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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Ohmgebirgebis Ohnmacht |
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Leitungswiderstand stehen in der That in der einfachen Beziehung:. 1 Ampère = (1 Volt)/(1 Ohm), d. h. 1 Volt erzeugt in dem Widerstand von 1 Ohm den Strom von 1 Ampère.
Ohne Obligo, s. Frei von Obligo.
Ohnet (spr. oneh), Georges, franz. Romandichter
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81% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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, dienstbeflissen.
Obligo (eigentlich Obbligo, ital.), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; O. stehen, soviel wie Gewähr stehen. Es kommen diese Ausdrücke vorzüglich im kaufmännischen Verkehr vor. Namentlich sagt der Acceptant bei Annahme
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79% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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, verbinden (durch Dienstleistungen, Höflichkeiten etc.); obligeant (spr. -schāng), verbindlich, gefällig; Obligeance (spr. -schāngs), Verbindlichkeit etc.
Oblĭgo (ital. óbbligo), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännischen Verkehr
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37% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Snowdonbis Soccus |
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, Jordaens, Honthorst oder Mierevelt her.
S. O. , Abkürzung für salvis omissis (lat., d. h. unter
Vorbehalt von Auslassungen); auch für sine obligo (ohne Gewähr, s. Obligo ).
SO. , Abkürzung für Südost.
Soane (spr. ßohn
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Honorant
Honorat
Honoration
Honoriren
Im Fall, s. Wechsel
In dorso
Indossament, s. Indossiren
Indossiren
Kancellation
Nach Sicht, s. Wechsel
Nothadresse, s. Wechsel
Obligo
Prefisso
Trassiren
Vista
Wechselstempel, s. Wechsel
Arten
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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Ausschließung und Beschränkung des W. durch die Rektaklausel und die Klausel "ohne Obligo" s. Rektawechsel, Indossament, Obligo. Den W. hat zunächst der letzte Wechselinhaber, der den Wechsel hat protestieren lassen, gegen jeden Vormann, nicht bloß
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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, daß der Indossant jedem nachfolgenden Inhaber des Wechsels selbst wechselmäßig für Annahme und Zahlung haftet, wenn er dies nicht durch die sog. Obligoklausel (s. Frei von Obligo) ausgeschlossen hat. Hat der Indossant nur die Weiterbegebung seinem
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Dasychirabis Datsche |
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", von denen er nur den ersten Band (Flor. 1661) lieferte, wurden von Bottari u. a. fortgesetzt (das. 1716-45, 18 Bde.), so daß das Ganze 18 Bände ausmacht. Briefe von ihm gab Moroni (Flor. 1825), den "Discorso dell' obligo di ben parlare la propria
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Empfindeleibis Emphyteusis |
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Bestimmung einen schädlichen Rat erteilt. Aller Zweifel über die Rechtsunverbindlichkeit einer erteilten E. wird dadurch ausgeschlossen, daß der Empfehlende derselben die unter Kaufleuten übliche Bemerkung "ohne Obligo" ("ohne Vertretung") hinzufügt
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Freiberg (in Mähren)bis Freiburg (Kanton) |
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soit libre jusqu'à l'Adriatique) entnommene Losungswort der Italiener während des Kriegs mit Österreich 1859.
Freibleibend, ohne Verbindlichkeit, ohne Obligo, sichert als Klausel dem Offerenten eines Geschäfts völlige Freiheit des Handelns
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Indolbis Indossieren |
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(sogen. Garantiefunktion des Indossaments). Diese Haftbarkeit kann der Indossant indessen vermeiden, wenn er dem Indossament die Worte "ohne Obligo", "ohne Gewährleistung" oder eine gleichbedeutende Erklärung beifügt. Neben diesem eigentlichen Indossament
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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trassiert. Präjudizierte W. nennt man solche, worin sich der Indossant durch die dem Indossament beigefügte Klausel: »ohne mein Präjudiz« oder »ohne mein Obligo« der Wechselverbindlichkeit entzieht, und diejenigen W., aus denen der Inhaber
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
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und ohne Vorbehalt zu indos-
sieren (Art. 373). Ausgeschlossen sind also Zusätze
wie "ohne Obligo", "zum Inkasso", sofern etwas
anderes zwischen den Parteien nicht verabredet war.
Ausgeschlossen ist aber nicht, daß der Kommissionär,
ohne seinen Namen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Freistuhlbis Freiwillige |
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ist, her-
beigeführt wurden (Deutsches Handelsgesetzbuch
Art. 059).
Frei von Obllgo, Ohne Obligo, soviel wie
Freibleibend (s. d.). Dem Indossament (s. d.) bei-
gefügt, bedeutet es, ebenso wie "ohne Gewähr-
leistung", daß der Indossant nicht
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Obbis Obduktion |
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Dunstaffnage-Castlc.
Obbia, Ort im Somallano (s. d.).
Obbligo, s. Obligo.
Obdorken, russ. ^däoii^ oder Odäm-ski^ kra^.
Landschaft am Unterlauf des Ob und am Obischen
Mcerbnsen, bis zum benachbarten Teil des Ural-
gebirgcs, das hier
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Trassierungbis Traube |
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Verpflichtung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber durch die Rektaklausel (s. Rektawechsel) die Weiterbegebung des Wechsels verbieten, so daß nur der Remittent des Wechsels gegen ihn Wechselrecht hat. Über den Anspruch des Trassaten
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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Haftung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber die Begebung des Wechsels durch die Rektaklausel verbieten. (S. Rektawechsel.) Er haftet event. auch aus der Bereicherung (s. d.), ist berechtigt und verpflichtet, Duplikat Zu geben (s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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oder die Haftung dem Kläger gegenüber ausgeschlossen. (S. Obligo, Rektawechsel.) Dagegen kann der Betreffende sich nicht daranf berufen, daß er aus dem formell gültigen Wechsel nicht verpflichtet sei, weil er nach dem dem Wechsel zu Grunde liegenden
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