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3% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0114, von Baccarat bis Bach Öffnen
, über dessen Stätte man bis dahin nichts Genaues gewußt hatte. Beim Neubau der Johanniskirche in Leipzig wurde der alte Kirchhof, der sie umgiebt, umgegraben, und der Kirchenvorstand nahm diese Gelegenheit wahr, nach dem Grabe des Meisters zu forschen
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
Kirchenvorstand. Die Gesamtheit der evangelischen Kirchengemeinden eines Dekanats (die Zahl derselben beträgt 23) findet ihre Vertretung in der in der Regel einmal jährlich zusammentretenden Dekanatssynode, bestehend aus sämtlichen Geistlichen des Dekanats
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0023, von Konsk bis Konsolidation Öffnen
verwalten haben. 5) In Frankreich und Elsaß-Lothringen ist K. die Bezeichnung für den Kirchenvorstand in lutherischen und in reformierten Gemeinden. Konsk (poln. Konskie), Kreisstadt im russisch-poln. Gouvernement Radom, in bergiger Gegend
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0493, Bremen Öffnen
. Die Vermögensverwaltung und die übrigen äußern Angelegenheiten liegen unter Mitwirkung des Kirchenvorstandes den Bauherren ob. Die Rechte des summus episcopus ruhen beim Senat. Die kath. Einwohner stehen unter dem Bischof von Osnabrück als apostolischem Provikar
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0157, Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) Öffnen
einen geringen oder größeren Einfluß auf das Kirchenwesen sichert. Jede Ortskirchengemeinde hat einen aus dem oder den Predigern und einer gewissen Zahl von Laien bestehenden Gemeindekirchenrat (Kirchenvorstand oder Presbyterium); für die Kreis-, Bezirks
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0549, von Synode bis Synonyme Öffnen
(Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat). Zu seinem Wirkungskreise gehört die Fürsorge für alle äußern kirchlichen Angelegenheiten der Gemeinde, die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Aufsicht über die Kirchen- und Schulgebäude, die Kirchhöfe, ferner
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0848, von Arminius bis Armitage Öffnen
durch eine Streitfrage über die Prädestination erregt war, ob sie nämlich nach Calvin als eine absolute oder nur als eine bedingte aufzufassen sei, so beauftragte der Kirchenvorstand A. mit der Widerlegung der Schriften eines Laien, Namens Koornhaert, des
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0061, von Auflauf bis Auflösung Öffnen
, Kirchenvorständen u. dgl. den Aufsichtsbehörden nicht selten eingeräumt. Nach der preußischen Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 bedarf es aber zur A. einer Stadtverordnetenversammlung einer königlichen Verordnung
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0297, von Eckhard bis Eckstein Öffnen
als Schriftführer angehörte; 1871 wurde er als Mitglied des Kirchenvorstandes zu St. Thomä zum Mitglied der ersten sächsischen Landessynode erwählt. Sehr bekannt ist er auch als einer der Stifter und Häupter der Philologenversammlungen. Seine schriftstellerische
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0013, von Falkenstein bis Falkirk Öffnen
-lutherische Landessynode von ihm einberufen, nachdem schon 1868 die Einsetzung von Kirchenvorständen aus freier Wahl der Gemeinden vorausgegangen und dadurch eine Umgestaltung des kirchlichen Verfassungswesens angebahnt worden war. Im September 1871
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0768, Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) Öffnen
Vorsitzes im Kirchenvorstand an den Pfarrer, resp. dessen Stellvertreter und endlich die Gewährung weiterer Vergünstigungen an die Krankenpflegerorden. Die guten Beziehungen zwischen der preußischen Staatsregierung und dem römischen Stuhl wurden
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0769, von Kirchenrat bis Kirchenrecht Öffnen
Angelegenheiten) beschränkt, hat die evangelische Kirche auch die nicht ordinierten Glieder der Gemeinde in die kirchliche Verwaltung hineingezogen. Die Kirchenvorstände, auch Kirchenväter genannt, sind die gesetzlichen Vertreter der Kirchengemeinde. Dagegen
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0327, von Preradovic bis Presbyterial- und Synodalverfassung Öffnen
aus einer Anzahl von seiten der Regierung oder des Patrons vorgeschlagene Kandidaten und ernennt Älteste (Presbyter, Kirchenvorsteher, Kirchenvorstände, Kirchengemeinderäte), welche in Gemeinschaft mit dem Pfarrer das Kirchenvermögen verwalten, die Aufsicht
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0359, Preußen (Kirchenverwaltung) Öffnen
Konsistorium zu Aurich steht die evangelisch-reformierte Kirche der Provinz Hannover. Die Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche in Hannover beruht auf dem Gesetz vom 9. Okt. 1864, nach welchem es Kirchenvorstände für die einzelnen Gemeinden
2% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0133, Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte) Öffnen
Gesetz vom 21. Febr. 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0328, von Wahâbiten bis Wahl Öffnen
eine grosse Rolle. Bei Gesellschaften und Vereinen entscheiden die Statuten über die W. der Vorstände und der sonstigen Organe der Vereinigung. Öffentliche Korporationen, wie Handelskammern, Innungen, Gemeindevertretungen, Kirchenvorstände
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0469, Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) Öffnen
der Landesversammlung, das Wahlrecht u. s. w., über Kirchenvorstände und Gemeindeschulen. Der Rücktritt des Herzogs in die Bundesversammlung wurde 27. Mai 1851 angezeigt. Bei dem Bedürfnis einer ruhigen Entwicklung nach der Aufregung des J. 1848 brachten die vier
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0543, von Falkenstein (Joh. Paul, Freiherr von) bis Falklandinseln Öffnen
von Kirchenvorständen au5 freier Wahl der Gemeinden 1868 vorausgegangen und eine bedeutsame Umgestaltung des kirchlichen Verfassungslobens dadurch angebahnt worden war. Ende Sept. 1871 schied F. aus dem sächs. Staats- dienst,übernahm aber
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0621, von Haberfeldtreiben bis Häberlin Öffnen
, das Amt des Präsidenten. 1867 gehörte er auch dem konstituierenden Norddeutschen Reichstage als Mitglied an. H. veröffentlichte: "Die Kirchenvorstands-und Synodalordnung für die evang.-luth. Kirche des Königreichs Sachsen vom 30. März 1868" (Dresd
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0703, von Irvingia bis Isaak (II.) Öffnen
. Glossolalie) an. Da sich solche krankhaft nervösen Erscheinungen auch in Irvings Gemeinde einstellten und bei ihm besondere Pflege fanden, kündigte ihm sein Kirchenvorstand wegen Störung des Gottesdienstes den Gebrauch seiner Kirche, und Irving sah sich
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0359, von Kirchenbücher bis Kirchenbuße Öffnen
Altars vertritt ein Tisch, die Kanzel steht hinter ihm; für die Kirchenvorstände ist ein Raum im Schiff abgegrenzt. Über die Geschichte des K. vergleiche die Kunst der einzelnen Länder und die einzelnen Baustile. Kirchenbücher, die Bücher, in welche
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0360, von Kirchendiebstahl bis Kirchengesang Öffnen
hat z. B. die neuere preuß. Gesetzgebung auch der katholischen K. aktive Funktionen der Verwaltung übertragen (s. Kirchenvorstand). Kreissynode, Provinzialsynode, Generalsynode sind grundsätzlich als Gemeindevertretung zu betrachten
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0368, von Kirchenpauer bis Kirchenslawisch Öffnen
. Kirchenrat und Geheimer Kirchenrat, an angesehene Geistliche, Professoren oder Konsistorialmitglieder verliehene Titel ohne amtliche Befugnisse. (S. auch Oberkirchenrat; über Gemeindekirchenrat s. Kirchenvorstand und Synodalverfassung.) Kirchenraub
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0372, von Kirchenstrafen bis Kirchenverfassung Öffnen
der vereinigten Gemeindeorgane (Kirchenvorstand und Gemeindevertretung) erforderlich sei, sowie Vollstreckbarkeitserklärung des Regierungspräsidenten, welche bei Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auferlegung, die Angemessenheit des Beitragsfußes
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0373, von Kirchenvermögen bis Kirchenzucht Öffnen
Mittelalter beherrschen. Heute ist der Gedanke der kaiserl. advocatia ecclesiae umgestaltet in das moderne staatsrechtliche Princip der Staatsaufsicht über Kirchen und Religionsgesellschaften. (S. auch Jus circa sacra.) Kirchenvorstand
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0420, Preußen (Geschichte 1861-88) Öffnen
kath. Kirchengemeinden einem Kirchenvorstande, von dem der Geistliche ausgeschlossen war, und einer Gemeindevertretung. Ausnahmsweise empfahlen die Bischöfe den Gehorsam gegen dieses letzte Gesetz, aber nur um die Vermögensverwaltung nicht
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0151, Sachsen, Königreich (Geschichte) Öffnen
Bundeseinrichtungen in S. pünktliche Durchführung. Auf dem Landtage von 1867 kam eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung zu stande, mit einem allerdings sehr beschränkten Wahlgesetz für die Synode. Die Aufhebung der Todesstrafe und des sog. "Haß
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0209, von Sakmara bis Säkularisation Öffnen
sie die Eigenschaft kirchlicher Güter gänzlich verlieren und in weltliche Hände kommen. Nach kanonischem Recht ist dies nur in Ausnahmefällen infolge freier Entschließung der Kirchenvorstände unter oberhirtlicher Genehmigung rechtlich zulässig. Indessen kommen schon
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0518, von Baugi bis Bauholz Öffnen
wird. – In Bremen heißen B. die Mitglieder der Kirchenvorstände, welchen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen hin obliegt. Sie sollen womöglich aus den Mitgliedern des Senats gewählt werden. Bauhin (spr. bohäng