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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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406
Lagermiete - Lagerscheine.
große Festigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen den Druck schwerer Walzen besitzen und einen möglichst geringen Reibungswiderstand gegen die Drehung der Zapfen darbieten, damit sie sich wenig erwärmen und abnutzen
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
W.
Warrant = Lagerschein, Lagerpfandschein.
Z.
Zinsen = Interessen für ein entliehenes Kapital.
Zinsfuss = die Norm, der Maßstab, wonach die Zinsen eines Kapitals zu berechnen sind.
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Warrenbis Warschau |
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511
Warren – Warschau
scheine oder Dockwarrants ausgegeben. Der W. im engern Sinne enthält wie der Lagerschein den Namen und Wohnort des Hinterlegers, die Bezeichnung der Menge und die Merkzeichen derselben, das Datum der Ausstellung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
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technischer Hilfsmittel für Kon-
servierung oder Auf- und Entnahme der Ware,
ferner Lagerung und damit Handel nach Qualitäts-
skalen (Typen). Die Angabe der Type auf dem
Lagerschein macht Besichtigung und Musterforderung
unnötig. Die Ware wird so
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0213,
Volkswirtschaft: Verkehrswesen, Statistik, Versicherungswesen, National?konomen |
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. Kolonien
Kolonien
Lagerhaus, s. Entrepôt u. Lagerscheine
Markt
Marktpreis, s. Preis
Messen
Methuen-Vertrag
Monopol
Prohibitivsystem
Proprehandel, s. Eigenhandel
Protektionisten
Schauanstalten
Schranne
Schutzzoll
Schutzzollpartei, s
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Lagerhausbis Lagerwache |
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für andere Personen zu lagern, und wenn
er hierzu staatlich ermächtigt ist, so erwächst ihm
zugleich die Befugnis, indossable Lagerscheine auf
Grund der Art. 302, 305 des Handelsgesetzbuches
auszustellen. (S. Lagerschein.) In England steht
das L
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Warnefriedbis Warrant |
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(Einscheinsystem). Im engern Sinne und häufiger versteht man aber unter W. den neben dem Lagerschein (s. d.) als dem Eigentumsübertragungsschein ausgegebenen Lagerpfandschein (frz. warrant bulletin de gage), welcher nur dazu bestimmt ist, die W. zu
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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. Handelsgesellschaft
Handelspapiere.
Anweisung
Au porteur
Chirograph
Expensilation
Faktur
Frachtbrief, s. Fracht
Handelsregister
Handelszettel
Inhaber
Inhaberpapier, s. Inhaber
Kreditbillette
Kreditbrief
Lagerscheine
Namenpapier
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Entre nousbis Entropie |
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, Entrepôt fictif, private Niederlage. Wegen Surtaxe d'entrepôt (Unterscheidungszoll) vgl. Zuschlagszölle.
Entrepotgeschäft nennt man Kauf und Verkauf der in den Entrepots lagernden Waren auf Grund von Proben und mit Hilfe der Lagerscheine.
Entrepotscheine
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Zollniederlagenbis Zollordnung |
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auf Grund von Proben und mit Hilfe der Lagerscheine) verknüpft werden (vgl. Lagerhaus und Lagerscheine). Das Recht zur Errichtung und zollfreien Benutzung solcher Lagerhäuser (Packhofsrecht, Niederlagsrecht) wird nur solchen Plätzen gewährt, welche
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Kurankobis Lagerhaus |
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, franz.General. Seinei Biographie schrieb noch Bayard Tuckermail ( I^it6^ ut ^6ii6i^1 1^. ,, N'ew ).')ork 1889, 2 Bde.).
Lagerhaus und Lagerschein. Nach einem ^8.April 15N9 in Österreich erlassenen Gesetz, betreffend die.
Errichtung und den Betrieb
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
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.
Die Lagerhausunternehmung ist hiernach verpflichtet, dem Hinterleger auf dessen Verlangen über die in dem Lagerhaus eingelagerte Ware einen Lagerschein auszustellen, welcher einen Ausschnitt des von der ^agerhausunternehmung fortlaufend zu führenden Iuxtenbuches zu
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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Inventarrechts veranlaßte sehr eingehende Beschlüssederersten Abteilung, welche einen möglichst wirksamen Schutz der Gläubiger und Vereinfachung des Inuentarrechts bezwecken.
Bezüglich der an die Indossierung von Lagerscheinen zu knüpfenden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Lagerbücherbis Lagermetall |
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das L. ohne vorherige Verabredung zu den ortsüblichen Sätzen verlangt werden.
Lagerhaus, ein Gebäude zur Aufbewahrung von Waren, insbesondere eine Anstalt, deren Eigentümer die Aufbewahrung für Dritte gegen Entgelt übernimmt. S. Lagerscheine
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Ausleerende Methodebis Auslieferung von Verbrechern |
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. v. w. Ausbruch, oft aber auch nur ein hochfeiner Wein bester Lage.
Auslieferungsscheine oder Extraditionsscheine, auch Bezugsanweisungen, Bezugsscheine genannt, sind Scheine, welche die Auslieferung einer Ware zum Zweck haben. Vgl. Lagerschein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0329,
Banken (Lombardbanken) |
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, als wäre dies geschehen. Das wichtigste Mittel dazu ist ein ausgebildetes Lagerhaus- und Warrantsystem (s. Lagerscheine), indem hier an die Stelle der Übergabe der Ware die Aushändigung eines bloßen Papiers tritt, welches der Rechtswirkung nach
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Cédillebis Cédule |
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, insbesondere s. v. w. Lagerscheine (s. d.).
^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Dockebis Dóczy |
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Niederlagen für Waren, welche vielfach Gegenstand eines Pfandverkehrs sind, und für welche Dock warrants, d. h. Warenlagerscheine (vgl. Lagerschein), ausgestellt werden.
Docke, ein in den Künsten und Gewerben häufig vorkommender Ausdruck, bezeichnet
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0646,
Freihandel (Allgemeines) |
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Warenlombard mit den Warrants, Pfand- und Lagerscheinen alle Erleichterungen geboten werden. So ist man fast allgemein zu dem in England schon im J. 1733 durchgebildeten Entrepot- (Warehousing-) System, welches nachher seine eigentümlichen Formen in Holland
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Indossobis Indre-et-Loire |
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, Konnossementen, Ladescheinen, Lagerscheinen, überhaupt bei kaufmännischen Anweisungen und Verpflichtungsscheinen, welche auf Geld, Quantitäten, Wertpapiere ausgestellt sind, gestattet, ohne daß darin die Verpflichtung zur Leistung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
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nimmt der auf Lagerscheine (s. d.) gewährte K. ein, bei welchem das bewegliche Pfand der Verfügung des Eigentümers entzogen ist. Der Faustpfandkredit (auf Waren, Effekten, Edelmetalle [vgl. Lombard]) ist Mobiliarkredit. Letzterer dient vorzüglich zur
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Lagerstockbis Lago Maggiore |
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407
Lagerstock - Lago Maggiore.
und England ist der Lagerschein neben seiner Eigenschaft als Warenumsatzpapier eine Pfandbestellungsurkunde, in Frankreich, Belgien, Italien und Ungarn gewinnt er dadurch, daß der Verpflichtete persönlich haftet
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Mafiabis Magazine |
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in einem solchen, auch s. v. w. Lagergeld, Lagerzeit. Magasins généraux, s. v. w. Lagerhäuser, in welchen Waren gegen Lagerscheine (s. d.) hinterlegt werden können.
Magazīne (arab. machsan, "Vorratshaus"), Warenlager, Vorratshäuser oder größere
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Ordnungsübungenbis Ordre de bataille |
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als Orderpapier ausdrücklich entzogen ist, ferner auf Namen gestellte Aktien und Aktienanteile, Bodmereibriefe, Lagerscheine, Warrants, Ladescheine, Konnossemente. Vgl. Indossieren. - Order oder für Siegeln sagt man von Schiffen, die einen Hafen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Saxe galantebis Saxifragaceen |
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und Lagerscheine" (das. 1869); "Die Ökonomik der Eisenbahnen" (das. 1870); "Die Verkehrsmittel in Volks- und Staatswirtschaft" (das. 1878-79, 2 Bde.); "Das Wesen und die Aufgaben der Nationalökonomie" (das. 1883) und "Grundlegung der theoretischen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Warenlagerbis Warmbrunn |
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-, Transportpapiere) sind Urkunden, welche den Inhaber zur Verfügung über die Waren berechtigen, über welche die Papiere ausgestellt sind, wie das Konnossement, der Lagerschein etc.
Warenverschluß, s. Zollverschluß.
Warenversteigerung (Warenauktion
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Warpenbis Warschau |
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, können sich Schiffe bei Windstille oder flauer Brise mit Leichtigkeit z. B. vom Hafen nach der Reede oder umgekehrt bewegen.
Warrant (engl., spr. ŭórrent, »Zeugnis, Ermächtigung«), s. Lagerscheine. Auch s. v. w. Verhaftsbefehl.
Warranted (engl
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Weigelbis Weihen |
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Ziersträucher in mehreren Varietäten bei uns in Gärten kultiviert, auch hat man Hybriden der beiden letzten Arten gezüchtet.
Weigerungsprotest, s. Wechsel, S. 461.
Weight-note (engl., spr. uéht-noht), s. Lagerscheine.
Weigl, Joseph, Komponist, geb
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Wertstempelbis Wesel |
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zu Zeit veränderlicher Marktpreis, welcher schlechthin als Kurs (s. d.) bezeichnet wird. Auch die Papiere, deren Besitz einen Anspruch auf bestimmte Waren oder Leistungen gewährt, wie Lagerscheine, Konnossemente, Postmarken, können zu den
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0685,
Österreich (Kaisertum: Handelspolitik, Eisenbahnen etc.) |
Öffnen |
wichtigern Handelskammern zu zeitweiliger Dienstleistung überwiesen. Ein Gesetz vom 28. April 1889 betrifft die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Lagerhäuser und die von denselben ausgestellten Lagerscheine. Durch die Einführung des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0093,
Banken (die Bank von Frankreich, die Österreich.-Ungar. Bank) |
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der dritten Unterschrift wird eine als Ersatz dienende andre Sicherheit angenommen, und zwar genügt die Hinterlegung von Bankaktien oder Staatspapieren und solchen Wertpapieren, welche von der französischen Bank belehnt werden, ja sogar von Lagerscheinen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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. genannt. Die Post braucht die Echtheit der Unterschrift und die Legitimation des Überbringers nicht zu prüfen (Gesetz vom 28. Okt. 1871, §. 49). Das Deutsche Handelsgesetzbuch Art. 302 versteht unter A. dasselbe wie unter Lagerschein (s. d
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Liquidationskursbis Liquor |
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das von der Sachverständigenkommission ausgestellte Certifikat über die Lieferbarkeit der Ware der Gesellschaft einzureichen, desgleichen auch der indossierte Lagerschein bei derselben zur Verfügung des Empfängers zu hinterlegen, welcher die Übernahme
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0287,
von London (in Canada)bis Londonderry (Grafschaft) |
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großen Linien der Dampfschiffahrt (s. d.) ist L. besonders wichtig; Southampton, Queenborough, Dover, Harwich dienen als Vorhafen L.s.
Ein großer Teil des Handels mit den in Docks lagernden Waren wird durch Lagerscheine (Dock warrants [s. Warrant
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Magallanesbis Magdalena (Strom) |
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von Lagerscheinen (s. d.) niedergelegt werden
können. Gebräuchlicher ist für solche Räume der Ausdruck Entrepots (s. d.).
Magazīn (aus den: arab. machsan , Scheune, Vorratshaus) bezeichnet eigentlich jedes
Lagerhaus, im Französischen überhaupt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Niederdruckmaschinebis Niederlagen |
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Niederlegung erteilte amtliche Ausfertigung Niederlageschein oder Lagerschein (s. d.). Die zollamtliche An- und Abschreibung der Niederlagegüter erfolgt in besondern Niederlageregistern. Das bei der Anmeldung der Waren zur Niederlage ermittelte Gewicht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Ordinaliabis Ordines |
Öffnen |
": "an Kaufleute") über Leistungen
von Geld oder einer Ouantität vertretbarer Sachen
oder Wertpapiere ausgestellt sind, wenn darin die
Verpflichtung zur Leistung nicht von einer Gegen-
leistung abhängig gemacht ist; ferner (Art. 302)
Lagerscheine
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
Öffnen |
er dasselbe noch im Besitz hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann. Soweit das Handelsgesetzbuch keine besondern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Lombardenbis Lombardisch-Venetianisches Königreich |
Öffnen |
Wechsel. Andere Banken beleihen auch Konnossemente und Ladescheine sowie Lagerscheine (Warrants) u. dgl. Papiere, über das Unterpfand erhält der Darlehnsnehmer in der Regel einen Pfandschein. Die Banken behalten sich gewöhnlich statutengemäß das Recht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Cedreleenbis Čelakovský (Franz Ladislaus) |
Öffnen |
in Frankreich nur noch für Pfandbriefe ( C. d'une caisse hypothécaire ) üblich, dient auch in manchen
Ländern zur Bezeichnung von Empfangs- und
Lagerscheinen, so in Belgien, Holland und Ungarn.
Cefalù
(spr. tsche
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