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100% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0553, von Ohmgebirge bis Ohnmacht Öffnen
Leitungswiderstand stehen in der That in der einfachen Beziehung:. 1 Ampère = (1 Volt)/(1 Ohm), d. h. 1 Volt erzeugt in dem Widerstand von 1 Ohm den Strom von 1 Ampère. Ohne Obligo, s. Frei von Obligo. Ohnet (spr. oneh), Georges, franz. Romandichter
81% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0510, von Oblation bis Oboe Öffnen
, dienstbeflissen. Obligo (eigentlich Obbligo, ital.), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; O. stehen, soviel wie Gewähr stehen. Es kommen diese Ausdrücke vorzüglich im kaufmännischen Verkehr vor. Namentlich sagt der Acceptant bei Annahme
79% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0305, von Obligationenrechnung bis Obmann Öffnen
, verbinden (durch Dienstleistungen, Höflichkeiten etc.); obligeant (spr. -schāng), verbindlich, gefällig; Obligeance (spr. -schāngs), Verbindlichkeit etc. Oblĭgo (ital. óbbligo), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännischen Verkehr
37% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 1054, von Snowdon bis Soccus Öffnen
, Jordaens, Honthorst oder Mierevelt her. S. O. , Abkürzung für salvis omissis (lat., d. h. unter Vorbehalt von Auslassungen); auch für sine obligo (ohne Gewähr, s. Obligo ). SO. , Abkürzung für Südost. Soane (spr. ßohn
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
Honorant Honorat Honoration Honoriren Im Fall, s. Wechsel In dorso Indossament, s. Indossiren Indossiren Kancellation Nach Sicht, s. Wechsel Nothadresse, s. Wechsel Obligo Prefisso Trassiren Vista Wechselstempel, s. Wechsel Arten
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
Ausschließung und Beschränkung des W. durch die Rektaklausel und die Klausel "ohne Obligo" s. Rektawechsel, Indossament, Obligo. Den W. hat zunächst der letzte Wechselinhaber, der den Wechsel hat protestieren lassen, gegen jeden Vormann, nicht bloß
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0580, von Indophenolweiß bis Indoxyl Öffnen
, daß der Indossant jedem nachfolgenden Inhaber des Wechsels selbst wechselmäßig für Annahme und Zahlung haftet, wenn er dies nicht durch die sog. Obligoklausel (s. Frei von Obligo) ausgeschlossen hat. Hat der Indossant nur die Weiterbegebung seinem
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0572, von Dasychira bis Datsche Öffnen
", von denen er nur den ersten Band (Flor. 1661) lieferte, wurden von Bottari u. a. fortgesetzt (das. 1716-45, 18 Bde.), so daß das Ganze 18 Bände ausmacht. Briefe von ihm gab Moroni (Flor. 1825), den "Discorso dell' obligo di ben parlare la propria
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0606, von Empfindelei bis Emphyteusis Öffnen
Bestimmung einen schädlichen Rat erteilt. Aller Zweifel über die Rechtsunverbindlichkeit einer erteilten E. wird dadurch ausgeschlossen, daß der Empfehlende derselben die unter Kaufleuten übliche Bemerkung "ohne Obligo" ("ohne Vertretung") hinzufügt
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0637, von Freiberg (in Mähren) bis Freiburg (Kanton) Öffnen
soit libre jusqu'à l'Adriatique) entnommene Losungswort der Italiener während des Kriegs mit Österreich 1859. Freibleibend, ohne Verbindlichkeit, ohne Obligo, sichert als Klausel dem Offerenten eines Geschäfts völlige Freiheit des Handelns
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0929, von Indol bis Indossieren Öffnen
(sogen. Garantiefunktion des Indossaments). Diese Haftbarkeit kann der Indossant indessen vermeiden, wenn er dem Indossament die Worte "ohne Obligo", "ohne Gewährleistung" oder eine gleichbedeutende Erklärung beifügt. Neben diesem eigentlichen Indossament
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
trassiert. Präjudizierte W. nennt man solche, worin sich der Indossant durch die dem Indossament beigefügte Klausel: »ohne mein Präjudiz« oder »ohne mein Obligo« der Wechselverbindlichkeit entzieht, und diejenigen W., aus denen der Inhaber
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0803, von Einkaufsrechnung bis Einkommen Öffnen
und ohne Vorbehalt zu indos- sieren (Art. 373). Ausgeschlossen sind also Zusätze wie "ohne Obligo", "zum Inkasso", sofern etwas anderes zwischen den Parteien nicht verabredet war. Ausgeschlossen ist aber nicht, daß der Kommissionär, ohne seinen Namen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0281, von Freistuhl bis Freiwillige Öffnen
ist, her- beigeführt wurden (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 059). Frei von Obllgo, Ohne Obligo, soviel wie Freibleibend (s. d.). Dem Indossament (s. d.) bei- gefügt, bedeutet es, ebenso wie "ohne Gewähr- leistung", daß der Indossant nicht
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0490, von Ob bis Obduktion Öffnen
Dunstaffnage-Castlc. Obbia, Ort im Somallano (s. d.). Obbligo, s. Obligo. Obdorken, russ. ^däoii^ oder Odäm-ski^ kra^. Landschaft am Unterlauf des Ob und am Obischen Mcerbnsen, bis zum benachbarten Teil des Ural- gebirgcs, das hier
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0959, von Trassierung bis Traube Öffnen
Verpflichtung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber durch die Rektaklausel (s. Rektawechsel) die Weiterbegebung des Wechsels verbieten, so daß nur der Remittent des Wechsels gegen ihn Wechselrecht hat. Über den Anspruch des Trassaten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
Haftung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber die Begebung des Wechsels durch die Rektaklausel verbieten. (S. Rektawechsel.) Er haftet event. auch aus der Bereicherung (s. d.), ist berechtigt und verpflichtet, Duplikat Zu geben (s
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
oder die Haftung dem Kläger gegenüber ausgeschlossen. (S. Obligo, Rektawechsel.) Dagegen kann der Betreffende sich nicht daranf berufen, daß er aus dem formell gültigen Wechsel nicht verpflichtet sei, weil er nach dem dem Wechsel zu Grunde liegenden