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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
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der Bauunternehmer den übernommenen Verbindlichkeiten nachgekommen ist.
Kölleda, preuß. Stadt, s. Cölleda.
Kollēg, soviel wie Kollegium.
Kollēge (lat. collega), Amtsgenosse.
Kollegiālgericht, s. Einzelrichter; vgl. Bureau.
Kollegiālsystem, im Kirchenrecht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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938
Kollegianten - Kollektivum.
nisation der Gerichtsbehörden, daher denn auch für die wichtigern Sachen und namentlich für die Entscheidung von Rechtssachen in höherer Instanz Kollegialgerichte (Landgerichte, Oberlandesgerichte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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durch Kollegialgerichte mehr und mehr zur Anwendung gebracht. Freilich ist damit ein größerer Zeit- und Kostenaufwand und eine größere Umständlichkeit des Verfahrens verknüpft, und ebendies läßt es als gerechtfertigt erscheinen, wenn in geringfügigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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versucht werden. 2) Kollegialgerichte. Vor die Landgerichte und zwar vor deren mit drei Richtern besetzte Zivilkammern gehören alle Prozeßsachen, deren Wertbetrag die amtsrichterliche Kompetenzsumme übersteigt, und welche nicht sonst vor
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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ist das Verfahren nach modernem Prozeßrecht ein mündliches. Doch muß nach der deutschen Zivilprozeßordnung im Anwaltsprozeß vor den Kollegialgerichten die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze (Klage, Klagbeantwortung etc.) vorbereitet werden. Auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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den Kollegialgerichten) müssen die Zustellungen durch die Post immer durch Vermittelung des Gerichtsvollziehers geschehen. Im Parteiprozeß (vor dem Amtsgericht) kann auch der Gerichtsschreiber die Z. ver-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Bezirksadjutantenbis Bezoarziege |
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die bezirksgerichtlichen Amtshandlungen zugewiesen sind, in einer bedeutenden und volkreichen Stadt, so können B. (städtisch-delegierte B.) für diese bestellt werden, deren Geschäfte durch Beamte des Kollegialgerichts versehen werden (Gesetz vom 11. Juni 1868
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
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und wird in Österreich gehandhabt in der ersten Instanz von 930 Bezirksgerichten (Einzelrichter) und 71 Gerichtshöfen (Kollegialgerichte und zwar 15 Landes-, 53 Kreis- und 3 Handelsgerichte), in der zweiten Instanz von 9 Oberlandesgerichten (in Wien
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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sind folgende Gegensätze zu bemerken:
1) Einzelrichter oder Kollegialgerichte (s. Einzelrichter). – 2) Beamtete Richter oder nichtbeamtete Richter (Volksrichter); Rechtsgelehrte oder Nichtrechtsgelehrte (Laien). Wenn Rechtsgelehrte, beamtete Richter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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» beschließende Abteilungen der Kollegialgerichte, so würden nach Österr. Strafprozeßordnung §. 12 die mit Aufsicht über alle Voruntersuchungen und Vorerhebungen betrauten Ratskammern (s. d.) als U. zu bezeichnen sein. Nach deutscher Gerichtsverfassung sind
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Deputationbis Deradschat |
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und in einer Urkunde gesammelten Beschlüsse hießen Deputationsrezesse (Deputationsabschiede); vgl. Reichsdeputation. - Deputationen hießen auch früher die von einem Kollegialgericht abgeordneten Einzelrichter.
Deputatíst, s. Deputat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Einzelrichterbis Eis |
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397
Einzelrichter - Eis.
Einzelrichter (Einzelgericht), im Gegensatz zu dem Kollegialgericht ein nur mit Einem Richter besetztes Gericht, von dem gewisse Rechtssachen abzuurteilen sind. Nach gemeinem deutschen Prozeßrecht war sowohl für den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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. w. Bannmeile.
Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion), die der Staatsgewalt zustehende und von ihr verliehene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege (s. Gericht).
Gerichtsbeisitzer, die Mitglieder eines Kollegialgerichts im Gegensatz zu dem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
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. in das Verbrechen des Aufruhrs (s. d.) über.
Landgericht, nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz ein Kollegialgericht, welches mit einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Direktoren und Mitgliedern (Landgerichtsräten, Landrichtern) besetzt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Prokurazienbis Prolongation |
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Kollegialgerichten, also vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer Instanz, die Parteien sich durch einen Rechtsanwalt als P. vertreten lassen müssen (Anwaltsprozeß). Außerdem, also namentlich vor den Amtsgerichten, können die Parteien ihre Sache selbst
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
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. im ehrengerichtlichen Verfahren gegen ihn erkannt worden ist. Die Zulassung als R. erfolgt nach dem Grundsatz der Lokalisierung der Rechtsanwaltschaft bei einem bestimmten Gericht, ausnahmsweise auch bei mehreren Kollegialgerichten desselben Ortes. Der bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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.
Zivilität (lat.), Anstand, Höflichkeit, Artigkeit.
Zivilkammer, diejenige Abteilung eines Kollegialgerichts, welche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden hat, im Gegensatz zu der mit den Strafsachen befaßten Strafkammer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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der Staatsanwaltschaft durch Beschluß der Ratskammer des Kollegialgerichts erster Instanz, die definitive auf mündlichen Vortrag der Staatsanwaltschaft durch Beschluß des Anklagesenats des Gerichts zweiter Instanz. In andern Staaten fand nur eine einmalige Entscheidung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Beauftragter Richterbis Beauharnais |
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fg. des Gesetzes vom 6. Juli 1885).
Beauftragter Richter, im Sinne der Deutschen Civil- und Strafprozeßordnung ein Mitglied des erkennenden Kollegialgerichts, welches von diesem mit der Vornahme gewisser Prozeßhandlungen außerhalb der mündlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
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Bde., Tüb. 1880‒86), §§. 110, 162. ^[Spaltenwechsel]
Beisitzer, im Gegensatz zum geschäftsleitenden Vorsitzenden (dem Präsidenten, Dirigenten) die übrigen stimmführenden Mitglieder einer kollegialen Behörde, z. B. eines Kollegialgerichts. In den neuen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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Kollegialgerichts der Hauptsache
eine einstweilige Verfügung erlassen. - Vgl. Civil-
prozeßordn. §§. 814-822.
Eintagsfliegen, Hafte oder Ephemeren
(VpKeiuLi'iäaL), eine Familie der zu den Gerad-
flüglern gehörenden ^inpliidintioa (s. d.), schlanke
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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, Untersuchungsrichter, ersuchter, beauftragter Richter), als auch die Beschlüsse (s. d.) der Kollegialgerichte, als auch die Urteile (s.d.) umfassende gemeinsame Ausdruck. Verfügungen und Beschlüsse sind der Regel nach durch Beschwerde (s.d.), Urteile
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
Öffnen |
Kollegialgerichten, die akademischen Bürger
in noch frübern Zeiten vor den Universitätsgerich-
ten, die Militärpersonen nur vor den Militär-
gerichten, die Geistlichen nur vor den geistlichen
Gerichten verklagt werden. Die streitigen Lehn-
lachen konnten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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schließt dasjenige, bei welchem die Konkurseröffnung zuerst beantragt worden ist, die übrigen aus. In Österreich sind nicht die Einzelgerichte, sondern die Gerichtshöfe (Kollegialgerichte) als K. thätig. Das K. hat jedoch eins seiner Mitglieder
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Landfriedensbruchbis Landgerichtspräsident |
Öffnen |
er-
kennenden Kollegialgerichte. (S. Gericht.) Bei den-
selben werden Civil- und Strafkammern gebildet
und Untersuchungsrichter (s. d.) bestellt. (S. Civil-
kammer und Strafkammer.) Die L. sind mit einem
Präsidenten und der erforderlichen Anzahl
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rußland (Finanzen) |
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als ordentliche Strafen aufgehoben und dürfen nur noch von Kollegialgerichten (nicht von den Friedensrichtern) in äußersten Fällen als Strafverwandlungsmittel angewendet werden. Ferner bei Soldaten, welche durch Urteil des Disciplinargerichts in die Klasse
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0499,
Schlesien (Geschichte) |
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^[Leerzeile]
Die Finanzverwaltung wird von der Finanzdirektion in Troppau, 2 Hauptsteuerämtern und 21 Steuerämtern besorgt. Die Rechtspflege wird in erster Instanz von dem Landesgericht in Troppau, dem Kreisgericht in Teschen als Kollegialgerichten und 24
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Vorsfeldebis Vorstellung |
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einer Ermahnung, bisweilen auch das Recht der Entziehung des Wortes, der Verhängung des Ordnungsrufs und einer Ordnungsstrafe. Der V. eines Kollegialgerichts hat insbesondere bei der mündlichen Verhandlung in Civilsachen und bei der Hauptverhandlung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Cinerarienbis Clausthal |
Öffnen |
und praktischen Verfahren in erster Linie.
Daher wird beim Kollegialgericht vor Zustellung der
Klage eine erste Tagsatznng vor einem einzelnen be-
anftragten Richter gehalten, die dazn bestimmt ist,
zu seben, ob die Sache nickt durch Vergleich, Verzicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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§. 702 statt. Über den Sühneversuch in Ehesachen s. Sühne; über Sühneversuch bei Beleidigungen s. Friedensgerichte und Schiedsmann. Nach Österr. Civilprozeßordn. §. 239 hat sogar auch beim Kollegialgericht der erste (vor beauftragtem Richter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
Öffnen |
zu sechs Wochen zu verurteilen, bei wiederholter Weigerung auf Antrag zur Zeugniserzwingung Haft, jedoch nicht über die Dauer der Instanz hinaus und im ganzen nicht über sechs Monate, anzuordnen. Die Vernehmung selbst erfolgt bei Kollegialgerichten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Kreiselpumpebis Kreislauf des Blutes |
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führten auch in Preußen und andern deutschen Staaten die Kollegialgerichte erster Instanz die Bezeichnung K.
Kreishauptmannnschaft, im Königreich Sachsen die Verwaltungsmittelbehörde, welche zwischen Ministerium, der Amtshauptmannschaft und den Städten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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. d.) im engern Sinne faßt man die G. auch zu einem Begriffe der Gerichtsbarkeit im weitern Sinne zusammen.
Gerichtshof, in ältern Zeiten gewöhnlich Gerichten höherer Instanz gegebene Bezeichnung, heutzutage mit Bezug auf Kollegialgerichte gebraucht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
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findet auch bei Z. an deutsche Exterritoriale (s. d.), sowie an Angehörige mobiler Truppenteile oder in Dienst gestellter Kriegsfahrzeuge statt. Die Ersuchungsschreiben erläßt der Vorsitzende des Kollegialgerichts oder der Amtsrichter, und die Z
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