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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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die Anmeldefrist sowie den allgemeinen Prüfungstermin. (S. Prüfungsverfahren.) Die beiden Termine können auch verbunden werden. Die Formel des Eröffnungsbeschlusses, der offene Arrest, die Anmeldefrist und die beiden Termine hat der Gerichtsschreiber sofort
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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im Konkursverfahren festgestellt und vom Gemeinschuldner nicht ausdrücklich bestritten worden sind, die Zwangsvollstreckung statt. (S. Konkursverfahren und Prüfungsverfahren.) Diese Zwangsvollstreckung richtet sich auch gegen dritte Personen, welche in dem Z
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Entlassungsscheinbis Entlebuch |
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1866 der Norddeutsche Bund, seit 1871 das Deutsche Reich wegen der militärischen Berechtigungen mitbeteiligt war, auf Anlaß des Reichskanzlers 1872 auf einer Konferenz zu Dresden gewisse dem preußischen Prüfungsverfahren entlehnte Grundzüge
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Anluvenbis Anmut |
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Aufgebote erfolgen, z. B. von Fundsachen, von als verloren aufgebotenen Inhaberpapieren, von Erbschaften, zu denen die nächsten Erben nicht bekannt sind, im Konkurse (s. Prüfungsverfahren), im Subhastationsverfahren.In andern Fällen bedarf es der A. um
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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im Prüfungsverfahren (s. d.) Widerspruch erhoben wird, kann jedoch der Konkursgläubiger den Rechtsstreit aufnehmen und in dieser Weise eine Feststellung seiner Forderung erwirken (§§. 132, Abs. 2 und 134, Abs. 2). Rechtsstreitigkeiten, welche nicht das zur
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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) oder hinsichtlich der Zulassung einer angemeldeten Forderung (s. Prüfungsverfahren) entstehen, nicht vom Konkursgericht zu entscheiden, sondern im Wege des ordentlichen Prozesses zu erledigen. Das Konkursgericht hat deshalb niemals ein Urteil, sondern nur
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Festonbis Festtage |
Öffnen |
er-
heblichen Thatsachen von dem Nichter als wahr an-
genommen werden. - F. der Konkursforde-
rung cn, s. Prüfungsverfahren.
Feststellungsklage. Nach der Deutschen Civil-
prozeßordn. S. 231 kann auf Feststellung des Be-
stehens
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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, nach Maßgabe des Bedürfnisses stattfindenden Prüfungsterminen. Die Entscheidung über bestrittene Forderungen und Vorrechte (s. d.) ist in besondern Prozessen herbeizuführen. (S. Prüfungsverfahren.) Den Konkursgläubigern ist, obgleich der Verwalter
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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der Konkursordnung), diesem von der beabsichtigten Maßregel Mitteilung zu machen. Die
Gültigkeit der von dem K. vorgenommenen Rechtshandlungen wird jedoch durch diese Vorschriften nicht beeinträchtigt. Im
Prüfungsverfahren (s. d.) steht dem K. ein
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Liquidationskursbis Liquor |
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Liquidationsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß derjenige Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und festgestellt wurde, welchen Gläubigern eine Forderung zustehe und welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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Gewerbeschulen eingerichtet.
PrüfungsapparatefürMaterialien,s. Ma-
terialprüfungsmaschinen.
Prüfungsverfahren, derjenige Teil des Kon-
kursverfahrens, in welchem festgestellt wird, welche
Forderungen als Konkursforderungen anzuerkennen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
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der
Deutschen Konkursordnung das Verfahren dadurch
vereinfacht, daß die abgesonderte Befriedigung un-
abhängig vom Konkursverfahren erfolgt, die An-
sprüche der Absonderungsberechtigten sonach gar
nicht im Prüfungsverfahren (s. d.) zu erörtern sind
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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die Summe
der aus der Konkursmasse zu befriedigenden Kon-
kursforderungen. Die Feststellung derselben ist der
Zweck des Prüfungsverfahrens (s. d.).
Schuldfrage, im Strafprozeß im Gegensatz zur
Straffrage die Frage, ob der Angeklagte der ihm zur
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Tabakspfeife (Fisch)bis Taberistan |
Öffnen |
. Prüfungsverfahren.
Taberistân, auch Tabaristân, der südöstlichste Teil der pers. Provinz Masenderan, das östl. Hochland des Elburs-Gebirges, wird von vielen Flüssen bewässert und besitzt schönes Weideland, daher starke Viehzucht, ist reich bewaldet
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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der Verteilung auf sie treffenden Anteil fordern (s. Prüfungsverfahren). Im Interesse des Gemeinschuldners gilt dies auch für dessen sonstiges Vermögen (s. Konkursmasse), für Absonderungsberechtigte (s. Abgesonderte Befriedigung) gilt es nicht
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Kolloquiumbis Köln |
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das K. nicht mehr. (S. auch Priorität und Prüfungsverfahren.)
Kolloquĭum, s. Colloquium.
Kolloty̆pie (grch.), soviel wie Lichtdruck (s. d.).
Kolludieren (lat.), im geheimen Einverständnis miteinander handeln; davon das Substantiv Kollusion (s. d
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
Öffnen |
der Aufnahme des Inventars ist der G. zuzuziehen, wenn er ohne Aufschub zu erlangen ist. In dem Prüfungsverfahren (s. d.) hat sich der G. über die angemeldeten Forderungen zu erklären. Doch wird durch seinen Widerspruch die Zulassung der von dem Verwalter
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