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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0094, von Handelskunde bis Handelspfand Öffnen
Förderung und Pflege des Handels etc. Handelslehranstalten, s. Handelsschulen. Handelsmakler, s. Makler. Handelsmarine, s. Marine. Handelsmatrikel, s. v. w. Handelsregister. Handelsmessen, s. Messen. Handelsministerium, in größern
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0513, von Makkabäischer Tanz bis Makler Öffnen
Handelsgesetzbuch (Art. 66-84) waren bisher, ebenso wie es in Österreich nach dem Gesetz vom 4. April 1875 noch der Fall ist, die sog Handelsmakler oder Sensale (vom ital. sensale) amtlich bestellte Vermittler für Handelsgeschäfte, die vor Antritt ihres Amtes den
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
Makler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren und sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über Abschluß von Versicherungen etc. Amtlich bestellte Handelsmakler
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0188, Agent Öffnen
der Handelsmakler aber unterscheidet sich diejenige des Handelsagenten dadurch, daß letzterer nicht, wie der Makler, das Interesse beider Kontrahenten, zwischen denen er vermittelt, wahrzunehmen hat, sondern ausschließlich im Interesse seines Auftraggebers
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0514, von Maklervertrag bis Makro... Öffnen
, welche zwischen den Handelsmaklern und dem Publikum Geschäfte vermitteln. M., welche Grundstücksverkäufe, Wohnungsmieten, hypothekarische Darlehne, Heiraten u. dgl. vermitteln, sind nicht Handelsmakler. Sie haben bei Eröffnung
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0742, von Maizena bis Maklervertrag Öffnen
. Erythräa.) * Makler. In Deutschland beseitigt das Börsen- gesetz vom 22. Juni 1896 und der Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuches, dem Verlangen von Theorie und Praxis entsprechend, die amtlichen Handelsmakler. Jede amtliche
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0235, Börse (Börsengeschäfte; Usancen) Öffnen
für das gesamte Handelsrecht" 1879, Bd. 24, S. 525 ff., 546 ff., 555 ff.). Die konkreten Angebote auf konkrete Nachfragen zu beziehen, ist an den Börsen die Aufgabe besonderer Hilfspersonen des Handels, der Makler; für die Handelsmakler (Sensale), d. h
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0135, Makler Öffnen
. Jahrh. in Abnahme. Makler (Handelsmakler, Mäkler, Sensāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0098, von Handelsregister bis Handelsschulen Öffnen
ihr als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter aus einem Handelsgeschäft haftet, ferner aus dem Verhältnis zwischen einem Handelsmakler und seinem Auftraggeber und endlich auch Klagen aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts. Handelsschiff
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0209, Agents provocateurs Öffnen
sein. Börsenagent ist in Wien der amtliche Name eines Geld-, Wechsel-, Fonds- und Aktienmaklers mit beschränkten Rechten; der Börsenagent gilt aber vor dem Gesetz nicht als Handelsmakler. In Frankreich ist die Benennung Agents nicht bloß für A. in unserm
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0471, Fourier Öffnen
Meer werfen zu lassen. Dies soll ihn zuerst auf sozialistische Ideen gebracht haben. Er wurde dann in Lyon Handelsmakler und veröffentlichte als solcher 1803 anonym im "Bulletin de Lyon" einen politischen Artikel, "Le triumvirat", der damals großes
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0915, von Garnison bis Garnitur Öffnen
, Mitglied der franz. provisorischen Regierung von 1848, geb. 16. Febr. 1803 zu Marseille, Halbbruder des vorigen, war beim Ausbruch der Julirevolution Handelsmakler in Paris, leitete den Barrikadenbau im Stadtviertel St.-Avoye, widmete sich aber dann
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0095, von Handelspflanzen bis Handelspolitik Öffnen
. um ein auf dem Kurszettel notiertes Handelspapier, so braucht der Verkauf nicht öffentlich zu erfolgen; er muß aber durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten unter Benachrichtigung des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0097, von Handelsrecht bis Handelsregalien Öffnen
97 Handelsrecht - Handelsregalien. Handelsbüchern, 5) von den Prokuristen u. Handlungsbevollmächtigten, 6) von den Handlungsgehilfen und 7) von den Handelsmaklern handelt. Der Gegenstand des zweiten Buches sind die Handelsgesellschaften
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0628, von Kaufmann (handelsrechtlich) bis Kaufmann (Personenname) Öffnen
das Handelsgesetzbuch außerdem noch bei den Handelsmaklern (Art. 69), welche für eigne Rechnung keine Handelsgeschäfte machen, und bei den Prokuristen (Art. 56) und Handlungsgehilfen (Art. 59), welche dies wenigstens nicht ohne Genehmigung des
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0135, von Verjüngung bis Verkehrssteuern Öffnen
- oder Marktpreis, so kann der Selbsthilfeverkauf auch nicht öffentlich (»unterderhand«) durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preis erfolgen. Der vorgängigen Anzeige
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0748, von Handelskunde bis Handelsmarine Öffnen
(Stuttg. 1889); Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 4 (Jena 1892), S. 891 fg. Handelskunde, s. Handelswissenschaften. Handelslehranstalten, s. Handelsschulen. Handelsmakler, s. Makler. Handelsmarine oder Handelsflotte, im Gegensatz
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0756, von Handelsstand bis Handelstag Öffnen
in eigenem Namen Handel treibt, d. h. gewerbsmäßig Handelsgeschäfte schließt. Er umfaßt auch die Handlungsgehilfen (s. d.), die Handlungsbevollmächtigten (s. d.) und Prokuristen (s. d.) und die Handelsmakler (s. Makler). Handelsstatistik
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0757, von Handelstraktate bis Handels- und Gewerbekammern Öffnen
- sterium zu erstatten. Sie haben das Recht, an ihrem Sitze, vorbehaltlich der Bestätigung der Regierung, die Handelsmakler zu wählen, und es können Bör- sen und andere dem Handelsverkehr dienende An- stalten unter ihre Aufsicht gestellt werden. Bei
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0254, von Kaufmannschaft bis Kaukasien Öffnen
durch Vermittelung eines Handelsmaklers gekauft, so hat dieser nach Art. 80 des Handelsgesetzbuchs in der Regel die Probe so lange aufzubewahren, bis die Ware angenommen oder das Geschäft in anderer Weise erledigt ist. Die Probe ist dem Verkäufer
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0529, von Schlüsselblume bis Schlußzettel Öffnen
und dem österr. Gesetz betreffend die Handelsmakler vom 4. April 1875 muß der Handelsmaklcr ohne Verzug nach Ab- schluß des Geschäfts jeder Partei eine von ihm unter- zeichnete Scklußnote zustellen, welche die im Gesetz bezeichneten Thatsachen
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0532, von Handelsagent bis Handelsgesellschaften Öffnen
vermitteln oder im Namen der andern abzuschließen. Der H. unterscheidet sich von dem Handelsmäkler durch das dauernde Verhältnis, in dem er zu bestimmten Handlungsbäusern steht, wäh- rend der Mäkler nur einzelne Aufträge erhält, vom
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0270, von Verjüngungsklasse bis Verkaufsselbsthilfe Öffnen
. Er darf, wenn die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, nach vorgängiger Androhung den Verkauf auch aus freier Hand durch einen hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preise
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
in diesem Falle, wenn die verpfändeten Gegenstände einen Börsenpreis oder Marktpreis haben, den Verkauf auch nicht öffentlich durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise