Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Seenot
hat nach 0 Millisekunden 20 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Seenesselnbis Seerecht |
Öffnen |
811
Seenesseln - Seerecht.
Seenesseln, s. v. w. Quallen.
Seenot, dringende Seegefahr (s. Bergen).
Seeohr, s. Meerohr.
Seeon (Klosterseeon), Dorf im bayr. Regierungsbezirk Oberbayern, Bezirksamt Traunstein, am Klostersee, 534 m ü. M
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0770,
Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) |
Öffnen |
768
Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau)
Winde niederholen (herabnehmen). Im Seerecht versteht man unter B. das Retten und Insicherheitbringen des Schiffs oder seiner Ladung aus einer Seenot. Nach allen Seerechten steht nach
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Strandelsterbis Strandung |
Öffnen |
und den Anschauungen der Neuzeit entsprechend geordnet.
Danach sind Strandämter (s. Strandbehörden) eingerichtet. Jeder, der ein auf Strand geratenes oder unweit desselben in Seenot befindliches Schiff wahrnimmt, muß dies sofort dem Strandvogt
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Stralziobis Strandläufer |
Öffnen |
Schiff geretteten Güter und Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen; Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0204,
Boot |
Öffnen |
Größenverhältnissen u. Formen, deren Zweck im Namen deutlich ausgesprochen ist. Zu diesen zählen auch die sehr verschieden benannten Fahrzeuge des Ruder- und Segelsports; die Rettungsboote, zur Rettung von Menschenleben aus Seenot.
B. kommt auch in Verbindung
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Bergelohnbis Bergen |
Öffnen |
.
Bergen, in der Seemannssprache s. v. w. in Sicherheit bringen, daher bei starkem Winde die Segel niederholen (herabnehmen); dann ein Schiff oder dessen Ladung aus Seenot oder die Güter eines gescheiterten oder gestrandeten Schiffs ganz oder teilweise
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Strandlinienbis Strangulieren |
Öffnen |
Strandbehörden, welchen die Sorge für die Rettung und Bergung der in Seenot befindlichen Personen und Güter anvertraut ist, ferner von dem Verfahren der Bergung und Hilfsleistung in Seenot, von den Bergungs- und Hilfskosten und von den
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0780,
Rettungswesen zur See (Rettungsgeräte: Boote, Flöße, Geschosse, Bojen, Gürtel etc.) |
Öffnen |
Gürtel aufblähen. Derselbe kann auch durch den Raketenapparat in Seenot befindlichen Fahrzeugen zugeworfen werden. Italienische Schiffahrtsgesellschaften sollen diesen Gürtel eingeführt haben.
Es lag nahe, die großen Vorteile, welche die Dampfkraft
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Buglahmheitbis Buhle |
Öffnen |
in der Binnenschiffahrt ein sehr ausgedehnter Geschäftszweig, sondern auch in der Seeschiffahrt, wo sie sich auch die schwierige, aber dankbare Aufgabe stellt, Schiffe aus Seenot in die Häfen zu geleiten.
Bugspriet, der über das Schiffsvorderteil
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Feuerröhrenbis Feuerschutz |
Öffnen |
Ausbau der Feuerschiffe birgt Wohnräume für die Mannschaft, nicht selten auch Rettungsgeräte für Schiffe, welche in Seenot sind, und Reservegut für den Fall eines Kettenbruchs zur Rettung der Feuerschiffwächter. Während des Eisganges verlassen die meisten
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Havanabraunbis Havarie |
Öffnen |
Rhodos über den sogen. Seewurf (lex Rhodia de jactu) seine Entstehung. Hiernach sollten für den Fall, daß in gemeinsamer Seenot zur Erleichterung des Schiffs Waren über Bord geworfen worden, alle, welche bei der Rettung des Schiffs mit interessiert
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
Öffnen |
werden.
Notgesetz, s. Ausnahmegesetz.
Nothafen, im Gegensatz zum Abladungs- oder Bestimmungshafen derjenige Hafen, in welchen ein Schiff lediglich aus dem Grund einläuft, um einer Seenot oder Seegefahr zu entgehen, z. B. um eine notwendige Reparatur
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Retrahierenbis Rettungshäuser |
Öffnen |
war auch ihr Gatte Karl R., geb. 3. Febr. 1805 zu Wien, der sie 1833 geheiratet hatte und mit ihr am Burgtheater wirkte. 1872 pensioniert, starb er 17. Nov. 1878 in Wien.
Rettungsapparate, bei Feuersgefahr, s. Feuerschutz; aus Seenot, s. Rettungswesen
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Seekatzbis Seekultus |
Öffnen |
.) machte den Meereskultus bei den Griechen zu einem sehr zusammengesetzten Tempeldienst, wenn auch die oberste Gewalt in den Händen des in allen Hafenstädten verehrten Poseidon (s. d.) blieb. Als oberste Schützer in Seenöten wurden bei den klassischen
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
Öffnen |
), die Bodmerei (s. d.), die Havarie (s. d.), die Bergung und Hilfsleistung in Seenot (s. Bergen), die Rechtsverhältnisse der Schiffsgläubiger, die Seeversicherung (s. d.) und die seerechtliche Verjährung behandelt. Die Verfassung des Deutschen Reichs
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0913,
von Havelseenbis Haverei |
Öffnen |
. Recht aufgenommene Gesetz der Insel Rhodos über den Seewurf
( Iex Rhodia. de jactu ) dahin zum Ausdruck gebracht hat, daß der
Schaden (z. B. Verlust der in Seegefahr über Bord geworfenen Güter), welcher in gemeinsamer Seenot im
Interesse
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Hilfskrankenträgerbis Hilfsschöffen |
Öffnen |
, ohne daß
sie der Verfügung der Schiffsbefatzung entzogen
oder von derselben verlassen waren, durch dritte
Personen aus einer Seenot gerettet wird. Für ihre
Tbätigkeit haben sie Anspruch auf Hilfslohn. Das
Näbere s. unter Bergen. - Über Z. im Straf-
recht s
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Seenelkebis Seerecht |
Öffnen |
, Pflanzenart, s. ^rmei-i^; über den
S. genannten Korallenpolypen s. Aktinicn.
Seenesfeltt, soviel wie Akalcphen (s. d.).
Seenot, im seerechtlichen Sinne jede bei der
Seeschiffahrt das Seeschiff oder dessen Ladung be-
drohende Gefahr, welche
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
Öffnen |
, von der Ber-
gung und Hilfsleistung in Seenot, von den Schiffs-
gläubigern, von der Versicherung gegen die Ge-
fahren der Seeschiffahrt, von der secrechtlichen Ver-
jährung. Durch die Aufrichtung des Deutschen
Reichs ist die gesamte deutsche
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Stralziobis Strandbehörden |
Öffnen |
.
Strandbatterien, s. Küstenbatterien.
Strandbehörden, Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbesondere zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung sowie der Hilfsleistung in Seenot. Als S. im Deutschen Reich fungieren
|