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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
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646
Schuldschein - Schule.
alljährlich ein lateinisches Drama vor den Schulherren, ein deutsches vor Rat und Bürgerschaft aufführten, und beinahe überall, wo ein Gymnasium gedieh, herrschte ein ähnlicher Brauch. Namhafte Dichter
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0827,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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oder Kassenscheine sind also die von einem Staate ausgestellten, unverzinslichen Schuldscheine, welche an Stelle von Metallgeld umlaufen. Das Papiergeld wird fast immer nach einer bestimmten Zeit eingelöst, d. h. gegen Metallgeld eingetauscht. Das Recht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Quittungsbogenbis Quittungskarte |
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einer recht-
lichen Verfügung des Gläubigers. Die Q. hat
rechtlich eine den Schuldner befreiende, wie der
Schuldschein eine denselben verpflichtende Wir-
kung. Um diese Wirkung auszuschließen, mühte
der Gläubiger z. V. beweisen, daß er sie im (ent
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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. Gesetzb. §. 366). Eine Zahlung a conto im Kontokorrent (s. d.) wird auf alle Gegenposten angerechnet. Der Schuldner darf bei der Z. Quittung, und wenn ein Schuldschein ausgestellt ist, dessen Rückgabe fordern, so daß die Rückgabe des Schuldscheins
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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Schuldbrief
Schuldschein
Schwebende Schuld
Separation
Stückzahlung
Stundung
Veranschlagung
Verfall
Verzugszinsen
Vorzugsrecht
Wechselproceß
Würderungseid, s. Schätzung
Zahlung
Strafproceß.
Strafproceß
Kriminalproceß, s
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Chipolinbis Chiromantie |
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.
Chirográph (griech.), eigentlich Handschrift; dann s. v. w. Schuldverschreibung, Schuldschein; daher chirographisch, was auf handschriftlicher Versicherung beruht. Ein Chirographarius (Kreditor) oder chirographarischer Gläubiger ist ein solcher
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Nemoursbis Neokom |
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(vgl. E. aus'm Weerth in den "Jahrbüchern des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland", Heft 49, 1870).
Nennwert (Nominalwert), die Summe, welche auf einem Schuldschein als Schuld oder auf einer Münze (Scheidemünze) als gesetzlich gültig genannt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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Schuldscheine, für welche die diesen Anstalten bestellten Hypotheken Sicherheit bieten. Früher auf ein bestimmtes Grundstück ausgestellt, ist der P. in der neuern Zeit meist nur ein persönliche Schuldschein der Pfandbriefanstalten, welcher durch Hinterlegung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Rentengüterbis Reolen |
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einem bestimmten Plan durch Verlosung rückzahlbaren, staatlich garantierten Schuldscheinen, welche als Rentenbriefe in Preußen, als Landrentenbriefe in Sachsen, als Grundrentenablösungs-Schuldscheine in Bayern, als Grundentlastungs-Obligationen in Österreich-Ungarn
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Wertheimbis Wertpapiere |
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von den Franzosen unter Murat geschlagen wurden.
Wertpapiere sind im allgemeinen alle Urkunden, insbesondere solche, welche als Träger von Forderungsrechten wertvoll sind. Dahin gehört der einfache Schuldschein. Im engern Sinn bezeichnet man als W
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Cauteretsbis Cavaignac (Eugène Louis) |
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durch Bürgen oder Pfand für unversehrte Rückgabe des Nießbrauchsgegenstandes nach dessen Beendigung zu leistende Sicherheit. Unter C . wird auch ein Schuldschein verstanden, z. B. C. indiscreta , ein Schuldschein, welcher keine Causa (s. d
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Certifikatorbis Certosa |
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(s. d.) und des
Bielbriefs (s. d.).
Bei der Ausgabe von Wertpapieren hat der Begriff C. sehr verschiedenartige Bedeutung
erlangt. Bisweilen tragen ausgegebene Schuldscheine diese Bezeichnung; am gangbarsten aber ist die Beziehung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Chipping-Wycombebis Chiromantie |
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, Schuldschein; chirographarische
Forderungen, Forderungen aus Schuldscheinen,
allgemein solche Forderungen, welche im Konkurse
kein Vorzugsrecht haben.
Ehirolögie (grch.), Hände-, Fingersprache;
Chirolog, einer, der sich auf C. versteht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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schreibt
allgemein sechswöchentliche Kündigung vor.
Ein über den Empfang des D. ausgestellter
Schuldschein beweist zwar gcgen den Aussteller,
doch kann derselbe den Gegenbeweis führen, dah
er die Darlchnssumme nicht erhalten, z. B. den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Einschreibenbis Einschreibesystem |
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des E. die Unterbringung von Anleihen in dieser
Form sich Eingang verschafft hat. So hat man in
Frankreich schon 1831 angefangen, Inhaberrenten
einzutragen und darüber Schuldscheine mit Cou-
pons auf Inhaber slitres au portku!-), seit 1864
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
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Handlung bestimmen wollen; oder daß er zur Zeit
^ der Ausstellung des Schuldscheins einen Kaufpreis
schuldig gewesen, der Kauf aber nachher rückgängig
geworden sei. Dieselben Einreden stehen dem Schuld-
ner zu, wenn neuere Gesetze abweichend vom Gemei
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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jedoch zum Handelsgewerbe gehört z. V. eine
zu Gunsten der Ehefrau des Kaufmanns geschlossene
Lebensversicherung). Die von einem Kaufmann ge-
zeichneten Schuldscheine gelten als im Betriebe des
Handelsgewerbes gezeichnet, sofern sich nicht aus
dem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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, in bleibende, welche nach einem festen Plan verzinst, allenfalls auch getilgt werden sollen (das englische consolidate bedeutet auch s. v. w. festmachen). Solche umgewandelte Schulden nennt man konsolidierte Schulden, die ausgegebenen Schuldscheine
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Württembergbis Zabel |
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, wie anderwärts, in Hypotheken und Staatspapieren angelegt, sondern meist (56 von 61 Mill. Mk.) auf Schuldscheine ausgeliehen.
Der Staatshaushalt für das Finanzjahr 1890/91 balancierte in Einnahme und Ausgabe mit 61,940,181 Mk. Die Einnahmen betragen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0310,
Feuerversicherung (Entwickelung in Deutschland und Österreich) |
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308982000 6063000
19 Gegenseitigkeits-Anst., - 1890 39311965 1731380
235 preußische Verbände., - 1889 4066000 367000
Zusammen: 472957955 17294380
Bei den Aktiengesellschaften sind für 137,8 Mill. Mk. Schuldscheine an Aktionäre sowie
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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und die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners und seiner Bürgen auf bloßen Schuldschein oder Wechsel gegeben. Bei langfristigen Krediten kommt durchgängig der Hypothesenkredit in Frage, während bei kurzfristigen Darlehen der Mobiliar- und Personalkredit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0396,
Preußen (Versicherungswesen) |
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(28,95 Proz.) in Inhaberpapieren mit Kurswert angelegt, 55,14 (1,48 Proz.) gegen Faustpfand, 153,38 (4,13 Proz.) auf Schuldscheine, 52,39 (1,41 Proz.) gegen Wechsel und 272,71 (7,33 Proz.) bei öffentlichen Instituten und Korporationen ausgeliehen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0700,
Ecuador |
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auf 750000 Pfd. St. reduziert. Die Schuldscheine sind mit Coupons auf 50 Jahre versehen; Zinsfuß 4½, 4¾ und 5 Proz. mit Tilgungsquoten von ½ und später 1 Proz.
Das Heer bestand (1893) aus 3341 Mann, einschließlich der Offiziere
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
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). Von denselben sind wohl zu unterscheiden die Prioritätsobligationen (auch kurz Prioritäten, früher oft fälschlich Prioritätsaktien genannt), welche auf den Inhaber ausgestellte Schuldscheine der Gesellschaft sind und gern begeben werden, wenn die Ausgabe
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Anlaufbis Anna |
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festgesetzt, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Begeber der Lose und den Inhabern der Schuldscheine regelt. S. Lotterie und Staatsschuld.
Anleihe, ursprünglich s. v. w. Anlehen, jetzt ausschließlich die kontraktliche Erborgung einer Summe Geldes
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0330,
Banken (Hypothekenbanken) |
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anderseits einen eigentümlichen Kredit, nämlich gegen verzinsliche Inhaberpapiere. Sie geben Schuldscheine aus in einer Form, welche dieselben besonders leicht übertragbar und umlaufsfähig macht. Diese Papiere werden als Pfandbriefe bezeichnet, um
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
Banken (Schweiz, Großbritannien) |
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war der Notenumlauf aller B. 99,182,000 Frank, der Bestand an Wechseln 216,692,000, an Hypothekenforderungen 214,681,000, an Debitoren im Kontokorrent und gegen Schuldschein 109,842,000, das Aktienkapital 107,125,000, an Kündigungsfrist geknüpfte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Billaultbis Billigkeit |
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. (Handelsbillet) einen Schuldschein, welcher durch Indossierung übertragen werden kann, wenn er auf den ersten Gläubiger oder dessen Order ausgestellt ist; B. à ordre heißt in Frankreich der indossierbare eigne Wechsel, B. à domicile der domizilierte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Buchsbaumbis Buchstabentonschrift |
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, Schuldscheinen, Wechseln u. dgl., verbrieft oder die hypothekarisch sichergestellt sind. Vgl. Buchhaltung, S. 566 f.
Büchse, s. Handfeuerwaffen.
Büchse (Buchse, Buxe), eine Hülse von Messing, Tombak, Weißmetall oder Holz, die man zwischen zwei sich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Einkornbis Einmachen |
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. einen metallischen Barbestand, bereit zu halten, um zu jeder Zeit die ihnen zur Einlösung angebotenen Banknoten umzutauschen. Einlösungsscheine nannte man das 1810 in Österreich zu dem Zweck ausgegebene Papiergeld, um mit dessen Hilfe andre Schuldscheine
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0716,
Griechenland (Neu-G.: Geschichte bis 1868) |
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in verzinslichen Schuldscheinen. Die Erhöhung der Zölle half nichts. Alle Anleiheversuche scheiterten, und die Schutzmächte weigerten sich, dem Staat, solange er nicht dem Parteigetriebe ein Ende mache, in der Zahlung der Zinsen für die Anleihe von 1832
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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im Verhältnis zu dem gewöhnlichen Schuldschein, die Möglichkeit darbietet, ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes ein Pfandrecht an einer Immobilie zu erlangen und auf andre zu übertragen. Die G. ist eine dingliche Schuld, welche in das Grund
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Ingreßbis Inhaberpapier |
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Gegensatz zum I. bildet eine Urkunde, insbesondere ein Schuldschein, welcher auf den Namen eines bestimmten Gläubigers lautet (Rektapapier). Es ist nicht erforderlich, daß das I. ausdrücklich auf den Inhaber (Überbringer, Einlieferer, Vorzeiger, au
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Interim aliquid fitbis Inter jocos et seria |
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bis zur Ausfertigung einer förmlichen Quittung oder eines förmlichen Schuldscheins ausgestellt und dann gegen dieses Dokument umgetauscht wird. Interimsscheine über die Voll- oder Teileinzahlung auf eine Aktie (Aktienpromessen, -Certifikate
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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Handelsgewerbes gehörig und die von ihm gezeichneten Schuldscheine als in diesem Betrieb gezeichnet, sofern sich nicht aus denselben das Gegenteil ergibt (Art. 273, 274). Der K. hat Anspruch auf den gesetzlichen Markenschutz (s. Fabrik
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Konsolidierenbis Konstantin |
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eine Zeitlang nicht verzinst werden. Die Verzinsung läßt man erst beginnen, wenn durch Tilgung andrer Anlehen Mittel verfügbar werden. Die Schuldscheine, welche begeben wurden, um aus dem Erlös die schwebende Schuld zu bezahlen, heißen dann aufgeschobene
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Kreditanstaltenbis Kreditieren |
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Schuldscheine über empfangene, aber noch nicht bezahlte Waren, mit dem Versprechen, an einem gewissen Tag zu zahlen; auch s. v. w. Kreditpapiere (s. d.).
Kreditbrief (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Morten-Müllerbis Mortifizieren |
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übernommene Entbehrungen u. Qualen. - In der Gerichtssprache ist M. s. v. w. Ungültigkeitserklärung eines Schuldscheins oder einer sonstigen Urkunde; daher Mortifikationsschein (Tilgungsschein), ein Schein, wodurch eine Forderung, eine Obligation, ein
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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der Verpflichtungsgrund, also z. B. der Vertrag, welcher die O. begründete, bezeichnet. Endlich nennt man auch den zum Beweis einer solchen Verpflichtung ausgestellten Schuldschein O., namentlich, wenn es sich um Staatsschuldbriefe u. dgl. handelt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.
Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.
Schuldbücher, s. Grundbücher.
Schuldfrage, s. Thatfrage
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Seribabis Seroens de Portugal |
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...) bezeichneten Gruppen von Schuldscheinen, welche entweder zeitlich nacheinander ausgegeben, oder im Interesse der Vereinfachung von Verlosung und Tilgung gebildet werden (vgl. Lotterie, S. 927).
Sérignan (spr. ssérinjang), Stadt im franz. Departement
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Staatssekretärbis Staatsverbrechen |
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bestehende Ansprüche behaupten zu können. So verlangte Österreich 1805 und 1809 Nachzahlungen von den Inhabern von Schuldscheinen, welche ihrer Forderungsrechte überhaupt nicht verlustig gehen wollten. Die Arrosierungsanlehen können jedoch auch den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Verpflichtungsscheinbis Verrenkung |
Öffnen |
151
Verpflichtungsschein - Verrenkung.
Verpflichtungsschein (Bon, Gutschein), im allgemeinen jede Urkunde, durch welche sich jemand zu einer Leistung verbindlich macht, daher s. v. w. Schuldschein; im engern Sinne nur Bezeichnung für den
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
Ungarn (Industrie, Handel und Verkehr, Verwaltungsreformen) |
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. Guld., außerdem hatten sie auf Schuldscheine 36,9 Mill. Guld. ausgeliehen und 13,4 Mill. Guld. in Wertpapieren angelegt. Von hervorragender volkswirtschaftlicher Bedeutung ist die 10. Aug. 1890 begonnene Regulierung des Eisernen Thores, d. h
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0882,
Staatsschuldbuch (in Preußen, Frankreich) |
Öffnen |
er eine schriftliche Benachrichtigung über den erfolgten Eintrag in das S., doch hat dieselbe weder die Bedeutung eines Schuldscheines noch ist sie ein zureichendes Beweismittel für den Bestand der Schuld, letzteres insbesondere dann nicht, wenn bei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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, daß für das Versprechen oder die Verzichtserklärung eine Form vorgeschrieben ist, nicht, daß auch die
Annahme in dieser Form erklärt werden müßte. Der schriftliche Schuldschein und die schriftliche Cession, die Versicherungspolice
verlieren darum
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Ägirbis Ägis |
Öffnen |
, selbst reich an Grundbesitz, jedoch mit Schulden belastet, den A. auf, zuerst nur die Schuldforderungen zu vernichten und dann die Teilung der Güter vorzunehmen. A. ging auf diesen Vorschlag ein. Man verbrannte die Schuldscheine, aber die Ausführung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
Öffnen |
. Anerkennung, über A. im Sinne von Schuldanerkenntnis s. Schuldschein.
Anerkennung, Agnition, die Erklärung, etwas nicht bestreiten oder anfechten zu wollen. Sie hat für das ganze Rechtsgebiet überall da Bedeutung, wo der Erklärende auch etwas
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ausstellerbis Ausstellungen |
Öffnen |
ein Zeugnis, eine Verfügung (Quittung, Schuldschein, Auftrag, Wechsel), eine Mitteilung u. dgl. sein. Der A. beim gezogenen Wechsel ist der Trassant, bei der Anweisung der Anweisende, beim eigenen Wechsel der Wechselschuldner. Nach der Deutschen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0374,
Banken |
Öffnen |
Schuldscheine stellte sich frühzeitig als ein bequemes Mittel zur Ausgleichung von Forderungen heraus. Die B. erleichterten die Möglichkeit der Übertragung durch Ausstellung der Scheine auf den Inhaber. So konnten diese unverzinslichen Scheine
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Bodensägebis Bodensee |
Öffnen |
. Die von den Grundentlastungskassen zu diesem Zweck ausgegebenen Schuldscheine heißen Grundentlastungsobligationen.
Bodensäge, s. Bodenkamm.
Bodenschutzholz, forstlich ein Holzwuchs, der hauptsächlich den Boden gegen Sonne, austrocknende Winde
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Carthausbis Cartwright (John) |
Öffnen |
erstrecken. Die monatlichen Ratenzahlungen erfolgen meist in der Form von Schuldscheinen, die wegen ihrer hohen Verzinsung (6–7 Proz.) eine beliebte Kapitalsanlage bilden, zumal für die Ratenzahlungen Bankiers, welche gewöhnlich das Geschäft
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
Öffnen |
( condictio , s. Bereicherung und Bereicherungsklage ). Ist ein Darlehn von dem Schuldner zurückgezahlt, so hat der Gläubiger nun den Schuldschein ohne rechtfertigenden Grund in der Hand ( sine causa ), er muß ihn also zurückgeben. Justa causa
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Cedreleenbis Čelakovský (Franz Ladislaus) |
Öffnen |
, Handschrift, Schuldschein, im letztern Sinne
^n Frankreich nur noch für Pfandbriefe (0. ä'uu6
03.1886 d^p0t1i603.ii'6) üblich, dient auch in manchen
Ländern zur Bezeichnung von Empfangs- und
Hagerscheinen, so in Belgien, Holland und Ungarn.
Cefalü
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Coupagebis Coupons |
Öffnen |
C. der Vaudevilles und Possen hervor, die auch in Deutschland gebräuchlich sind.
Coupons (frz., spr. kupóng), die den öffentlichen Schuldscheinen (z. B. den Staatspapieren u. s. w.) und Aktien (früherhin nur den au porteur, d. i. auf den Inhaber
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0303,
Differenzgeschäfte |
Öffnen |
Rechten ist das reine Disferenzgeschäft nicht klagbar,
auch die spätere Anerkennnng des Schuldners; der
über die Differenz ausgestellte Schuldschein oder
Wechsel ist, wenn das Verhältnis aufgedeckt wird,
dem Gegenkontrahenten gegenüber ungültig. Nur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
Öffnen |
Zuschreibungen lediglich gegen Einlicferung
der Schuldscheine und Coupons erfolgen. Umgekehrt
kann der Gläubiger die Tilgung der Vuchscbuld oder
eines Teils derselben gegen Ausreichung von neuen
Schuldverschreibungen verlangen. Die teilweise
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
Öffnen |
eines Schuldscheins, sollen so wicktige Rechte
wie das Eigentum übertragen werden, so bedarf es
bei beweglichen Sachen, abgesehen von dem franz.
Recht, der F. der Besitzübcrgabe, bei Grundstücken
der gerichtlichen Auflassung, nach einigen Rechten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Ingwiaiwenbis Inhaberpapiere |
Öffnen |
zahlen oder die in demselben bezeichnete
Leistung zu machen verspricht, oder erklärt, daß er
cbn als Inhaber des in der Urkunde bezeichneten
Rechts gelten läßt. Als solche I. kommen vor
Schuldscheine, wie sie vom Deutschen Reich, von
Staaten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Kavalierebis Kavallerie |
Öffnen |
, Fürsten u. s. w.) emittierten Schuldscheine.
Kavalierperspektive, in der Zeichenkunst eine Art der geometr. Projektion, bei der der Gegenstand über Eck angesehen wird, daher das Auge schief über demselben gedacht und er halb von der Seite, halb
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Kredibilitätbis Kreditanstalten |
Öffnen |
Übereinkommens, ins-
besondere mittels Schuldverschreibungen (Wechseln,
Schuldscheinen u. s. w.) gewährt und erscheint na-
mentlich im Handel als "Buch- oder Kontokorrent-
kredit, Wechselkredit u. s. w.
Die Motive, welche Kreditgeber
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Namanganbis Nammen |
Öffnen |
. können bloße Beweisurkunden sein, wie
ein Schuldschein, aber auch Träger eines Forde-
rungsrechts, wie der nicht an Order gestellte Wechsel,
ein sog. Präsentationspapier, so daß der Schuldner
nur zu zahlen braucht, wenn ihm das Papier vor
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Praktikabelbis Prämienanleihen |
Öffnen |
des Anleihe-
tapitals selbst, bestritten werden. Die über solche
Anleihen ausgefertigten Schuldscheine heißen Lose,
Lospapiere, Prämienpapiere. Wirkliche Ge-
winne entfallen nur auf den kleinern Teil der
Lofe, die meisten werden nur mit dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Reventlow (Mnemotechniker)bis Revierstollen |
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, daß ein schriftlicher abgeschlossener Vertrag simuliert sei, ein Versprechen, den verlegten Schuldschein, aus welchem dem Aussteller des R. keine Forderung mehr zusteht, zurückzugeben, sobald er wieder aufgefunden wird u. dgl. - R. heißt auch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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, die auf Grund der Vefchaffenhcit, Zahl und
Stärke der entgegenwirkenden Motive beurteilt wird.
Die größere S. wird dem Menschen beigemessen, der
den größeren Antrieb zum Guten zu überwinden hatte.
Schuldbrief, soviel wie Schuldschein (s. d
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
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Rache, Die deutsche Schulkomödie (Lpz. 1891).
Schuldschein, die Urkunde, welche der Schuldner
über seine Scbuld (s. Schulden), vornehmlich über
seine Geldschuld für den Gläubiger ausstellt. Da die
Vermutung dafür spricht, daß ein handlungsfähiger
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0125,
Sparkassen |
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sichere Anlagen, auch bloße Schuldscheine unter Bestellung von Bürgschaften zugelassen. 1895 waren 28,51 Proz. der Sparkapitalien in Hypotheken auf städtische, 25,77 Proz. in Hypotheken auf ländliche Grundstücke, 30,28 Proz. in Inhaberpapieren
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Stempelaktebis Stempelzeichen |
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von Handelseffekten, d. h. verhandelbaren und für den Handelsverkehr bestimmten Effekten, wie Wechseln, Orderbillets u. s. w., von nicht verhandelbaren Schuldscheinen, Schuldanerkenntnissen, Zahlungsanweisungen auf Frist und von Platz zu Platz (50 Cent
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0246,
Vereinigte Staaten von Amerika (Finanzwesen. Geldwesen. Öffentliches Leben) |
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ihre Banknoten nahezu zum vollen Wert durch Schuldscheine der Vereinigten Staaten decken, welche im Schatzamt zu hinterlegen sind. Abgesehen von dem Bestand der Schatzämter und Münzen belief sich die Gesamtcirkulation 1896 auf 1650 Mill. Doll. und zwar 517 Mill
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Verpflegungszuschußbis Verrat |
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Schein, in welchem der Aussteller eine Verpflichtung oder Schuld übernimmt, oder sich zu einer solchen bekennt, oder dieselbe zu zahlen verspricht. (S. Schuldschein und Kaufmännischer Verpflichtungsschein.)
Verplatinieren, das Überziehen von Metallen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
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erhaltener Annahme u. s. w. weg. Für den Handelsverkehr hat der eigene W., wenigstens in Deutschland, keine große Bedeutung. Er kommt fast nur als wechselmäßiger Schuldschein über Darlehn oder andere Schuld, im Handelsverkehr als Sicherheit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Dar es-Salaambis Darlehnskassenvereine |
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eine Pfarrgemeinde, sie schließen statutgemäß alle spekulativen Geschäfte aus, werden mit Ausnahme des Rechnerpostens
ehrenamtlich verwaltet, verleihen nur an Mitglieder, und zwar nicht gegen Wechsel, sondern gegen Schuldschein unter solidarischer
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Papieradelbis Papiergeld |
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Stoffe trägt, sondern nur auf Grund seiner Eigenschaft als Schuldschein besitzt, und zwar zunächst auf Grund des Vertrauens des Empfängers, daß er dasselbe in gleichem Wert wieder zu andern Zahlungen werde verwenden können. Man bezeichnet diese
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Val Suganabis Vámbéry |
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Wechsels erhalten hat, verschuldet oder zu beanspruchen hat. Die V. kommt aber auch bei andern Papieren als dem Wechsel vor. Bei einem Schuldschein (s. d.) über ein empfangenes Darlehn, bei der Bewilligung des Eintrags einer Grundschuld
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