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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Militärobergerichtebis Militärtelegraphie |
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-Erziehungs- und Bildungsanstalten]
Militärsteuer, s. Wehrsteuer.
Militärstrafen, s. Strafe.
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung und Militärverbrechen.
Militärstrafprozeß, s. Militärgerichtswesen.
Militärstrafrecht, s
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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M. (Wien
1893); Mark, Der Militärstrafprozeß in Deutschland
und feine Reform, Bd. 2, 1. Hälfte (Berl. 1895);
Zenk, Öffentlichkeit im Militärstrafprozeß, zusamt
den verwandten Materien (2. Aufl., Würzb. 1896).
*Millais, John Everctt, wurde
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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die Militärpersonen (s. Militär) ihren Gerichtsstand bei dem Zivilgericht des Garnisonorts, ebenso in Ansehung bloßer Übertretungen. Eine einheitliche Normierung des Militärstrafverfahrens (Militärstrafprozeß) für das Deutsche Reich durch Reichsgesetz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Militärstandbis Militärstrafverfahren |
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besonders gebildet. Das Verfahren des im größern Teile Deutschlands herrschenden preußischen Militärstrafprozesses ist folgendes: die Militärgerichtsbarkeit zerfällt in eine höhere für höhere Straffällung als Gefängnis oder Arrest (Kriegsgerichte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
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anerkannt. Nach den neuern Verhandlungen im Reichstage gewinnt es den Anschein, als ob der Erlaß einer deutschen Reichs-Militärstrafprozeßordnung von den verbündeten Regierungen in Aussicht genommen sei. - Vgl. Marck, Der Militärstrafprozeß
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Broekbis Brotöl |
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Militärstrafprozesses in Aussicht. Als er jedoch mit dem Militärkabinett und dessen Chef, dem General von Hahnle in Differenzen geriet, erbat er seine Entlassung, die ihm auch 14. Aug. 1896 unter Ernennung zum Generaladjutanten des Kaisers bewilligt
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