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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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9. Mai 1876 ("Zentralblatt" 1876, S. 260) geregelt.
Münzverfälschung, s. Münzverbrechen.
Münzverträge (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0537,
von Laetarebis Lateinische Sprache |
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die angebliche Kunst, die Büchse eines andern zu versprechen, Wild zu berücken u. dgl. infolge eines Bündnisses mit dem Teufel.
Lateinischer Münzvertrag (lateinische Münzkonvention), der Vertrag, welcher 23. Dez. 1865 zwischen Frankreich, Italien, Belgien
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Münzsammlungenbis Murad |
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.
Münzvertrag, s. Münzkonvention.
Münzwardein, s. Wardein.
Münzwechsel, die Umwechselung von in- und ausländischen Münzsorten und Papiergeld. (S. Geldwechselgeschäft.)
Münzwesen, s. Münze.
Münzwissenschaft, s. Numismatik
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Guldborgsundbis Gulden |
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franz. Laub-
thalern ff. d.) und den feit 1793 hauptfächlich durch
österr. Heere eingeführten Kronenthalern (s. d.).
Eine Wendung zum Bessern brachte der Münchener
Münzvertrag vom 25. Aug. 1837, durch welchen
Bayern, Württemberg, Baden, Hessen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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).
Münzkabinett, s. Numismatik.
Münzkonferenzen, s. Doppelwährung.
Münzkonvention, Münzvertrag, ein Vertrag selbständiger Staaten über gemeinschaftliche Einrichtungen in ihrem Münzwesen, namentlich über die Einführung eines gemeinschaftlichen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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zwischen Ö. und den Staaten des Deutschen Zollvereins unterm 24. Jan. 1857 abgeschlossenen Münzvertrag der 45-Guldenfuß oder die österreichische Währung. Der Gulden wird in 100 Kreuzer eingeteilt und ist = 2 Mark. Das metrische Maßsystem ist seit 1. Jan
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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. Jan. 1857 zwischen fast allen deutschen Staaten, Österreich mit inbegriffen, abgeschlossenen Münzvertrag ist kein Gläubiger verbunden, eine Zahlung in Scheidemünze anzunehmen, soweit die zu zahlende Summe nicht den Wert der kleinsten groben Münze, d
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Dukatenbis Dukla |
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. Die sogen. Breslauer D. halten zwischen den vollwichtigen und den Passierdukaten die Mitte; ihr Minimalgewicht wird in Leipzig zu 65½ Dukatenas = 3,4633 g angenommen. Dem von den meisten deutschen Staaten 24. Jan. 1857 geschlossenen Münzvertrag
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Francs-archersbis Frank |
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eingezogen. Auf Grund des zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz 1865 abgeschlossenen Münzvertrags, dem später auch Rumänien, Griechenland und Spanien beitraten, wird der Silberfrank jetzt nur noch zu 835/1000 fein bei gleichem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Großwürdenträgerbis Grote |
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Stammwappen" (1863); "Osnabrückische Geld- und Münzgeschichte" (1864); "Die Geldlehre, insbesondere der Wiener Münzvertrag von 1857" (1867). Außerdem schrieb er: "Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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., wovon 52½ auf ein neues deutsches Münzpfund fein Silber gingen, von den erwähnten Staaten im Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 angenommen, war die Grundlage der neuen süddeutschen Währung, die dem 24½-Guldenfuß nicht ganz ¼ Proz. (2½ pro Mille
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0063,
Italien (Schiffahrt, Eisenbahnen, Post etc., Geldverkehr, Wohlthätigkeitsanstalten) |
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worden; von letztern gab es 1882 schon 3488 mit 591,238 Einlegern und 82,4 Mill. Lire Einlagen.
Hinsichtlich des Münzwesens hat I. mit Frankreich, Belgien und der Schweiz 23. Dez. 1865 einen Münzvertrag (die sogen. lateinische Konvention
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Krone (Stadt)bis Kronenorden |
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249
Krone (Stadt) - Kronenorden.
stück halbe K. Die K. ist 9/10 fein, so daß 125,55 Stück 1 Pfd. wiegen, also ein Stück 3,9825 g bei einem Gehalt von 3,5842 g fein Gold. - 2) Goldmünze des Deutschen Münzvereins, welche durch den Wiener Münzvertrag
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Marivauxbis Mark |
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die M. zu 233,8555 g, = ½ preuß. Handelspfund, fest, und in diesem Betrag diente dieselbe von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Nachdem aber infolge des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 in den dabei beteiligten deutschen Staaten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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); "Die deutsche Expedition in Ostafrika" (Gotha 1865) und "Vocabulaire de la langue Tigré" (Leipz. 1865). Vgl. Dietschi und Weber, W. M., ein Lebensbild (Olten 1875).
Münzkabinett, s. Numismatik.
Münzkonventionen (lat.), s. Münzverträge
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0690,
Tibet (Geschichte) |
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welcher Zeit jedoch China manchen unbequemen Würdenträger mittels Gifts beseitigt haben soll. Die Weigerung der Tibeter, mit Nepal einen billigen Münzvertrag abzuschließen, führte zum Krieg mit diesem; China schickte Truppen und schlug 1791
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Verkehrswesen) |
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.-Fußes, als Münzfuß angenommen mit den Hauptmünzen des Gulden und halben Gulden zu 60 und 30 Kr. Hieran reihte sich der Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 zwischen diesen Staaten und Österreich und Liechtenstein, der an der reinen Silberwährung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Kronbergbis Krone (Münze) |
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deutschen Goldmünzgesetzes vom 4. Dez. 1871 und in Gemäßheit des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan.
1857 wurden eine Zeit lang von den größern deutschen Staaten (einschließlich Österreichs) als Goldmünzen des damaligen
deutsch-österr. Münzvereins
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später
durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten
7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt.
Durch den Wiener Münzvertrag
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Silbernitritbis Silberwährung |
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freien übereinkommen
der Beteiligten ab. Als Scheidemünzen (s. d.) die-
nen bei der S. unterwertig geprägte Silbermünzen
sowie Münzen aus unedlen Metallen. Die S., die
durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857
auch in Deutschland
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Kreuzburgbis Kreuzerkorvette |
Öffnen |
, und man teilte sie gewöhnlich in 4 Pfennige oder 8 Heller. Bis auf die neuere Zeit hinab rechnete man in Österreich und in Süddeutschland den Gulden zu 60 K., den Reichsthaler zu 90 K. Nach dem Münzvertrage vom 24. Juni 1857 behielten
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