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Ihre Suche nach Lehrlingswesens
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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641
Lehrling, Lehrlingswesen.
vollendet ist und die Ausrüstung stattgefunden hat, werden jene Unterstützungen entlastet und können samt den übrigen Teilen des Lehrgerüstes entfernt werden.
Lehrling, Lehrlingswesen. Lehrlinge sind junge
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0546,
Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) |
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544
Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften)
ferenz nicht als die Willensmeinnng des gesamten
Handwerkerstandes angesehen werden dürften.
Gewerblicher Unterricht und Lehrlingswesen.
Erscheint es fraglich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
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, um sie zu beschäftigen, für die dem verlassenen Meister zuerkannte Entschädigung haftbar etc. In England ist aus der frühern weitgehenden obrigkeitlichen Regelung des Lehrlingswesens nur noch eine polizeiliche Jurisdiktion über
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
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Lehrwerkstätten - Leibeigenschaft
In Österreich regeln die §§. 97‒104a der Gewerbeordnung von 1883 das Lehrlingswesen. Der L. ist schriftlich oder mündlich vor der Genossenschaftsvorstehung, oder wenn eine solche für das betreffende Gewerbe
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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bezeichnet (§. 97): Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, Regelung und Hebung des Lehrlingswesens, Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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diese sind mit Ausnahme der geringen Arbeitsfähigkeit, über welche oft geklagt wird, und welche die Folge einer schlechten Ausbildung und eines schlechten Zustandes des Lehrlingswesens (s. d.) ist, und des Mangels der Versicherung gegen Unfälle
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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werden, nur Innungsmeistern das Halten von Lehrlingen zu gestatten (s. Lehrlingswesen).
Die Politik in Bezug auf I. war in Deutschland bis zur Gründung des Deutschen Reichs Sache der Einzelstaaten und in diesen eine verschiedene. In Preußen ließ
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Baugewerbebis Baugewerkenschulen |
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in neuerer Zeit bemüht, wie überall so auch im B. durch das Vereinswesen Verbesserungen und Vervollkommnungen herbeizuführen. Doch bleibt auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, der Lohn- und Arbeitszeitverhältnisse, der Verhütung von Massen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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) erfolgen. Jede andre einseitige Auflösung ist Kontraktbruch (s. d., vgl. auch Arbeitsbücher und Gewerbegerichte). Über das Lehrlingswesen vgl. Lehrling, über die besondern Verhältnisse der jugendlichen Arbeiter und Frauen vgl. Fabrikgesetzgebung, S
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
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, Diskussionen, Bibliothek, Unterricht belehrend, anregend, erziehend auf ihre Mitglieder einzuwirken; sie können sich aber auch weitere Ziele stecken, sie können es sich namentlich auch zur Aufgabe machen, für einen guten Zustand des Lehrlingswesens (s. d
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Inns of Courtbis Innungen |
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, unter der Voraussetzung einer Vertretung der öffentlichen Gewalt und der Gesellen in denselben; obrigkeitliche Befugnisse in Bezug auf die Regelung des Lehrlingswesens (Erlaß von Vorschriften, betreffend das Lehrverhältnis, die Ausbildung, Prüfung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Hauserbis Hausindustrie |
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seitens der Unternehmer und Zwischenhändler (Verleger, Faktoren, Fercher), unbeschränkte Arbeitszeit aus Mangel an gesetzlicher Kontrolle, ungenügende und ungesunde Arbeits- und Wohnungsverhältnisse, Korruption des Lehrlingswesens, frühes
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
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die Behörden durch Vorschläge und Anregungen zu unterstützen.
Die Regelung des Lehrlingswesens besteht in Vorschriften darüber, wem die Befugnis zum Lehrlingshalten entzogen werden kann, daß der Lehrvertrag schriftlich abgefaßt sein, und dem Lehrling über
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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Meister und Gesellen, die nähere Regelung des Lehrlingswesens, insbesondere die Fürsorge für die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge und die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Gewerbefreiheitbis Gewerbegerichte |
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, Die wichtigsten Kleinkraftmaschinen, Braunschw. 1878; A. Musil, Die Motoren für das Kleingewerbe, das. 1878) und durch Sorge für eine gute Fachbildung, insbesondere die kunstgewerbliche, der Lehrlinge und für einen guten Zustand des Lehrlingswesens
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Inobis Inowrazlaw |
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gemacht. Dieselben sind jetzt auf Gewerbsunternehmungen, die nicht fabrikmäßig betrieben werden, beschränkt. Der Wirkungskreis der I. ist erweitert (namentlich durch die obligatorische Aufgabe der Sorge für ein geordnetes Lehrlingswesen), die Organisation
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Christliebbis Christologie |
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unterscheiden sollte, daß sie sich auf ein abgeschlossenes Programm stellte: Gründung obligatorischer Fachgenossenschaften, Regelung des Lehrlingswesens, gewerbliche Schiedsgerichte, obligatorische Witwen- und Waisen-, Invaliditäts
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
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der Forderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder haben sie insbesondere Sorge zu tragen für die Erhaltung geregelter Zustände zwischen den Gewerbeinhabern und ihren Gehilfen, für ein geordnetes Lehrlingswesen, für die Gründung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bachem, J. P.bis Bäcker |
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das Reichskanzleramt veranlaßt, mit Hilfe der Kommission für Arbeiterstatistik 1892-94 Erhebungen über die Arbeitszeit und das Lehrlingswesen in Bäckereien und Konditoreien anzustellen, deren Ergebnisse in verschiedenen Druckschriften (s. unten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0542,
Handwerkerfrage (Innungen) |
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, ein Beweis, wie selten sie sich durch Maßregeln auf dem Gebiete des Lehrlingswesens auszeichnen. Wie wenig der Innungsgedanke Fortschritte macht, erhellt am besten aus der Statistik deutscher Groß- und Mittelstädte. 1892 bestanden in 39 Städten 810
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0545,
Handwerkerfrage (Hausierhandel. Handwerkertage) |
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für Handel und Gewerbe
veröffentlichten Vorschläge zur Organisation des
Handwerks und zur Regelung des Lehrlingswesens.
Die zweite war der vom Allgemeinen Deutschen Hand-
werkerbnnde veranlaßte achte Allgemeine Deutsche
Handwerkertag in Halle vom
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
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des Lehrlingswesens. Er gipfelte einer-
seits in der Bildung von Fachgenossenschaften und
Handwerkerkammern, andererseits in Einführung
einer ordnungsmäßigen Lehrzeit, einer Gesellenprü-
fung, und in Beschränkungen im Halten voll Lehr-
lingen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Bauhorizontbis Bauhütten |
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Haupthütte feindliche Hüttenvereine (1464 in Torgau). Zahlreiche Streitigkeiten riefen die lokalen Verschiedenheiten im Lehrlingswesen und die Beteiligung von Bildhauern an Bauten (1518 Annaberger Hüttenstreit) hervor, welche zeigen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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der Gewerbeordnung (§§. 97 fg.) konstituierten Innungen (s. d.) ist speciell auch die Aufgabe zugewiesen, für die Regelung des Lehrlingswesens und die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ferner gewerbliche Streitigkeiten
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