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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Malerpinsel; Maler-Radierer; Malerschulen; Malesherbes; Malet

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Malerpinsel - Malet

fressenen Wirbeln besitzt und die Flußperlen liefert. Diese werden besonders in den kleinen, kalkarmen, über Urgebirgsgrund strömenden Flüssen Böhmens, Sachsens und Nordbayerns, aber auch in Schweden und Lappland gewonnen. Die Fischerei auf Perlenmuscheln ist meist Regal und wird verpachtet; in einem Zeitraum von 117 Jahren betrug der Wert der Perlenausbeute in ganz Sachsen etwa 13000 Thlr.

Malerpinsel, s. Pinsel.

Maler-Radierer, Maler-Kupferstecher (frz. peintre-graveur), ein Künstler, welcher hauptsächlich nach eigenem Entwurf Kupferstiche ausführt; auch ein Verzeichnis solcher Kupferstiche, so besonders von Bartsch, Le peintre-graveur (21 Bde., Wien 1803‒21); Passavant, Le peintre-graveur (6 Bde., Lpz. 1860‒64); Andresen, Die deutschen M. (ebd. 1866 fg.).

Malerschulen, Fachschulen zur Ausbildung von Dekorations- und Zimmermalern, sind in der Regel mit Lackiererschulen (s. d.) verbunden.

Maler- und Anstreicherarbeiten, ein Teil des Bauanschlags (s. d.), werden nach den Farbenmaterialien, welche zum Anstrich (s. d.) dienen, eingeteilt; man rechnet auch das Vergolden und Bronzieren zu den M. u. A. Bei Façaden rechnet man die volle Fläche, indem man annimmt, daß die auszulassenden Öffnungen als Thüren, Fenster u. s. w. sich mit den Mehrarbeiten in den Leibungen, vorspringenden Gesimsen, Verdachungen u. s. w. ausgleichen. Bei Thüren berechnet man nur die beiden großen Flächen, obgleich die Holzstärken ebenfalls gestrichen werden müssen. Bei Fenstern rechnet man nur eine Seite in vollem Quadratmaß und nimmt an, daß für die ausfallenden Glasflächen die andere Seite mitgestrichen werden kann. Im allgemeinen wird Material und Arbeitslohn nicht getrennt veranschlagt. Nach dem Baugewerkskalender 1896 kostet:

1 qm Fußböden, Brettwände n. dgl. 3mal mit guter M.

Ölfarbe zu streichen, einschließlich Verkitten der Fugen 0,55‒0,60

1 〞 Fußböden wie vorher zu streichen und mit Fußbodenlack zu lackieren 0,70‒0,80

1 〞 Fenster von außen holzartig, von innen 3mal weiß zu streichen und zu lackieren 1,12‒1,40

1 〞 Façaden 1mal zu ölen und 3mal mit Ölfarbe zu streichen 1,00‒1,25

1 〞 desgleichen 1mal zu ölen, sandsteinartig in Ölwachsfarbe zu streichen 1,20‒1,50

1 〞 geputzte Wandflächen 2mal mit Kalkfarbe zu streichen 0,15‒0,25

1 〞 desgleichen zu seifen, mit Leimfarbe zu streichen und mit Linien abzuziehen 0,15‒0,20

1 〞 Decke zu malen und mit verziertem Gesims, Schlußleiste, Fries und Rosette zu versehen 0,95‒1,15

1 〞 Decke mit Stuckgesims und Deckenleiste zu verzieren und zu vergolden 1,20‒2,35

1 〞 zweimaliger Anstrich mit Holzteer 0,45

Malesherbes (spr. mălsärb), Chrétien Guillaume de Lamoignon de, franz. Staatsmann, geb. 6. Dez. 1721 zu Paris, war schon im Alter von 24 J. Parlamentsrat und 1750‒63 Direktor der obersten Censurstelle. Später als Präsident der Steuerkammer (Cour des Aides) verfolgte er die habsüchtigen Generalpächter und widersetzte sich den Steueredikten des Hofs. Als der Hof die Parlamente auflöste, richtete er 1771 an Ludwig ⅩⅤ. eine kühne Vorstellung, in der er die Berufung der Reichsstände forderte, was die Verbannung auf seine Güter und auch die Auflösung der Steuerkammer zur Folge hatte. Mit der Thronbesteigung Ludwigs ⅩⅥ. und der Herstellung der Parlamente trat M. wieder an die Spitze der Steuerkammer. Seine Popularität bewog den König, ihm 1775 die Verwaltung des Innern zu übertragen, während sein Freund Turgot die Finanzen erhielt. Die Reformbestrebungen beider Männer scheiterten an dem Widerstande des Hofs und der Parlamente, und der Rücktritt Turgots bewog auch M. 12. Mai 1776 zur Abdankung. 1787, kurz nach dem Zusammentritt der Versammlung der Notabeln, rief ihn der Hof nochmals ins Ministerium, aber man gestattete ihm keinen Einfluß, so daß er schon vor Versammlung der Reichsstände, deren Berufung er dringend angeraten hatte, wieder zurücktrat. Er war dann in dem Prozeß des Königs einer von dessen Verteidigern, wurde Dez. 1793 verhaftet und einer Verschwörung angeklagt. Am 22. April 1794 starb er unter der Guillotine. M. hinterließ zahlreiche Schriften über Landbau und Botanik. Über seine Thätigkeit als Präsident der Steuerkammern geben Ausschluß die «Mémoires pour servir à l’histoire du droit public de la France» (Brüss. 1779). Nach seinem Tode erschienen von ihm: «Pensées et maximes» (Par. 1802), «Mémoires sur la librairie et la liberté de la presse» (ebd. 1809; 2. Aufl. 1827), «Œuvres inédites» (ebd. 1808; 2. Ausg. 1822). – Biographien M.’ schrieben Dubois (3. Aufl., Par. 1806), Gaillard (ebd. 1805), Boissy d’Anglas (2 Bde., ebd. 1819‒21), Rozet (ebd. 1831), Dupin (ebd. 1841) und Vignaux, Mémoires sur M. (ebd. 1874). 1826 wurde ihm im Justizpalast zu Paris ein Denkmal errichtet.

Malet (spr. -leh), Claude François de, franz. General, geb. 28. Juni 1754 zu Dôle (Franche-Comté), bekannt durch seine Verschwörung gegen Napoleon Ⅰ., trat im Alter von 16 J. in die Armee und stellte sich 1790 als eifriger Anhänger der Revolution an die Spitze der Nationalgarde seiner Heimat. Später ging er als Kapitän zur Rheinarmee, wurde 1799 Brigadegeneral in der Alpenarmee, kam 1805 nach Italien und erhielt das Gouvernement zu Pavia. Weil er aber seine republikanische Gesinnung nicht verleugnete, wurde er 1807 abgesetzt und 1808‒12 gefangen gehalten. Schon 1809 suchte er vergebens eine Verschwörung gegen Napoleon anzuzetteln und im Juni 1812, während des russ. Feldzugs, glaubte er die Zeit gekommen, seinen lange gehegten Plan, den Kaiser zu stürzen, auszuführen. Er entfloh in der Nacht vom 22. zum 23. Okt. mit dem Abbé Lafon aus der Haft, erschien in den Kasernen und suchte die Soldaten aufzuwiegeln. Dem Platzkommandanten General Hullin teilte er den Tod des Kaisers und die Errichtung einer Provisorischen Regierung mit, wurde aber von Hullin und seinem Adjutanten überwältigt. Schon am nächsten Tage wurde M. mit seinen Mitschuldigen, den Generalen Guidal und Lahorie, vor eine Militärkommission gestellt und 29. Okt. 1812 mit seinen beiden Gefährten erschossen. – Vgl. Lemare, M., ou coup-d’œil sur l’origine, les éléments, le but et les moyens des conjurations, etc. (Par. 1814); Lafon, Histoire de la connjuration de M. (ebd. 1814); Procès M. (ebd. 1826); Saulnier, Éclaircissements sur la conspiration de M. (ebd. 1834); Dourille, Histoire de la conspiration de M. (ebd. 1840); Hamel, L’histoire des deux conspirations du général M. (ebd. 1873).

Malet (spr. mällĕt), Sir Edward Baldwin, engl. Diplomat, geb. 10. Okt. 1837 im Haag, Sohn Sir Alexander Charles M.s, frühern engl. Gesandten beim Deutschen Bundestage, trat, in Eton und Oxford erzogen, 1854 als Attaché seines Vaters