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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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seerechtlichen Verhältnissen hat der H.
des Schiffs große Bedeutung.
Heimatsrecht ist die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und daher im allgemeinen gleichbedeutend mit
Gemeindebürgerrecht. Bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes war das H
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63% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Heimatsamtbis Heimdall |
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302
Heimatsamt - Heimdall.
gestaltung der Heimats- und Niederlassungsverhältnisse hat das Heimatsrecht seinen wesentlichen Inhalt verloren. Wichtig ist es allerdings noch insofern, als in manchen Staaten der Heimatsberechtigte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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ab und machten denjenigen, welche in der Gemeinde nicht heimatsberechtigt, die Aufnahme möglichst schwer. Auch nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in Deutschland blieb das Heimatsrecht von entscheidender Bedeutung. Um ein allzu starkes Anwachsen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0896,
Armengesetzgebung |
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vom 3. Dez. 1863, erscheint das Heimatsrecht als Grundlage des Anspruchs auf öffentliche Armenversorgung. Nur Staatsbürger können das Heimatsrecht in einer Gemeinde erwerben, aber jeder Staatsbürger soll in einer Gemeinde heimatsberechtigt
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Heilstätte, deutschebis Heimat |
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unter H. (Heimatsrecht, Indigenat) die Ortsangehörigkeit oder Gemeindeangehörigkeit einer Person, welche nicht ohne weiteres mit dem Gemeindebürgerrecht zusammenfällt, indem das Heimatsrecht an und für sich nur ein Einwohner- (Einsassen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0895,
Armengesetzgebung |
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das Heimatsrecht geknüpft. Das Kirchspiel hat hinfort nur die in ihm heimatsberechtigten Armen zu unterstützen. Das Heimatsrecht wurde erworben: durch Geburt, eigene Wirtschaft, Aufenthalt, Dienst- oder Lohnverhältnis während eines Zeitraums von mindestens 40
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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ernähren im stande waren; das Heimatsrecht, d. h. das Recht, im Fall der Verarmung und der Unfähigkeit zum eignen Broterwerb den notwendigsten Lebensunterhalt aus Gemeindemitteln in Anspruch zu nehmen, sofern zu dessen Gewährung kein andrer (Verwandter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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und die Aufnahmeberechtigung an gewisse Bedingungen, z. B. Heimatsrecht oder zweijährigen Wohnsitz in der G., verbunden mit Steuerzahlung. In manchen Ländern kann die G. für die Verleihung des Bürgerrechts auch eine Abgabe (Bürger-, Einzugs-, Nachbargeld) erheben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
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und Elsaß-Lothringen geltende Gesetz vom 6. Juni 1870 (abgeändert 12. März 1894) zu lösen. Um einen gemeinsamen
Grundsatz gegenüber der Verschiedenheit der A. in den Einzelstaaten zu gewinnen, ward der
Unterstützungswohnsitz (s. Heimatsrecht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Hei-lung-kiang-tschöngbis Heimatsamt |
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, s. d.); denn das letztere wird durch Niederlassung an einem Orte begründet, auch ohne daß die Bedingungen für den Erwerb des Heimatsrechts an diesem Orte oder für den Verlust desselben an dem Wohnorte gegeben sind. Während für den Gerichtsstand
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0891,
Zeus (Kunstdarstellungen) |
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das Heimatsrecht des Gottes beimaßen. Die allermeisten Denkmäler stellen Z. im vollreifen Mannesalter dar, in blühender Kraft, ohne den Zug des Greisenhaften, der bei Poseidon und Hades auftritt und hier leicht erklärlich ist. Als dem Vater der Götter
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Indigenatbis Indigo |
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bezeichnen, während die Ortsangehörigkeit Heimatsrecht (s. d.), Gemeinderecht u. dgl. genannt wird. Im Reichsrecht hat I. noch eine besondere Bedeutung. Nach der Reichsverfassung, Art. 3, besteht für ganz Deutschland ein gemeinsames I. mit der Wirkung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0554,
Bayern (Geschichte: 1815-1837) |
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von 1822 und 1825 außer den Gesetzen über Gewerbewesen, Heimatsrecht und Niederlassung viel Nennenswertes ausgerichtet, besonders weil die beiden Kammern unter sich uneinig waren und die Regierung sehr bald wieder reaktionären Tendenzen verfiel
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Exostrabis Experto credite |
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.
Expansionsmaschine, s. Dampfmaschine, S. 462.
Expansionssteuerung, s. Dampfmaschine, S. 462.
Expansiv (lat.), sich ausdehnend; Expansivkraft, Spannkraft, s. Aerostatik.
Expatriieren (lat.), aus dem Vaterland verweisen, des Heimatsrechts berauben; Expatriation
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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versagt werden, wenn sich nach dem Anzug die Notwendigkeit einer öffentlichen Unterstützung ergibt, bevor der Neuanziehende an dem Aufenthaltsort den Unterstützungswohnsitz (Heimatsrecht) erworben hat und die Gemeinde nachweisen kann, daß diese
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0615,
Hoffmann (Dichter, Schriftsteller) |
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ausgewiesen (vgl. "Zehn Aktenstücke über die Amtsentsetzung des Professors H.", Mannh. 1843), führte er nun jahrelang ein unstetes Wanderleben, bis er sich 1845 in Mecklenburg Heimatsrecht erwarb. 1848 auch in Preußen rehabilitiert, bezog er seitdem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Indifferente Heilquellenbis Indigo |
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. Magnetismus.
Indig, s. v. w. Indigo.
Indigbitter, s. v. w. Pikrinsäure.
Indigblau, s. Indigo.
Indigen (lat., "eingeboren"), einheimisch; was einer bestimmten Flora als wild wachsend angehört.
Indigenat (lat.), s. v. w. Heimatsrecht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Grundsatz der territorialen Geltung des Rechts jeder Staat, wie er es selbst voraussetzt und fordert, so auch anerkennen, daß die Personen, welche einem Staat vermöge ihres Wohnortes oder Heimatsrechts angehören, und die Sachen, die in dem Gebiet desselben
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Oppelnbis Oppermann |
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Völkerrechts" (Frankf. 1845; 2. Aufl., Stuttg. 1866); "Philosophie des Rechts und der Gesellschaft" (das. 1850); "Vermischte Schriften aus bewegter Zeit" (das. 1866-69, 2 Tle.); "Über Armenpflege und Heimatsrecht" (das. 1870); "Friedensglossen zum Kriegsjahr
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Polignano a Marebis Politik |
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Heimatsrecht und mit reichen Gütern in Litauen und der Ukraine beschenkte. Nach der Restauration zum Pair von Frankreich ernannt, starb P. 21. Sept. 1817 in Rußland.
3) Armand Jules Marie Héraclius, Herzog von, ältester Sohn des vorigen, geb. 17. Jan. 1771
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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der Advokatenordnung vom 6. Juli 1868 die freie Wahl in der Bestimmung seines Wohnsitzes. Zur Ausübung der Advokatur bedarf es keiner behördlichen Ernennung, doch muß der R. folgenden Erfordernissen genügen. Er muß das Heimatsrecht in einer Gemeinde
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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.
Staatsadreßbuch, s. Staatshandbuch.
Staatsangehörigkeit (Heimatsrecht, Indigenat), die Eigenschaft als Unterthan in einem bestimmten Staatswesen. Im Bundesstaat ist der Staatsangehörige einer doppelten Herrschaft unterworfen; er steht unter der Staatsgewalt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1033,
von Unterstaatssekretärbis Unterstützungswohnsitz |
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in Verbindung und schuf so einen mit dem Heimatsrecht oder der Gemeindeangehörigkeit nicht zusammenfallenden U. Während ferner das Heimatssystem zu einer Beschränkung der Aufnahme Neuanziehender führte, nahm Preußen das System der Freizügigkeit (s. d
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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von verschiedenen Staaten und namentlich von Preußen auch für die im eignen Gebiet vorkommenden Streitsachen als letzte Instanz anerkannt. In Bayern gilt noch das partikulare Heimatsrecht (s. Heimat, S. 302). In Süddeutschland ist vielfach der Wunsch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Unterthaneneidbis Unterwalden |
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Verhältnis persönlicher Unterordnung stehen. Die Unterthanenschaft in diesem Sinn ist gleichbedeutend mit Heimatsrecht oder Staatsangehörigkeit (s. d.). Die politisch vollberechtigten Unterthanen werden Staatsbürger (s. d.) genannt.
Unterthaneneid
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Varioloisbis Varnhagen von Ense |
Öffnen |
dem Zustandekommen des neuen Tarifs von 1879 hervorragenden Anteil. Er starb 26. März 1889 in Berlin. V. schrieb: »Über das Bedürfnis einer Gewerbegesetzgebung in Württemberg« (Stuttg. 1846), »Über die Frage eines deutschen Heimatsrechts« (das. 1864
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Volkswirtschaftsratbis Volkszählungen |
Öffnen |
und Abrechnung der nur vorübergehend Anwesenden. Unter der einheimischen Bevölkerung wird jene verstanden, welche im Zählungsort das Heimatsrecht, die Zuständigkeit besitzt, soweit eine solche neben der Staatsbürgerschaft überhaupt gesetzlich besteht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0070,
Armenwesen (Armenverwaltung in Österreich) |
Öffnen |
, von uneinbringlichen Heilkosten der Ausländer und Heimatlosen, von Armenkosten für zwangsweise an Gemeinden heimatsrechtlich Zugewiesene etc. Überdies unterstützen die Länder und Bezirke häufig die Gemeinden bei Aufbringung der Mittel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1013,
von a. St.bis Aster |
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Arten haben in unsern Gärten Heimatsrecht gewonnen und zieren in stattlichen Büschen als Herbstastern die Rabatten. Sie sind
weniger durch die Schönheit der einzelnen Blüten wie durch ihren Blütenreichtum, der, bis der Frost
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
Deutsche Musik |
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. Eine besondere Stellung nimmt der in deutscher Schule gebildete Russe, Anton Rubinstein ein, dem es mit zehn Opern noch nicht gelungen ist, auf der Bühne Heimatsrecht zu erlangen. Die deutschen Komponisten komischer Opern pflegen sich Albert
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Höferollebis Hoffmann (Aug. Heinr.) |
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,
der auf seine liberalen Ansichten und Leiden hin sich
allenthalben feiern und unterstützen ließ. 1845 er-
warb er sich in Mecklenburg das Heimatsrecht. Seit
1848 in Preußen rehabilitiert, bezog er von da an
das gesetzliche Wartegeld als Pension
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Volksunterhaltungsabendebis Volkswirtschaftslehre |
Öffnen |
hindurch den Mittelpunkt der von dieser Seite kommenden Agitation für Freihandel, liberale Gestaltung des Gewerbe- und Heimatsrechts u. s. w. bildete. Hauptteilnehmer waren Lette, Schulze-Delitzsch, Faucher, Prince-Smith, Max Wirth, Karl Braun (lange
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0557,
von Heiderbis Heizung |
Öffnen |
.
* Heimatsrecht. Die maßgebenden Bestim-
mungen für Bayern entbält das bayr. Gesetz vom
16. April 1868 mit Novellen vom 23. Febr. 1872,
17. März 1892 und 17. Juni 1896. Letztere ist die
wichtigste; sie bezweckt den wesentlichsten Mangel
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Wangemann (Otto)bis Wangoni |
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lebte er seitdem in Dresden und Coburg. 1833 wurde er vom Oberamt Ehingen zum Abgeordneten für den Landtag gewählt. Aber seine Wahl
wurde wegen nicht gehörig nachgewiesenen württemb. Heimatsrechts nicht bestätigt. Er starb 19. Juli 1850 in Coburg
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