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Ihre Suche nach Wechselstempelsteuer
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Wechselschlußbis Wechsler |
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Wechselstempelsteuer, s. Wechsel, S. 461.
Wechselstrenge, s. Wechselprozeß.
Wechselströme, galvanische oder Induktionsströme, welche in ihrer Richtung beständig und regelmäßig wechseln, so daß auf jeden positiven ein negativer und auf diesen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0361,
Preußen (Staatsfinanzen) |
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. 5) Gebühren, ferner Stempelabgaben u. dgl.: Vergütungen aus der Reichskasse für die Reichssteuererhebung, Anteil an den Reichsstempelabgaben, an der deutschen Wechselstempelsteuer, Stempelsteuer, Brücken-, Fähr-, Wäge- etc. Gelder, Kosten bei den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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und zwar Spielkartenstempel 1,2, Wechselstempelsteuer 7,97, Stempelabgabe für Wertpapiere 24,52, Statistische Gebühren 0,67 Mill. M.; 3) die Post- und Telegraphenverwaltung (ohne Bayern und Württemberg) auf 28,404 Mill.; 4) die Reichsdruckerei
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0842,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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diesen Zöllen und Verbrauchssteuern kommen noch folgende Steuern hinzu, welche für Rechnung des Reichs erhoben werden: die Wechselstempelsteuer (1885/86: 6,425,000 Mk., 1886/87: 6,437,000 Mk.), die Spielkartenstempelsteuer (1885/86: 1,006,500 Mk
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Stelzvögelbis Stempelsteuern |
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wie Gebühren), welchen der Stempel (s. d.) als Erhebungsform gemeinsam ist. Im wesentlichen decken sie sich mit den Verkehrssteuern (s. d.). Das Deutsche Reich besitzt an solchen S. die Wechselstempelsteuer (s. d.), den Spielkartenstempel (s. d
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Stempelzeichenbis Stengel |
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und Verwaltungsbehörden etc.). Der englische Stempel ist meist Fixstempel. Proportionell abgestuft sind hauptsächlich nur die Wechselstempelsteuern, die Erbschaftssteuern (s. d.), die Stempel auf Übertragung von Grundeigentum und von gewissen Wertpapieren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Verpflichtungsscheinbis Verrenkung |
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Wechselstempelsteuergesetz vom 10. Juni 1869 (§ 24) unterwirft aber jeden Geldsummenschein an Order der Wechselstempelsteuer. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 301.
Verplatinieren, Metall und andre Gegenstände mit Platin überziehen. Eisen und Stahl werden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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gezogenen als für den eignen W. schreibt das deutsche Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 10. Juni 1869, teilweise durch das Reichsgesetz vom 4. Juni 1879 abgeändert, die Abgabe einer Stempelgebühr (Wechselstempelsteuer) vor. Dieser Wechselstempel beläuft sich bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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Bundesgesetz vom 10. Juni 1869 über die Einführung einer Wechselstempelsteuer ist jetzt ebenfalls Reichsgesetz (s. Wechsel, S. 461). Die schwedische, finnische und serbische Wechselordnung und die Wechselordnungen verschiedener Schweizer Kantone schließen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0135,
Check |
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,
betreffend die Wechselstempelsteuer vom 10. Iuui
1869, giebt seine Definition bei der für den Chcck-
verkebr sehr wichtigen Bestimmung: Befreit von
der Stempelabgabe sind die statt der Barzahlung
dienenden, aus Sicht zahlbaren Platzanweisungen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
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1872; der Tabaksteuer, Gesetz vom 16. Juli 1879; der Wechselstempelsteuer, Gesetz vom 10. Juni 1869; der Reichsstempelsteuer, Gesetz vom 1. Juli 1881 und 3. Juni 1885 und die Post- und Porto-Defraudation, Gesetz vom 28. Okt. 1871. – Vgl. Neumann
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0143,
Deutschland und Deutsches Reich (Versicherungswesen) |
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betrug die Einnahme an Wechselstempelsteuer 8175592 M., die Stempelabgabe für Wertpapiere (Börsensteuer) 23995269 M.
Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen erfolgt für Handel und Gewerbe durch die vom Staate errichteten Handelskammern sowie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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der Gesetzgebung das Institut der Matrikularbeiträge erhalten worden. Als eine zur Reichskasse fließende Steuer ist demnächst auch die durch das im ganzen Reichsgebiete eingeführte Gesetz vom 10. Juni 1869 angeordnete Wechselstempelsteuer, abgeändert
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0318,
Deutschland und Deutsches Reich |
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von Bundes-
gebieten außerhalb der Zollgrenze auf 63480 M.
Ferner sind veranschlagt: 2) die Reichsstempelab
gaben auf 61,9 Mill. M. und zwar: Spielkarten
stempel 1,366 Mill., Wechselstempelsteuer 8,133 Mill.,
Stempelabgabe für Wertpapiere
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