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99% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
ist es gestattet, dem Gemeinschuldner und seiner Familie den notdürftigen Unterhalt aus der Konkursmasse zu gewähren (s. Pfändung). Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 715, 749; Deutsche Konkursordnung, § 1, 118, 120. Beneficium deliberandi (lat
50% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0335, von Jus bis Jus gentium Öffnen
oder Stammes eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern in Rom sowie zwischen Römern und Ausländern war lange Zeit nicht zulässig. Jus curiae (lat.), s. Hofrecht. Jus deliberandi (lat.), Deliberationsrecht, s. Bedenkzeit
50% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
1014 Jus curiae - Jus privatum u. s. w., schlechthin versagt war, eine Ehe zu schließen, so stand denjenigen, auf welche diese Verbote nicht zutrafen, das J. c. zu. Jus curĭae (lat.), Hofrecht (s. d.). Jus deliberándi (lat.), s. Überlegungsfrist
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Erblosung Erbreceß Erbsonderung Erbtheilung Erbvergleich, s. Erbtheilung Erbverzicht Gestio Indignität Jus abstinendi Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht Jus deliberandi, s. Bedenkzeit Repräsentationsrecht Schoßfallsrecht - II
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0597, von Bedenkzeit bis Bedingung Öffnen
. Schutz, Gewalt, die dem Herrn zustand; andre leiten es ab vom niederdeutschen Bede (s. d.) und Munte ("Münze"), also s. v. w. Bitt- oder Abbittgeld. Bedenkzeit (Deliberationsfrist, Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi) heißt im Erbrecht
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0729, von Erbrecht bis Erbschaftssteuern Öffnen
es einer ausdrücklichen Erklärung, wofür jedoch auch Handlungen, welche die Absicht der Übernahme ausdrücken, gelten (pro herede gestio). Der Erbe hat sich binnen einer gewissen Frist (spatium deliberandi) zu erklären, ob er die E. antreten will oder nicht (s
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0633, von Rechtswohlthat bis Recitativ Öffnen
Staatsbürger, insofern sie sich in einer gewissen Lage befinden, gemacht werden. Dahin gehören: die R. der Bedenkzeit (beneficium oder jus deliberandi, s. Bedenkzeit); die R. des Nachlaßverzeichnisses (Beneficium inventarii, s. d.); die R
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0110, von Spatel bis Specht Öffnen
Gutachten zu begründen sein wird. Spatha (griech.), s. v. w. Blütenscheide, s. Blütenstand, S. 79. Spatha (lat.), eine Art Schwert (s. d.). Spatium (lat.), Raum, Zwischenraum; auch s. v. w. Frist, z. B. S. deliberandi, Bedenkzeit
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0033, von Über Land und Meer bis Überproduktion Öffnen
oder Deliberationsfrist (lat. jus deliberandi), diejenige Frist, welche dem zur Erbschaft Berufenen zur Erklärung über Antretung oder Ausschlagung einer Erbschaft von dem Gesetze, von dem Erblasser oder auf Antrag von dem Richter gesetzt wird. Der Antrag kann