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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Baccaratbis Bach |
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, über dessen Stätte man bis dahin nichts Genaues gewußt hatte. Beim Neubau der Johanniskirche in Leipzig wurde der alte Kirchhof, der sie umgiebt, umgegraben, und der Kirchenvorstand nahm diese Gelegenheit wahr, nach dem Grabe des Meisters zu forschen
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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Kirchenvorstand. Die Gesamtheit der evangelischen Kirchengemeinden eines Dekanats (die Zahl derselben beträgt 23) findet ihre Vertretung in der in der Regel einmal jährlich zusammentretenden Dekanatssynode, bestehend aus sämtlichen Geistlichen des Dekanats
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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verwalten haben. 5) In Frankreich und Elsaß-Lothringen ist K. die Bezeichnung für den Kirchenvorstand in lutherischen und in reformierten Gemeinden.
Konsk (poln. Konskie), Kreisstadt im russisch-poln. Gouvernement Radom, in bergiger Gegend
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0493,
Bremen |
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. Die Vermögensverwaltung und die übrigen äußern Angelegenheiten liegen unter Mitwirkung des Kirchenvorstandes den Bauherren ob. Die Rechte des summus episcopus ruhen beim Senat. Die kath. Einwohner stehen unter dem Bischof von Osnabrück als apostolischem Provikar
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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einen geringen oder größeren Einfluß auf das Kirchenwesen sichert. Jede Ortskirchengemeinde hat einen aus dem oder den Predigern und einer gewissen Zahl von Laien bestehenden Gemeindekirchenrat (Kirchenvorstand oder Presbyterium); für die Kreis-, Bezirks
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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(Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat). Zu seinem Wirkungskreise gehört die Fürsorge für alle äußern kirchlichen Angelegenheiten der Gemeinde, die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Aufsicht über die Kirchen- und Schulgebäude, die Kirchhöfe, ferner
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Arminiusbis Armitage |
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durch eine Streitfrage über die Prädestination erregt war, ob sie nämlich nach Calvin als eine absolute oder nur als eine bedingte aufzufassen sei, so beauftragte der Kirchenvorstand A. mit der Widerlegung der Schriften eines Laien, Namens Koornhaert, des
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
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, Kirchenvorständen u. dgl. den Aufsichtsbehörden nicht selten eingeräumt. Nach der preußischen Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 bedarf es aber zur A. einer Stadtverordnetenversammlung einer königlichen Verordnung
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Eckhardbis Eckstein |
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als Schriftführer angehörte; 1871 wurde er als Mitglied des Kirchenvorstandes zu St. Thomä zum Mitglied der ersten sächsischen Landessynode erwählt. Sehr bekannt ist er auch als einer der Stifter und Häupter der Philologenversammlungen. Seine schriftstellerische
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Falkensteinbis Falkirk |
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-lutherische Landessynode von ihm einberufen, nachdem schon 1868 die Einsetzung von Kirchenvorständen aus freier Wahl der Gemeinden vorausgegangen und dadurch eine Umgestaltung des kirchlichen Verfassungswesens angebahnt worden war. Im September 1871
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0768,
Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) |
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Vorsitzes im Kirchenvorstand an den Pfarrer, resp. dessen Stellvertreter und endlich die Gewährung weiterer Vergünstigungen an die Krankenpflegerorden. Die guten Beziehungen zwischen der preußischen Staatsregierung und dem römischen Stuhl wurden
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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Angelegenheiten) beschränkt, hat die evangelische Kirche auch die nicht ordinierten Glieder der Gemeinde in die kirchliche Verwaltung hineingezogen. Die Kirchenvorstände, auch Kirchenväter genannt, sind die gesetzlichen Vertreter der Kirchengemeinde. Dagegen
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Preradovicbis Presbyterial- und Synodalverfassung |
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aus einer Anzahl von seiten der Regierung oder des Patrons vorgeschlagene Kandidaten und ernennt Älteste (Presbyter, Kirchenvorsteher, Kirchenvorstände, Kirchengemeinderäte), welche in Gemeinschaft mit dem Pfarrer das Kirchenvermögen verwalten, die Aufsicht
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0359,
Preußen (Kirchenverwaltung) |
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Konsistorium zu Aurich steht die evangelisch-reformierte Kirche der Provinz Hannover. Die Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche in Hannover beruht auf dem Gesetz vom 9. Okt. 1864, nach welchem es Kirchenvorstände für die einzelnen Gemeinden
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0133,
Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte) |
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Gesetz vom 21. Febr. 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die
griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem
Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Wahâbitenbis Wahl |
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eine grosse Rolle. Bei Gesellschaften und Vereinen entscheiden die Statuten über die W. der Vorstände und der sonstigen Organe der Vereinigung. Öffentliche Korporationen, wie Handelskammern, Innungen, Gemeindevertretungen, Kirchenvorstände
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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der Landesversammlung, das Wahlrecht u. s. w., über Kirchenvorstände und Gemeindeschulen. Der Rücktritt des Herzogs in die Bundesversammlung wurde 27. Mai 1851 angezeigt.
Bei dem Bedürfnis einer ruhigen Entwicklung nach der Aufregung des J. 1848 brachten die vier
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Falkenstein (Joh. Paul, Freiherr von)bis Falklandinseln |
Öffnen |
von Kirchenvorständen au5
freier Wahl der Gemeinden 1868 vorausgegangen
und eine bedeutsame Umgestaltung des kirchlichen
Verfassungslobens dadurch angebahnt worden war.
Ende Sept. 1871 schied F. aus dem sächs. Staats-
dienst,übernahm aber
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Haberfeldtreibenbis Häberlin |
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, das Amt des Präsidenten. 1867 gehörte er auch dem konstituierenden Norddeutschen Reichstage als Mitglied an. H. veröffentlichte: "Die Kirchenvorstands-und Synodalordnung für die evang.-luth. Kirche des Königreichs Sachsen vom 30. März 1868" (Dresd
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Irvingiabis Isaak (II.) |
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. Glossolalie) an. Da sich solche
krankhaft nervösen Erscheinungen auch in Irvings
Gemeinde einstellten und bei ihm besondere Pflege
fanden, kündigte ihm sein Kirchenvorstand wegen
Störung des Gottesdienstes den Gebrauch seiner
Kirche, und Irving sah sich
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Kirchenbücherbis Kirchenbuße |
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Altars vertritt ein Tisch, die Kanzel steht hinter ihm; für die Kirchenvorstände ist ein Raum im Schiff abgegrenzt.
Über die Geschichte des K. vergleiche die Kunst der einzelnen Länder und die einzelnen Baustile.
Kirchenbücher, die Bücher, in welche
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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hat z. B. die neuere preuß. Gesetzgebung auch der katholischen K. aktive Funktionen der Verwaltung übertragen (s. Kirchenvorstand). Kreissynode, Provinzialsynode, Generalsynode sind grundsätzlich als Gemeindevertretung zu betrachten
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
.
Kirchenrat und Geheimer Kirchenrat, an angesehene Geistliche, Professoren oder Konsistorialmitglieder verliehene Titel ohne amtliche Befugnisse. (S. auch Oberkirchenrat; über Gemeindekirchenrat s. Kirchenvorstand und Synodalverfassung.)
Kirchenraub
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
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der vereinigten Gemeindeorgane (Kirchenvorstand und Gemeindevertretung) erforderlich sei, sowie Vollstreckbarkeitserklärung des Regierungspräsidenten, welche bei Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auferlegung, die Angemessenheit des Beitragsfußes
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
Öffnen |
Mittelalter beherrschen. Heute ist der Gedanke der kaiserl. advocatia ecclesiae umgestaltet in das moderne staatsrechtliche Princip der Staatsaufsicht über Kirchen und Religionsgesellschaften. (S. auch Jus circa sacra.)
Kirchenvorstand
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0420,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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kath. Kirchengemeinden einem Kirchenvorstande, von dem der Geistliche ausgeschlossen war, und einer Gemeindevertretung. Ausnahmsweise empfahlen die Bischöfe den Gehorsam gegen dieses letzte Gesetz, aber nur um die Vermögensverwaltung nicht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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Bundeseinrichtungen in S. pünktliche Durchführung.
Auf dem Landtage von 1867 kam eine Kirchenvorstands- und Synodalordnung zu stande, mit einem allerdings sehr beschränkten Wahlgesetz für die Synode. Die Aufhebung der Todesstrafe und des sog. "Haß
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Sakmarabis Säkularisation |
Öffnen |
sie die Eigenschaft kirchlicher Güter gänzlich verlieren und in weltliche Hände kommen. Nach kanonischem Recht ist dies nur in Ausnahmefällen infolge freier Entschließung der Kirchenvorstände unter oberhirtlicher Genehmigung rechtlich zulässig. Indessen kommen schon
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Baugibis Bauholz |
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wird. – In Bremen heißen B. die Mitglieder der Kirchenvorstände, welchen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen hin obliegt. Sie sollen womöglich aus den Mitgliedern des Senats gewählt werden.
Bauhin (spr. bohäng
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