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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Betriebsordnungbis Betriebsreglement (der Eisenbahnen) |
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906
Betriebsordnung - Betriebsreglement (der Eisenbahnen)
ist; es giebt Güterwagen bis zu 40 t Tragkraft. Die Fig. 3 und 6, Taf. I, und Fig. 2, Taf. II, enthalten Beispiele von amerik. Güter- und Viehwagen.
Die Preise für Wagen stellten sich
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80% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Eisenbahn-Betriebsreglementbis Eisenbahnbremsen |
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854
Eisenbahn-Betriebsreglement - Eisenbahnbremsen
triebsmittel, Abschnitt III über Handhabung des
Betriebes, Abschnitt IV enthält Vorschriften für das
Publikum, Abschnitt V handelt von den Vahnpolizei-
bearnten und Abschnitt VI von den
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36% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0443,
Eisenbahn (Reichseisenbahnfrage; Betriebswesen, Fahrpläne) |
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Betriebsreglements. Ein für alle deutschen Eisenbahnen gültiges Betriebsreglement
wurde unterm 11. Mai 1874 erlassen, neben welchem Spezialbestimmungen einzelner Verwaltungen und Verbände nur dann
zulässig
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Bahnhoflagerndbis Bahnson |
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. Eisenbahnsignale), die «Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands», die «Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten» (s. Eisenbahnbeamte) und die gleichfalls 1. Jan. 1893 an Stelle des bisherigen Betriebsreglements
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0909,
Betriebssystem |
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., Handelsrechtliche Erörterungen (Gött. 1882); Goldschmidt in der «Zeitschrift für Handelsrecht» (Bd. 26 u. 28).
Sonstige Litteratur: Wehrmann, Das Eisenbahnfrachtgeschäft (1880); Kühlwetter, Betriebsreglement (1880); Ruckdeschel, Kommentar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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, wie solches in dem Gesetz vom 27. Juni 1873 verheißen, ist zwar bis jetzt noch nicht erlassen worden; doch ist das Betriebswesen in Ausführung des Art. 45 der Reichsverfassung durch Bekanntmachungen des Reichskanzlers über das Betriebsreglement vom 11
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gefährdeeidbis Gefälligkeit |
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entstand. Diese auch für die Eisenbahnen geltenden Regeln hat das Betriebsreglement für die deutschen Eisenbahnen dahin präzisiert, daß die letztern für die G. nicht haften, welche mit dem Transport in unbedecktem Wagen verbunden ist oder mit dem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0879,
Eisenbahnrecht |
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Betriebsreglements, gleichmäßige, thun-
lichst niedrige Tarife auf größere Entfernungen, für
die Rohgüter der Einpfennigtarif (für 1 Centner und
Meile 1 Pfg.) herbeizuführen (Art. 45). Bei Not-
ständen kann der Kaiser auf Vorschlag des Vunde
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Eisenbahn-Verkehrskontrolleurbis Eisenbahn-Verkehrsordnung |
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sämtlicher
Verwaltungen. Als besondere Vereinbarungen des
Vereins sind hervorgegangen das Betriebsreglement
(s. d.) des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen
(letzte Ausgabe vom 1. März 1890 mit sechs Nach-
trägen), das Übereinkommen zum
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Reisbesenbis Reisen |
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Betriebsreglements. Die Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen (s. Eisenbahntarife, Bd. 5, S. 899 a, 900 a) hat zu einzelnen Paragraphen der Verkehrsordnung Zusatzbestimmungen festgestellt, die in dem deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Tl. 1
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Frauenärztebis Frauendorf |
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Abteilungen durch bis zur Decke gehende Scheidewände vollständig getrennte Coupé der Eisenbahnwagen. Die Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands (s. Betriebsreglement und Eisenbahn-Verkehrsordnung) enthält darüber in 8-17 die Bestimmung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0001,
von Distanzgeschäftbis Distanzmesser |
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auf den deutschen Eisenbahnen anbetrifft, so gilt der Frachtvertrag mit der zum Zeichen der Annahme erfolgten Aufdrückung des Expeditionsstempels auf den Frachtbrief seitens der Expedition der Absendestation für abgeschlossen (Betriebsreglement, § 49
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0444,
Eisenbahn (die einzelnen Betriebszweige) |
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,
Beschädigungen und Verlusten geht, ist in den Betriebsreglements bestimmt.
Hinsichtlich des Fahrmaterials fordert der Betrieb eine entsprechende Größe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Eisenbahnbaukommissionenbis Eisenbahnbeamte |
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843
Eisenbahnbaukommissionen - Eisenbahnbeamte
dem Titel: Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands, 1. Jan. 1893 in Kraft (zu 2-4 s. Eisenbahnbetriebsordnung): I, 5 (s. Betriebsreglement) wurde ebenfalls neu bearbeitet und trat unter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0844,
Eisenbahnbau |
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mit Nachträgen. 4) Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 mit Nachtrag vom 16. Sept. 1890. 5) Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Juni 1874 mit Nachträgen. 6) Eisenbahnpostgesetz vom 20. Dez. 1875
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0441,
Eisenbahn (Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen) |
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das umgearbeitete Vereins-Güterreglement 1. Juli 1850 in Kraft treten. Dieses Reglement hat dem zur Zeit vom
Deutschen Reich herausgegebenen Betriebsreglement (s. Eisenbahnrecht )
als Grundlage
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Eisenbahn-Clearinghousebis Eisenbahndirektionen |
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selbst oder während der Fahrt kontrolliert; sie geben nach dem deutschen Betriebsreglement Anspruch auf die entsprechende Wagenklasse, soweit in dieser Plätze vorhanden sind, resp. beim Wechsel der Wagen vorhanden bleiben. Ist dieses nicht der Fall, so
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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namentlich angeführt: 1) im allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch, § 395, nach welchem der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Frachtguts haftet, soweit sie nicht durch h. G. entstanden sind (vgl. auch § 64 des Betriebsreglements
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Liederungbis Lieferungszeit |
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Betriebsreglement vom 11. Mai 1874 gegeben. Hiernach hat jede Bahn für den Verkehr innerhalb ihres Bahngebiets Lieferungszeiten durch die Tarife zu veröffentlichen, welche sich aus Transport- und Expeditionsfristen zusammensetzen und welche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Lieflandbis Liegnitz |
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Entrichtung eines Frachtzuschlags, in welchem Fall dann die deklarierte Summe den Maximalsatz des Entschädigungsbetrags bildet. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 326-334, 394, 397-399; Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Pulververschwörungbis Pumpen |
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461
Pulververschwörung - Pumpen.
der letztern. Für den Transport auf Eisenbahnen sind besondere Bestimmungen in dem Eisenbahn-Betriebsreglement vom 11. Mai 1874 gegeben; auf Dampfschiffen ist der Transport nur dann gestattet, wenn dieselben
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Eisenbahnbrückenbis Eisenbahnhygiene |
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. Als eins der wichtigsten Ergebnisse der dahin abzielenden Schritte ist der Entwurf eines neuen Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands und Österreich-Ungarns zu bezeichnen, welcher zwischen deutschen und österreich-ungarischen Kommissaren
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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allgemeinen B. unterworfen. Dieselben gelten als Teil des Vertrags (lex contractus), soweit ihre Anwendung nicht besonders ausgeschlossen ist. Solche allgemeine B. sind für das Transportgeschäft in den Betriebsreglements der Eisenbahnen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Begleitadressebis Begleitung |
Öffnen |
, welche denselben wegen Unrichtigkeit oder Unzulänglichkeit der B. treffen. (Handelsgesetzbuch Art. 393.) Besondere Bestimmungen sind im Betriebsreglement für die deutschen Eisenbahnen getroffen.
Begleitschein, ein deutsches Zollabfertigungspapier
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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Vorschriften, nach denen die B. von Soldaten in einem besondern Dienstwege zur Kenntnis der Vorgesetzten desjenigen, über welchen B. geführt wird, zu gelangen haben.
Beschwerdebuch. Nach dem Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0871,
Eisenbahnfahrpläne |
Öffnen |
für die Eisenbahnen Deutschlands, die mit dem 1. Jan. 1893 an die Stelle des bisherigen Betriebsreglements (s. d.) für die Eisenbahnen Deutschlands getreten ist (s. Eisenbahn-Verkehrsordnung und Eisenbahnrecht, S. 877 b), geben die E. Anspruch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Eisenbahnregalbis Eisenbahnsignale |
Öffnen |
.); von Busch-
mann, Das neue Eisenbahn-Betriebsreglement in
Gegenüberstellung zum internationalen übereinkom-
men über den Eisenbahnfrachtverkehr u. s. w. (ebd.
1892). - über französisches E. vgl. Malapert, llig-
toirs äs 1a ikFikiHtiou 668 ti'HVlmx
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Frachtführerbis Frachtvertrag |
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-
tern zum Empfänger bei Ausstellung eines Lade-
scheins (s. d.) nach diesem beurteilt wird. Nach
§. 51 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 15. Nov. 1892 und der im
wesentlichen gleichlautenden Betriebsreglements
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0676,
Telegraphenverkehr |
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in Petersburg (1875) wurde der Vertrag von 1869 ganz neu bearbeitet, auch das Betriebsreglement und das Tarifwesen von ihm getrennt, so daß diese auf den spätern Konferenzen abgeändert werden konnten, ohne daß der Vertrag selbst geändert zu werden brauchte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Berufungbis Betschuanalandbahn |
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.
^Betriebsreglement der Eisenbahnen, ist
im Deutschen Reich seit I.Ian. 1893 ersetzt durch die
Eisenbahnv erkehrs ordnung (s.d., Bd. 5) vom
15. Nov. 1892. In Österreich und Ungarn sowie im
Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (s. Eisen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Funchalbis Fundbureaus |
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Bestimmungen des bisherigen Betriebsreglements (s. d.) getroffen. Danach sind alle im örtlichen Bezirk der Eisenbahn oder in den Wagen zurückgelassenen, an die Verwaltung abgelieferten Gegenstände mindestens 3 Monate aufzubewahren; Gegenstände, die dem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
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Betriebsreglement für die österr.-ungar. Eisenbahnen enthalten sind. Danach bestehen für die österreichischen Staatsbahnen besondere Sammelstellen für Fundsachen bei den Betriebsdirektionen (s. Eisenbahnbehörden), wo die Fundgegenstände bis zum Ablauf
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