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4% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0291, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
die Kenntnis des Dritten, daß die Aktiengesellschaft noch nicht besteht, sondern nur besondere Ver einbarung mit demselben. Die für die Entstehung der Gesellschaft und ihre Bethätigung gegebenen Normativbestimmungen bezwecken den
3% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0428, von Preußisch bis Preußische Eisenbahnen Öffnen
. Aktienkapital 30 Mill. M., in 50000 Aktien zu 600 M. Die Bank hat sich den Normativbestimmungen für die preuß. Hypothekenbanken vom 27. Juni 1893 unterworfen. Es sind von ihr 5-, 4½-, 4- und 3½prozentige amortisable Hypothekenbriefe im Umlauf. Kurs
3% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0333, Banken (das Bankwesen Deutschlands) Öffnen
erlangen. In Preußen ist die Genehmigung abhängig von der Befolgung gewisser Verwaltungsgrundsätze ("Normativbestimmungen"), die jedoch in der Praxis sich wenig bewährt haben. Die zu hohe Beleihung namentlich von städtischen Grundstücken, Bauplätzen
3% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0294, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
) für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und eingetragene Genossenschaften durch die für diese Unternehmungsformen erlassenen Normativbestimmungen; g) im fiskalischen Interesse für gewisse Unternehmungen (z. B
3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
allgemeine Normativbestimmungen für Kranken- und Begräbniskassen erlassen, durch deren Erfüllung die Rechte "eingeschriebener Hilfskassen" (Korporationsrecht, Beschränkung der Haftbarkeit für Schulden auf das Vermögen) erworben wurden. Die Hilfskassen
3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0641, Lehrling, Lehrlingswesen Öffnen
und Registrierung der Lehrverträge sowie die Aufstellung von Normativbestimmungen, welche für den Fall, daß die schriftliche Abfassung der Lehrverträge in unzureichender Form stattgefunden hat, ergänzend in Kraft treten; 3) die Bestimmung
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0290, von Aktenmäßig bis Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
und anstandslos die Registrierung und die Staatsgenehmigung, als es letzterer noch bedurfte, erhalten. Die Rechtsprechung erkennt aber, weil die Gesetzgebung die Entstehung und die Bethätigung der Aktiengesellschaft unter einzuhaltende Normativbestimmungen
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0265, Aktie und Aktiengesellschaft (volkswirtschaftliche Bedeutung; Geschichtliches) Öffnen
aufgehoben, welche bisher im Interesse der Aktionäre und Gläubiger der Gesellschaft stattgefunden. Dieselben sind auf eigne Wahrung ihrer Interessen angewiesen, und im übrigen sollen die oben erwähnten Normativbestimmungen einen Ersatz für den Wegfall
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0266, Aktie und Aktiengesellschaft (Aktienrecht) Öffnen
denselben auch die Société à responsabilité limitée, für welche Staatsgenehmigung nicht erforderlich, die aber gewisse gesetzliche Normativbestimmungen einzuhalten hatten. Dies Gesetz wurde durch Gesetz vom 24. Juli 1867 aufgehoben, welches nur
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0267, Aktie und Aktiengesellschaft (Statistisches, Reformbestrebungen etc.) Öffnen
, während er, wie überhaupt die bezüglichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, in Cisleithanien noch in Kraft steht. Das neue Gesetz mit seinen die Konzession ersetzenden Normativbestimmungen erleichterte nicht allein die Gründung neuer
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1009, von Invalidität bis Invecta et illata Öffnen
hierfür gesetzliche Normativbestimmungen aufgestellt werden, um die im Interesse der Leistungsfähigkeit und der Freizügigkeit liegende Verbindung verschiedener Kassen zu ermöglichen und den Mitgliedern möglichst große Sicherung für Wahrung ihrer
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0049, von Kontraktilität bis Kontraprotest Öffnen
von der Voraussetzung obrigkeitlicher Normativbestimmungen über den Inhalt der Arbeitsbedingungen, diese Staatsintervention aber erheblichen Bedenken unterliege; weiter, daß die Bestrafung bei der zunehmenden Organisation der Arbeiterverbände zu einer Beseitigung
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0451, von Landesmann bis Landesvermessung Öffnen
der Sicherheit die Bank, das Gesetz enthält aber hierüber folgende Normativbestimmung: Die Sicherheit ist als vorhanden zu erachten, wenn das Darlehen innerhalb des 25fachen Betrags des bei der letzten Grundsteuereinschätzung ermittelten Katastralreinertrags
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0240, von Normännische Inseln bis Norrbotten Öffnen
die höchsten Feiertage, an welchen öffentliche Lustbarkeiten untersagt sind. Normativ (lat.), als Norm geltend; Normativbestimmungen, die allgemeinen (insbesondere gesetzlichen) Bedingungen, welchen in jedem Einzelfall (z. B. von Banken) genügt werden
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0295, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
und in der Companies Act von 1862 dies Recht der Errichtung mit beschränkter Haftung, also die freie Bildung der Aktiengesellschaft im kontinentalen Sinne, unter dem Erfordernis der Registrierung und unter Aufstellung vou Normativbestimmungen
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0296, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
zwischen Handels- und Civilaktiengesellschaften freigegeben und die Staatsgenehmigung sowie die sich an dieselbe knüpfende Staatsaufsicht durch Normativbestimmungen für die Errichtung der Aktiengesellschaft und durch Erweiterung
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0297, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
herrscht, soweit bekannt, überall, auch in den Vereinigten Staaten, Errichtungsfreiheit unter gesetzlichen Normativbestimmungen, in Belgien auf Grund der Revisi on des Handelsrechts von 1873 und eines die Nichtigkeiten des franz. Systems
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0014, von Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft bis Binnit Öffnen
12 Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft - Binnit Gebiet mehrerer Staaten durchschneiden, hat die Wiener Kongreßakte, Art. 108–117, Normativbestimmungen aufgestellt, auf Grund deren dann die Schiffahrt auf den meisten sog. Gemeinströmen
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0327, Börse Öffnen
. das Bestehen von "Winkelbörsen", d. h. nicht genehmigten B., ausdrücklich verboten ist und eingehende Normativbestimmungen für das von jeder B. festzustellende Statut gegeben werden. Die B. stehen hiernach unter staatlicher Überwachung
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0176, von Hilfsbänder bis Hilfskassen Öffnen
zu diesen der Name Hilsskasse vorzugsweise für die freien Kassen angewendet. Unter diesen sind wiederum zu unter- scheiden: k. die eingeschriebenen und die nicht eingesckriebenen H. Jene sind solche, die ihre Statuten den Normativbestimmungen
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0461, von Notenbinder bis Notenschlüssel Öffnen
Rahmen, den die 1848 durch Ministerialerlaß aufgestellten Normativbestimmungen darboten. Bei der Rumänischen Nationalbank ist auch heute noch der Staat mit einem Drittel des Aktienkapitals, welches 12 Mill. Lei beträgt, beteiligt. Im Gegensatz zu
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0434, von Preußische Hypotheken-Aktienbank bis Preußisch-Stargard Öffnen
- und Kommunalkredit innerhalb des Deutschen Reichs und ist den Normativbestimmungen der preuß. Hypothekenbanken unterworfen. Es sind Pfandbriefe zu 4½, 4 und 3½ Proz. verschiedener Serien, teils mit, teils ohne Tilgungsplan im Umlauf. Kurs der Aktien in Berlin Ende