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Ihre Suche nach Lehnsrecht
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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. Indult.
Lehnsmann, s. Vasall.
Lehnsmündigkeit, s. Mündig.
Lehnspferde, s. Ritterpferde.
Lehnsrecht, s. Lehnswesen.
Lehnstamm, ein Kapital, das dem zur Lehnsfolge Berechtigten, gewöhnlich den jüngern Söhnen zur Abfindung ausgesetzt wird, so
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0147,
Englische Verfassung |
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Landes einen frischen Anstoß gegeben. Die Zunahme der Königsmacht war eine natürliche Folge der Vereinigung des engl. Reichs; mit der Zunahme dieser Macht geht parallel die Umwandlung des Volksstaates in den lehnsrechtlichen Staat. Bereits unter den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0151,
Englische Verfassung |
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149
Englische Verfassung
of, und Lords, House of). Es entwickelte sich: 1) das Recht der Steuerbewilligung, indem die Steuern den Charakter lehnsrechtlicher Abgaben verloren und den Charakter von Beiträgen zu den Staatsausgaben erhielten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0152,
Englische Verfassung |
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. Die lehnsrechtlichen Abgaben werden beseitigt und an ihre Stelle die Accise (Excise), d. h. eine Abgabe auf inländische Erzeugnisse, wie Malz, Branntwein u. s. w., eingeführt. Das Recht des Parlaments, über die Verwendung der Gelder zu bestimmen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Beneventierenbis Benfey |
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, welche Kaiser Heinrich III. 1053 dem Papst Leo IX. zur Ausgleichung einiger abgetretener Lehnsrechte auf Bamberg überließ. Im 11. und 12. Jahrh. wurden hier vier Konzile gehalten. Am 26. Febr. 1266 wurde bei B. der Hohenstaufe Manfred von Karl
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Abtretungbis Abtriebsnutzung |
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- oder Schutzbäume, unter Umständen mit Belassung einiger Überhälter, entnimmt, Abtriebs- oder Räumungsschlag (s. d.).
Über A. im Lehnsrecht s. Abmeierung.
Abtriebsalter oder Hiebsalter, in der Forstwirtschaft dasjenige Alter eines Bestandes, in dem derselbe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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. allmählich thatsächlich verschwunden. Die Lehnsrechte der Krone gegenüber den ursprünglich freien Lehnsbesitzern wurden schon unter Karl II. im wesentlichen aufgehoben, jedoch ist grundsätzlich die Krone auch jetzt noch die Obereigentümerin des sämtlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Allodialgüterbis Allotropie |
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und den beim Lande verbleibenden Gütern. (s. auch Allodifikation.)
Allodialgüter, s. Allod.
Allodifikation, Aufhebung der lehnsrechtlichen Beschränkung, so daß freies Eigentum (Allod) entsteht, kann durch Rechtsgeschäft nur unter Beiziehung aller
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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oder Expektanz (expectativa), das Recht, eine Nutzung oder Stelle für den Fall ihrer Erledigung zu empfangen. Es findet sich vorzüglich im Lehnsrecht entwickelt (expectativa feudalis). Wenn nämlich Könige und Fürsten ein offenes Lehn nicht zu vergeben hatten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Böhtlingk (Otto)bis Boieldieu |
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die Schweden ihr Lehnsrecht über dasselbe behaupteten und es 1658 im Frieden zu Noeskilde auch wirklich erhielten. - Benannt ist die Landschaft nach Bohus-Slott, das auf dem kleinen Felseilande Elfvebacken am nördl. Ende der Insel Hisingen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0460,
Commons (House of) |
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der andern Körperschaften erlassen.
Je mehr die letztern ihren lehnsrechtlichen Charakter
abstreiften und zu Organen der Volksvertretung
wurden, um so mehr wurde auch ihre Beteiligung
an der Gesetzgebung zur Notwendigkeit. Der Grund-
satz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0150,
Englische Verfassung |
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die außerordentlichen lehnsrechtlichen Abgaben zu billigen hat. Sie entwickelt sich später zu einem der Reichsstände (Estates of the realm), ebenso wie die Geistlichkeit, die ebenfalls als getrennte Körperschaft tagt und Steuern bewilligt. Da sich die Prälaten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0427,
Fürst (staatsrechtlich) |
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, sondern daß sie nach den Vor-
schriften des Kirchenrechts gewählt werden müßten.
Der ordnungsmäßig Gewählte muhte aber vom
Kaiser sich mit den Temporalien belehnen lassen
und ihm den lehnsrechtlichen Treueid leisten. Als
Symbol sollte bei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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, das Oorpus.siirig cNiionici, welches ein-
zelne Fortbildungen, Abänderungen und Umbildun-
gen des röm. Rechts enthält, nach welchem die mittel-
alterliche Kirche lebte (s. ^oi-pusMi-is), die lidri köu-
äcn-uui bezüglich des Lehnsrechts (s. Lehnswesen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0987,
von Heinrich (Jasomirgott, Herzog v. Bayern)bis Heinrich Julius (Herzog zu Braunschw.) |
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verkündet: die Acht
wurde über ihn verhängt, alle seine Eigengüter und Lehen ihm abgesprochen, wegen seiner wiederholten Nichtachtung der kaiserl. Ladung ihm nach Lehnsrecht die
Herzogtümer Bayern und Schwaben
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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dem Tode des bisherigen. Nach langobard. Lehnsrecht sind beim Tode des Lehnsbesitzers als dessen Nachfolger im Lehn berufen die lehnsfähigen Abkömmlinge des zuerst Beliehenen, an erster Stelle die Abkömmlinge des letzten Besitzers unter Eintritt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Lindnerbis Linear |
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(Graden), so spricht man von einem Lineal-Gradualsystem. Das Langobardische Lehnsrecht beruht auf der Lineal-Gradualfolge; die neuern Lehnsfolgegesetze haben sich bald der einen, bald der andern Auffassung mehr angeschlossen, z. B. das Preuß. Allg. Landr
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
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werden kann (s. Lchtwillige
Verfügung); Eidesmündigkeit, das Alter, in
welchem eine Person als Zeuge vereidigt werden
oder einen Parteieid leisten kann (s. Eid). Im
Lehnsrechte spricht man von einer Lehnsmün-
digkeit, die z. B. nach Sächs
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0331,
Niederlande (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte) |
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. Nachdem er 1543 Geldern und Zütphen erobert und Frankreich gezwungen hatte, auf das Lehnsrecht über Westflandern und Artois zu verzichten, vereinigte er alle 17 Provinzen, die größtenteils bereits 1512 von Maximilian zu dem Burgundischen Kreis (s
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Robertsbis Roell |
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-80), "Die Pflege der Geschichte durch die Wittels-
bacher" (Festschrift, ebd. 1880), "Der Könige Buch
und der sog. Schwabenspiegel" (ebd. 1883), "über
die Abfassung des kaiserl. Land- und Lehnsrechts"
(2 Hälften, ebd. 1888). Von der Wiener
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Lord Lieutenant of Irelandbis Lorengel |
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Adelsstandes, dem die Barones majores schon kraft ihrer lehnsrechtlichen Stellung angehörten. Als große Grundbesitzer bewilligten die Adligen Gelder für die Staatsausgaben (ebenso wie die geringern Grundbesitzer in den Versammlungen der sie vertretenden
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