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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
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748
Ehevertrag - Ehhafte Nöte
XXII (1883); Confronti internazionali per gli anni 1865-83 (Rom 1884); Stand und Bewegung der Bevölkerung des Deutschen Reichs und fremder Staaten in den J. 1841-86, Bd. 44 (Neue Folge der Statistik des Deutschen
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38% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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überhaupt.
Ehegüterrecht, s. Güterrecht der Ehegatten.
Ehehindernis, s. Ehe, S. 336 f.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, s. Ehe, S. 341.
Eherecht, s. Ehe, besonders S. 340 f.
Ehern, s. v. w. von Eisen oder Erz
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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Bestimmungen zu Gunsten von öffentlichen Wohlthätigkeits- und Unterrichtsanstalten, von Bedürftigen, unter Verlobten auf Grund eines Ehevertrags u. s. w. gemildert wird. In Hessen werden die nach den Verwandtschaftsgraden abgestuften Sätze
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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und der Errungenschaft, das gesetzliche Güterrecht, welches nach franz. und bad. Recht für die Ehe maßgebend ist, sofern ein Ehevertrag überhaupt nicht geschlossen ist oder in dem Ehevertrage abweichende Festsetzungen nicht getroffen sind. Dieselbe gilt, außer in den
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Ehehindernis, s. Ehe
Ehescheidung, s. Ehe
Eheverlöbnisse, s. Sponsalien
Ehevertrag
Hagestolz
Hand, ärgere
Heimführung der Braut
Heirath, s. Ehe
Konkubine
Licentia
Prokuration
Repudiation
Scheidung, s. Ehe
Scheidung von Tisch und Bett
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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180
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht).
Dotalgrundstück
Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten
Dotalsystem
Dotation
Durante matrimonio
Ehepakten, s. Ehevertrag
Eingebrachtes, s. Mitgift
Einhardsgut
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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für die vermögensrechtlichen Wirkungen der E. vollständige Freiheit gelassen ist. (S. auch Civilehe, Gemischte Ehe, Ehefrau, Ehegatten, Eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Ehevertrag.)
Vgl. Schulte, Handbuch des kath. Eherechts (Gieß. 1855); Stölzel
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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durch Ehevertrag (s. d.) bestimmt, durch welche Normen ihre Vermögensverhältnisse geregelt werden sollen, so ist, soweit das Gesetz diese Regelung zuläßt, der Ehevertrag maßgebend. Sonst regelt das Gesetz oder das Gewohnheitsrecht. Die gesetzlichen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Güterrechtsregisterbis Gymnasialreform |
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Rechtsverhältnisse ein-
getragen werden mü^en, damit sie Dritten gegen-
über, denen sie nicht bekannt sind, geltend gemacht
werden können. So mußten z. V. eingetragen wer-
den, wenn durch Ehevertrag die Verwaltung und
Nutznießung des Mannes vom Vermögen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Destilliertes Wasserbis Desunierte Griechen |
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von der Davidschen Schule mehr entfernte und das bürgerliche Sittenbild kultivierte. Seine Rückkehr der gefallenen Tochter ins elterliche Haus (1827), die unterbrochene Unterzeichnung des Ehevertrags und die Liebe als Arzt (1831) fanden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Donatbis Donatio |
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, das der Frau für ihre Aussteuer im Ehevertrag ausgesetzte Wittum, der Dos auf des Mannes Seite entsprechend; d. reciproca, wechselseitige Schenkung; d. relata, auf Verpflichtung ge-^[folgende Seite]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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, noch verpfändet werden; ebenso nach französischem Recht, wo übrigens im Ehevertrag die Veräußerung erlaubt werden darf. Nach preußischem und sächsischem Recht ist die Veräußerung bei Einwilligung der Frau gültig.
Dotalicium (lat.), s. Wittum
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Eginabis Egmond |
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heiratete er zu Speier des Pfalzgrafen Johann von Simmern Tochter Sabina, mit der er in glücklicher und kinderreicher Ehe lebte. 1546 erhielt er das Goldene Vlies. 1554 stand er an der Spitze der Gesandtschaft, welche den Ehevertrag des Infanten Philipp
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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Rechtssatzungen, welche an dem Orte des erst-ehelichen Domizils, d. h. da gelten, wo der Ehemann mit der Frau nach Abschluß der Ehe zuerst seinen Wohnsitz nahm. Doch kann das eheliche Güterrecht durch Eheverträge, welche meist vor Gericht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Heinzelbis Heise |
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für Walzeisen" heraus, wodurch die frühere (273) Zahl der Profileisen sehr verringert und deren Form wesentlich vervollkommt erscheint.
Heirat, s. Ehe und Hochzeit.
Heiratsbrief, s. Ehevertrag.
Heiratsbüreaus, Anstalten, welche sich gewerbsmäßig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0598,
Hochzeit (Hochzeitsgebräuche im Altertum) |
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, wie die Dienstzeit bei Jakob, die Tapferkeit Davids etc. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft kommen Eheverschreibungen (ketuboth) in Anwendung. Am Tag der H. (chatunna) begab sich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Ossifikationbis Ostaschkow |
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römischen Kaiser zu unterstützen und zugleich den Ehevertrag zwischen seinem König und der Erzherzogin Cäcilia Renata abzuschließen. Nach seiner Rückkehr ward er Woiwod von Krakau, 1639 Vizekanzler, 1643 Krongroßkanzler. 1645 präsidierte er dem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0327,
Sardinische Monarchie (Geschichte 1849-1861) |
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begann, welche die Aufmerksamkeit des Auslandes auf Piemont lenkte. Die ersten Gesetze, nach dem Justizminister Siccardi benannt, hoben die geistliche Gerichtsbarkeit auf und bestimmten die bürgerlichen Erfordernisse zur Gültigkeit eines Ehevertrags
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Echowerkbis Eisenbahnwagen |
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llumnis
Egistersteine, Externsteine
Egiza, Goten 539,1 1300,1
Egmont (Insel), Santa Cruz 1), T.
Egnatia, Fasano und Oiovinazzo
Egra, Hidschr, El
Egwa, Cape Coast Castle
Ehebrief, Ehevertrag
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0688,
Buckingham |
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. Politik abdrängte (1624). An Stelle des span. trat ein franz. Ehevertrag für Karl; B. knüpfte mit den Niederlanden an, die 1621 den Kampf gegen Spanien wieder aufgenommen hatten, und nötigte Jakob zum Aufgeben seiner polit. Lieblingsidee. Vor allem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
Gegenstand der Mitgift war. - Der Code civil und das Badische Landr. Art. 1554 entziehen, sofern nach dem Ehevertrage sog. Dotalrecht gilt und etwas Abweichendes nicht im Vertrage bestimmt ist, die D. der Veräußerung, selbst unter Zustimmung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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Ehevertrag (s. d.) bestimmt werden. Auch ohnedies kann die E. über ihr vorbehaltenes oder ihr als solches zugewendetes Gut frei verfügen, mit Beziehung auf dasselbe Schulden eingehen (nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1640), dasselbe verpfänden (nach Allg
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
das Erbrecht der Ehegatten s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Eheliche Vormundschaft, s. Ehegatten.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehemündigkeit, s. Ehe (S. 738 b).
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, nach der Deutschen Reichs
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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für den Fall, daß sie in dem Ehevertrage bestimmt
wird. Wenn in neuerer Zeit wiederholt vorgeschla-
gen ist, man solle das sog. Rcgionalsystem an-
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Heiratsgutbis Heißhunger |
Öffnen |
und civilrechtlicher Beziehung die Bestimmungen über den Betrug zur Anwendung.
Heiratsgut, s. Mitgift und Ausstattung.
Heiratspakten, Heiratsvertrag, s. Ehevertrag.
Heiratsregister, das Civilstandsregister (s. d.) über die Heiraten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Nadaudbis Nadeln |
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dienen, welche ausschließlich zum Gebrauche, Vorteil oder Vergnügen der
Frau bestimmt sind. Der Betrag pflegt in den Eheverträgen der regierenden Familien und des hohen Adels genau bestimmt zu werden,
übertragen wird das Wort auch von Geldgaben
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0707,
von Osteroder Kanalbis Österreichischer Erbfolgekrieg von 1741 bis 1748 |
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.) Der Kurfürst Karl Albrecht von Bayern beanspruchte als Nachkomme von Kaiser Ferdinands I.
Tochter Anna die ganze habsburg. Erbschaft auf Grund eines Ehevertrags von 1546 und eines Testaments Kaiser Ferdinands I. von 1547. Die Ansprüche Bayerns
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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Sicherstellung von Rechten, Urkunden über Abtretung von Rechten, Verträge über Annahme an Kindesstatt, Eheverträge, Entlassungen aus der väterlichen Gewalt, Erbrecesse. Apothekerkonzessionen zahlen ½ Proz. des Wertes der Konzession (mindestens 50 M
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Trennungsgrabenbis Trentschin |
Öffnen |
, durch Konkurs oder Tod des Mannes oder Übereinkommen beider Teile) endigt (§§. 1426 und 1432), 2) wenn durch Ehevertrag Verwaltung und Nutznießung des Mannes, also Verwaltungsgemeinschaft ausgeschlossen oder die allgemeine Güter-, die Errungenschafts
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
Öffnen |
. Art. 1530 fg. gilt ein ähnliches System, falls durch Ehevertrag lediglich die Gütergemeinschaft ausgeschlossen wird (zu trennen von der Abrede völliger Vermögenstrennung, s. Trennung der Güter). Die neuere Wissenschaft neigt auch dazu, das System
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