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Ihre Suche nach Betriebsunternehmen
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0910,
Betriebsunternehmer |
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908
Betriebsunternehmer
Feldersysteme, und zwar nach der Anzahl der Felder oder Abteilungen eines Landguts, die nebeneinander mit verschiedenen Nutzpflanzen bestellt sind; sonach hat man Zweifelderwirtschaft, Dreifelderwirtschaft u. s. w
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0155,
Krankenkassen (Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883) |
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Kassen nicht mehr als 2-3 Proz.). Genügen die Beiträge nicht, um die Mindestleistungen zu decken, so hat bei der Gemeindekrankenkasse die Gemeinde, bei den Betriebs- und Baukrankenkassen der Betriebsunternehmer, resp. Bauherr das Weitere aus eignen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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und gleichzeitig für jede Woche freiwilliger Veitragsleistung eine Zusatzmarke beibringen. Auch die Personen (Betriebsunternehmer), welche sich freiwillig selbst versichern, haben außer den vollen Beiträgen in Marken für jede Woche der Selbstversicherung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Betonungbis Betriebslehre |
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einer strafbaren Handlung betroffen wird.
Betriebsämter, s. Eisenbahnbehörden.
Betriebsgeheimnis. Nach dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 sind die Genossenschaften befugt, durch Beauftragte, oder, auf Verlangen des Betriebsunternehmers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0068,
Unfallversicherungsanstalten |
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die Berufsgenossenschaften befugt, auch schon vorher das Heilverfahren zu übernehmen. Personen, welche zwar unfalls-, aber nicht krankenversicherungspflichtig sind (z. B. vorübergehend Beschäftigte), haben dem Betriebsunternehmer gegenüber für die ersten 13
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Haftzeherbis Hagedorn |
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industriellen Unternehmungen. Wird nämlich bei dem Betrieb einer Eisenbahn (also nicht bloß bei der Beförderung auf der Bahn) ein Mensch getötet oder körperlich verletzt, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch verursachten Schaden. Dabei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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3) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt. Durch Beschluß des Bundesrats kann die Versicherungspflicht auch auf Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0917,
Straßenbahn (Entwickelung in Deutschland) |
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erforderlich waren. Der Umstand, daß eine so gewaltige Menge das Bedürfnis empfunden hat, für die vorzunehmenden Ortsveränderungen sich der Straßenbahnen zu bedienen, und daß die Betriebsunternehmer ihre Leistungen bis zu dem angegebenen Umfang ausgedehnt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Alimentationbis Alison |
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Kinder), ferner was der, welcher einen Menschen getötet hat, und was der Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, eines Bergwerks, einer Fabrik im Falle einer Tötung den Personen, denen infolge des Todesfalls der Unterhalt entzogen ist, an Geld
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0284,
Freizeichen |
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Mit-
glied emer andern Krankenkasse wird. In der Un-
fallversicherung kann auf dein Gebiet des indu-
striellen Unfallversicherungsgesetzes eine F. V. für
Betriebsunternehmer und andere nicht Versicherungs-
pflichtige Perfonen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
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zuwider bei Glatteis nicht Sand streut, bei eingetretener Dunkelheit die Treppe nicht erleuchtet, eine Grube unbedeckt läßt, ein Betriebsunternehmer, welcher trotz der Polizeiverordnung ein gefährliches Werkzeug nicht bedeckt, wird, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0067,
Unfallversicherung |
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auf Betriebsunternehmer ausgedehnt werden, auch steht diesen in gewissen Grenzen das Recht zu, sich selbst zu versichern.
Die öffentliche U. beruht auf dem Princip des Versicherungszwanges. Die in einem unfallversicherungspflichtigen Betriebe beschäftigten Personen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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oder Fahrlässigkeit, arbeits- oder erwerbsunfähig macht, hat demselben die zu seinem und der Seinigen Unterhalt erforderlichen Mittel zu gewähren. Die moderne Gesetzgebung hat diese Verpflichtung durch die Haftpflicht der Betriebsunternehmer wesentlich erweitert (s
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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. Haftpflichtgesetz), nach welchem (§ 1) der Betriebsunternehmer, wenn bei dem Betrieb einer Eisenbahn ein Mensch getötet oder körperlich verletzt wird, für den dadurch entstandenen Schaden haftet, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch h. G
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0156,
Krankenkassen (Statistisches) |
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- und Baukrankenkassen kann durch das Kassenstatut dem Betriebsunternehmer oder einem Vertreter desselben der Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung übertragen werden. Nach der in den "Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs" (1886, Heft
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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wurde durch das Haftpflichtgesetz von 1871 bewirkt, welches die Zahl der Fälle vermehrte, in denen dem Arbeiter ein Ersatz zugestanden wird. Bei Eisenbahnen haftet nach diesem Gesetz der Betriebsunternehmer, wenn er nicht beweist, daß der Unfall
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
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beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten. Der Vorstand der Anstalt besteht zu einem Drittel aus Vertretern der Betriebsunternehmer, zu einem Drittel aus Vertretern der Versicherten und zu einem Drittel aus den mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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und Betriebseinrichtungen, um Leben und Gesundheit der Arbeiter zu schützen, und führt zugleich eine Arbeitsinspektion durch vom König ernannte Gewerbeinspektoren ein, aber nur um den Betriebsunternehmern mit Auskünften und Ratschlägen in betreff des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Angestellterbis Anghiera |
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) in Ausübung der ihm übertragenen Funktion einem Dritten verursacht hat. Auf demselben Gedanken beruht die Haftung des Betriebsunternehmers für den Schaden, welcher durch Tötung oder Körperverletzung eines Menschen zufolge Verschuldung der dort genannten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Arbeitnehmerbis Arbeitsämter |
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die Betriebsunternehmer diejenigen Personen, für deren Rechnung der Betrieb erfolgt, also im allgemeinen die A., die Unfallversicherung ihrer Arbeiter ausschließlich auf eigene Kosten durchzuführen (Z. 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1884), und zu dem Zweck
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Beaufort (in Nordamerika)bis Beauftragte |
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Betriebsunternehmern auferlegten Verpflichtungen. Die B. sind
auf Verschwiegenheit zu beeidigen; sie sind befugt, die Betriebsstätten während der Betriebszeit zu betreten und an Ort und Stelle sich aus Listen und Büchern
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
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-Lothringen). Eine Folge dieser Einteilung ist nicht nur, daß die Zahl der zu den einzelnen B. vereinigten Betriebsunternehmer und die Zahl der von denselben beschäftigten versicherten Personen überaus verschieden ist (so u. a. bei der Müllerei-B
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Fabrikkassenbis Fabrikschulen |
Öffnen |
- und Kassen-
führung immer unter Verantwortlichkeit und auf
Kosten des Betriebsunternehmers durch einen von
demselben (also nicht von den Mitgliedern) zu be-
stellenden Rechnungs- und Kassenführer. Die Fabrik-
kasse ist unter anderm zu schließen, wenn
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0776,
Generalversammlung |
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durch die zu einer
G. zu berufenden Betriebsunternehmer mit Stim-
menmehrheit (§. 13 des Gesetzes) unter Vorbehalt
der Genehmigung des Bundesrates. Das Statut
wird von der G. beschlossen, und diese wählt den
Vorstand. Ordentliche G. sind diejenigen, welche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
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Haftung, besonders für Handlungen oder aus Verschulden anderer, von dem Verpflichteten zu vertretender Personen oder für Verletzungen durch dessen Tiere oder Sachen. Im engern Sinn wird damit die Haftung der Betriebsunternehmer von Eisenbahnen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
haftet der Betriebsunternehmer einer
Eisenbahn (nach der Rechtsprechung des Reichs-
gerichts auch einer Pferdeeisenbahn), wenn bei deren
Betrieb ein Mensch getötet oder körperlich verletzt
wird, für den dadurch entstandenen Schaden, sofern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Hacheneybis Hagenbach |
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der Berufsgenossenschaften für Betriebsunfälle gegenüber den Arbeitern begründet wurde. Unmittelbar wurden ja zwar die Betriebsunternehmer durch diese Einrichtung von der ihnen gegenüber ihren Arbeitern obliegenden gesetzlichen Haftpflicht befreit; der Arbeiter
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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in Eisenbahnwagen, Wartesälen, Posten, Droschken stehen oder liegen geblieben sind. Sie sind dem Betriebsunternehmer oder dessen Personal zu weiterer Veranlassung zu übergeben. Das Verfahren, den Verlierer oder den Eigentümer gefundener Sachen zu ermitteln
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