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Rang | Fundstelle | |
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6% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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nicht vorhanden ist. Nach § 120a der Gewerbeordnung war die Vorentscheidung der in Rede stehenden gewerblichen Streitigkeiten, soweit besondere Behörden nicht bestanden, obligatorisch; die ordentlichen Gerichte durften sie nicht entscheiden, sofern
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5% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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geschehen. In einzelnen Bundesstaaten war vor Einführung der Reichsjustizgesetze die strafrechtliche oder civilrechtliche Verfolgung öffentlicher Beamten wegen der in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen von der Vorentscheidung einer besondern
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Reformationsfestbis Reformierte Kirche |
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einer Rechtssache in höherer Instanz mit gänzlicher oder teilweiser Aufhebung der Vorentscheidung.
Reformbill, in England jede Bill, welche eine Reform bezweckt, besonders aber die 1830, 1867 und 1885 über die Parlamentsreform eingebrachten Bills (s
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Liquidationsbüreaubis Livland |
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Vorentscheidung zu fällen. Der Landtag war aber mit dieser Lösung keineswegs einverstanden und verlangte, daß dem Pactum tutorium gemäß dem Landtag durch Bestellung von Kontutoren ein Anteil an der Regentschaft eingeräumt und die Domanialfrage neu geregelt
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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Entwurf (§. 762) ist der Beamte bei Fahrlässigkeit erst haftbar, wenn der Beschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Nur werden diejenigen reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen nicht berührt, nach welchen erst die Vorentscheidung
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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in die Strafprozeßgesetzgebung der deutschen Einzelstaaten übernommen. So war in Preußen nach den Gesetzen von 1849 und 1852 in Schwurgerichtssachen eine doppelte Vorentscheidung erforderlich: die vorläufige Versetzung in den A. auf schriftlichen Antrag
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3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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keine Widersprüche aufweisen. Es ist deshalb immer ein Zurückgehen auf Vorentscheidungen früherer ähnlicher Fälle erforderlich. Das wird erleichtert durch die Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidungen namentlich der höchsten Gerichtshöfe
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