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Ihre Suche nach Ertragssteuer
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Ertragssteuerbis Ertragstafeln |
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320
Ertragssteuer - Ertragstafeln
eben genannten Punkte eine Änderung erfahren.
Zuletzt ist der Geldwert für das stehende Kapital,
das sich aus lebendem und totem Inventar zusam-
menfetzt, und für das umlaufende oder Betriebs-
kapital zu
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0223,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung) |
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sind in der That sämtlich unvollkommen und lückenhaft, insbesondere diejenigen, welche Ertrags- und Personalsteuern in unvollständiger Weise miteinander verbinden.
Die Ertragssteuern fassen die Erträge an ihren Quellen ohne Rücksicht auf deren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Gebäuderechtbis Gebäudesteuer |
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eines Gebäudes als herrschenden Grundstücks (praedium dominans) an einem benachbarten (dienenden) Grundstück (praedium serviens) bestehen. S. Servituten.
Gebäudesteuer. Die G. tritt in dreifacher Gestalt auf. Dieselbe kann sein eine Ertragssteuer (G
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Gebärmuttervorfallbis Gebäudesteuer |
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einer selbständigen Besteuerungsform entwickelt, die in den verschiedensten Gestalten erscheint, bald als Ertragssteuer (s. d.), bald als Aufwandsteuer (s. Verbrauchssteuern), bald als eine Art Einkommensteuer (s. d.) zu beurteilen ist, zuweilen auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0312,
Steuern (Steuersysteme) |
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als die indirekten S. und rechnet denselben vielfach noch die Gebühren und Verkehrssteuern hinzu, während die Ertragssteuern, die Personal- und Einkommensteuern und die allgemeinen Vermögenssteuern als direkte S. zusammengefaßt werden. Von dieser Auffassung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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gestattet letztere gegenüber der erstern, bei der Unterverteilung mehr auf individuelle Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und auf diese Weise der Ertragssteuer anhaftende Härten zu mildern.
Für die G. wird geltend gemacht, daß viele öffentliche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Kapitälbis Kapitalsteuer |
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muß man sich auf Anzeigepflicht des Gläubigers und dessen Steuererklärung verlassen, die insbesondere bei etwanigem Erbgang zu kontrollieren wäre. Ferner bereiten die Beziehungen zwischen Ertragssteuern und K. Schwierigkeiten. Trifft man durch jene
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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von Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer zu treffen.
Mehrere Länder besteuern nun noch besonders
e) die aus Leihkapitalien fließenden Zinsen (s. Kapitalrentensteuer). Voraussetzung hierfür aber ist, daß bei den Ertragssteuern die Verschuldung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0227,
Eis (Eisbildung, Inlandeis auf Grönland) |
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Betrages an E. verwandt werden.
Von Einführung einer besondern Kapitalrentensteuer neben der allgemeinen E. und den bestehenden Ertragssteuern wurde in Preußen Abstand genommen, weil es schwer halte, eine einzelne Gattung des mobilen Kapitals zur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
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und
! die besitzlose Masse der Arbeiter. Es führt dies zu
dem Scklusse, daß Real- oder Ertragssteuern sich als
G. besscr eignen als eine Personal- oder Einkommen-
steuer. Dock darf man deswegen die mit den Er-
tragssteuern verbundenen Misistände
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0264,
Baden (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
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die Katasterbehörden und die Steuereinnehmereien dienen; außerdem unterstehen dem Finanzministerium auch das gesamte Hochbau- und Eisenbahnwesen. Die Einnahmen ergeben sich aus direkten (Ertragssteuern: Grund- und Häuser-, Gewerbe-, Kapitalrentensteuer
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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- oder Ertragssteuer zu decken. Der Gedanke ist nicht neu; schon Marschall Vauban
vertrat ihn in seinem «Projet d’une dime royale» (1707); später wollten die Physiokraten (s. Physiokratismus )
eine einzige Grundsteuer eingeführt wissen. Auch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0830,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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bleiben die bisherigen Ertragssteuern, Grund- und
Gebäudesteuer unverändert, nur daß die durch die
neue Besteuerung sich ergebenden Überschüsse teil-
weise zu ihrer Herabsetzung (ein Minimum um
10 Proz.) verwendet werden (der andere Teil wird
an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
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und Häusern besondere Vorteile zuwachsen; die Personalsteuern, weil die zahlungsfähigen Personen am Gemeindeleben teilnehmen; die Verbindung von Personal- mit Real-, bez. Ertragssteuern, weil Wohnsitz und Einnahmequelle nicht immer in einer Gemeinde
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Gewerbestatistikbis Gewerbesteuer |
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der allgemeinen Berufszählung vom 5. Juni 1882".
Gewerbesteuer, eine Ertragssteuer, welche die aus selbständig betriebenen gewerblichen Unternehmungen fließenden Reinerträge trifft. Der hierbei von der Gestaltung des Steuersystems abhängig zu machende
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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, eine auf den Grund und Boden gelegte Ertragssteuer, welche eine echte Grundrentensteuer sein würde, wenn sie, was in der Wirklichkeit freilich nicht vorkommt, nach dem Reinertrag des Bodens oder der Bodenrente bemessen würde. Dieselbe kam schon frühzeitig
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Lohfarbebis Lohr |
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Lohngesetz s. Arbeitslohn, S. 760.
Lohnbeschlagnahme, s. Pfändung.
Lohnsteuer, Steuer auf das Einkommen aus Lohnarbeit (gemeiner Lohn, Gehalt etc.). Sie findet wie jede Ertragssteuer ihre Rechtfertigung darin, daß dieses Einkommen steuerfähig
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Neumann-Haizingerbis Neumark |
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berufen. Er schrieb: "Die deutsche Fabrikgesetzgebung" (Jena 1873); "Die progressive Einkommensteuer im Staats- und Gemeindehaushalt" (in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipz. 1874); "Ertragssteuern oder persönliche Steuern vom Einkommen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0311,
Steuern (Allgemeines, Steuerpolitik) |
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, insbesondere von Ertragssteuern, treten oft ein, wo sie durch die persönliche Lage (thatsächlich mangelnde Steuerfähigkeit), Elementarereignisse, Meliorationen mit zeitweiliger Ertragslosigkeit auch wirklich geboten ist. Aber auch Doppelbesteuerungen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Verkieselungbis Verkündigung |
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ohne sie unbesteuert geblieben wäre. Die Aufwandsteuer trifft nicht die Kapitalisierungen, Personal- und Ertragssteuern werden meist nach Durchschnittssätzen veranschlagt, sie bestimmen vielfach nur den regelmäßigen normalen Erwerb. Darum wird den V
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811) |
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durch Ertragssteuern belastet worden sind, demnach auch die Zinsen, welche die Besitzer von Gewerben, Grund und Boden und Häusern zu zahlen haben. Nur einmal dagegen werden besteuert die Zinsen, welche aus andern Quellen fließen, dann die als Lohn, Gehalt 2c
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Börsenspielbis Börsensteuer |
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.) und bezweckt, den Umsatz in börsengängigen Wertgegenständen zu besteuern. Die B. findet ihre Berechtigung in der Notwendigkeit, die ihren Zweck nur unvollkommen erreichenden Ertragssteuern (s. d.) zu ergänzen, diejenigen Erträge zu besteuern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Doppeladlerbis Doppelbindung |
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besteuert wird u. s. w. In diesen Fällen wird ge-
wöhnlich neben einer Ertragssteuer eine Einkommen-
steuer entrichtet. Im engern und eigentlichen Sinne
bezeichnet man indes nur die Heranziehung dessel-
ben Steuerobjekts in zwei verschiedenen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Ergänzungssteuerbis Ergotin |
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. Gesetz vom 14. Juli 1893 ist für den Verzicht des Staates auf die Ertragssteuern durch die Überweisung derselben an die Gemeinden nicht nur zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Staatshaushalt, sondern auch zur bessern Erfassung des fundierten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
Öffnen |
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steuererlaß einem Kapitalgefchenk für den jeweiligen
Eigentümer gleich. Solange die G. das Wesen
einer Ertragssteuer behält, wird sie von diesen miß-
lichen Eigentümlichkeiten nicht besrcit werden können.
Wohl aber wäre dieses in einen: alle
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Kapitalismusbis Kapitän |
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bält, muß
man eine K. neben der allgemeinen Einkommensteuer
an sich als berechtigt anerkennen. Diese Erwäguug
hat neuerlich aucb mebr und mehr dahin geführt,
die K. nicht als eigentliche Ertragssteuer, sondern
als partielle Einkommensteuer
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Neumann (Friedr. Julius)bis Neumann (Rudolf Sylvius von) |
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Fabrikgesetz-
gebung" (Jena 1873), "Die progressive Einkommen-
steuer im Staats- und Gemeindehaushalt" (Lpz.
1874), "Ertragssteuern oder persönliche Steuern
vom Einkommen und Vermögen?" (Freiburg 1876),
"Die Steuer" (Bd.1, Lpz. 1887), "Volk
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Objektivbis Oblaten |
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guts knüpft. Es gehören also hierher die Ver-
brauchs-, die Nutzungs- und die Ertragssteuern.
Ob-Ienifseifches Kanalsystem, System von
natürlichen und künstlichen Wasserstraßen in den
russ. - sibir. Gouvernements Tomsk und Ienisseisk
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
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Personālprincip, s. Ausland.
Personālstatuten (Statuta personalia), s. Örtliche Kollision der Gesetze.
Personālsteuern, diejenigen Steuern, die nicht wie die Real- oder Ertragssteuern (s. d.) gewisse Ertragsquellen oder wie die indirekten Steuern gewisse
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0404,
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen) |
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bestimmte Summe für dieselbe vorgeschrieben (1890/93 durchschnittlich 34,2 Mill. M.).
Die Gewerbesteuer ist eine auf den selbständigen Betrieb eines Gewerbes gelegte Ertragssteuer (Gesetz vom 24. Juni 1891). Grundlage und Maßstab der Besteuerung bildet
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Realstatutenbis Reber |
Öffnen |
oder Statuten (Bd. 12, S. 660 b).
Realsteuern, soviel wie Ertragssteuern (s. d.).
Realsystem, in der Behördenorganisation im Gegensatz zu dem Provinzialsystem diejenige Gliederung der Behörden, bei welcher die Verteilung der Geschäfte unter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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, die Klassensteuer (im preuß. Sinne), die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer. Zu den Realsteuern im weitern Sinne gehören die sog. Ertragssteuern (Grundsteuer, Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Kapitalrentensteuer) und auch die Aufwand- und Luxussteuern
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