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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0537,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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der strafbaren Handlungen in solcher Weise auf die einzelnen Abschnitte des Reichsstrafgesetzbuchs, daß die Gewinnsuchtsdelikte etwas mehr als die Hälfte aller (51 Proz.) und speziell der Diebstahl etwa ein Drittel (32 Proz.) ausmachen. Die Verbrechen
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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im Besitz oder im Gewahrsam des Thäters befindet. Der Thatbestand der U. fällt insofern mit dem des Diebstahls zusammen, als hier wie dort eine Sache den Gegenstand des Verbrechens bildet, welche eine bewegliche und eine fremde, d. h. einem andern
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Versteinerte Wälderbis Versuch |
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Verstrickung, s. Konfination.
Verstümmelung, diejenige Körperverletzung, welche in §§. 224 fg. des Reichsstrafgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist (s. Körperverletzung), und welche als schwere bezeichnet wird. Wegen Selbstverstümmelung zu dem Zwecke, um
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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Strafrechts, für welches die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs in Anwendung kommen, wird der Begriff der A. in §. 52 dahin bestimmt, daß darunter fallen Verwandte und Verschwägerte auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Mildebis Milford |
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, geleisteter Schadenersatz, Selbstanzeige, Zorn, Trunkenheit u. s. w. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat das System der M. U. nach Vorgang des Preuß. Strafgesetzbuchs dem franz. Rechte entlehnt, welches durch das Gesetz vom 28. April 1832
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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dem deutschen Strafgesetzbuch wird der R. als besonderer Strafschärfungsgrund bei dem Verbrechen des Raubes (s. d.) und bei dem diesem gleich zu bestrafenden Diebstahl sowie bei der Erpressung behandelt, wofern die letztern mit Gewalt
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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(Rädelsführer) sind beim Hochverrat und beim Landfriedensbruch vom Gesetz als besonders strafbar bezeichnet. Die Bande ist nach dem Reichsstrafgesetzbuch an und für sich nicht strafbar. Dagegen macht die bandenmäßige Ausführung den Diebstahl und den
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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Federwild oder von Singvögeln ausnimmt (§§. 239‒295, 368, Nr. 10 und 11 des Reichsstrafgesetzbuchs, vgl. auch Reichsgesetz vom 22. März 1888, betreffend den Schutz von Vögeln). – Das Österr. Strafgesetz bestraft den Diebstahl an Wild, welcher entweder
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Ehrenpostenbis Ehrentraut |
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und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen E. tritt als Nebenstrafe infolge eines ausdrücklich hierauf gerichteten Strafurteils ein, und zwar ist nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch zwischen dem
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
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deutschen Reichsstrafgesetzbuch, welch letzteres nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs die Berücksichtigung mildernder Umstände dem französischen Recht (Gesetz vom 28. April 1832) entnommen hat, muß die Strafe beim Vorhandensein mildernder
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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das moderne Strafrecht und namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 247) den Diebstahl und die Unterschlagung, welche gegen Verwandte oder Verschwägerte in auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Hegumenosbis Heiberg |
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. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 257) bezeichnet nämlich die Handlungsweise desjenigen, der nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens dem Thäter oder Teilnehmer wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung zu entziehen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
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(lat. sacrilegium), der Diebstahl geweihter Sachen aus ungeweihten Orten, ungeweihter Sachen aus geweihten Orten, geweihter Sachen aus geweihten Orten. Die Carolina (s. d.) bedroht den Kirchenräuber für gewöhnlich mit dem Tode. Das Deutsche
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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Klugheitslehre. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch faßt nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung "strafbarer E." eine Reihe von Vergehen zusammen, welche sich als widerrechtliche Eingriffe in fremde Vermögenssphären
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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Reichsstrafgesetzbuch (§ 73) sanktioniert. Hat dagegen jemand nach und nach verschiedene strafbare Handlungen, also z. B. mehrere Diebstähle hintereinander, zu schulden gebracht, liegt also eine sogen. formale K. vor, so ist die Frage, wie ein solcher Fall zu
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
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Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie bei der Meuterei von Gefangenen, welche mit Gewaltthätigkeit gegen das Aufsichts- und Beamtenpersonal verbunden ist. Ferner kann auf P. neben der wegen Diebstahls, Raubes oder Erpressung erkannten
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0648,
Gefängniswesen |
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im Anschluß
an das Strafensystem des Reichsstrafgesetzbuchs
folgeude Abstufungen: 1) Zuchthäuser, 2) Gefäng-
nisse im engern Sinne, 3) Festungen, 4) Haftlokale, l
5) polizeiliche Arbeitshäuser oder Korrigenden- ^
anstalten, 6) Besserungshäuser
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