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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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eine Annahmepflicht im privaten Verkehre nicht. (S. Papiergeld.)
Zwangspaß, s. Paß
Zwangsschienen, s. Eisenbahnbau.
Zwangs- und Bannrechte, s. Bannrechte.
Zwangsvergleich, ein von dem Gemeinschuldner (s. d.) vorgeschlagenes, wenigstens
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68% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
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344
Banngewerbe - Banquet.
waldungen landesherrliche Waldungen geworden sind. Ein Teil der Staatsforsten ist aus Bannforsten hervorgegangen.
Banngewerbe, s. Bannrecht.
Banniza, walach. Getreidemaß, = 44 Oken; 8 Bannizen = 1 Kilo (s. d
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68% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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381
Bannen - Bannrechte
Bannen, s. Bann und Festmachen.
Banner, Panier (aus frz. bannière), das Feldzeichen, unter dem sich die zu einem Kriegszuge berufenen Mannschaften sammelten, unterscheidet sich in der äußern Form von der Fahne
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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382
Bannung - Banque de France
die Konsumenten richtet, welche verpflichtet werden, ihre Bedürfnisse nur bei dem Inhaber der Banngerechtigkeit zu befriedigen, während jene exklusiven Gewerbeberechtigten, sofern ein Bannrecht mit ihnen
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Einzelne Rechte.
Bannrecht
Abentrichtungen
Banagium
Banngewerbe, s. Bannrecht
Krugverlag
Zwangsrechte
Baurecht
Altius tollendi jus
Balkenrecht
Bauordnung
Dachrecht
Fensterrecht
Hammerschlagsrecht
Inaedificatio
Leiterrecht
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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(Zwangs- und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit der Einwohner eines Bezirks besteht, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Berechtigten befriedigen zu lassen; jetzt meist beseitigt (s. Bannrecht
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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wurde, bisweilen auch Probe- oder Mutzeit). Das Meisterstück wird in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. vereinzelt gefordert und erst im 15. Jahrh. allgemeiner üblich. Zwangs- und Bannrechte sicherten vielfach den Zünften ihr bestimmtes Arbeits
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Bambuskampferbis Basingwerk |
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City
Bannanal, Tokantins
Hannbezirk, Bannrecht
Bannhölzer, Forstbann
Vannieres, Fahne 1016,2
Bannkelter, -Mühle, Bannrecht
Bannolas, Leon de, Levi bcn Gerson
Bano del Inca, Cajamarca
Banoko, Batanga
Banos, Rio de los, Paswza
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Mühlenrechtbis Mühlhausen (in Thüringen) |
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von Mühlen, insbesondere von Wassermühlen. In früherer Zeit suchte man vielfach den Bau und Betrieb einer Wassermühle dadurch zu veranlassen, daß der Unternehmer ein Zwangs- und Bannrecht erhielt, d. i. das Recht, daß die Bewohner des Bezirks ihr Getreide
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0005,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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-Inseln 91
Bankwesen 200
Bannrecht 181
Basel, Kanton 79
Basilicata 82
Bauer 185
Baukonstruktionen 280
Baukunst 161
Baumaterialien 280
Baumeister, antike 161
- moderne 162
Baumwolle 286. 293
Baumzucht 276
Baurecht 181
Bautechniker 281
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Mühlhausen (in Böhmen)bis Mukden |
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.
Mühlzwang , s. Bannrechte und Mühlenrecht .
Muhme , s. Geschwisterkinder .
Muichdhui oder Ben Macdui , der zweithöchste Berg
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abdankungbis Abd el Kader |
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die "abständigen" Tiere unentgeltlich
überlassen werden. Dieses Bannrecht, welches in den östlichen Provinzen des preußischen Staats gegenwärtig
noch besteht, belästigte die Landwirtschaft nicht unerheblich. Indes
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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und Leistungen mit Ausnahme der öffentlichen Lasten, welche auf Grund und Boden gelegt
sind. Dazu kommt nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 8) au ch die A. derjenigen Zwangs und
Bannrechte, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Bamisbis Banat |
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King's County, am Shannon, mit Lateinschule, Kaserne und 1200 Einw. 3 km nördlich davon Shannon Harbour, die Mündung des Grand Canal, mit Marmorbrüchen.
Banagium (mittellat.), Bannrecht, Mahlzwang.
Banal (v. franz. ban), im Lehnrecht eine Sache
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Banksiabis Bann |
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oder auch nur ein gewerbliches Verbietungsrecht zustand, B. zu nennen; daher die Ausdrücke Gerichtsbann, Burgbann, Bannmeile, Bannrecht u. dgl. Im übertragenen Sinn gebraucht man das Wort im Sinn von Fluch oder Zauber, von Fessel oder Verbot überhaupt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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. bannarium), im Mittelalter und namentlichem fränkischen Reich die Bezeichnung für Waldungen, die von den Trägern der öffentlichen Gewalt, den Königen, Grafen, Vögten, in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot) in betreff gewisser
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) |
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Teil an die Kirche und außerdem den neunten Teil an den Landesherrn ab. Dazu kamen mancherlei Zwangs- und Bannrechte, hier und da auch Rechte der sittenlosesten Art (Schönfrauenlehen, jus primae noctis etc.), und endlich die drückendsten von allen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Bauer (Emanzipation des Bauernstandes)bis Bauer (Personenname) |
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Zunftwesens und der gewerblichen Zwangs- und Bannrechte fiel auch die letzte Schranke zwischen Stadt und Land sowie zwischen Bürger- und Bauernstand.
Als Staatsbürger und Staatsunterthanen stehen die Bauern nunmehr in Bezug auf Rechte und Pflichten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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, Bannrechte. Erworben wird der Eigentumsbesitz dadurch, daß man sich in ein solches Verhältnis zur Sache setzt, daß das Bewußtsein der physischen Herrschaft über die Sache in dem Betreffenden begründet ist (corpus, Apprehension der Sache), und daß man
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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und das Recht der bäuerlichen Leihe hinzugefügt; auch die deutschrechtlichen Reallasten und das Bannrecht haben einen sachenrechtlichen Charakter. Das Gemeinschaftliche aller dinglichen Rechte ist die rechtliche (im Gegensatz zum Besitz, der thatsächlichen
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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auf die im Gesamteigentum verbleibenden Waldungen übten sie keinerlei polizeiliche Einwirkung aus. Allmählich aber nahmen sie das Bannrecht überall als einen Ausfluß ihres Hoheitsrechts in Anspruch, auch da, wo sie niemals Grundherren gewesen waren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
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) Beschränkt war die Niederlassung teils durch hohe Gebühren, teils durch diskretionäre Befugnisse der Ortsobrigkeit. 5) Zwangs- und Bannrechte bestanden als Privilegien einzelner Gewerbtreibenden, um diesen in gewissen Bezirken den Absatz zu sichern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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findet nicht statt. Den Zünften, Innungen, kaufmännischen Korporationen steht ein Recht, andre von dem Betrieb eines Gewerbes auszuschließen, nicht zu. Alle ausschließlichen Gewerbeberechtigungen, Zwangs- oder Bannrechte, Realgewerbeberechtigungen sind
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0009,
Halberstadt (Bistum und Stadt) |
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deponierte, und erwarb 996 vom Kaiser das Markt, Zoll und Bannrecht. Sein Nachfolger Arnulf (996-1023) erhielt vom Kaiser Heinrich II. die Gerichtsbarkeit über Halberstadt und Seligenstadt und das Recht des Heerbannes in seinem Sprengel. Unter ihm wurde
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
Öffnen |
Schadloshaltung gewähren. So sind z. B. durch die Aufhebung der Leibeigenschaft, der feudalen Rechte, der Fronen, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, der Zwangs- und Bannrechte u. dgl. nicht wenige wohlerworbene Rechte teils
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Krugrechtbis Krumir |
Öffnen |
Magnesiumsulfat, während Gips und Kaliumcalciumsulfat ungelöst bleiben. Man benutzt K. als Kalidünger.
Krugrecht, s. Kruggerechtigkeit.
Krugverlag, das Zwangs- und Bannrecht, vermöge dessen der Inhaber einer Fabrikationsstätte geistiger Getränke
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Mahlzwangbis Mähmaschine |
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das Abendbrot eingenommen. Die höhern, wohlhabenden Stände aber haben mehr und mehr die englisch-französische Sitte angenommen. Vgl. Gastmahl, Kochkunst, Gastronomie und die dort angeführte Litteratur.
Mahlzwang, s. Bannrecht und Mühlenrecht
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Monometerbis Monopol |
Öffnen |
der Münzprägung, unfehlbar schädlich wirkt. Die frühere Zeit mit ihren das gesellschaftliche Leben fest regelnden Ordnungen war an Monopolen sehr reich. Das Gewerbewesen wurde durch mannigfaltige Zwangs- und Bannrechte, Zunftprivilegien etc. ebenso
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
Öffnen |
Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), für welche der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Baugerechtigkeit, Mühlenzwang und andre Bannrechte
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Taxationsrevisionbis Taxodium |
Öffnen |
durch Verschlechterung der Ware schadlos halte. Allerdings können Taxen eine Wohlthat sein, wo die freie Konkurrenz eine beschränkte und eine Ausbeutung durch monopolistische Preise nicht ausgeschlossen ist. Sie waren deshalb früher Zwangs- und Bannrechten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Abdankenbis Abdestillieren |
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(gesundheitsschädlich) befundenen Tiere ausgeliefert werden. Im übrigen ist auch in Preußen durch das Gesetz vom 31. Mai 1858 das Zwangs- und Bannrecht der A. teilweise aufgehoben, teils Gelegenheit geboten worden, dasselbe abzulösen. Nach Maßgabe der §§. 16 und 17
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
Öffnen |
die polit. Bewegungen von 1830 und 1848 den Anstoß zu einer ähnlichen A. (S. Frone, Reallasten, Bannrechte.) Hand in Hand mit der Aufhebung der bäuerlichen Unfreiheit und der feudalen Lasten (A. im engern Sinne) ging das Bestreben, das Grundeigentum
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Banksiabis Bann |
Öffnen |
Rechte an, die Acht dem weltlichen. Danach erklären sich die Bezeichnungen Gerichtsbann, Burgbann (die einem Burgherrn zustehende Gerichtsbarkeit oder deren Bezirk), Bannmeile (der räumliche Umfang der Gewalt). Im Ausdrucke Bannrecht (s. d.) ist B. zur
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Forssellbis Forstabschätzung |
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9.Jahrh.,versteht manunterl0i'63ta oderl0r68ti8
auch Waldungen, Jagd- und Fischereigebiete von
Privatpersonen, denen"entweder das Bannrecht vom
König verliehen worden war, oder die es sich selbst
anmaßten; ein solcher F. bestand nicht bloß aus
Wald
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Kircherbis Kirchheimbolanden |
Öffnen |
372
Kircher - Kirchheimbolanden
Eingreifen moderner Staatsgesetzgebungen in diese Materie s. Kirchenbann, Kirchenbuße, Kirchenstrafen.) – In der evangelischen Kirche wurde anfänglich das Bannrecht, ja vielfach selbst ein eigentliches kirchliches
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
Öffnen |
. dgl.), im engern Sinne der Wettbewerb im Wirtschaftsleben, wie er besonders in Angebot und Nachfrage zum Ausdruck kommt. Teils durch internationale Schranken (Schutzzölle, Einfuhrverbote), teils durch innere Schranken (Zünfte, Bannrechte) war bis
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Mahlzwangbis Mahmud II. |
Öffnen |
, gilt allgemein als unzweckmäßig. Doch lassen sich feste Regeln hierüber nicht aufstellen, da Art der Mahlzeit, sonstige Lebensweise, Gewöhnung und andere Momente für diese Frage mit in Betracht kommen.
Mahlzwang, s. Bannrechte und Mühlenrecht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Monophoniebis Monopol |
Öffnen |
Recht geschaffen ist. So besaßen die Mitglieder der Zünfte gemeinschaftlich das M. des Betriebes der betreffenden Gewerbe, und die früher so zahlreichen Zwangs- und Bannrechte, durch die gewissen Mühlen, Bäckereien, Brauereien u. s. w. eine feste
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Negative Höhebis Negerhandel |
Öffnen |
das Namenrecht, das Wappenrecht,
das Patentrecht, das Markenschutzrecht, die Urheberrechte, die Zwangs- und Bannrechte. Die N. führt zur Feststellung des absoluten Rechts, dessen Beschränkungen der
Gegner zu erweisen hat und der Gegner wird zu allen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Real Australian Meat Preservebis Realisierungsgeschäft |
Öffnen |
Gebäude zugleich veräußert und erworben werden. Derartige Rechte, öfters mit einem Verbietungsrecht (s. Bannrechte) verbunden, hatten sich in der Zunftzeit wohl überall in Deutschland entwickelt. Besonders eingerissen waren sie in Bayern
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0150,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
, darunter als die wichtigsten: ein Gesetz, das die bisher der Regierung allein zustehende Initiative bei der Gesetzgebung zwischen dieser und den Kammern teilte, Aufhebung der Bannrechte, Ablösung der Lehngelder, Freigebung der Jagd auf eigenem
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Verbenaceenbis Verbindungswesen |
Öffnen |
. Abänderungsvorschlag.
Verbietungsrechte, s. Bannrechte.
Verbindlichkeit, jede durch das Gesetz auferlegte Schranke, z. B. die V., die Gesetze zu beobachten, sich der Verletzung fremder Rechte zu enthalten; im engern Sinne die dem Forderungsrecht (s. d
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Brotkorbgesetzbis Brot und Brotbäckerei |
Öffnen |
Feststellung des Brotpreises. Solange die Bäcker eines Ortes durch Zunftprivilegien (s. Zünfte) oder Zwangs- und Bannrechte (s. d.) begünstigt waren, konnte eine B. mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Käufer vor einer mißbräuchlichen Ausbeutung
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Marksubstanzbis Markthalle |
Öffnen |
Tagen abgehalten werden, sollten ursprünglich den Mißständen entgegentreten, welche die Zunftprivilegien und Bannrechte für die Bewohner der Städte mit sich führten, indem man so eine zeitweilige Konkurrenz mit den städtischen Handwerkern zuließ
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