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100% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0752, von Ehrenämter bis Ehrenannahme Öffnen
750 Ehrenämter - Ehrenannahme durch Handlungen und Gesinnungen auf diese An- erkennung Anspruch machen darf. Die Berechtigung zu diesem Anspruch ist die innere, die Anerkennung selbst die äußere E. Beide können miteinander in Konflikt
60% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0343, von Ehrenamt bis Ehrenbezeigungen Öffnen
und Schmälerung der bürgerlichen E. in privatrechtlicher Beziehung nicht mehr; nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ist eine gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen E. statthaft (s. Ehrenrechte). Ehrenamt, s. Amt. Ehrenannahme
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
Hauptschuldner bez. dem Domiziliaten zur Zahlung präsentiert und die Nichtzahlung durch Protest festgestellt ist; wenn der Wechsel auf den Zahlungsort lautende Notadressen oder Ehrenaccepte (s. Ehrenannahme) trägt, muß der Protest auch
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
183 Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung). Amortisation Amortissement Aval Avis Deckung Diskretionstage Ehrenannahme, s. Wechsel Heimzahlung, s. Amortisation Kassirtage Kontraprotest, s. Wechsel Kontrepassation
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
des Bezogenen, eines Avalisten (s. Aval), einer Notadresse oder eines Intervenienten (s. Ehrenannahme). Das A. ist eine Annahmeerklärung, insofern in der hergebrachten Form des gezogenen Wechsels («gegen diesen meinen Wechsel zahlen Sie») ein
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0076, von Accentor bis Acceptprovision Öffnen
der Willensübereinstimmung, welche das Wesen des Vertrags bildet. A. per onore (ital.), "Ehrenannahme", die Annahme eines Wechsels, dessen Annahme von dem zunächst Bezogenen verweigert wird, für Rechnung (zu Ehren
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0461, Wechsel (Protest, Regreß) Öffnen
ist; im Fall einer Ehrenannahme oder einer Ehrenzahlung die Erwähnung, von wem, für wen und wie sie angeboten und geleistet wird; die Unterschrift des Notars oder des Gerichtsbeamten, welcher den Protest aufgenommen hat, mit Beifügung des Amtssiegels
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
Person dazwischen, welche sich zur Annahme oder Zahlung des Wechsels für Rechnung des Ausstellers oder eines der übrigen Interessenten erbietet, so nennt man diese Handlung Wechselintervention oder Ehrenannahme. Der früher Beteiligte wird dann Honorat
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0758, von Ehrentafeln bis Ehrenzulagen Öffnen
ver- liehen, die sich auf den Militärbildungsanstalten durch besondere Leistungen hervorgethan haben. Ehrenwort, der Einsatz der perftMche^Ehre bei dem Versprechen irgend einer Leistung oder Unterlassung. Ehrenzahlung, s. Ehrenannahme
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0343, von Honorarprofessor bis Honos Öffnen
nicht die korporativen Rechte dieser (Sitz und Stimme in der Fakultät und eventuell im Senat). Honorāt (lat.), s. Ehrenannahme. Honoration, s. Honorieren. Honoratiōren (lat., «die Geehrtern»), in kleinern Orten Bezeichnung für die angesehensten
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0657, von Intervall bis Intervention Öffnen
beanspruchen, im Wechselrecht um die Ehrenannahme (s. d.) oder Ehrenzahlung zu leisten (s. Intervention). Intervention (lat., "Dazwischenkunft"), im Völkerrecht das Eingreifen eines oder mehrerer Staaten in einen völkerrechtlichen Streit zwischen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0658, von Interventionsprotest bis Intra (Stadt) Öffnen
. im Wechselrecht s. Ehrenannahme. Interventionsprotest wird der Wechselprotest genannt, durch den beurkundet wird, daß die An- nahme eines Wechsels als Ehrenaccept oder die Zahlung als Ehrenzahlung, von wem und für wen, geleistet worden ist. (S
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0363, von Präparat bis Präsentationspapiere Öffnen
Ehrenannahme, zur Zahluug, zur Ehrenzahlung, zur Herausgabe des Acceptduplikats, des Originals, zur ^icher- stellung, zur Regreßsicherstellung, zur Negreßzah- lung. Die P. zur Annahme ist ein Recht des Wechselinhabers, das ihm auch durch ein Verbot
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0808, von Revalenta bis Reventlow (Friedrich, Graf) Öffnen
Negreßklage. (S. Ehrenannahme.) Revanche(frz.,fpr.-wängsch),Vergeltung,Rache; sich revanchieren, vergelten, sich rächen. Reveille (frz., spr. rewäj), Signal mit Trommel, Signalhorn oder Trompete zum Wecken der Trup- pen. N. hieß bei
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0563, von Webstuhl bis Wechsel (im Handel) Öffnen
anwesenden Trassaten, die Intervention als Annahme und Zahlung sopra protesto (d. h. nach dem Protest), und die Notadresse (s. Ehrenannahme).
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0565, Wechsel (im Handel) Öffnen
die Bestimmungen für den gezogenen W. auf den eigenen W. überall anzuwenden, soweit sie nicht durch die Natur des eigenen W. ausgeschlossen sind. So fällt für ihn die Präsentation zur Annahme, die Annahme selbst, die Ehrenannahme, der Regreß wegen nicht
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
564 Wechsel (in der Baukunst) - Wechselduplikat Über Einzelheiten s. Adrittura, Aval, Domizilwechsel, Kommissionstratte, Trassieren, ferner namentlich die Artikel Accept, Ehrenannahme, Indossament, Wechselklage, Wechselprotest, Wechselregreß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0568, von Wechselforderung bis Wechselklagen Öffnen
des eigenen Wechsels die Protesterhebung mangels Zahlung und die Beibringung dieses Protestes voraus, ebenso gegen den Ehrenacceptanten. (S. Wechselprotest und Ehrenannahme .) Hat der Wechselinhaber den Wechsel von einem Nachmanne
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0570, von Wechselpari bis Wechselprotest Öffnen
, Vermögensverfall) und wegen der Wechselsumme nicht Sicherheit leistet, muß dies durch W. festgestellt werden, wenn der Wechselinhaber diese Sicherheit von den Vormännern (Indossanten, Aussteller) fordern will. Ist eine Notadresse (s. Ehrenannahme) auf dem
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0572, von Wechselreiterei bis Wechselstrenge Öffnen
. Die bestellte Sicherheit haftet dem Berechtigten als Pfand für seine Ansprüche aus dem Wechsel. - Über den W. des Ehrenzahlers s. Ehrenannahme. Wechselreiterei, im Wechselverkehr das unreelle Verfahren, daß jemand, der Geld braucht und keinen
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0657, von Schüttmohn bis Schützen (militärisch) Öffnen
und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 995 b). Schutz, in der kaufmännischen Sprache soviel wie Honorierung, z. B. Annahme, Zahlung eines Wechsels u. s. w. Insbesondere nimmt man eine Wechselunterschrift durch Ehrenannahme (s. d.) oder Ehrenzahlung in S. Schütz
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0458, von Nota bene bis Notar Öffnen
wie Merkzeichen, Denkzettel. Notabilität (lat.), das Angesehensein; angesehene Persönlichkeit. Notadresse, s. Ehrenannahme. Notălgie (grch.), Rückenschmerz. Notār (lat. notarius), ein öffentlicher Beamter, welcher 1) öffentliche Urkunden namentlich über