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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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ist es gestattet, dem Gemeinschuldner und seiner Familie den notdürftigen Unterhalt aus der Konkursmasse zu gewähren (s. Pfändung). Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 715, 749; Deutsche Konkursordnung, § 1, 118, 120.
Beneficium deliberandi (lat
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50% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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oder Stammes eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern in Rom sowie zwischen Römern und Ausländern war lange Zeit nicht zulässig.
Jus curiae (lat.), s. Hofrecht.
Jus deliberandi (lat.), Deliberationsrecht, s. Bedenkzeit
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50% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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1014
Jus curiae - Jus privatum
u. s. w., schlechthin versagt war, eine Ehe zu schließen, so stand denjenigen, auf welche diese Verbote nicht zutrafen, das J. c. zu.
Jus curĭae (lat.), Hofrecht (s. d.).
Jus deliberándi (lat.), s. Überlegungsfrist
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Erblosung
Erbreceß
Erbsonderung
Erbtheilung
Erbvergleich, s. Erbtheilung
Erbverzicht
Gestio
Indignität
Jus abstinendi
Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht
Jus deliberandi, s. Bedenkzeit
Repräsentationsrecht
Schoßfallsrecht
-
II
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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. Schutz, Gewalt, die dem Herrn zustand; andre leiten es ab vom niederdeutschen Bede (s. d.) und Munte ("Münze"), also s. v. w. Bitt- oder Abbittgeld.
Bedenkzeit (Deliberationsfrist, Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi) heißt im Erbrecht
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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es einer ausdrücklichen Erklärung, wofür jedoch auch Handlungen, welche die Absicht der Übernahme ausdrücken, gelten (pro herede gestio). Der Erbe hat sich binnen einer gewissen Frist (spatium deliberandi) zu erklären, ob er die E. antreten will oder nicht (s
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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Staatsbürger, insofern sie sich in einer gewissen Lage befinden, gemacht werden. Dahin gehören: die R. der Bedenkzeit (beneficium oder jus deliberandi, s. Bedenkzeit); die R. des Nachlaßverzeichnisses (Beneficium inventarii, s. d.); die R
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0110,
von Spatelbis Specht |
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Gutachten zu begründen sein wird.
Spatha (griech.), s. v. w. Blütenscheide, s. Blütenstand, S. 79.
Spatha (lat.), eine Art Schwert (s. d.).
Spatium (lat.), Raum, Zwischenraum; auch s. v. w. Frist, z. B. S. deliberandi, Bedenkzeit
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Über Land und Meerbis Überproduktion |
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oder Deliberationsfrist (lat. jus deliberandi), diejenige Frist, welche dem zur Erbschaft Berufenen zur Erklärung über Antretung oder Ausschlagung einer Erbschaft von dem Gesetze, von dem Erblasser oder auf Antrag von dem Richter gesetzt wird. Der Antrag kann
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