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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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721
Erbeinsetzung - Erbfolge.
heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Tessiner Alpenbis Teste |
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Verfügung, auch die ohne Erbeinsetzung. Das T. kann außer der Erbeinsetzung oder Erbausschließung auch noch andere Anordnungen enthalten, wie Vermächtnisse (s. d.), Ernennung eines Testamentsvollstreckers (s. d.), Bestimmungen über die Teilung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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Verfügung nichtig, jedoch so, daß das Testament wieder auflebt, wenn der Noterbe wieder wegfällt; beruht die Ü. auf Irrtum, so hat
sie lediglich den Erfolg, daß die Erbeinsetzung der nicht zu den Noterben gehörenden Personen
( extranei
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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Todesfall und zum Kodizill (s. d.) eine letztwillige Disposition, welche eine eigentliche Erbeinsetzung enthält. Derjenige, welcher ein T. errichtet, wird Testierer (testator, testatrix), der im T. Bedachte Honorierter genannt. Jedes T. setzt zur Gültigkeit
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Cerrobis Certifikat |
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einen Erben, welcher zwar als Erbe eingesetzt ist, aber
mit der Beschränkung auf ein bestimmtes Vermögensstück oder bestimmte Vermögensstücke, z.B. X soll mein Erbe sein auf mein
Grundstück. Eine solche Erbeinsetzung enthält
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Verlorener Haufenbis Vermeyen |
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. §. 1939 und näheres §§. 2147 fg.). Es steht also im Gegensatz zur Erbeinsetzung (s. d.), durch die der Bedachte zum Gesamtrechtsnachfolger (ganz oder zu einem Bruchteile) berufen wird. Von der Schenkung von Todes wegen (§. 2301) unterscheidet sich
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Adheritiren
Ausspruch
Enterbung
Erbeinsetzung, s. Testament
Erogiren
Exheritiren
Intestabel
Kommorienten
Legat
Partikular
Prälegat, s. Legat
Vermächtnis, s. Legat
Nunkupiren
Pupillarsubstitution, s. Substitution
Substitution
Testament
Ab
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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eines Stellvertreters, namentlich seitens eines Prozeßbevollmächtigten, der seine Vollmacht auf einen andern überträgt; Substitutorium, die zur Beurkundung dessen ausgestellte Urkunde. Im Erbrecht versteht man unter S. eine eventuelle Erbeinsetzung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Drissabis Driva |
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Rechte in mehrfacher .hin-
sicbt für maßgebend erachtet. Selbst in Ansehung
der Erbeinsetzung ist zulässig, daß ein D. den Erben
auswäblt, sofern nur der Erblasser den Kreis der
Personen bezeichnet hat, aus welchem zu wählen
ist, während
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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Oberförstereien, evang. und kath. Kirche. Bei
den wiederholten Bränden (zuletzt 1830 und 1832)
gingen alle Urkunden zu Grunde.
Grbeseinsetzung, f. Erbeinsetzung.
Erbeskopf (Walderbeskopf), höchster Berg
des Hunsrücks (818 m), liegt im sog. Hochwald
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Adherbalbis Adilen |
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.).
Adheritieren (v. lat. heres, "Erbe"), zum Erben einsetzen; Adheritanz, Erbeinsetzung.
Adhibéndum (lat.), anzuwendendes Mittel.
Adhibieren (lat.), anwenden, gebrauchen; hinzuziehen; Adhibition, Anwendung, Hinzuziehung.
Ad hoc (lat., "für dieses
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Bedlambis Beduinen |
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und unsittlichen Bedingungen bei Erbeinsetzungen und Legaten vernichtende Wirkung bei. Vgl. Enneccerus, Über Begriff und Wirkung der Suspensivbedingung (Götting. 1871); Czyhlarz, Die Lehre von der Resolutivbedingung (Prag 1871); Wendt, Die Lehre vom
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Pachebis Paget |
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Berlin und Heidelberg besuchte und in deutscher Sprache die Schrift > Die Lehre von der Erbeinsetzung ex i'6 cklta« (Berl. 1870) veröffentlichte.
Bald nach der Rückkehr in feine Heimat wurde er als Pandektenlehrer nach Perugia, sodann nach Pavia
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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, die Erbeinsetzung eines Fremden (extraneus) aber beseitigt wird. Der Code civil behandelt den Fall von dem Gesichtspunkte des Noterbenrechts. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2600, 2601 giebt dem Übergangenen eine A., soweit er im Pflichtteile verletzt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0266,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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, und gleichzeitig erhob Bayern, auf den Rieder Vertrag und eine alte sponheimische Erbeinsetzung gestützt, Ansprüche auf einen großen Teil des bad. Landes. Der Großherzog Karl Ludwig Friedrich wies diese entschieden zurück und verlieh als neues Band
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bedjabis Bedretto |
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wird der Eintritt der B. zurückbezogen, so daß es nun so gilt, als hätte der Erwerber das Recht schon seit dem Abschluß des Rechtsgeschäfts, bei bedingter Erbeinsetzung seit dem Tode des Erblassers. Bei Eintritt einer auflösenden B. muß der Inhaber
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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Rechte zuvor einer Erb-
schaftsantretung (f. Erbschaftserwerb) bedarf, oder
weil eine wirksame Erbschaftsberufung noch nicht
vorliegt, z. B. nach Gemeinem Rechte im Falle einer
aufschiebend bedingten Erbeinsetzung. Von einem
Pfleger loni-Htoi
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
röm. Rechte war der E. nicht bekannt. Der l^oäe
civil gestattet nur die vertragsmäßige Erbeinsetzung
in Ehestiftungen, aber hier Dritten ebenso wie den
Ehegatten, Art. 893,895, 1082, 1093,1389. Ohne
Beschränkung auf gewisse Personen lassen den Erb
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0552,
von In cassabis Incitieren |
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die Erbeinsetzung
einer sog. I. p., d. h. einer Perfon, deren Indivi-
dualität der Erblasser sich nicht als solche (konkret)
vorstellen kann, für unzulässig. Ungültig war des-
halb z. B. die Einsetzung eines durch ein künf-
tiges Ereignis zu Bestimmenden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Institut Egyptienbis Instruktion |
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.
Institut ^3^ptisn (spr. ängstitüh eschipßläng),
f. Akademien XV.
Institut für archäologische Korrespon-
denz, s. Archäologisches Institut.
Institutio Korsais (lat.), Erbeinsetzung (s. d.).
Institution (lat.), Anordnung, Einrichtung, auch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Kapselwerkebis Kapuzenfaultier |
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für sich selbst einen Vorteil zu erlangen.
Kaptatorische Disposition , eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung oder Vermächtnis), we lche an die Bedingung geknüpft
wird, daß der Bedachte (oder ein Dritter) den Erblasser oder einen Dritten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
Öffnen |
. Gesetzb. 8. 553.
Schon eine Reihe von ältern Rechten bestimmt, daß
für das Testament eine Erbeinsetzung nicht wesent-
lich sei; damit ist jene Unterscheidung für diese Nechts-
gediete wertlos geworden. Den letztern schließt sich
das Sächs. Bürgert
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Mystischbis Mythus und Mythologie |
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, der Mystik (s. d.) huldigend. Mystisches Testament (Testamentum mysticum), s. Erbeinsetzung und Letztwillige Verfügung (Bd. 11, S. 121 a).
Mystische Lade, gewöhnlich Cista mystica genannt, ein cylindrischer Behälter von Flechtwerk, der in den antiken
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
Öffnen |
beschränken den Erblasser zu Gunsten gewisser Personen in der Befugnis, zu verfügen (s. Enterbung und Erbeinsetzung). Da diesen Personen rechtswirksam nicht mehr, als das Gesetz bestimmt, entzogen werden kann, so bedürfen sie eines weitern Schutzmittels
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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Testament die in dem frühern enthaltene Erbeinsetzung abgeändert ist, das frühere Testament seine Gültigkeit verliert. Den Grundsatz, daß nach den Umständen zu bemessen ist, wie der Erblasser das Nebeneinanderbestehen beider sich gedacht haben mag
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