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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0069,
Russisches Reich (Agrarverfassung) |
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69
Russisches Reich (Agrarverfassung).
von Bauern unterschieden: die Vollbauern, Kleinbauern und Gärtner. Letztere besitzen kein Ackerland, sondern nur ein Gehöft. Das Land wird hier unter Beobachtung besonderer Regeln den bäuerlichen Familien
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72% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0068,
Russisches Reich (Museen etc., Presse; Agrarverfassung) |
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68
Russisches Reich (Museen etc., Presse; Agrarverfassung).
Geographische Gesellschaft, deren rastlose Thätigkeit in ganz Europa bekannt ist, die Russische Archäologische Gesellschaft. In Moskau haben ihren Sitz: die Archäologische
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57% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
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. Agrargesetzgebung.
Agrarverfassung, s. Agrargesetzgebung, Dorfsystem, Grundeigentum, Hofsystem.
Agraulos, s. Aglauros.
Agraviados, d. i. politisch Mißvergnügte, nannte man im 18. Jahrh. in Spanien die Edelleute, welchen die auf den Thron
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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Wirtschaftskosten, oder endlich durch technische Verbesserungen oder Absatzerweiterung, kommen daneben andere Mittel in Frage, welche die in der Eigentümlichkeit der herrschenden Agrarverfassung wurzelnden tiefern Ursachen der beunruhigenden
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Haxobis Haydn |
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Ludwig Maria, Freiherr von, bekannt durch seine Schriften über die russische u. deutsche Agrarverfassung, geb. 3. Febr. 1792 auf dem Gut Abbenburg im Paderbornischen, widmete sich seit 1811 auf der Bergschule in Klausthal dem Bergfach, studierte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Hacksilberbis Hadamar von Laber |
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weitere Einsaat verhindert, bloß als Wald benutzt. Die Hackwaldungen sind meist Eigentum der bäuerlichen Gemeinden, im Kreise Siegen (Provinz Westfalen) jedoch im Besitz von Waldgenossenschaften, welche noch heute eine der altgermanischen Agrarverfassung
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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war sie nach Art und Maß im einzelnen verschieden, je nach der verschiedenartigen Gestalt der Agrarverfassung und der sonstigen Agrarverhältnisse in den einzelnen Ländern und Gegenden. Vor allem tritt ein bemerkenswerter Unterschied zwischen England
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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die Verhältnisse entwickeln werden, ist nicht zu bestimmen. Gewiß ist, daß die bestehende Agrarverfassung, besonders unter den begleitenden Umständen, welche sich in England vorfinden, die Überwindung der herrschenden Agrarkrisis im Vergleich zu andern Ländern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Erntegebräuchebis Eroberung |
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, Gewässer, Klima), die ethnographischen Verhältnisse (Volkszahl, Anzahl der Arbeitskräfte in der Bodenkultur etc.), die politischen und sozialen Verhältnisse (Agrarverfassung, Besitzstände), das Ausmaß der Hauptkulturarten, den herrschenden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0267,
Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation) |
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) und endlich in der feudalen und patrimonialen Agrarverfassung der Neuzeit bis in die Mitte unsers Jahrhunderts mit den Regierungsspeichern, Staatskornmagazinen, kontributionspflichtigen Schüttböden etc. 2) Verbot und möglichste Unterdrückung des privaten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Hoffbis Hoffinger |
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611
Hoff - Hoffinger.
lich in folgenden Punkten ab. Das neuere Anerbenrecht steht im Einklang mit der modernen freiheitlichen Agrarverfassung und der Rechtsgleichheit. Es ist kein Zwangsrecht mehr, die Dispositionsfreiheit des Erblassers
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0489,
Österreich, Kaisertum (Wohlthätigkeitsanstalten, Landwirtschaft) |
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und Transportwesen nur 7,083,739 Personen. Was die österreichische Agrarverfassung betrifft, so besaßen Tirol, Dalmatien und ein Teil des österreichisch-illyrischen Küstenlandes bereits seit alter Zeit die Freiheit des Grundeigentums. Teilweise
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0342,
Preußen (Bevölkerung) |
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jenen Überschuß wesentlich beeinflussen, dann jedoch die Zu-, bez. Abzüge veranlassen. Die Aufhebung der frühern, allen landwirtschaftlichen Fortschritt hemmenden Agrarverfassung (Flurzwang), die Ablösung der vielerlei Grundlasten bewirkten in den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Reichenbrandbis Reichenweier |
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Nationalversammlung und die Verfassung vom 5. Dez. 1848" (Berl. 1848); "Entwurf eines Hypothekengesetzes" (Köln 1851); "Die freie Agrarverfassung" (Regensb. 1856); "Gegen die Aufhebung der Zinswuchergesetze" (Berl. 1861); "Kulturkampf oder Friede in Staat
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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Agrarverfassung teils beseitigt, teils gelockert. Allgemein wurde die Erbunterthänigkeit durch Edikt vom 9. Okt. 1807 aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe, daß alle Verbindlichkeiten, die den freigewordenen Unterthänigen vermöge des Besitzes eines Grundstücks
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Dörfelbis Dorfsystem |
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Deutschlands in Däne-
mark und Schweden, in einem Teil von Frankreich
und England. Über ähnliche Agrarverfassungen aw
derer Völker vgl. Feldgemeinschaft und Mir. Die
Zerstreuung der Ackerarundstücke des einzelnen Be-
sitzers über die ganze Feldmark
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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Agrarverfassung hat die Übcr-
legenbeit des deutschen gegenüber dem slaw. Baner
bewirkt, der sich zwar der Gleichheit mit seinen Ge-
nossen bis znr Gegenwart erfreut, aber einer Gleich-
heit von Proletariern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Hawthornebis Haxthausen |
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. März 1792 zu Abbenburg im Paderbornschen, besuchte die Bergschule zu Clausthal und studierte, nachdem er am Freiheitskriege teilgenommen, zu Göttingen. Seit 1818 verwaltete H. die väterlichen Güter, bis ihm 1829 der Auftrag ward, die Agrarverfassung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Haybis Haydn (Joseph) |
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. H. starb 31. Dez. 1866 zu Hannover. Er veröffentlichte «Die Agrarverfassung und ihre Konflikte» (Bd. 1, Berl. 1829), «Die ländliche Verfassung der Provinzen Ost- und Westpreußen» (Königsb. 1839), «Studien über die innern Zustände, das Volksleben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0021,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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für kleinere Kultur ist, die wenig mit fremden Arbeitskräften wirtschaftet. Alle die vorgenannten Kulturen aber erfordern zur allgemeinern Verbreitung selbstwirtschaftende Eigentümer, an denen es bei der engl. Agrarverfassung mangelt. Zum mindesten verlangen
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