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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Gastoldbis Gastrecht |
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588
Gastold – Gastrecht
Intermezzos) mußten sehr lange dauern, sehr bedeutend wirken und sehr viel kosten, waren aber sehr nach dem Geschmack der ritterlichen Gesellschaft im 14., 15. und 16. Jahrh.; denn sie wiederholen sich bei jeder Gelegenheit
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70% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Gaston de Foixbis Gastrollen |
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den Darm in seiner einfachsten Form als Urmagen und entbehrte des Afters, war dagegen mit einer Mundöffnung versehen. Vgl. Entwickelungsgeschichte, S. 683.
Gastralgie (griech.), Magenschmerz, s. Magenkrampf.
Gastrecht, s. v. w. Fremdenrecht, vgl
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Festungsrayon
Freizügigkeit
Fremdenrecht
Albinagii jus
Alien-Bill, s. Fremdenbill
Aubaine, droit d'
Fremdenbill, s. Fremdenr.
Gastrecht, s. Gastfreundsch.
Heimfallsrecht, s. Fremdenrecht
Jus albinagii, s. Fremdenrecht
Gleichheit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0721,
Arabien (die einzelnen Gebiete) |
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nicht das Gastrecht vor ihren Lanzen schützt. Habsüchtig und betrügerisch im Handel und Wandel, aber tapfer und freigebig, voll Stolz, Mut und Freiheitsliebe, dankbar und vor allem gastfrei und treu in Erfüllung des gegebenen Worts (selbst dem Feind
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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haben, der Fremde geradezu rechtlos: ein Grundsatz, welcher jedoch bei den Griechen und Römern durch das Gastrecht, welches den Fremdling unter den besondern Schutz der Gottheit stellte, gemildert wurde; immerhin blieb nach römischem Rechte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0684,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis um 700 v. Chr.) |
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. Der Mörder war der Blutrache preisgegeben, doch konnte er sich durch ein Sühnegeld lösen. Das streng beobachtete, weil unter den Schutz von Zeus selbst gestellte Gastrecht machte einen friedlichen Verkehr zwischen den verschiedenen Stämmen möglich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Junotbis Jupiter (Gott) |
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von den Fetialen (s. d.) als Zeuge angerufen wurde. Wie das Völkerrecht, so steht das Gastrecht unter seinem besondern Schutz, und wie er dem ganzen Land seinen Segen zu teil werden läßt, so ist er auch der Glücks- und Segensgott der Familie. Und nicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Kermadekinselnbis Kern |
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die Ausweisung Ludwig Bonapartes forderte, verteidigte K. als Vertreter seines Kantons, von welchem eine Gemeinde dem Prinzen das Bürgerrecht erteilt hatte, in der Tagsatzung das Gastrecht, bis die freiwillige Entfernung Bonapartes dem Konflikt ein Ende
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Kirchspielbis Kirgisen |
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Naturalleistungen, Stellung von Transporttieren, Treibern und Wegweisern verpflichtet; die Verwaltung ist den Stammesoberhäuptern überlassen. Das Gastrecht ist dem K. heilig. Der Reiche unterscheidet sich nicht vom Armen, auch nicht der Herr vom Diener
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0786,
Arabien (Handel, Gewerbe. Verkehrswesen. Geschichte) |
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seinem Belieben die Ehe scheiden. Eine schlecht behandelte Frau kann zu ihres Vaters Zelt entfliehen. Nur die wohlhabenden Scheichs haben mehrere Frauen. Das Gastrecht gilt im ganzen A. als unverbrüchlich und heilig. Jeder Araber verteidigt seinen Gast
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Genealogische Taschenbücherbis Genehmigung |
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Liebesmüh" (ebd. 1887),
das dramat. Gedicht "Gastrecht" (ebd. 1884) und der
histor. Roman "Marienburg" (2. Aufl., ebd. 1886).
Genehmigung wird vielfach im Sinne der An-
erkennung (s. d.) oder Bestätigung (f.d.) anfechtbarer
Rechtsgeschäfte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Xeniosbis Xenophon |
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- und Schiller-Archivs von Erich Schmidt und B. Suphan (Weim. 1893). – Vgl. Boas, Schiller und Goethe im Xenienkampf (2 Bde., Stuttg. 1851).
Xenĭos (grch.), der Gastfreundliche, Beiname des Zeus als Schützer des Gastrechts.
Xenokrătes, griech
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Gasteiner Konventionbis Gastmähler |
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zu gewähren. Neben der G., die der Einzelne im gegebenen Falle ausübte, entstanden im Altertum früh auch besondere Verträge der G. (s. Gastrecht). Christus und die Apostel empfahlen und geboten die G., die im kirchlichen Altertum unter den Werken
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