfach gleichfalls B. benannt
werden. – An die Stelle der B. ist in der christl. Kirche die Taufe getreten. Die B. Christi
(Beschneidungsfest, festum circumcisionis) wurde
nach Luk. 2, 21 bereits gegen Ende des 4. Jahrh. im Abendlande am 2. Jan. kirchlich gefeiert,
↔ ursprünglich als Buß- und Fasttag, später als Freudenfest. – Über die Verbreitung der B. vgl. H. Ploß, Das
Kind in Brauch und Sitte der Völker (2. Aufl., 2 Bde., Berl. 1882); ders., Geschichtliches und Ethnologisches über
Knabenbeschneidung (Lpz. 1885).
Bescholtenheit. Wer infolge seines Lebenswandels die Unbescholtenheit verscherzt (z. B.
Vagabunden und öffentliche Dirnen), wer wegen gemeiner Vergehen auch ohne Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
bestraft ist, wird von der Obrigkeit wie von der Gesellschaft anders angesehen als ein Unbescholtener. Bei der Übertragung einer
Vormundschaft, einer Pflegschaft, einer Konkursverwaltung, bei der Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugnisses, bei der
Auswahl zum Geschworenen oder Schöffen, bei der Frage, ob der von den Eltern verweigerte Ehekonsens richterlich zu
ergänzen ist, ob eine Person aus einer Genossenschaft ausgestoßen, von der Börse ausgeschlossen werden darf, in eine
Innung aufzunehmen ist, kommt noch jetzt die B. in Betracht. Die Römer faßten derartige Fälle zusammen mit der Bezeichnung
infamia facti oder turpitudo
(S. auch Anrüchigkeit und Ehre.)
Besch-Parmak-Dagh, Berg, s. Latmos.
Beschränkter Unterthanenverstand, meist ironisch gebrauchter Ausdruck, herzuleiten aus einem Erlaß
des preuß. Ministers von Rochow vom 15. Jan. 1838, worin folgender Satz vorkommt: «Es ziemt dem Unterthanen nicht, die
Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen.»
Beschränkungen. Die B. des Eigentümers in der Verfügung über sein Grundstück bestehen teils im
Interesse der Nachbarn (s. Legalservituten), teils in allgemeinem Interesse. Dahin gehören die B. der
Waldeigentümer zur Erhaltung der Forsten (s. Forstpolizei und Waldgenossenschaften),
die baupolizeilichen B. (s. Baupolizei), die Rayonbeschräntungen (s. Festungsrayon),
die Deichlasten (s. Deich), die Zwangspflicht zur Bildung von Wassergenossenschaften
(s. Wasserrecht), die sich aus dem Bergrecht
(s. Bergwerkseigentum 4)
ergebenden B., die Unterwerfung unter die Enteignung (s. d.).
Beschreibung, im weitesten Sinne die sprachliche Darstellung eines Gegenstandes durch Angabe
mehrerer Merkmale. Sie giebt das Eigentümliche seiner Erscheinung, versinnlicht, individualisiert ihn, während die Erklärung
abstrakt ist, den Gegenstand generalisiert. Gegenstand der B. kann jedes wirkliche oder als wirklich gedachte Ding sein
(s. Erzählung); doch gehören vorzugsweise die Werke der Natur und Kunst sowie körperliche und geistige
Zustände und Charaktere hierher. Die B. muß treu und anschaulich sein, d. h. sie darf nur vorhandene Züge bieten und muß diese
zu einem Bilde gestalten, das die wirkliche Anschauung ersetzt. Da die B. gewöhnlich belehren oder auf die Phantasie wirken soll,
so hat man sie in Lehrbeschreibung oder B. schlechtweg und in Schilderung eingeteilt. Die poetische B. oder
Schilderung will durch Zusammenfassung mannigfaltiger, die Phantasie anregender
Merkmale das Gefühl auf eine bestimmte Weise erregen, und löst ihre Aufgabe um so sicherer, je lebendiger sie individualisiert.
Ein Gedicht, dessen Zweck die ästhetische B. eines Ganzen ist, heißt ein beschreibendes,
im engern Sinne eins, das einen Naturgegenstand behandelt. Die