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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Neufundlandbankbis Neugriechische Litteratur |
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auch auf die der Halbinsel vorlagernden Bänke und den St. Lorenzbusen erstrecken, kann man auf 14 Mill. kg im Wert von 78 Mill. Mk. schätzen. Deutschland hat daran keinen Teil.
Neufürstliche Häuser, s. Altfürstliche Häuser.
Neugedein, Stadt
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87% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Neufundländerbis Neugriechische Litteratur |
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); Prowse, A history of Newfoundland (ebd. 1895).
Neufundländer, Hund, s. Hunde.
Neufürstliche Häuser, s. Altfürstliche Häuser.
Neufville (spr. nöwíl), franz. Adelsfamilie, s. Villeroi.
Neugalicĭen, s. Jalisco.
Neugarten, Stadtteil von Danzig (s. d
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Reichsfolge
Ritterpferde
Reichsfürsten.
Deutscher König
Reichsfürsten
Altfürstliche Häuser
Fürstentage
Fürstenverein
Immediatisirte Fürsten
Mediat
Neufürstliche Häuser, s. Altfürstliche Häuser
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Auswerfen von Geld oder Sachen unter das Volk
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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dem 16. Jahrh. heißen diejenigen Landesherren R., welche Sitz und Stimme im Deutschen Reichstag haben; sie sind geteilt in die altfürstlichen und die neufürstlichen Häuser (s. Altfürstliche Häuser). Die Kaiser nahmen das Recht in Anspruch, den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Altfürstliche Häuserbis Altichiero da Zevio |
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den neufürstlichen Häusern unterschied man wieder zwischen solchen, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, wie Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Nassau, Auersperg, Fürstenberg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn und Taxis
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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R. (Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Herzögen, Fürsten und gefürsteten Grafen) mit Sitz und Stimme auf dem Reichstag und den Titularreichsfürsten, ferner zwischen altfürstlichen Häusern, die vor 1582 die Fürstenwürde besaßen, und neufürstlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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mit Bewilligung der Mitstände erlangen sollten, wonach nun zwischen alt- und neufürstlichen Häusern unterschieden ward; zugleich wurde bestimmt, daß die 1582 geführten Stimmen als am Territorium haftend angesehen werden sollten, so daß nach der Teilung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Alter vom Bergebis Althaea |
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Häuser hießen neufürstliche und man unterschied unter ihnen wieder solche, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, wie die Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Nassau, Auersperg, Fürstenberg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn
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