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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
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und, falls eine Arbeitseinstellung stattfand, die Arbeiter die Arbeit wieder aufnehmen.
Ausspielen, das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler Anspruch hat, wobei aber jeder seinen Rechten zum Vorteil der übrigen zu
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Pikibis Piktographie |
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genannt; dieses gilt 3, jenes 14 Points. Nach geschehener Zählung spielt die Vorhand aus. Es muß stets Farbe bekannt werden. Jedes einzelne Ausspielen und jeder gemachte Stich zählen 1; doch wird, wenn der Ausspieler auch den Stich macht, ihm für beides
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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. Constitutum
Kontrahiren
Kontrakt
Leihkauf
Lucrum
Realkontrakt
Schuld
Stipulation
Weinkauf, s. Leihkauf
-
Ausspielen
Darlehn
Anlehn
Anleihe
Mutuum
Depositum
Deponiren
Deposita
Depositar, s. Depositum
Depositengelder
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
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Fällen das Ausspielen beweglicher Sachen unter Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet, nämlich wenn es erwiesenermaßen einem milden Zwecke dient, oder wenn es nur Objekte von geringem Werte zum Gegenstande hat, wenn die Ausspielwaren von den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Pollabis Pollen |
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Ausspiel ansagen, die andern erst dann, wenn ihre Partei einen Stich gemacht hat. Für je 3 oder 4 Zehnen, Neunen oder Asse werden 3 oder 4, für Zehn, Neun und As gleicher Farbe (einen "P.") 3 Augen angesagt. Der letzte Stich zählt 3. In den Stichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Börsenschwindelbis Börsensteuer |
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Ausspielungen und Lotterien sind dagegen steuerfrei.
3) Schlußnoten und Rechnungen über abgeschlossene Börsengeschäfte, überhaupt über Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über Waren, welche börsenmäßig gehandelt werden, waren in dem Reichsgesetz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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"strafbarer E." behandelt werden, sind folgende: gewerbsmäßiges Betreiben und Gestatten von Glücksspielen; Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen ohne obrigkeitliche Erlaubnis; strafbare Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung; ferner
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Glückstadtbis Glühwachs |
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in auswärtigen Lotterien ist vielfach verboten, so z. B. in Preußen durch Verordnung vom 5. Juli 1847 (s. Lotterie). Die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen ist an die obrigkeitliche Erlaubnis geknüpft. Nach der deutschen Gewerbenovelle
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Kontrastbis Kontrollapparate |
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schon gekauft, oder wird nicht in Wahlfarbe gespielt, so darf man den 1. Stich abwarten und dann immer noch Kontra! rufen. Ist Kontra gesagt, so darf nach Ablauf des 2. Stiches, vor Ausspielen des 9. Blattes, ein Dritter "Rekontra" melden und event
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Losamentbis Loskauf |
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917
Losament - Loskauf.
das Recht oder die darüber ausgestellte Bescheinigung, an einem Gewinnspiel oder beim Ausspielen eines Gegenstandes oder bei einem Lotterieanlehen Anteil zu haben; ebenso hat in verschiedenen Gegenden das bei Verteilung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0927,
Lotterie (Klassenlotterie, Lotterieanlehen, Zahlenlotterie) |
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(§ 286) das Veranstalten von öffentlichen Lotterien und von öffentlichen Ausspielungen ohne Erlaubnis mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bedroht. Der Lotterievertrag wird in der Regel durch Übernahme
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Secessiobis Seckelblume |
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Ausspielen 40 im Trumpf, 20 in einer andern Farbe. Wer zuerst 66 hat, ist der Gewinner. Ist der Gegner noch "Schneider", d. h. hat er weniger als 33, so hat man doppelt, ist er "schwarz", d. h. hat er gar keinen Stich, so hat man dreifach gewonnen. Man
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Sizebolubis Sizilien |
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mit seinen Partnern zuerst und dirigiert danach das Ausspielen; hierauf berät sich die andre Partei. Die Partei, welche zuerst 3 Stiche macht, gewinnt das Spiel; alle 6 Stiche gewinnen doppelt.
Sizilianische Vesper (Vespro Siciliano), die Befreiung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Tatarenbis Tättowieren |
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, sondern Augen. As zählt 11, die Zehn 10, König 4, Dame 3, Bube 2, Atoutbube aber 20 und Atoutneun 14. Vor dem Ausspiel finden Ansagen statt, wie im Pikett. Sequenz von drei Blättern heißt "Tattel" und zählt, sobald der Gegner keine höhere hat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Vierweghahnbis Vieuxtemps |
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. Die Gegenübersitzenden sind verbündet; jeder erhält 8 Blätter, und der Geber schlägt das ihm gehörige letzte Blatt als Trumpf auf. As steht hinter dem Buben, sonst gilt natürliche Kartenfolge. Gewöhnlich spielt man rechts herum. Vor Ausspiel werden die »Cliquen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Accipierenbis Acclimatisation |
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), den Niederlanden. In Baden bezeichnet A. eine Abgabe von Vermögensübertragungen (Liegenschafts-, Schenkungs- und Erbschaftsaccise); in Württemberg ist die A. eine Abgabe von Tausch oder Kauf von Liegenschaften, von Lotterien und andern Ausspielungen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Glückshakenbis Glückstadt |
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Spielbanken in Deutschland geschlossen worden. Von dem G. sind die Ausspielungen und Lotterien
(s. d.) und die Wetten (s. d.) zu unterscheiden. Die letztern können zu G. und deshalb strafbar werden, wenn die
Absicht
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