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99% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
568 Konkurs - Konkursgericht lungsgehilfen, solange sie im Dienste sind, sichert den Kaufmann das Allg. Deutsche Handelsgesetzbuch Art. 56 und 59; gegen die K. des eigenen Gesellschafters, solange das Gesellschaftsverhältnis besteht , Art. 96
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0571, von Konkursgläubiger bis Konkursverfahren Öffnen
in diesem Staate behandelt werden. Konkurskommissar (Konkurskommissär), in Österreich der Kommissar des Konkursgerichts, dem die selbständige Leitung der Konkursverhandlungen und die Überwachung der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0184, von Entschälen bis Entstehungszustand Öffnen
) oder hinsichtlich der Zulassung einer angemeldeten Forderung (s. Prüfungsverfahren) entstehen, nicht vom Konkursgericht zu entscheiden, sondern im Wege des ordentlichen Prozesses zu erledigen. Das Konkursgericht hat deshalb niemals ein Urteil, sondern nur
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
). Zwangsvergleich (Akkord), im Konkurs der Gläubiger ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorzugten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, welches auch für die übrigen nicht
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0011, Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) Öffnen
der belegenen Sache. Nach österreichischem Recht wird im Anschluß an das französische Recht zur Leitung der Konkursverhandlung und zur Überwachung der Amtsthätigkeit der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen von dem Konkursgericht ein
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0641, von Haftstrafe bis Hagebutten Öffnen
, ein Zeugnis zu erzwingen, s. Zeuge. Gegen den Gcmcinschuldner kann Haft nach der Deutschen Konkursordnung (§. 93) vom Konkursgericht ange- ordnet werden, wenn derselbe die ihm vom Gesetz auf- erlegten Verpflichtungen nicht erfüllt, oder wenn
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
, durch welches einzelne Gläubiger bevorzugt werden sollen, nichtig. Der angenommene Z. bedarf noch der Genehmigung durch das Konkursgericht, das nach Anhörung der Gläubiger, des Verwalters und des Gläubigerausschusses zu entscheiden hat. Die Bestätigung muß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger (s. d.) angenommenes, vom Konkursgericht genehmigtes Abkommen, welches eine teilweise Befriedigung der Gläubiger und den zwangsweisen Erlaß des Restes oder auch die zwangsweise Stundung des
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0394, von Einspruch bis Einstweilige Verfügungen Öffnen
die durch Beschluß des Konkursgerichts verfügte Aufhebung eines eröffneten, aber weder durch Verteilung der Masse noch durch Zwangsvergleich beendigten Konkurses. Sie erfolgt von Amts wegen, wenn die Masse so unbedeutend ist, daß sie nicht einmal die Kosten des
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0413, von Glaubersalz bis Glaukom Öffnen
- (chirographarischen) G. oder Chirographarier. Vgl. Konkurs. Gläubigerausschuß, im Konkurs ein von den Konkursgläubigern (provisorisch vom Konkursgericht) zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 1003, von Haftara bis Haftpflicht Öffnen
oder die Vornahme einer Handlung zu dulden; 3) zur Erzwingung der Leistung des Offenbarungseides. In diesen drei Fällen ist die H. auch gegen den Gemeinschuldner im Konkurs zulässig. Das Konkursgericht kann indessen die H. auch dann anordnen, wenn
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
stattfindet, ist das Konkursgericht. Nach der deutschen Konkursordnung ist für das Konkursverfahren ausschließlich das Amtsgericht, bei welchem der Gemeinschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zuständig. Nach französischem Recht, welches nur
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0012, von Konkursmasse bis Konnewitz Öffnen
Konkursordnung Masseverwalter), die vom Konkursgericht zur Verwaltung der Aktivmasse bestellte Person, in der deutschen Konkursordnung Konkursverwalter genannt (s. Konkurs). Als Massegläubiger bezeichnet die deutsche ebenso wie die österreichische
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0970, von Nachtigall bis Nachtstücke Öffnen
, welche aus der Masse gezahlt sind, zu dieser zurück, so sind dieselben von dem Konkursverwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses zur N. zu bringen. Dasselbe gilt bei nachträglicher Ermittelung
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0337, von Offenburg bis Öffentlichkeit Öffnen
von dem Konkursverwalter wie von jedem Konkursgläubiger verlangt werden. Die Eidesleistung erfolgt vor dem Amtsgericht als dem Vollstreckungs- oder Konkursgericht. Die Leistung des Offenbarungseides kann im Fall unbegründeter Verweigerung durch Haft
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
etwaniger Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, vom Konkursgericht abzuhaltende Termin nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung. Die österreichische Konkursordnung (§ 146 ff.) kennt den S. nicht, verstattet aber für die Einwendungen gegen den
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
Genehmigung einzuholen hat. Dieser Ausschuß ist nicht befugt, den Verwalter zur Vornahme einer A. zu nötigen. Wenn der letztere die Verteilung verfügbarer Bestände pflichtwidrig verzögert, kann jedoch das Konkursgericht in Ausübung des ihm übertragenen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0561, von Amtsdelikte bis Amtsgerichte Öffnen
, das Aufgebotsverfahren, die Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises, sofern der Rechtsstreit nicht anhängig oder Gefahr im Verzuge ist, das Verfahren zur Entmündigung; sie sind Konkursgerichte, Vollstreckungsgerichte, zuständig auch für Arreste und einstweilige
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0655, von Beizfalk bis Beke Öffnen
die von der Deutschen Konkursordnung (§. 68) vorgeschriebenen mancherlei B. durch mindestens einmalige Einrückung in dasjenige Blatt zu erfolgen, das zur Veröffentlichung amtlicher B. des Gerichts bestimmt ist. Das Konkursgericht kann jedoch
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0876, von Beschreien bis Beschwerde Öffnen
.) beschwert erachtet, die Entscheidung des Konkursgerichts einholen, gegen welche (nach §. 257) der "Rekurs" an den höhern Richter offen steht. 5) Im Strafprozeß (§. 346) ist die B. zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0530, von Brief (Börsenausdruck) bis Briefgeheimnis Öffnen
das Verfügungsrecht; lehnt der Adressat die Annahme ab, so müssen die Sendungen an den Absender zurückgehen. In Konkursfällen (§. 111 der Reichs-Konkursordnung) sind "die Post- und Telegraphenanstalten verpflichtet, auf Anordnung des Konkursgerichts
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0559, von Country Councils bis Coup Öffnen
als Konkursgerichte fungieren. Es giebt deren etwa 500; doch stehen in der Regel eine Anzahl von Gerichten (die zusammen einen ^ireuit bilden) unter einem Richter. Die Ge- samtzahl der Richter ist 60. Die 0. (^. ^ct von 1888 regelt
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0273, von Erfüllungseid bis Erfüllungsort Öffnen
oder ortsübliche Frist maßgebend. Fehlt es an einer solchen, so hat das Konkursgericht die Kündigungs- frist auf Antrag des Kündigenden festzusetzen. Der nach §. 15 zu beurteilende Fall, daß der Gemcin- schuldner in einem Dienstverhältnisse stcht
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
darauf ist ferner vorgeschrieben, daß er sich nur mit Erlaubnis des Gerichts von seinem Wohnorte entfernen darf. Wenn der G. feine Pflichten nicht erfüllt, oder wenn es zur Sicherung der Masse als notwendig erscheint, kann das Konkursgericht
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0064, von Glaubersalzwässer bis Gläubigerversammlung Öffnen
Konkursordnung kann ein solcher bestellt werden; es muß dies aber nicht geschehen. Schon vor der ersten Gläubigerversammlung (s. d.) kann das Konkursgericht einen G. bestellen, dessen Mitglieder aus der Zahl der Konkursgläubiger oder der Vertreter
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0572, Konkursverwalter Öffnen
das dem Gemeinschuldner (s. d.) entzogene Verwaltungs- und Verfügungsrecht auszuüben hat. Der K. wird vom Konkursgericht ernannt und steht unter dessen Aufsicht. Auch kann das Gericht gegen ihn Ordnungsstrafen festsetzen und ihn vor der auf seiner
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0145, von Nachtrab bis Nachtvögel Öffnen
Konkursordnung (Z. 153) hat der Verwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses eine solche nachträgliche Verteilung vorzunehmen, wenn Beträge, welche von der Masse zurückbehalten wurden, für dieselbe frei werden
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0580, von Tabakspfeife (Fisch) bis Taberistan Öffnen
. Konkursordnung das Verzeichnis, in welches der Gerichtsschreiber die angemeldeten Konkursforderungen einzutragen und in welchem dann das Ergebnis der stattgehabten Prüfung vom Konkursgericht zu vermerken ist. Über die Wirkungen dieser Eintragung s
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1050, Zustellung Öffnen
Konkursordnung (§. 68) regelmäßig auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung (s. d.) bewirkt. Daneben können aber auch förmliche Z. vorkommen, die nach §. 69 durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können. Die Entscheidungen des Konkursgerichts sind