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7% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0571, von Konkursgläubiger bis Konkursverfahren Öffnen
und Zwangsvollstreckungen zu Gunsten einzelner K. finden während des Konkursverfahrens weder in das zur Konkursmasse gehörige, noch in das sonstige Vermögen des Gemeinschuldners statt. Erst nach der Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.) können
4% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
ist, beschließt das Gericht die Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.). Der Verwalter hat die unbestrittenen Masseansprüche und bevorrechtigten Konkursforderungen zu befriedigen, die bestrittenen Forderungen dieser Art aber sicherzustellen. Der Gemeinschuldner
4% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
und zu leiten, die im Prüfungstermin festgestellten Forderungen in die Konkurstabelle (s. Tabelle [im Konkursverfahren]) einzutragen und die Aufhebung des Verfahrens zu beschließen, wenn die Schlußverteilung, deren Vornahme seiner Genehmigung unterliegt
3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
genannt. Der G. braucht nach der Deutschen wie nach der Asterr. Konkursordnung nicht Kaufmann zu fein. Das letztere Gesetzbuch enthält aber bezüglicb des kaufmännischen Konkurses besondere Vorschriften. Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens
3% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0819, von Einstehen bis Einstweilige Verfügung Öffnen
, nach der Deutschen Konkursordnung eine besondere Art der Beendigung desselben, welche dieselben Wirkungen hat, wie die nach Abhaltung des Schlußtermins oder Bestätigung eines Zwangsvergleichs erfolgende Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
nicht zur alsbaldigen Befriedigung gelangenden Teils der Forderung auch der nichtzustimmenden Gläubiger und Aufhebung des Konkurses erzielt. Ein Z. findet nach der Deutschen Konkursordnung im Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0301, von Vert en pâte bis Vertikow Öffnen
Aufhebung des Konkursverfahrens. Nach dieser können aber noch Nachtragsverteilungen (s. d.) stattfinden. Ähnlich Österr. Konkursordn. §§. 168‒190. Vert en pâte (frz.), s. Jodgrün. Vértesgebirge (spr. wehrtesch-), die nördl. Fortsetzung des Bakonyer
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0854, Gerichtskosten Öffnen
Einheitssätzen erhoben; letztere sind je nach der Ausdehnung des Konkurs- verfahrens (Einstellung vor oder nach Ablauf der Anmeldefrist oder nach Beginn einer Abschlagsver- teilung oder eines Vergleichstermins, Aufhebung infolge einer Schlußverteilung
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0394, von Einspruch bis Einstweilige Verfügungen Öffnen
. Stellvertreter eines Wehrpflichtigen. Einstellung, in der Gerichtssprache die Aufhebung eines ergebnislosen Verfahrens. Die E. des Strafverfahrens (E. der Untersuchung) insbesondere kann nach deutschem Recht in verschiedenen Stadien
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0490, von Prüfungsanstalten bis Prüm Öffnen
. Auf Grund derselben kann nach der Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.) zur Zwangsvollstreckung geschritten werden, wenn der Gemeinschuldner keinen Widerspruch erhoben hatte. Die Gläubiger, deren Forderungen bestritten wur- den, müssen deren
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
der Hauptklage kann dem Arrestantrag nachfolgen, sie muß aber bei Meidung der Aufhebung des Arrestes binnen gerichtlicher Frist erfolgen, wenn der Schuldner dies beim Arrestgericht beantragt. (Arrestsachen sind Feriensachen.) Die Vollziehung des Arrestes
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0697, Wiederaufnahme (des Verfahrens) Öffnen
Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Mit der Freisprechung ist Aufhebung des frühern Urteils zu verbinden und dieselbe auf Antrag in öffentlichen Blättern bekannt zu machen. Kommt es zu erneuter Hauptverhandlung, so ist entweder das frühere Urteil aufrecht
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0594, von Pachometer bis Pachtvertrag Öffnen
594 Pachometer - Pachtvertrag. Pachometer (griech.), Werkzeug zum Messen der Dicke der Spiegelgläser etc. Pachomius, der Heilige, Stifter des eigentlichen Klosterlebens, gilt als Schüler des heil. Antonius und gründete 340 auf der Nilinsel
2% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0346, Frankreich (Kreditanstalten, Staatsfinanzen, Gesetzgebung) Öffnen
die Aufhebung der Ausschankkontrolle für geistige Getränke, die Einführung einheitlicher Steuern und Vereinfachung des Steuer-Erhebungsverfahrens bei Wein und Obstwein, Änderung des Steuersystems für Bier, entsprechend dem Gradgehalt, Regelung
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0140, von Nacheile bis Nachgeschäft Öffnen
, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen (Deutsche Konkursordnung §. 152; Österr. Konkursordnung §. 54). Nachforschungsprotest
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0849, von De Bay bis Debraux Öffnen
. Debitverfahren, früher in einzelnen Teilen Deutschlands soviel wie Konkursverfahren (s. d.). Deblockieren (frz.), die Blockade eines Platzes aufheben, ihn entsetzen. - Im Eisenbahnwesen, s. Vlocksignalsystem und Central-Weichen- und Signal
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0048, von Kontrabuch bis Kontraktbruch Öffnen
. Kontradiktion (lat.), s. Contradictio. Kontradiktor (lat.), im frühern Konkursverfahren derjenige, welcher an Stelle des Gesamtschuldners die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigen Falls zu bestreiten und ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0791, von Genossenschaftsgenossenschaft bis Genoveva Öffnen
789 Genossenschaftsgenossenschaft - Genoveva finde. Ferner war die Befugnis der Konknrsglau- ' diger anerkannt und geregelt, nach Aufhebung des ! Konkursverfahrens die einzelnen ihnen folidarifch haftenden Genossenschafter in Anfpruch zu