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99% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0811, von Seenesseln bis Seerecht Öffnen
811 Seenesseln - Seerecht. Seenesseln, s. v. w. Quallen. Seenot, dringende Seegefahr (s. Bergen). Seeohr, s. Meerohr. Seeon (Klosterseeon), Dorf im bayr. Regierungsbezirk Oberbayern, Bezirksamt Traunstein, am Klostersee, 534 m ü. M
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0770, Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) Öffnen
768 Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) Winde niederholen (herabnehmen). Im Seerecht versteht man unter B. das Retten und Insicherheitbringen des Schiffs oder seiner Ladung aus einer Seenot. Nach allen Seerechten steht nach
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0411, von Strandelster bis Strandung Öffnen
und den Anschauungen der Neuzeit entsprechend geordnet. Danach sind Strandämter (s. Strandbehörden) eingerichtet. Jeder, der ein auf Strand geratenes oder unweit desselben in Seenot befindliches Schiff wahrnimmt, muß dies sofort dem Strandvogt
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0369, von Stralzio bis Strandläufer Öffnen
Schiff geretteten Güter und Schiffstrümmer. Dabei wird unterschieden zwischen S. im engern Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen; Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0204, Boot Öffnen
Größenverhältnissen u. Formen, deren Zweck im Namen deutlich ausgesprochen ist. Zu diesen zählen auch die sehr verschieden benannten Fahrzeuge des Ruder- und Segelsports; die Rettungsboote, zur Rettung von Menschenleben aus Seenot. B. kommt auch in Verbindung
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0732, von Bergelohn bis Bergen Öffnen
. Bergen, in der Seemannssprache s. v. w. in Sicherheit bringen, daher bei starkem Winde die Segel niederholen (herabnehmen); dann ein Schiff oder dessen Ladung aus Seenot oder die Güter eines gescheiterten oder gestrandeten Schiffs ganz oder teilweise
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0370, von Strandlinien bis Strangulieren Öffnen
Strandbehörden, welchen die Sorge für die Rettung und Bergung der in Seenot befindlichen Personen und Güter anvertraut ist, ferner von dem Verfahren der Bergung und Hilfsleistung in Seenot, von den Bergungs- und Hilfskosten und von den
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0780, Rettungswesen zur See (Rettungsgeräte: Boote, Flöße, Geschosse, Bojen, Gürtel etc.) Öffnen
Gürtel aufblähen. Derselbe kann auch durch den Raketenapparat in Seenot befindlichen Fahrzeugen zugeworfen werden. Italienische Schiffahrtsgesellschaften sollen diesen Gürtel eingeführt haben. Es lag nahe, die großen Vorteile, welche die Dampfkraft
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0607, von Buglahmheit bis Buhle Öffnen
in der Binnenschiffahrt ein sehr ausgedehnter Geschäftszweig, sondern auch in der Seeschiffahrt, wo sie sich auch die schwierige, aber dankbare Aufgabe stellt, Schiffe aus Seenot in die Häfen zu geleiten. Bugspriet, der über das Schiffsvorderteil
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0209, von Feuerröhren bis Feuerschutz Öffnen
Ausbau der Feuerschiffe birgt Wohnräume für die Mannschaft, nicht selten auch Rettungsgeräte für Schiffe, welche in Seenot sind, und Reservegut für den Fall eines Kettenbruchs zur Rettung der Feuerschiffwächter. Während des Eisganges verlassen die meisten
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0238, von Havanabraun bis Havarie Öffnen
Rhodos über den sogen. Seewurf (lex Rhodia de jactu) seine Entstehung. Hiernach sollten für den Fall, daß in gemeinsamer Seenot zur Erleichterung des Schiffs Waren über Bord geworfen worden, alle, welche bei der Rettung des Schiffs mit interessiert
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0264, von Noterbe bis Nothomb Öffnen
werden. Notgesetz, s. Ausnahmegesetz. Nothafen, im Gegensatz zum Abladungs- oder Bestimmungshafen derjenige Hafen, in welchen ein Schiff lediglich aus dem Grund einläuft, um einer Seenot oder Seegefahr zu entgehen, z. B. um eine notwendige Reparatur
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0750, von Retrahieren bis Rettungshäuser Öffnen
war auch ihr Gatte Karl R., geb. 3. Febr. 1805 zu Wien, der sie 1833 geheiratet hatte und mit ihr am Burgtheater wirkte. 1872 pensioniert, starb er 17. Nov. 1878 in Wien. Rettungsapparate, bei Feuersgefahr, s. Feuerschutz; aus Seenot, s. Rettungswesen
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0806, von Seekatz bis Seekultus Öffnen
.) machte den Meereskultus bei den Griechen zu einem sehr zusammengesetzten Tempeldienst, wenn auch die oberste Gewalt in den Händen des in allen Hafenstädten verehrten Poseidon (s. d.) blieb. Als oberste Schützer in Seenöten wurden bei den klassischen
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0812, Seerecht Öffnen
), die Bodmerei (s. d.), die Havarie (s. d.), die Bergung und Hilfsleistung in Seenot (s. Bergen), die Rechtsverhältnisse der Schiffsgläubiger, die Seeversicherung (s. d.) und die seerechtliche Verjährung behandelt. Die Verfassung des Deutschen Reichs
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0913, von Havelseen bis Haverei Öffnen
. Recht aufgenommene Gesetz der Insel Rhodos über den Seewurf ( Iex Rhodia. de jactu ) dahin zum Ausdruck gebracht hat, daß der Schaden (z. B. Verlust der in Seegefahr über Bord geworfenen Güter), welcher in gemeinsamer Seenot im Interesse
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0179, von Hilfskrankenträger bis Hilfsschöffen Öffnen
, ohne daß sie der Verfügung der Schiffsbefatzung entzogen oder von derselben verlassen waren, durch dritte Personen aus einer Seenot gerettet wird. Für ihre Tbätigkeit haben sie Anspruch auf Hilfslohn. Das Näbere s. unter Bergen. - Über Z. im Straf- recht s
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0801, von Seenelke bis Seerecht Öffnen
, Pflanzenart, s. ^rmei-i^; über den S. genannten Korallenpolypen s. Aktinicn. Seenesfeltt, soviel wie Akalcphen (s. d.). Seenot, im seerechtlichen Sinne jede bei der Seeschiffahrt das Seeschiff oder dessen Ladung be- drohende Gefahr, welche
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0802, Seerecht Öffnen
, von der Ber- gung und Hilfsleistung in Seenot, von den Schiffs- gläubigern, von der Versicherung gegen die Ge- fahren der Seeschiffahrt, von der secrechtlichen Ver- jährung. Durch die Aufrichtung des Deutschen Reichs ist die gesamte deutsche
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0410, von Stralzio bis Strandbehörden Öffnen
. Strandbatterien, s. Küstenbatterien. Strandbehörden, Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbesondere zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung sowie der Hilfsleistung in Seenot. Als S. im Deutschen Reich fungieren