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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
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.), etwas Festgesetztes, Bestimmtes; Vertrag.
Constitutum debĭti (lat.), bei den Römern das eine neue Verbindlichkeit
begründende Versprechen an den Gläubiger, eine Schuld zahlen zu wollen. Es hatte keine Bedeutung, wenn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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.
Constitutio Unigenitus (lat.), s. Unigenitus.
Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0566,
Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen) |
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Leistungen, z. B. Beköstigung des Geschäftspersonals, Gewährung von Wohnung an dasselbe, zu fordern hat, ferner der an den Geschäften gemachte reine Gewinn, während dieses Konto für den etwanigen reinen Verlust zu debitieren ist. Seinen Saldo gibt dieses
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0849,
von De Baybis Debraux |
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.), in der Mehrheit DodeM, d. i.
Soll und Sollen, wird in der Buchhaltung häufig
die linke Vlattseite eines Contos (s. d.) benannt und
überschrieben, auf welcher die Beträge verzeichnet
sind, womit dasselbe belastet wird. Debitieren
"frz. äoditer) heißt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0564,
Buchhaltung (einfache) |
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Seite, Credit- oder Habenseite, das Guthaben des Geschäftsfreundes nachweist. Das Eintragen auf die Debetseite nennt man debitieren oder belasten, das auf die Habenseite kreditieren, gutschreiben oder erkennen. Behufs der Errichtung eines solchen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Debauchebis Debra Tabor |
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in Kommission gibt. In der französischen Kaufmannssprache ist Debit außerdem s. v. w. Debet (s. d.), daher debitieren auch s. v. w. belasten, eine Summe jemand zur Last schreiben.
Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Dendrometerbis Dengler |
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Reichsverfassung kann auch der Bundesrat Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege in einem Bundesstaat annehmen und deren Erledigung veranlassen. D. debiti conjugalis, Verweigerung der ehelichen Pflicht.
Denegieren (lat.), verweigern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Kreditivbis Kreditversicherung |
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180
Kreditiv - Kreditversicherung.
die Seite des "Credit", in das "Haben", schreiben, ihn erkennen (Gegensatz: debitieren, s. Debet). Vgl. Buchhaltung.
Kreditiv (lat., Akkreditiv), Beglaubigungsschreiben, besonders das der Gesandten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Selbstverlagbis Seldschukken |
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Prämien überweisen, bei eintretenden Schäden dagegen die Versicherungssummen demselben debitieren lassen. Vgl. Versicherung.
Selbstverstümmelung, s. Verstümmelung.
Selbstverwaltung (Selbstregierung, engl. Selfgovernment, spr. ssélfgowwern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Decuriobis Deditieren |
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Decurio - Debitieren
mentlich aus Gallien, dann auch röm. Veteranen
überlassen wurde. Von dieser Steuer wurden die
Kolonisten (aber nicht ihre Besitzungen) ä6cum9.t68
genannt. Die neue Grenze ward gegen das freie
Germanien
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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anzunehmen, wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) erfolgt ist. Von der Überschuldung (s. Insufficienz) ist die Z. wohl zu unterscheiden.
Zahlungsversprechen, soviel wie Erfüllungsversprechen (s. d. und Constitutum debiti).
Zahlungszeit, im Wechsel, s
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