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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0866, von Grundgerechtigkeiten bis Grundkux Öffnen
herbei. Grundhold, Inhaber eines in Grund und Boden bestehenden Lehens; auch ehedem der an Grund und Boden gebundene, hörige Unterthan. Grundhörigkeit, s. Leibeigenschaft. Grundieren, in der Färberei das Färben mit einer Farbe, wenn auf diese
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
Sammtlehen Schleierlehen, s. Lehnswesen Sonnenlehen Sterbelehen Subfeudum, s. Afterlehen Weiberlehen, s. Lehnswesen Subdominus, s. Lehnswesen Lehnsleute. Affidat Censitus Getreue Grundhold Holde Landerben Mannen Pares curiae Vasall
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0132, Bauernbefreiung Öffnen
Unfreien verschmolz zu der Klasse der grundholden Bauern. Der Besitz eines eigenen, wohldurchdachten und wohlange- wandten Rechtes und die thätige Mitarbeit der Grundherren am landwirtschaftlichen Betriebe ließen trotz alledem den Bauernstand während
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0652, von Holcus bis Hölderlin Öffnen
schüttelt ihr Bett, daß die Federn fliegen", ist fast in ganz Deutschland bekannt. Vgl. auch Frigg. Holde, s. v. w. Grundholde. Holden (gute Dinger), im altdeutschen Aberglauben euphemistische Bezeichnung einer Alt böser Elfen, die in Gestalt
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0718, von Hören bis Horizont Öffnen
der Bahnlinie Szegedin-Maria Theresiopel, mit (1881) 4192 ungar. Einwohnern. Hörigkeit, ehedem das Verhältnis derjenigen Personen (Hörige, Grundholde), die zwar nicht gänzlich unfrei, aber doch durch ihre Stellung als Hintersassen eines Grundherrn
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1011, Ungarn (Geschichte 1849-1865) Öffnen
Verhältnisses zwischen den Grundbesitzern und den frühern Grundholden, des sogen. Urbarialverbandes, wurden zweckmäßige Einrichtungen getroffen; für die materielle Entwickelung des Landes zeigte sich die Regierung bemüht; auch wurden nach einem längern
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0235, von Erblindung bis Erbrechen Öffnen
, Grundholde, Erbmeier) hat jährlich einen sog. Kanon, d. i. eine Geld- oder Körnerabgabe, außerdem regelmäßig bei jedem Besitzwechsel ein Laudemium oder Mortuarium an den Grundherrn zu entrichten. Bei der Begründung einer neuen E. pflegt der Erbpächter
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0498, von Grundgesetz (biogenetisches) bis Grundkapitalerhöhung Öffnen
Pelzes der Säugetiere. Grundheil, Pflanzellart, s. ll^Li-icnm. Grundherrschaft, s. Grundeigentum (S. 491".). Grundholde bießen die von einem größern Grundbesitzer abhängigen hörigen Üeute und Schutz- befohlenen. Sie wurden in älterer Zeit
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0290, von Holborn bis Holdefleiß Öffnen
ist das ebenfalls bei uns häufige weiche Honiggras, H. moiliZ ^>. Holda, s. Hulda, Holde, soviel wie Grundholde (s. d.). Holdefleiß, Friedrich Wilhelm, Landwirt und Agrikulturchemiker, geb. 7. Okt. 1846 zu Bernstedt (Mansfelder Seekreis
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0133, von Bauernbünde bis Baugesellschaften Öffnen
Nechte. Nachdem durch die Verordnungen vom 8. Febr. 1825 und 13. Febr. 1826 der Staat für seine eigenen Grundholden die Bedingungen für diese Ablösungen festgestellt hatte, erfolgte eine allgemeine Regelung der zwischen Gutsherren und Bauern