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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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betreffend, zur Domäne gehörig; daher Domanialgut, s. v. w. Domänengut (s. Domäne).
Domanium, s. Domäne.
Domb, Dorf und Rittergut im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Kattowitz, mit (1880) 2437 meist kath. Einwohnern. Dazu gehören
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Domaniumbis Dombrowski (Joh. Heinr.) |
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402
Domanium - Dombrowski (Joh. Heinr.)
Kanlmergütcr bezeichnet, welcher nicht zur Staats-
kasse fließt, sondern zur Civilliste verwendet wird.
Donlianinni (mittellat.), Domäne.
Domb, Dorf im Kreis Kattowitz des preuh.
Neg.-Bez. Oppeln
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25% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Dolzflötebis Domänen |
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. d.).
Domänen (vom mittellat. domanium ; altlat.
dominium , d. i. Herrschaft), Bezeichnung für land- oder forstwirtschaftlich benutzte Güter, welche dem
Staate gehören oder deren Einkünfte doch dem letztern ganz oder teilweise
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0709,
Mecklenburg |
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landständische Verfassung gilt für beide Großherzogtümer ausschließlich des Domaniums, der Stadt und Herrschaft Wismar und des Fürstentums Ratzeburg. Die Landesvertretung, das «Korps der Ritter- und Landschaft», zerfällt in das Korps der Ritterschaft, zu
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0707,
Mecklenburg |
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. Domänen nebst Vorbereitungsanstalt zu Neukloster und eine Anstalt zur Ausbildung ritter- und landschaftlicher Landschullehrer, Küster und Organisten zu Lübtheen, endlich 58 Bürgerschulen mit 658 Lehrern und 1222 Landschulen, davon 561 im Domanium
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0367,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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. loszusagen, wurden aber nach einer stürmischen Debatte überstimmt und verließen den Ständesaal. Von noch größerer Bedeutung war die Beratung über die Einziehung des Domaniums und seine Verwendung für eine Zivilliste. Zwar verlangte anfangs
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0708,
Mecklenburg |
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nicht mitbegriffen. Diese Abzweigung gewisser Haushaltsgüter von dem Domanium beruhte auf dem vereinbarten Staatsgrundgesetz von 1849, ist aber auch nach dessen Beseitigung und der damit herbeigeführten Entfernung ihrer staatsrechtlichen Grundlage
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Domäne
Domanium, s. Domäne
Don gratuit
Emprunt
État
Exchequer
Finanzen
Finanzgesetz
Finanzhoheit, s. Finanzwesen
Finanzkollegium, s. Finanzministerium
Finanzkunst, s. Finanzoperationen
Finanzoperationen
Finanzperiode, s. Budget
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Lipnikbis Lippe |
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"Sennergestüt". Die Rindvieh- und Schweinezucht ist nicht ohne Bedeutung. Die wohlgepflegten Forsten (allein die zum Domanium gehörigen Waldungen umfassen 17,966 Hektar) dienen größtenteils zum Hochwaldbetrieb. Ausgeführt werden von Landesprodukten: Holz
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0386,
Mecklenburg (Gewässer etc.; Klima; Bevölkerung) |
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von 575,152, während dieselbe 1880: 577,055 betrug, mithin gegen die letzte Zählung eine Abnahme von 1903 oder 0,33 Proz. Bei dieser Verminderung der Bevölkerungszahl waren das Domanium mit 2589, die ritterschaftlichen Güter mit 6372, die Klostergüter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
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. 672493 M.,
in Sachsen bei einem Besitz von 3239 da. etwa
206 700 M., in Baden bei einem Umfang von
110 75s 5a 1856000 M. Die größte Ausdehnung
hat das Domanium mit 559436 ka (42,5 Proz. der
Gesamtstäche des Großherzogtums) in Mecklenburg
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0585,
Anhalt (Geschichte) |
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mit diesem Jahr die Auseinandersetzung des herzoglichen Hauses mit dem Land hinsichtlich des Domaniums in Kraft getreten ist. Die Staatsschuld belief sich ultimo Juni 1883 auf 5,125,646 Mk. (davon 772,604 Mk. unverzinslich), denen 4,087,737 Mk. Aktiva
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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) unterschieden; vgl. Kristall.
Domabel (lat.), zähmbar; Domabilität, Zähmbarkeit.
Domäne (mittellat. Domanium, v. lat. Dominium, "Eigentum, Herrschaftsrecht, Herrengut", Domanialgut, Kammergut), im engern Sinne nur das fürstliche Kammer- und Krongut
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Domaniums geleistet wird. In Preußen sind durch das allgemeine Landrecht, Teil II, Tit. 14, § 117, die Domänen ausdrücklich für Staatseigentum erklärt. Doch werden nach dem Gesetz vom 17. Jan. 1820 und nach Art. 59 der Verfassungsurkunde 2½ Mill. Thlr
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0864,
Grundeigentum (Statistisches) |
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Proz. der Ritterschaft, 42,3 Proz. dem Domanium, 10,8 Proz. Städten und 3 Proz. Klöstern. Der Grundbesitz von mittlerer Größe ist mehr vertreten in Schleswig-Holstein, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Westfalen, Sachsen, Thüringen, Bayern und Elsaß
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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beigetreten. 1868 ist die Auseinandersetzung zwischen dem Domanium und dem Staatshaushalt vollzogen. Das Domanialvermögen umfaßt die Schlösser, Domänen, Forsten, herrschaftlichen Erbpachtgüter, Zinsgefälle etc., das Bad Meinberg, die Saline Uflen etc
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0388,
Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) |
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- und Amtskonventen, zusammentreten. Was die Gemeindeverfassung betrifft, so gibt es außer in den Städten nur noch in dem landesherrlichen Domanium Gemeinden, von denen letztere nur für innere Gemeindeangelegenheiten bestimmt sind; sonst bestehen ländliche
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0391,
Mecklenburg (Geschichte) |
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Schiedsgericht eingesetzt werden sollte. Auf dem Landtag zu Sternberg wurde 1819 die Aufhebung der Leibeigenschaft beschlossen und 18. Jan. 1820 bestätigt. 1822 wurde die Separation der Bauerndörfer im Domanium anbefohlen, jede separierte Bauernhufe sollte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0392,
Mecklenburg (Geschichte) |
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von dieser ein linkes Zentrum ab, das der Schweriner Regierung namentlich in der Wahlgesetzfrage namhafte Konzessionen machte. Die deutschen Grundrechte, Bestimmungen über das Domanium und der Grundsatz des Suspensivvetos wurden in die Verfassung
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Meconiumbis Medea |
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der für beide M. gemeinsame Landtag eine einheitliche Versammlung bilden und aus Vertretern des großen Grundbesitzes, der Städte und der Landgemeinden bestehen. Während die Einkünfte des Domaniums dem Großherzog vorbehalten blieben, sollten die Voranschläge
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Lingardbis Lippe |
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zu erfüllen und für das Domanium die öffentlichen Gemeinde- und Schullasten in gleichem
, Maß zu übernehmen wie die übrigen Grundbesitzer.
! Ebensowenig wurde die Erbfolgefrage durch ein Ge! setz geregelt, wie der Landtag und die Bevölkerung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Schaumburg-Lippebis Schiefer, kristallinische |
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auf 733,177 Mk., woraus sich ein Überschuß von 31,885 Mk. ergibt. Die Hauptposten der Einnahmen sind:
^[Liste]
Anteil an Reichszöllen und -Steuern 237030 Mark
Steuern 211307 -
Aus dem Domanium 152100
Unter den Ausgaben sind am bedeutendsten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0619,
von Mayrbis Menger |
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betrug 37,583 (Zunahme seit 1885 um 1189 Seelen oder 3,3 Pro>), demnach erstreckte sich die Verminderung der Bevölkerung auf das Domanium, die ritterschaftlichen Güter 2c. Da auch in frühern Zählungsperioden (1871-75 und 1880-85) eine Abnahme'der
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Anhalt-Cöthenbis Anholt (Insel) |
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Widerspruch. Endlich ging aus langen Verhandlungen ein von den Vertretern des herzogl. Hauses gebilligter Antrag hervor, der eine Substantialteilung des gesamten Domaniums in der Weise bezweckte, daß für Privat- und Stammgut dem herzogl. Hause
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0338,
Friedrich II. (König von Preußen) |
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er die Generalzeitpacht ein; durch systematische Urbarmachung wüsten Landes, durch große Ankäufe und mannigfache landwirtschaftliche Verbesserungen wurden Umfang und Wert des preuß. Domaniums gesteigert. Auch vereinigte er die Schatullgüter feiner Familie mit den
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0512,
Kolonisation (innere) |
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parzelliert oder ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit entkleidet werden.
Außerhalb Preußens hat man schon seit älterer Zeit in Mecklenburg-Schwerin, und zwar in den zum großherzogl. Domanium gehörigen Dorfschaften, eine planmäßige Mehrung der kleinern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Lauenburg (in Pommern)bis Lauerhütte |
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. Das durch den Receß von 1871 aus-
geschiedene Domanium überwies er als Dotation
dem Fürsten Bismarck, der 1890 beim Ausscheiden
aus d<.m Staatsdienst zum HerzogvonL. ernannt
wurde. Die Personalunion mit Preußen dauerte bis
1856. Erst 2. Juni 1876
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Mechlinetbis Mecklenburg |
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(285092 männl., 293250 weibl.) E., d. i. 43,9 E. auf 1 qkm, darunter 570200 Lutherische, 5034 Katholiken, 492 Reformierte, 434 sonstige Christen und 2182 Israeliten, 1895: 596883 (296740 männl., 300143 weibl.) E. Das landesherrliche Domanium
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0711,
Mecklenburg |
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Domaniums an ihren Hufen in Erbpacht verwandelt, wodurch die Schaffung eines unabhängigen Bauernstandes angebahnt werden sollte. Auf Beschwerden der Bevölkerung, Beschlüsse des Reichstags und des Bundesrats verlieh der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Wigand, Ottobis Wight |
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die Prügelstrafe in Mecklenburg; «Die Finanzverhältnisse des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin» (Berl. 1866), «Die Vererbpachtung der Domanialbauerngehöfte in Mecklenburg-Schwerin» (Rostock 1868), «Die Reform der bäuerlichen Verhältnisse im Domanium des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Lippe (Fluß)bis Lippe (Fürstentum) |
Öffnen |
, die durch die Städteordnung vom 17. April 1886 geregelt sind. Seit 1869 ist das Domanium als fürstl. Fideïkommiß von dem Landeshaushalt völlig getrennt und wird von der fürstl. Fideïkommißverwaltung und Rentkammer verwaltet. Die Rechtspflege wird ausgeübt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Möselbis Mosen |
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, Ehrang, Schweich, Mehring, Schleich, Klüsserath, Trittenheim mit dem Leyenberg, Kästen (Brauneberger), Cues, Wehlen, Urzig, Cröv, Traben, Bremm, die Besitzungen Thiergarten, Avelsbach, Olewig-Neuberg und ein Teil des Domaniums Scharzhofberg, die Orte
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