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Ihre Suche nach Realkredit
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
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, s. Realien.
Realkontrakt (lat.), s. Kontrakt.
Realkredit (lat.), s. Kredit.
Reallasten (Grundlasten), die dem Besitzer eines Grundstücks als solchem obliegenden Verbindlichkeiten zu regelmäßig wiederkehrende Leistungen an einen bestimmten
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60% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
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.
Realkont rakt , s. Contractus .
Realkredit , im Unterschied von Personalkredit ein solcher Kredit, bei welchem der Gläubiger eine bestimmte dingliche (pfandrechtliche) Sicherstellung erhält
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Kreditivbis Kreditversicherung |
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. Der Gedanke einer solchen K. ist bereits im Gebiet des Realkredits verwirklicht worden, indem Hypothekenversicherungsanstalten die Versicherung gegen den Verlust, welcher bei hypothekarisch begründeten Forderungen entsteht, übernehmen. In diesem Fall
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Landwirtschaftlicher Kongreßbis Landwirtschaftlicher Kredit |
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Artikeln.
Landwirtschaftlicher Kongreß, s. Landwirtschaftliche Vereine.
Landwirtschaftlicher Kredit, der Darlehnskredit der Landwirte. Derselbe ist teils Realkredit, teils Personalkredit, und zwar versteht man unter landwirtschaftlichem Realkredit
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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. Für einen landwirtschaftlichen Realkredit ist die röm. Hypothek unbrauchbar. Die deutschen Grund- und Hypothekenbücher sind eine der großartigsten modernen Einrichtungen, welche, in Zusammenhang mit einem rationell angelegten und fortgeführten Kataster, dem Kleinbauern
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
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. Was die auf Gesetz beruhenden G. anlangt, so sind an Stelle dieser dem Realkredit als höchst nachteilig erkannten Rechte in einer Reihe von Staaten (Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen) gesetzliche Titel zur Hypothek getreten mit der Wirkung
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0664,
Kleinbahnen |
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662
Kleinbahnen
Kreditfähigkeit von Kleinbahnunternehmungen durch
Eröffnung eines Realkredits an K. zu erhöhen. Das
Gesetz zerfällt in sieben Abschnitte. Abschnitt I han-
delt von der Bahncinheit, welche als solche zum
Gegenstand
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0328,
Banken (Diskontobanken) |
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oder unverzinslicher, Personal- oder Realkredit sein. Je nachdem die B. es mit diesen verschiedenen Arten von Kredit in ihrer Unternehmung zu thun haben, wird ihr Charakter ein andrer, wie denn die sogen. Handelsbanken, welche kurzfristigen Kredit auf Wechsel
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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legte man frühzeitig in den einzelnen Gemeinden öffentliche Bücher (Flurbücher, Lagerbücher, Schuld- und Pfandbücher) an, in welchen im Interesse der Rechtssicherheit und namentlich auch im Interesse des Realkredits die einzelnen Grundbesitzungen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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und allen Veränderungen, die sich damit zugetragen, eingeschrieben. Durch dieses Hypothekensystem ist der Realkredit vollkommen gesichert. Eine wesentliche Änderung ist in Preußen durch die Gesetze vom 5. Mai 1872 über Grundeigentum und Hypothekenrecht
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
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Kreditnehmer (mittels einfachen Handscheins [Chirographarkredit] oder in besonders verbindlicher Form [Wechselkredit]). Der K. ist dagegen Realkredit, wenn die Sicherheit des Gläubigers durch ein dingliches Recht an einer Sache noch besonders derart geschützt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0474,
Landwirtschaft (allgemeine und spezielle Landwirtschaftslehre) |
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(Personal- und Realkredit), bilden weitere Teile dieses Abschnitts der Landwirtschaftslehre. Kauf- und Mietgeschäfte werden nach vorgängiger Taxation der vorhandenen Inventarstücke abgeschlossen; die dabei maßgebenden Gesichtspunkte dürfen nicht außer acht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0489,
Landwirtschaftliche Unternehmungsformen |
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die zweckmäßigsten sind. Leicht ausführbar sind insbesondere Kapitalanlagen (auch mit Hilfe des Realkredits) zur Verbesserung des Guts, namentlich auch solche, welche erst im Lauf der Jahre sich bezahlt machen, und deren zeitlicher Erfolg im voraus
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
Russisches Reich (Agrarverhältnisse, Ackerbau) |
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Ansässigmachung gewährt.
Für den Großgrundbesitz hat sich die staatliche Fürsorge in der Gründung der Reichsadelsbank durch Gesetz vom 3. Mai 1885 gezeigt. Diese gewährt den adligen Gutsbesitzern einen billigern Realkredit, als die vielen Privatbanken ihn
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0750,
Feuerversicherung |
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Aus-
druck gelangt, und den auf der Hand liegenden
Vorteilen, welche ihre Benutzung unmittelbar bietet, '
in der Vermehrung der Produktion, Förderung des
Personal- und Realkredits und Hebung der In-
dustrie. Die F. ist demnach als die nächst der Le
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Grundkatasterbis Gründlinge |
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einer neuen Katastrierung haben.
Grundkredit, f. Realkredit.
Grundlasten werden die Reallasten (s. d.) in-
sofern genannt, als sie vorzugsweise auf einein
Grundstück liegen und von dessen Besitzer als solchem
zu tragen sind.
Grundlegung
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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oder durch gerichtliche Zwangsver-
waltung aus den Früchten und Einkünften des
Grundstücks befriedigt werde. Für den Realkredit
äußerst wichtig ist es, daß nach den neuern Hypo-
thekengesetzen dem Cessionar, welcher eine Hypothek
in gutem Glauben
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0017,
Agrarfrage (Ursachen der Agrarkrisis) |
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sinkenden Zinsfußes vermochte den Rückgang der Renten nur zum kleinern Teile aufzuwiegen. Nicht wenig trug zur Verschlimmerung der Schuldverhältnisse die mangelhafte Kreditorganisation bei, infolge deren auf dem Gebiete des Realkredits die private
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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, Deutsches Privatrecht, Bd. 4 (2. Aufl., Berl. 1884), §§. 245-247.
Mobiliarkredit, s. Realkredit.
Mobiliarsteuer, jede nach beweglichem Vermögen, oder dem Ertrag desselben bemessene und veranlagte direkte Steuer, wie z. B. die Kapitalrentensteuer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Kredibilitätbis Kreditanstalten |
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oder die versprochene Erstattung gleicher Werte, wie beim Darlehn, seiner Zeit leisten werde; dann auch das aus diesem Vertrauen hervorgegangene Schuldverhältnis. Der K. kann durch ein besonderes Unterpfand gestützt werden (Realkredit, s. d.), oder er ist bedingt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0569,
Oldenburg (Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg) |
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durch das Gesetz vom 1. April 1879 über die Errichtung und Erhaltung des Katasters wurde für die Sicherheit des Grundbesitzes und für den Realkredit gesorgt, welcher durch die 1881 erfolgte Errichtung einer Bodenkreditanstalt eine weitere
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