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100% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0721, von Erbeinsetzung bis Erbfolge Öffnen
721 Erbeinsetzung - Erbfolge. heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0726, von Tessiner Alpen bis Teste Öffnen
Verfügung, auch die ohne Erbeinsetzung. Das T. kann außer der Erbeinsetzung oder Erbausschließung auch noch andere Anordnungen enthalten, wie Vermächtnisse (s. d.), Ernennung eines Testamentsvollstreckers (s. d.), Bestimmungen über die Teilung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0031, von Übergangsstil bis Überhitzer Öffnen
Verfügung nichtig, jedoch so, daß das Testament wieder auflebt, wenn der Noterbe wieder wegfällt; beruht die Ü. auf Irrtum, so hat sie lediglich den Erfolg, daß die Erbeinsetzung der nicht zu den Noterben gehörenden Personen ( extranei
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0608, Testament (juristisch) Öffnen
Todesfall und zum Kodizill (s. d.) eine letztwillige Disposition, welche eine eigentliche Erbeinsetzung enthält. Derjenige, welcher ein T. errichtet, wird Testierer (testator, testatrix), der im T. Bedachte Honorierter genannt. Jedes T. setzt zur Gültigkeit
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0058, von Cerro bis Certifikat Öffnen
einen Erben, welcher zwar als Erbe eingesetzt ist, aber mit der Beschränkung auf ein bestimmtes Vermögensstück oder bestimmte Vermögensstücke, z.B. X soll mein Erbe sein auf mein Grundstück. Eine solche Erbeinsetzung enthält
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0278, von Verlorener Haufen bis Vermeyen Öffnen
. §. 1939 und näheres §§. 2147 fg.). Es steht also im Gegensatz zur Erbeinsetzung (s. d.), durch die der Bedachte zum Gesamtrechtsnachfolger (ganz oder zu einem Bruchteile) berufen wird. Von der Schenkung von Todes wegen (§. 2301) unterscheidet sich
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Adheritiren Ausspruch Enterbung Erbeinsetzung, s. Testament Erogiren Exheritiren Intestabel Kommorienten Legat Partikular Prälegat, s. Legat Vermächtnis, s. Legat Nunkupiren Pupillarsubstitution, s. Substitution Substitution Testament Ab
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0415, von Substanz bis Subtraktion Öffnen
eines Stellvertreters, namentlich seitens eines Prozeßbevollmächtigten, der seine Vollmacht auf einen andern überträgt; Substitutorium, die zur Beurkundung dessen ausgestellte Urkunde. Im Erbrecht versteht man unter S. eine eventuelle Erbeinsetzung
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0527, von Drissa bis Driva Öffnen
Rechte in mehrfacher .hin- sicbt für maßgebend erachtet. Selbst in Ansehung der Erbeinsetzung ist zulässig, daß ein D. den Erben auswäblt, sofern nur der Erblasser den Kreis der Personen bezeichnet hat, aus welchem zu wählen ist, während
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0230, von Erbendorf bis Erbfolge Öffnen
Oberförstereien, evang. und kath. Kirche. Bei den wiederholten Bränden (zuletzt 1830 und 1832) gingen alle Urkunden zu Grunde. Grbeseinsetzung, f. Erbeinsetzung. Erbeskopf (Walderbeskopf), höchster Berg des Hunsrücks (818 m), liegt im sog. Hochwald
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0118, von Adherbal bis Adilen Öffnen
.). Adheritieren (v. lat. heres, "Erbe"), zum Erben einsetzen; Adheritanz, Erbeinsetzung. Adhibéndum (lat.), anzuwendendes Mittel. Adhibieren (lat.), anwenden, gebrauchen; hinzuziehen; Adhibition, Anwendung, Hinzuziehung. Ad hoc (lat., "für dieses
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0599, von Bedlam bis Beduinen Öffnen
und unsittlichen Bedingungen bei Erbeinsetzungen und Legaten vernichtende Wirkung bei. Vgl. Enneccerus, Über Begriff und Wirkung der Suspensivbedingung (Götting. 1871); Czyhlarz, Die Lehre von der Resolutivbedingung (Prag 1871); Wendt, Die Lehre vom
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0640, von Pache bis Paget Öffnen
Berlin und Heidelberg besuchte und in deutscher Sprache die Schrift > Die Lehre von der Erbeinsetzung ex i'6 cklta« (Berl. 1870) veröffentlichte. Bald nach der Rückkehr in feine Heimat wurde er als Pandektenlehrer nach Perugia, sodann nach Pavia
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
, die Erbeinsetzung eines Fremden (extraneus) aber beseitigt wird. Der Code civil behandelt den Fall von dem Gesichtspunkte des Noterbenrechts. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2600, 2601 giebt dem Übergangenen eine A., soweit er im Pflichtteile verletzt
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0266, Baden (Großherzogtum; Geschichte) Öffnen
, und gleichzeitig erhob Bayern, auf den Rieder Vertrag und eine alte sponheimische Erbeinsetzung gestützt, Ansprüche auf einen großen Teil des bad. Landes. Der Großherzog Karl Ludwig Friedrich wies diese entschieden zurück und verlieh als neues Band
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0624, von Bedja bis Bedretto Öffnen
wird der Eintritt der B. zurückbezogen, so daß es nun so gilt, als hätte der Erwerber das Recht schon seit dem Abschluß des Rechtsgeschäfts, bei bedingter Erbeinsetzung seit dem Tode des Erblassers. Bei Eintritt einer auflösenden B. muß der Inhaber
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
Rechte zuvor einer Erb- schaftsantretung (f. Erbschaftserwerb) bedarf, oder weil eine wirksame Erbschaftsberufung noch nicht vorliegt, z. B. nach Gemeinem Rechte im Falle einer aufschiebend bedingten Erbeinsetzung. Von einem Pfleger loni-Htoi
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0245, von Erbunwürdigkeit bis Erbverzicht Öffnen
röm. Rechte war der E. nicht bekannt. Der l^oäe civil gestattet nur die vertragsmäßige Erbeinsetzung in Ehestiftungen, aber hier Dritten ebenso wie den Ehegatten, Art. 893,895, 1082, 1093,1389. Ohne Beschränkung auf gewisse Personen lassen den Erb
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0552, von In cassa bis Incitieren Öffnen
die Erbeinsetzung einer sog. I. p., d. h. einer Perfon, deren Indivi- dualität der Erblasser sich nicht als solche (konkret) vorstellen kann, für unzulässig. Ungültig war des- halb z. B. die Einsetzung eines durch ein künf- tiges Ereignis zu Bestimmenden
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0640, von Institut Egyptien bis Instruktion Öffnen
. Institut ^3^ptisn (spr. ängstitüh eschipßläng), f. Akademien XV. Institut für archäologische Korrespon- denz, s. Archäologisches Institut. Institutio Korsais (lat.), Erbeinsetzung (s. d.). Institution (lat.), Anordnung, Einrichtung, auch
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0128, von Kapselwerke bis Kapuzenfaultier Öffnen
für sich selbst einen Vorteil zu erlangen. Kaptatorische Disposition , eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung oder Vermächtnis), we lche an die Bedingung geknüpft wird, daß der Bedachte (oder ein Dritter) den Erblasser oder einen Dritten
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
. Gesetzb. 8. 553. Schon eine Reihe von ältern Rechten bestimmt, daß für das Testament eine Erbeinsetzung nicht wesent- lich sei; damit ist jene Unterscheidung für diese Nechts- gediete wertlos geworden. Den letztern schließt sich das Sächs. Bürgert
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0132, von Mystisch bis Mythus und Mythologie Öffnen
, der Mystik (s. d.) huldigend. Mystisches Testament (Testamentum mysticum), s. Erbeinsetzung und Letztwillige Verfügung (Bd. 11, S. 121 a). Mystische Lade, gewöhnlich Cista mystica genannt, ein cylindrischer Behälter von Flechtwerk, der in den antiken
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0462, von Notenschreibmaschine bis Nothemd Öffnen
beschränken den Erblasser zu Gunsten gewisser Personen in der Befugnis, zu verfügen (s. Enterbung und Erbeinsetzung). Da diesen Personen rechtswirksam nicht mehr, als das Gesetz bestimmt, entzogen werden kann, so bedürfen sie eines weitern Schutzmittels
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0122, Letztwillige Verfügung Öffnen
Testament die in dem frühern enthaltene Erbeinsetzung abgeändert ist, das frühere Testament seine Gültigkeit verliert. Den Grundsatz, daß nach den Umständen zu bemessen ist, wie der Erblasser das Nebeneinanderbestehen beider sich gedacht haben mag