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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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besonderer Fall der
Auflösung ist die Fusion (s. d.) mit einer andern Gesellschaft.
Das Konkursverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft richtet sich im
allgemeinen nach den gewöhnlichen Vorschriften (s. Konkursverfahren
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99% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
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613
Rangierkilometer - Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren
kurzen Nadstand haben und nach allen Seiten freie
Aussicht gewähren. Auf einzelnen Bahnhöfen wird
das N. durch Schiebebühnen bewirkt, durch welche
die einzelnen Nagen
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77% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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569
Konkursgläubiger - Konkursverfahren
auch alle Entscheidungen zu treffen, welche nicht im Gesetz ausdrücklich dem K. vorbehalten worden sind.
Konkursgläubiger, diejenigen Gläubiger, welche zur Teilnahme am Konkursverfahren (s. d.) befugt sind
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63% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Wiedehopfbis Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens) |
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694
Wiedehopf - Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens)
Sellow bereiste er 1815‒17 die innern Provinzen Brasiliens. 1832‒34 führte er eine zweite Forschungsreise nach den nordamerik. Freistaaten bis zum obern Missouri aus. Er starb 3. Febr. 1867 zu
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38% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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beendet die Aushebung der Militärpflichtigen. Der Zeitpunkt der
E. wird alljährlich bestimmt, die rechtzeitige Einberu fung ist Sache der Bezirkskommandos (Deutsche Wehrordnung von 1888,
§. 80 fg.).
Einstellung
des Konkursverfahrens
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25% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Beizfalkbis Beke |
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in dem Handelsgesetzbuch, für die Berufsgenossenschaften, Alters- und Invaliditätsversicherung, Unfallversicherung in den neuern socialpolit. Gesetzen.
Im Konkursverfahren haben
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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613
Anfechtungsklage - Anfossi
A. im Konkursverfahren kann außerdem auch in denjenigen Fällen erfolgen, in welchen eine Rechtshandlung nach der Zahlungseinstellung oder nach dem Antrage auf Eröffnung des Konkursverfahrens oder doch kurze Zeit
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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Reichsjustizgesetzen und in der Österr. Konkursordnung derjenige genannt, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist. (s. Konkursverfahren und Konkurseröffnung.) In dem frühern gemeinrechtlichen Prozeß wurde derselbe meistens
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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ist, beschließt das Gericht die Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.). Der Verwalter hat die unbestrittenen Masseansprüche und bevorrechtigten Konkursforderungen zu befriedigen, die bestrittenen Forderungen dieser Art aber sicherzustellen. Der Gemeinschuldner
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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das Zusammentreten der Gläubiger (concursus creditorum) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des gemeinsamen Schuldners und das gerichtliche Verfahren dabei (s. Konkursverfahren), dann auch derjenige Zustand einer Person, der durch die Eröffnung des
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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95
Aufnahmestellung - Aufrechnung
nach §. 9 der Konkursordnung sowohl von dem Konkursverwalter als vom Gegner aufgenommen werden. War zur Zeit der Konkurseröffnung bezüglich einer im Konkursverfahren anzumeldenden, Forderung ein Rechtsstreit
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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als K. (Insolvenz) bezeichnet und ebenso das gerichtliche Verfahren, welches in einem derartigen Fall einzutreten pflegt (Konkursprozeß, Konkursverfahren, im mittelalterlichen Latein Crida, süddeutsch Gant, Vergantung, Gantprozeß, v. ital: incanto
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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der Deutschen Konkursordnung (§. 3) erfolgt die A. B. "unabhängig vom Konkursverfahren". Der Absonderungsberechtigte behält die ihm verpfändeten Sachen im Besitz und kann von dem Rechte der Zwangsvollstreckung Gebrauch machen, sofern der Verwalter nicht
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Fallimentskommissärbis Fallmerayer |
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546
Fallimentskommissär - Fallmerayer
Rechts, Bezeichnung für Konkurs, und Falliments -
verfahren für das Konkursverfahren (s. d.).
Fallimentskommisfär, unter der Herrfchaft
des franz. Rechts derjenige Richterkommissär
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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. Konkursverfahren.) Die bevorrechtigten Konkursgläubiger werden durch einen Z. ebensowenig wie die Absonderungsberechtigten und Massegläubiger (s. d.) berührt, müssen vielmehr vollständig befriedigt oder, falls ihre Forderungen noch nicht festgestellt
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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Umstände vorliegen, mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft wird, ist dann vorhanden, wenn ein Schuldner, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, in der Absicht, seine Gläubiger zu
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Prinzenkronenbis Prioritätsaktien |
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Pfandrecht
aus einer spätern Pfändung desselben Gegenstandes
vor. Insbesondere wird von P. gesprochen, soweit es
sich im Konkursverfahren oder in einem andern Ver-
teilungsvcrfahrcn um die Frage handelt, in welcher
Reihenfolge mehrere Forderungen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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614
Rangschiffahrt - Rangun
rungen, welche nach §. 56 der Konkursordnung im
Konkursverfahren überhaupt nicht geltend gemacht
werden können. (S. Konkursgläubiger.) Die unter
den Nrn. 1-5 aufgezählten Forderungen heißen
bevorrechtigte
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Anetholbis Anfechtung |
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und französische, daß Rechtshandlungen zum Nachteil der Gläubiger, die der Schuldner nach Eröffnung des Konkursverfahrens vornimmt, nichtig sind, im übrigen aber binnen einem Jahr von Eröffnung des Konkursverfahrens ab folgende Rechtshandlungen des
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Konkursverfahrens auch alsbald einen nicht über einen Monat hinauszusetzenden Termin zur Beschlußfassung der Gläubiger über die etwanige Wahl eines andern Verwalters und zur Bestellung des Gläubigerausschusses anzuberaumen. Gleichzeitig wird ein sogen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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ausgedrückt. Sie erfolgt, sobald ausreichende bare Masse vorhanden, die Verwertung beendet oder etwa zurückbehaltene Beträge derselben frei geworden sind (Abschlags-, Schluß-, Nachtragsverteilung). Übrigens kann das Konkursverfahren auch vergleichsweise
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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Art für überflüssig gehalten. Auch wurden in §. 4 des Einführungsgesetzes die Vorschriften der Landesgesetze über gerichtliche, zur Abwendung eines Konkursverfahrens dienende Stundungs- und Nachlaßverhandlungen aufgehoben. In Österreich wird auch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
Öffnen |
, s. Österreichisch-Ungarische Eisenbahnen.
Aussonderung, im Konkursverfahren die Herausgabe derjenigen Gegenstände, welche nicht dem Gemeinschuldner gehören und deshalb auch nicht einen Bestandteil der Konkursmasse bilden können. Die Deutsche
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
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die Höhe der Gebühren inCivil -
Prozessen und in Strafsa ch e n s. die unten
folgenden Tabellen. - Im Konkursverfahren
werden die Gebühren nach denselben Wertsklassen,
wie im Civilprozesse, aber nach dem Betrage der
Aktivmasse und nach fünf
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Instrumentationbis Insurrektion |
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der Deutschen Konkursordnung gewöhnlich nicht zur Eröffnung des Konkursverfahrens. Vielmehr wird hier regelmäßig Zahlungsunfähigkeit (s. d.) vorausgesetzt. Über das Vermögen von Aktiengesellschaften und von eingetragenen Genossenschaften, deren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
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, Einführungsgesetz Art. 53 u. 54). – In Österreich ist das V. bei Exekution in das unbewegliche wie bewegliche Vermögen geordnet in der Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 209 fg. und 283 fg.
Die Verteilung im Konkursverfahren, im gemeinrechtlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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. Ist endlich der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt mit Rechtskraft des Urteils die Erklärung als abgegeben. Auf die Eingehung der Ehe bezieht sich auch dies nicht.
Während der Dauer eines im Inland eröffneten Konkursverfahrens
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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nicht oder noch nicht oder nur mit der Rechtswohlthat des Inventars (s. Inventarrecht) angetreten hat (s. Konkursverfahren).
Nachlaßpfleger, eine Person, die zur Verwaltung des Nachlasses nach röm. Recht bestellt wird, wenn der voraussichtliche
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0097,
Accord |
Öffnen |
, der nicht im stande ist, die von ihm geforderten Zahlungen zu leisten, von seinen Gläubigern ein Nachlaß bewilligt wird oder Zahlungsfristen eingeräumt werden. Auch der im Konkursverfahren abgeschlossene Zwangsvergleich (s. d.) wird als A. bezeichnet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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oder wegen Wildschadens. Die A. sind ferner allgemein für das Konkursverfahren und für das Aufgebotsverfahren, d. h. für die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten, zuständig, welche mit der Wirkung ergeht
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
Öffnen |
169
Gerichtsfolge - Gerichtskosten.
fahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursverfahren sind die G. ohne Einfluß. Im Zivilprozeß wird der Lauf der Fristen durch die G. gehemmt (deutsche Zivilprozeßordnung, § 201). Der noch
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Vornamebis Vorschaltwiderstand |
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.
Vorrecht, s. Privilegium und Priorität; über V. (oder Vorzugsrecht) im Konkurs s. Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren.
Vorreinigung, eine Operation der Zuckerfabrikation, der solcher Rohzucker, der nicht rein oder weiß genug ist, um bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
Öffnen |
herrschende Taktart andeuten.
Vorzugserbe, s. Anerbe.
Vorzugsrecht, s. Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren.
Vos, Cornelis de, vläm. Maler, geb. 1585 zu Hülst, war in Amsterdam thätig, wo er 1651 starb. Unabhängig von Rubens und van Dyck
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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ist für Handelsgesellschaften und
Genossenschaften ein selbständiges Konkursverfahren statuiert. Dabei hat man zu beachten, daß nach dem deutschen Handels-
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0256,
Akkord (Musik; juristisch) |
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welcher die den A. bildenden Töne möglichst nahe aneinander gerückt sind (Beispiel I); bei der weiten Lage ist die Reihe durchbrochen (Beispiel II).
Akkord (franz.), im allgemeinen s. v. w. Vertrag, Vergleich, Vereinbarung; im Konkursverfahren s. v
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
Öffnen |
und bösgläubige sonstige Rechtsnachfolger. Auch außerhalb des Konkursverfahrens ist nach dem Reichsgesetz vom 21. Juli 1879 die A. von Rechtshandlungen eines Schuldners zulässig unter den obigen Voraussetzungen 2) und 3) nach denselben Grundsätzen, mit den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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des Konkursverfahrens abhängig (deutsche Konkursordnung, § 7).
3) Im Strafverfahren wird der Ausdruck A. vielfach gleichbedeutend mit Haft gebraucht. Im Militärstrafrecht insbesondere ist A. nach dem Strafensystem des deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht. Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Bilâdbis Bilbao |
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ist durch die Konkursordnung unter Strafandrohung eingeschärft, insofern nach § 210 derselben Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, unter anderm dann wegen einfachen Bankrotts
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Bischofbis Bischoff |
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, 1842 zum Geheimen Justizrat und nach der Auflösung des Gesetzgebungsministeriums 1848 zum vortragenden Rat im Justizministerium ernannt, in welcher Stellung er vornehmlich die Entwürfe zum Strafgesetzbuch von 1851 und über das Konkursverfahren
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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Konkursverfahrens deckt, während sie auf Antrag des Gemeinschuldners eintritt, wenn derselbe sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit seinen Gläubigern außergerichtlich abfindet. Der Kridar erhält durch die E. die Verfügung über die Masse zurück. Vgl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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. Reicht das Vermögen zur Deckung der Schulden aus, so findet das Liquidationsverfahren statt; ist das Vermögen hierfür ungenügend, so kommt das Konkursverfahren mit nachfolgendem Umlageverfahren in Anwendung. Verbleiben aber nach Deckung der Schulden
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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in der Praxis hervorgetretene Mängel des preußischen Konkursverfahrens" (das. 1860); "Henricus de Bracton und sein Verhältnis zum römischen Recht" (das. 1862; engl., Philad. 1866); "De jure maritimo, quod in Prussia saeculo XVI. et ortum est et in usu fuit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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.
Kontradiktion (lat.), s. Contradictio.
Kontradiktor (lat.), im frühern Konkursverfahren derjenige, welcher an Stelle des Gesamtschuldners die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigen Falls zu bestreiten und ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Lojabis Lokomobile |
Öffnen |
derselben.
Lokao, s. Chinesisch Grün.
Lokatar (lat.), Abmieter, Pachter; vgl. Lokator.
Lokation (lat.), Vermietung, Verpachtung; Festsetzung der Reihenfolge, z. B. im Konkurs.
Lokationsurteil (Prioritätsurteil), im frühern Konkursverfahren
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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kann nach der deutschen Konkursordnung (§ 17 f.) sowohl der Verpachter als der Masseverwalter aufkündigen, während, wenn der Gemeinschuldner verpachtet hatte, der Vertrag durch den Verkauf der Sache im Konkursverfahren beendigt wird. Außerdem
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) |
Öffnen |
meisten Gesetzgebungen auch nicht wahlberechtigt, natürlich nur während der Dauer des Konkursverfahrens. Die Wahlen erfolgen zum Teil auf drei Jahre (so in Preußen und in Hessen), in den bei weitem meisten Staaten auf sechs Jahre (in Sachsen, Bayern
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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.
Abschlagsverteilung, im Konkursverfahren diejenige Verteilung flüssiger Bestände unter die Konkursgläubiger, welche der Schlußverteilung vorhergeht. Nach der Deutschen Konkursordnung sind A. nicht bloß gestattet, sondern vorgeschrieben. Gemäß §. 137 soll nach
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
Öffnen |
eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, einheitlich geregelt. Nach beiden Gesetzen ist die A. gestattet, wenn der Schuldner in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt und der Empfänger von dieser Absicht Kenntnis gehabt hat
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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anhängig» sind, und in welchen es sich nicht um eine im Konkursverfahren geltend zu machende Forderung, sondern um den Bestand der Aktivmasse (einen Aussonderungsanspruch, Absonderungsanspruch oder eine Masseforderung) handelt, können
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
Öffnen |
. Die civilrechtliche Wirksamkeit seines Handelns unterliegt andern Regeln. 2) Die Beseitigung oder Verheimlichung von Vermögensstücken des Schuldners in dessen Interesse durch einen andern oder die Aufstellung von erdichteten Forderungen im Konkursverfahren
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
Beschlusses nicht befugt ist.
4) Im Konkursverfahren ist nach der Deutschen Konkursordnung (§. 66, Abs. 3) bezüglich aller ergangenen Entscheidungen B. zulässig, soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. In allen diesen Fällen findet "sofortige
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Császárbis Csik |
Öffnen |
, war erst Lehrer, dann Notar beim Wechselgericht in Fiume, 1846-49 Beisitzer des Wechselgerichts in Pest. C. veröffentlichte mehrere Werke über ungar. Wechselrecht und das ungar. Konkursverfahren, außerdem "Ital. Reisen" (Ofen 1844), ein "Mytholog
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0849,
von De Baybis Debraux |
Öffnen |
.
Debitverfahren, früher in einzelnen Teilen
Deutschlands soviel wie Konkursverfahren (s. d.).
Deblockieren (frz.), die Blockade eines Platzes
aufheben, ihn entsetzen. - Im Eisenbahnwesen,
s. Vlocksignalsystem und Central-Weichen- und
Signal
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
Öffnen |
), Konkurssachen (s. Konkursverfahren) und Strafsachen (s. Strafprozeß) für das ganze Deutsche Reich eingeführt. Einzelheiten des neuen Verfahrens sind lebhaft getadelt worden; es ist auch bereits eine Novelle zur Strafprozeßordnung, die namentlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Endeavourbis Endemie |
Öffnen |
der Eisenbahnen" (Lpz. 1886), "Das deutsche Konkursverfahren" (ebd. 1889). Mit andern gab E. heraus das "Handbuch des deutschen Handels-, See-und Wechselrechts", Bd. 1-4 (Lpz. 1881-85).
Endemie (grch.), endemische oder einheimische Krankheit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
Öffnen |
271
Erfüllungseid - Erfüllungsort
Walter die gleiche Wirkung und der Pächter oder
Mieter kann nur seine Entschädigungsforderung im
Konkursverfahren (als Konkursgläubiger) geltend
machen. War die Übergabe der Sache noch nicht
erfolgt, so
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Fitchbis Fitz (altnormannisch) |
Öffnen |
er die Lehrbücher: «Der Reichscivilprozeß» (8. Aufl., Berl. 1893) und
«Das Reichs-Konkursrecht und Konkursverfahren» (2. Aufl., ebd. 1883). Unter seinen Schriften sind weiter hervorzuheben: «Die Natur der
Korrealobligationen» (Erlangen 1859), «Über
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
Öffnen |
einer aufschiebenden oder auflösenden Be-
dingung können nach der Deutschen Konkursord-
nung (§§. 59 und 60) im Konkursverfahren geltend
gemacht werden. Die F. der erstern Art berechti-
gen, solange die Bedingung nicht eingetreten ist,
nur zu
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Fuchs (Joh. Nepomuk von)bis Fuchsenten |
Öffnen |
hervorzu-
heben: "Beiträge zum Civilprozesi" (1. Heft: "Die
Lehre von der Litisdenunziation", Marb. 1855: ^
2. Heft: "Das Konkursverfahren", ebd. 1863), "Kri- ,
tische Studien zum Pandeltenterte" (Lpz. 1867), !
"Der deutsche Konkursprozcß" (ebd
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Gansfortbis Ganzinstrumente |
Öffnen |
der davon abgeleiteten
Ausdrücke aeschehen. Hier werden vielmehr nur
die Worte "Konkurs", "Konkursverfahren" und "Ge-
meinschuldner" gebraucht.
Gantang (auch Gantam, Ganton, Ganta).
1) Geldgröße der philippinischen Insel Mindanao.
Er begreift 25
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Gebührenäquivalentbis Geburt (der Menschen) |
Öffnen |
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen, in Konkursverfahren. (S. Gerichtskosten.) Hierher gehören die deutschen Gebührenordnungen für die Konsulate vom 1. Juli 1872, für die Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879, für die Gerichtsvollzieher vom 18
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Genossenschaftsgenossenschaftbis Genoveva |
Öffnen |
789
Genossenschaftsgenossenschaft - Genoveva
finde. Ferner war die Befugnis der Konknrsglau- '
diger anerkannt und geregelt, nach Aufhebung des !
Konkursverfahrens die einzelnen ihnen folidarifch
haftenden Genossenschafter in Anfpruch zu
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
Öffnen |
- und
Strafprozesses und des Konkursverfahrens Gebüh-
ren nach Pauschalsätzen und Auslagen in Gemäßheit
der Reichsgesetze vom 24. Juni 1878 und ^. Juni
1881 zu beanspruchen. Sie können sich deshalb
regelmäßig nur an ihre Auftraggeber halten
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
Öffnen |
, welche auf dem Ge-
biet des gerichtlichen Verfahrens die Rechtseinheit
für das Gebiet des Deutfchen Reichs begründeten i
die Civilprozcßordnung lf. Civilprozeß), die Etraf-
prozehordnuug (f. Strafprozeß), die Konkursord-
nung (s. Konkursverfahren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kommanditist |
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vermögen zu ihrer Befriedigung nicht ausreicht.
Im Fall der Zahlungsunfähigkeit der K. findet
über das Gefellfchaftsvermögen ein selbständiges
Konkursverfahren statt. An das Privatvermögen
des persönlich hastenden Gesellschafters können sich
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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Konkursverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen hat der K. deren Nichtigkeit geltend zu machen. Früher erfolgte
Rechtshandlungen kann er anfechten. (S. Anfechtung , Bd. 1, S. 613a.) Die Veräußerung der zur Masse
gehörigen Gegenstände kann in den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Liquidationskursbis Liquor |
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Liquidationsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß derjenige Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und festgestellt wurde, welchen Gläubigern eine Forderung zustehe und welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen (Deutsche Konkursordnung §. 152; Österr. Konkursordnung §. 54).
Nachforschungsprotest
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
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der Deutschen
Konkursordnung (ß. 115) muß der Gemeinschuldner,
sobald das Inventar angefertigt ist, auf Ladung des
Verwalters oder eines Konkursgläubigers vor dem
Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren
anhängig ist, den O. leisten. Nach der Dsterr
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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der
Reciprocität. (Vgl. Deutsche Civilprozeßordn. §.661.)
Über die in Deutschland für den Konkurs maß-
qebenden Grundfätze f. Konkursverfahren (Bd. 10,
S. 570). Anderwärts wird mehrfach der Grundfatz
empfohlen, daß der in einem Staate eröffnete Konkurs
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Partinicobis Parzival |
Öffnen |
928
Partinico - Parzival
Teile des Vermögens des Schuldners, welcher unabhängig von dem allgemeinen Konkursverfahren (s. d.) und neben demselben vorkommen konnte.
Partinico, Stadt in der ital. Provinz und im Kreis Palermo auf Sicilien, 23
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Präparatbis Präsentationspapiere |
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.
Präparatorifch (lat.), vorbereitend, vorläufig,
Präparatorifches Verfahren ("vorbereiten
des Verfahren"), im frühern Konkursverfahren da5
Ermittlungsverfahren, welches die Aufklärung dar-
über bezweckte, ob die Voraussetzung für die Eröffn
nung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
Öffnen |
. Auf Grund derselben kann
nach der Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.) zur
Zwangsvollstreckung geschritten werden, wenn der
Gemeinschuldner keinen Widerspruch erhoben hatte.
Die Gläubiger, deren Forderungen bestritten wur-
den, müssen deren
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
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wird, besteht die
Verzierung oft in einem Blatt (z. B. Akanthus), in
einem Menschen- oder Tierkopf (meist Fratze) u. a.
Schlußtermin, s. Verteilungsverfahren.
Schlußverteilung, im Konkursverfahren die-
jenige Verteilung, welche erfolgt, wenn
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
Öffnen |
. aus dem Konkursverfahren gänzlich ausgeschieden und so hatten, nachdem
Civilprozeßordnung §. 757 die Regelung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen dem Landrecht überließ, die
Einzelstaaten besondere Gesetze hierüber erlassen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
Öffnen |
infolge eines Mangels an bereiten Mitteln aufgehört hat, die ihm obliegenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Z. ist einerseits von Bedeutung für die Eröffnung des Konkursverfahrens, indem, wenn eine solche vorliegt, anzunehmen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
Öffnen |
Konkursverfahren ist eine förmliche W. nicht vorgesehen. Doch können hier später ermittelte Vermögensstücke eine Nachtragsverteilung (s. d.) veranlassen. – Die Österr. Konkursordnung hat die W. in den §§. 241 fg. in ähnlicher Weise geregelt. Sie wird hier
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
Öffnen |
Ablauf der Einspruchsfrist W. gewährt worden ist, die letztere nicht mehr gegen das Urteil beanspruchen (§§. 234, 356, 370, 382, 452).
Wiedereröffnung des Konkurses, s. Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens).
Wiedergeburt, in der christlich-religiösen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0346,
Frankreich (Kreditanstalten, Staatsfinanzen, Gesetzgebung) |
Öffnen |
ist die Bildung von Vereinigungen mehrerer Gemeinden zur Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten gestattet, bez. geregelt worden. Zu erwähnen ist auch noch ein Gesetz vom 4. März 1889, welches aus dem umfassenden Gesetzentwurf über das Konkursverfahren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
Öffnen |
erhöht werden. Das Statut kann noch weitere Erfordernisse vorschreiben. Für eine Herabsetzung der Haftsumme sind dieselben Vorschriften wie für die Verteilung des Genossenschaftsvermögens im Fall der Auflösung maßgebend. Das Konkursverfahren findet
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
Öffnen |
, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursverfahren. In Deutschland dauern die G. vom 15. Juli bis 15. Sept. Zur Erledigung der Feriensachen können bei den Landgerichten Ferienkammern, bei den Oberlandesgerichten und dem Reichsgericht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
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bestimmt ist. Sie sollen im Inlande in der Regel durch die Post erfolgen. Die Verwendung von Gerichtsdienern, Gemeindevorstehern und Geschäftsführern ausgeschiedener Gutsgebiete ist vorbehalten.
Im Konkursverfahren werden die Mitteilungen nach der Deutschen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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Befriedigung ein Überschuß ergiebt. Wenn eine den Kosten des Konkursverfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist, kann die Konkurseröffnung (s. d.) abgelehnt oder das bereits eröffnete Verfahren eingestellt werden (§§. 99 und 190 der Konkursordnung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1040,
von Moratschabis Morbihan |
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und Rechtslehre, Bd. 1 (Berl. 1874). - Moratorialverhandlungen heißen die Stundungsverhandlungen, die manchmal dem Konkursverfahren vorausgehen und dessen Abwendung bezwecken. (S. auch Ausgleichsverfahren und Stundung.)
Moratscha, soviel wie Morača (s. d
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Nachtrabbis Nachtvögel |
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wirklichen Erträgen zu geben.
Nachtragsverteilungen, im Konkursverfahren die Verteilungen, welche nach dem Vollzuge der Schlußverteilung (s. Verteilungsverfahren) vorzunehmen sind. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 153) hat der Verwalter nach
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Stupefaktionbis Sturm (August) |
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vgl. ebenda §. 509. Über das gerichtliche Stundungsverfahren s. Ausgleichsverfahren. (S. auch Konkursverfahren, Nachlaßvertrag und Zwangsvergleich.)
Stupefaktion (lat.), Bestürzung.
Stupénd (lat.), erstaunlich.
Stüpfelmaschine, soviel
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