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Ihre Suche nach Absolution (kirchliche)
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
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die Erteilung der Absolution anfangs
nur als eine besondere Weise, das Evangelium zu
verkünden, angesehen und von der kirchlichen Dis-
ciplinargewalt oder der Befugnis, wegen öffentlichen
'Ärgernisses von der kirchlichen Gemeinschaft
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Beichtgeheimnisbis Beichtspiegel |
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fungiert, kann die B. abnehmen und Absolution erteilen. Strenge Verschwiegenheit ist ihm zur Pflicht gemacht. Geistliche, Mönche und Nonnen sollen öfters zur B. gehen. Insbesondere soll bei einer bevorstehenden Todesgefahr, oder wenn man irgend ein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Kirchenbücherbis Kirchenbuße |
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und in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen zu werden (s. Absolution). Im 3. Jahrh. hatten die Gefallenen, bevor sie die Wiederaufnahme erhalten konnten, vier Bußgrade (Bußstationen) zu bestehen: 1) Das Weinen und Flehen (proclausis), wobei die Gefallenen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0072,
Absolution |
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70
Absolution
Sündenvergebung, sondern um Lossprechung von der Kirchenstrafe und Wiederzulassung zu den Sakramenten. Ferner erstreckte sich die Rekonziliation nicht auf alle Sünden, sondern nur auf die Todsünden: Unkeuschheit, Mord
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0793,
von Bußbücherbis Buße |
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poenitentiae) aus, welche von mehrern Kirchenversammlungen bestätigt wurden. (S. Kirchenbuße.)
Wie aber die kirchliche Absolution mit der göttlichen Sündenvergebung, so wurden auch die als Bedingung der Absolution kirchlich auferlegten Bußleistungen mit der B
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| 3% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
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792
Bussen - Bußordnungen
der Priester von der Kirche dazu beauftragt sein, im Ernste (serio) handeln und seine Befugnisse nicht überschreiten, sofern dem Papste und den Bischöfen gewisse Fälle der Absolution vorbehalten sind. Nur im Notfall
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0020,
von Angelibis Anker |
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in der Kirche zu Kapern (Provinz Hannover), die alle, in streng kirchlichem Stil gemalt, große Gewandtheit in der Komposition zeigen. In Dresden gründete er 1859 einen Verein für kirchliche Kunst in Sachsen und war viele Jahre Vorsitzender desselben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Absinkenbis Absolution |
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69
Absinken - Absolution
lung gegen diese A. protestiert (protestatio facto contraria, s. Protestation). Man kann nicht straflos ohrfeigen mit der Erklärung, man beabsichtige nicht zu beleidigen. Auch beim Rechtserwerb spielt die A. eine sehr
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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58
Absolution - Absonderung (im Konkurs).
dingung abhinge), vollkommen (da es sonst der Vollendung erst entgegenginge). Absolute Bewegung heißt daher
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Behrendbis Beichte |
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ohne einen solchen an einen bestimmten Beichtvater (s. d.) vermöge der Beichtjurisdiktion gebunden ist.
Beichtbücher, s. Bußbücher.
Beichte (althochd. pigihti, bigihti, mittelhochd. bîhte), dem Wortsinn nach jedes Geständnis, im kirchlichen Sinn aber
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Beibis Beichte |
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. Bekenntnis; lat. confessio), das reumütige Sündenbekenntnis des Christen, das vor dem Geistlichen (nach evang. Lehre in Ausnahmsfällen auch vor Laien) abgelegt wird, um den Trost der Sündenvergebung (s. Absolution) zu empfangen. Die Entstehung der B
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Messedagliabis Messen |
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: Schuldbekenntnisses], die Absolution und der eigentliche Eingang, aus einigen Bibelversen bestehend. Im Offertorium oder der Opferung segnet der Priester unter bestimmten stillen Gebeten Brot und Wein und wäscht sich dabei die Hände. Die Konsekration (s. d
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| 2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reklamationbis Rekruten |
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.
Rekonvalescént (neulat.), ein von seiner Krankheit sich wieder Erholender, Genesender; Rekonvaléscenz, die Wiedergenesung.
Rekonvalescentenhäuser, s. Krankenpflege.
Rekonziliation (lat.), s. Absolution (kirchliche).
Rekreditīv (neulat
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0654,
Gregor (Päpste) |
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Herrscher der Welt zu machen, alle Gebiete menschlichen Lebens seiner Oberhoheit zu unterwerfen. Und nicht allein in den kirchlichen Dingen wollte er die Allmacht und Unfehlbarkeit des Papstes aufrichten, sondern auch die europäische Staatenwelt unter seine
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| 2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0752,
Kirche (die christliche K. im 9.-13. Jahrhundert) |
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haben ihr sich alle andern Lebenssphären einfach unterzuordnen, und namentlich kann auch der Staat nur durch solche Unterordnung unter ein höheres Ziel Absolution für seine sündigen Ursprünge und niedrig menschlichen Zwecke finden. So kam die K. dazu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Poldistanzbis Polen |
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feierlichen Einzug in London und sprach 30. d. M. im Parlament im Namen des Papstes die Absolution von den über England verhängten Kirchenstrafen aus. Nach Cranmers Tod zum Erzbischof von Canterbury ernannt, leitete er nun die kirchliche
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| 2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Fegefeuerbis Fehdehandschuh |
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für das Jenseits noch die
Nachholung solcher Bußen im F. gegen andere Leistungen erlassen zu können. (S. Ablaß .) Denn die Gläubigen erlangen in der priesterlichen
Absolution (s. d.) zwar die Befreiung
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| 2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Friedensgöttinbis Friederich |
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Abendmahl oder auch bei andern kirchlichen Handlungen, z. B. bei der Taufe, Absolution, Ordination, gegenseitig zu geben pflegte. Da die Heiden von dieser Sitte Anlaß zu Verdächtigungen der Christen nahmen, ordneten schon die apostolischen Konstitutionen
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| 2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Primatbis Primitivum |
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, welche sie betreffen, wie Berufung der allgemeinen Konzile, Anordnung oder Aufhebung allgemeiner Festtage, Leitung des Missionswesens, Selig- und Heiligsprechungen, Bestätigung der geistlichen Orden und der höhern kirchlichen Lehranstalten
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| 2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ablagerungenbis Ablaß |
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. Die scholastische Lehre wurde aber durch eine Bulle Leos X. vom 9. Nov. 1518 bestätigt. Hiernach werden durch die priesterliche Absolution sowohl die Schuld als die ewigen (Höllen-)Strafen erlassen; dagegen bedarf es zum Erlasse der zeitlichen Strafen
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| 2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Rabbiatbis Rabelais |
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in Rom, wo sich sein Gönner Du Vellay
damals aufhielt, bis zum Frühjahr 1536. Jetzt er-
hielt er von Paul III. vollständige Absolution wegen
seiner kanonischen Unregelmäßigkeiten und die Voll-
macht, wieder in ein Benediktiner^loster einzutreten
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Barachabis Barfüßer |
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, Matth. 16, 19. c. 18, 18. Joh. 20, 23. (S. Absolution §. 2. 3.) und von den Aposteln gelehrt und gebraucht worden, 2 Cor. 2, 6. 2 Thess. 3, 6. 14. Tit. 3, 10. z. B. an dem
Alexander und Hymenäus, 1 Tim. 1, 20.
Blutschänder, 1 Cor. 5, 1-5.
§. 5
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0147,
Beichte |
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unentbehrliches Mittel der gründlichen Besserung, sowie ein Zeichen des vollsten Vertrauens, das wir dem Andern schenken! Dabei auch eine Quelle der Erleichterung des Herzens und des Seelenfriedens. Dies alles ist auch anwendbar auf die kirchliche Beichte
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Losbis Löwe |
Öffnen |
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, daß er seiner Seele (aus-)
löse? Marc. 8, 37. vergl. Pf. 43, 9.
8. 2. III) Losbinden, Luc. 13, 15.16. IV) Eine Sache lösen hieß bei den Juden etwas für erlaubt erklären; eine Person, sie von der über sie verhängten kirchlichen Strafe lossprechen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Moles Hadrianibis Molière |
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und verschied, in seine Wohnung gebracht, wenige Stunden später an einem Blutsturz 17. Febr. 1673. M.s Leiche wurde, da er als Schauspieler ohne die, umsonst angerufene, geistliche Absolution gestorben war, ohne kirchliche Feierlichkeit
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