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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0923,
Türkisches Reich (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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Gewalt durch den (1878 vorübergehend abgeschafften) Großwesir und den Mufti (Scheich ul Islam) aus. Der Großwesir (Sadrasam) ist der Repräsentant des Sultans, führt im Geheimen Rat den Vorsitz und ist thatsächlich der Inhaber der Exekutivgewalt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0919,
Türkisches Reich (Religionsverhältnisse, geistige Kultur) |
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in der Grammatik, Logik, Moral, Rhetorik, Philosophie, Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, im Koran und in der Sunna erhält. Er empfängt dann vom Scheich ul Islam das Diplom als Kandidat (Mulazim), und dadurch zur untersten Stufe der Ulemas erhoben, kann
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0678,
Osmanisches Reich (Verfassung und Verwaltung) |
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. Gleichen Rang besitzt
der Scheich ul-Islam, der oberste Chef der moslem. Geistlichkeit und der Gesetzeskundigen, obwohl er selbst weder Priester noch
Richter ist. An der Spitze der Verwaltung stehen außerdem die Staatsminister. Zu diesen gehören
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Mugeligbis Mühlbach |
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Auskunft gibt, nach der "Sammlung der Fetwas", welche in der Bibliothek der Aja Sofia niedergelegt ist. In den Provinzen hat der Kadi den Vorrang vor dem M., obgleich der M. der Hauptstadt (Großmufti, Scheich ul Islam) das Haupt aller Ulemas ist. Vgl
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3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Scheibebis Scheideck |
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Häuptling eines Stammes, auch Hauptprediger einer Moschee; dann Oberhaupt irgend eines religiösen Ordens, welches einer nahezu göttlichen Verehrung genießt. S. ul Islam, der Pontifex Maximus in der Türkei, in Europa fälschlich "Großmufti" genannt
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Muradabadbis Murat |
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-Asis 30. Mai 1876 zur Herrschaft, wurde aber wegen
Geisteskrankheit bereits 31. Aug. 1876 vom Scheich ul-Islam für regierungsunfähig erklärt und durch seinen Bruder Abd ul-Hamid ersetzt.
Muradabād , engl. Moradabad , Distrikt der Division
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Baberbis Babi |
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einer unbändigen Trunksucht noch jung in Thus 1456. Sein unmündiger Sohn Mirsa Schah Mahmud konnte den vielfach angefochtenen Thron nicht behaupten. -
2) B. Bin Omar Scheich (Sultan Sehir Eddin Mohammed B.), erster Großmogul, Sohn Omar Scheichs
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0681,
Osmanisches Reich (Kultus u. Gerichtswesen. Zeitungen. Litteratur zur Geographie) |
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Scheich Ibrahim Halebi 1549 verfaßte Sammlung solcher Entscheidungen bildet das Civil- und Kriminalgesetzbuch der Türkei. Nach diesem
Recht entscheiden die unter dem Scheich ul-Islam stehenden geistlichen Gerichte. Der höchste Gerichtshof
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Scheibenpilzebis Scheidemünze |
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. Vorgebirge Arabiens.
Scheich ul-Isläm, türk. Titel, s. Mufti.
Scheide (V^ina), f. Blatt (Bd. 3, S. 86 d) und
Geschlechtsorgane (Bd. 7^,S. 897 d).
Scheideck, in der Schweiz Scheid egg, der
Scheitel einer Einsattelung (s. d.); als Eigenname
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0708,
Mohammedanische Religion |
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, Nachfolger und Stellvertreter des Propheten, der Großmufti, gewöhnlicher Scheich ul Islam ("Glaubensältester") genannt. Ihm steht die höchste Entscheidung in Glaubenssachen zu, und unter ihm steht die ganze Gilde der Ulemas oder der zur Kirche
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kaptatorischbis Kapuze |
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junge Beamte. K. ist auch der Titel der Amtslokalität des Scheich ul Islam und der des Seraskiers (Kriegsministers), welche beide sich an andern Orten in Konstantinopel befinden.
Kapu-Agassi, hoher Beamter im Serail des Sultans, ehemals Haupt
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0152,
von Harambaschibis Harbie |
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Bezeichnung der von den Moslems pflichtgemäß zu bekämpfenden Länder, im Gegensatz zu Dar ul Islam, d. h. Moslems- oder Friedensland.
Harbie (arab.), aufs Kriegswesen Bezug habend; H.-mektebi, Kriegsakademie in Pera, durch Sultan Abd ul Medschid gegründet
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0922,
Türkisches Reich (Verkehrswesen, Münzen, Maße etc.; staatliche Verhältnisse) |
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), umgürtet, wobei er die Aufrechterhaltung des Islam verspricht und einen Schwur auf den Koran ablegt. Der jetzige Sultan ist Abd ul Hamid Chan, geb. 21. Sept. 1842, Sohn des Sultans Abd ul Medschid Chan (seit 31. Aug. 1876), der 34. Souverän aus dem
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1044,
von Persischgelbbis Person |
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Scheich Ali Haßīn» (persisch und englisch von Belfour, 2 Bde., ebd. 1830); Siyâr ul-mutacherin, enthaltend die Geschichte Indiens 1705‒82, von Ghulam-Hußein Chan (2 Bde., Kalk. 1833; englisch, 3 Bde., ebd. 1789); die «Geschichte Haidars» von Kirmani
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Uleåborgbis Ulfeld |
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, Anspruch auf den Ulemârang;
den Mufti und Kâdi dagegen gebührt er ausnahmslos. Von diesen beiden letztern sind die Kâdis die höher stehenden. Jedoch wird das Oberhaupt der
U., der Scheich ul-Islam (der Chef des Islams), in Europa gewöhnlich Großmufti
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Châtenoisbis Châtillon |
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) zu sprechen hat. Im Rang folgt er auf den Scheich der Moschee, wird nicht wie die übrigen Beamten der Moschee vom Scheich ul Islam, sondern durch einen Hattischerif des Sultans ernannt und nimmt eine bevorzugte Stellung ein.
Châtillon (spr
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0915,
Türkische Sprache und Litteratur |
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ist diejenige von Wickerhausen (Wien 1853), für Anfänger recht praktisch die von Dieterici (Berl. 1854, mit grammatischen Paradigmen und Glossar).
Wie den Islam, haben die Türken auch ihre geistige Bildung durch die Araber und Perser erhalten. Die türkische
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1036,
Persien (Handel u. Verkehr. Verfassung u. Verwaltung. Heerwesen. Finanzen) |
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steht der Imâm-Dschuma, dessen Amt dem des türk. Großmufti entspricht; unter ihm stehen sowohl die Männer des Gesetzes, der Scheich ul-Islâm, die Kâdis und Mollas, wie die eigentlichen Priester, die Imâms. Das Recht wird teils nach dem Koran, teils
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Dongebis Dönhoff |
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) und Arabisch, haben Gelehrte (Scheichs ul Islam), welche Unterricht geben, Zauberformeln und Amulette schreiben u. dgl., und treiben neben dem Ackerbau und der Viehzucht auch Handel mit europäischen und ägyptischen Waren sowie mit Sklaven. Die jetzige
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Assautbis Asseln |
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; doch blieb der Scheich ul Dschebal völlig unabhängig. Hassan starb 1124 nach Hinrichtung seiner beiden Söhne kinderlos. Unter seinem Nachfolger Keah Buzur Umeid führten die A. Krieg mit dem Sultan Mahmud und ermordeten, wie berichtet wird, die Sultane
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Fetttaucherbis Feuchtersleben |
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. Aus den Fetwas der Muftis setzt sich das türkische Gewohnheitsrecht zusammen. Das F. (billigende Gutachten) des Scheich ul Islam ist zur Gültigkeit jedes neuen Staatsgesetzes oder sonstigen Schrittes der Regierung erforderlich.
Feu (franz., spr. föh
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Kadibis Kadmiumlegierungen |
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besonderes Studium zugewendet hat. In der Türkei, wo das Kadiwesen einigermaßen geregelt ist, stehen dieselben unter dem Scheich ul Islam und erhalten regelmäßigen Sold. In Persien ist die Kadiwürde vom Staat ganz unabhängig, während in Mittelasien
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0032,
Konstantinopel (Wohlthätigkeits- u. Bildungsanstalten, Industrie u. Handel) |
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aller obersten Reichsbehörden sowie des Scheich ul Islam und eines deutschen Berufskonsuls.
Industrie und Handel.
Eine Großindustrie nach europäischen Begriffen gibt es in K. nicht. Mit Ausnahme einiger Phantasieartikel, welche von den Reisenden
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Mehemed Alibis Mehemed Ali Pascha |
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seitherigen Besitzungen bestätigt wurde, außerdem aber Syrien und für seinen Sohn Ibrahim die Würde eines Scheich el Haram von Mekka, den Bezirk Dschidda in Arabien und den von Adana in Syrien erhielt. Der Friede war nicht von langer Dauer, da M
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Mekkabis Mela |
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Großwesirs, welcher über die aus den verschiedenen Büreaus eingehenden Schriftstücke Protokoll führt; den des Scheich ul Islam, welcher die kirchlichen Verordnungen und Brevets ausstellt, und den M. des Kriegsministeriums, welcher die Korrespondenz
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Paschbis Pas de Calais |
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minder obligatorisch mit einigen bestimmten Zivilämtern, z. B. den Gouverneuren der Provinzen (Walis). Mit dem Amt eines Ministers, Botschafters, Gesandten etc. ist er nicht notwendig verbunden. Auch der Scheich ul Islam ist niemals P., sondern führt
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0869,
Persien (Handel, staatliche Verhältnisse) |
Öffnen |
, auf den Koran. An ihrer Spitze steht in jedem Landesteil ein Scheich ul Islam als Hakim i Schera, d. h. Richter des geschriebenen Gesetzes oder des aus dem Koran abgeleiteten Rechts, welchem gegenüber das Urf oder das Herkommensrecht steht, wonach dann
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0870,
Persien (Heerwesen, Provinzeinteilung etc.; Geschichte) |
Öffnen |
870
Persien (Heerwesen, Provinzeinteilung etc.; Geschichte).
meisten Hakim haben Recht über Leben und Tod; andre können nur mit Schlägen, Verstümmelungen oder Gefängnis bestrafen. Der Scheich ul Islam hat noch eine Anzahl Kadi als Einzelrichter
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Reis, peruanischerbis Reisebeschreibung |
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, der älteste der Rechtsgelehrten, ist dem Rang nach der zweite nach dem Scheich ul Islam.
Reïs (Rees, Einzahl: Real oder Reï), portugiesische und brasil. Rechnungseinheit, welche nur in höhern Stufen ausgemünzt wird und zwar in Kupfer zu 3, 5, 10 und 20 R
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Ulemasbis Ulibischew |
Öffnen |
oder Imame (s. d.), Gottesgelehrte oder Muftis (s. d.) und Richter oder Kadis (s. d.). Auch die Gebetausrufer oder Muezzins (s. d.) gehören zu den U. Das Oberhaupt der U. ist der Scheich ul Islam.
Ulen, s. Neunauge.
Ulex L. (Stechginster, Heckensame
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Türkisches Reichbis Unfallversicherung |
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Gouverneur von Kreta, ein noch junger Mann, dem jede Erfahrung für seine hohe Stellung fehlte, ernannt; Dschellalledin Effendi wurde Scheich-ul-Islam, Riza Pascha Kriegsminister, Rifat Pascha, Gouverneur von Smyrna, Minister des Innern, Tudi Pascha
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Issyk-kulbis Istria |
Öffnen |
. Baschkiren. ^stantinopel.
Iftamool (Istambul), türk. Name von Kon-
Istambol Efendisi oder Kadisi, der Efendi,
Kadi von Konstantinopel, nach dem Scheich ul-
Islam und den beiden Kiaskern von Rumelien und
Anatolien
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0587,
Konstantinopel |
Öffnen |
, Franzosen) in Pera.
K. ist Sitz der höchsten türk. Regierungsbehörden, des Scheich ul-Islam, des höchsten mohammed. Geistlichen, der Generalkonsulate aller Großstaaten,
eines röm.-kath. Erzbischofs (Skutari), des griech
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0684,
Osmanisches Reich (Geschichte) |
Öffnen |
erobert, und sogar Belgrad fiel den Christen in die Hände. Der Verlust
Ungarns kostete Mohammed IV. den Thron. Die Janitscharen meuterten, der Scheich ul-Islam erklärte ihn für abgesetzt, und sein ebenso
unfähiger Bruder, Suleiman III. (1687–91
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Kadettenvoranstaltenbis Kadmiumjodid |
Öffnen |
gewöhnlich Kâsi, bei den Völkern des mohammed. Glaubens der Titel des nach dem Religionsgesetz entscheidenden Richters, der vom Scheich ul-Islam, dem Obermufti (s. Mufti), ernannt wird und der Mehkemeh, d. h. dem Tribunal, präsidiert. Unter den Kadiämtern
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