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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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.
Konventionalstrafe oder Vertragsstrafe, in Osterreich Vergütungsbetrag, die Leistung, welche jemand für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise, z. B. nicht rechtzeitig, erfüllt. Sie kann
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Konvenerbis Konversion |
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wie durch einen stillschweigenden Vertrag als schicklich und richtig anerkannt ist.
Konventionālpfandrecht, s. Hypothek.
Konventionālstrafe (Stipulatio poenae), ein Nachteil, dem sich jemand durch Vertrag unter der Bedingung unterwirft, daß eine andre
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= Rechnungsauszug, Buchauszug.
Kontrakt = Vertrag, Uebereinkommen.
Kontravention = Uebertretung.
Kontrolle = Aufsicht, Ueberwachung.
Konvention = Abkommen, Vertrag, Vereinigung, Uebereinkunft.
Konventionalstrafe = Strafe für Vertragsbruch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Geldbuße, s. Strafe
Gütereinziehung, s. Konfiskation
Konfiskation
Waldbuße
Körperliche Strafe, s. Strafe
Kastigation
Katze *
Knute
Züchtigung
Konventionalstrafe
Todesstrafe
Henker
Nachrichter
Scharfrichter
Justizmord
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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die Parteien solche Bestimmungen nicht getroffen haben, sind A., z. B. eine für
den Fall des Verzugs verabredete Konventionalstrafe. Natürlich können solche A., welche der allgemeinen Natur, z. B. des Kaufvertrags,
nicht wesentlich sind, für die Absicht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Vertragsbuchbis Verurteilung |
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301
Vertragsbuch - Verurteilung
biger kann die Vertragserfüllung durch Klage erzwingen oder in den geeigneten Fällen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, und wenn eine Konventionalstrafe festgesetzt ist, auf diese klagen. Mit öffentlicher
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Moderbis Modul |
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von dem Beweisführer eidlich schätzen lassen; dabei hat er aber kraft seines M. den Betrag zu bestimmen, welchen die eidliche Schätzung nicht übersteigen darf. Übermäßige Konventionalstrafen (s. d.) darf der Richter nach Österr. Bürgerl. Gesetzb
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Kartellschiffbis Karthago |
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565
Kartellschiff - Karthago.
Qualität von Agenten und Policesuchern zu erteilen; Lieferanten setzen durch Kartelle Preisminima fest, unter welche der einzelne bei Vermeidung von Konventionalstrafe nicht heruntergehen darf. Auch bei dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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zu die badische und bremische Gesetzgebung, sowie das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch. Auch die Verabredung einer Konventionalstrafe ist hiernach nichtig. Nur besteht, wenn aus unerheblichem Grund Rücktritt erfolgt, Verpflichtung zu Schadenersatz
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0263,
Aktie und Aktiengesellschaft (Dividende, Reservefonds, Prioritäten) |
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vor Leistung des vollen Nennwerts sowie die Ausgabe von Aktien vor diesem Zeitpunkt. Säumigkeit in der Einzahlung des eingeforderten Aktienbetrags zieht die Verpflichtung zu Verzugszinsen nach sich. Auch können Konventionalstrafen festgesetzt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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, wenn er sich nur schlechthin, d. h. ohne Einschränkung, verbürgte, nicht bloß für die Hauptschuld, sondern auch für alle Accessionen derselben, als vertragsmäßige und Verzugszinsen, Konventionalstrafe und etwanige Prozeßkosten. Verbindlichkeiten aber
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Cauteriabis Cavaignac |
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, Sicherstellung durch bloßen Vertrag mit festgesetzter Konventionalstrafe; c. usufructuaria, vom Nutznießer geleistete Sicherstellung für richtige Rücklieferung des Objekts. Auch bedeutet C. eine Schuldurkunde; daher c. indiscreta, eine Schuldurkunde
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Intercellularsubstanzbis Interesse |
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der Nichterfüllung oder der nicht rechtzeitigen Erfüllung eine Konventionalstrafe festsetzt. Hat mir z. B. ein Freund versprochen, daß er zur Förderung seiner Gesundheit jeden Morgen einen Spaziergang machen wolle, so wird dadurch für mich ein Klagerecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Interessenbis Interessenpolitik und Interessenvertretung |
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996
Interessen - Interessenpolitik und Interessenvertretung.
ches Klagerecht zustehen, wenn mir mein Freund für jeden Tag, an welchem er den Spaziergang unterläßt, die Zahlung von 10 Mk. Konventionalstrafe versprochen hat. Vgl. außer den
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaurifichtebis Kautschuk |
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, so genügt in der Regel ein Vertrag der Beteiligten (Verbalkaution), wohin die vorläufige Feststellung einer Konventionalstrafe oder des zu ersetzenden Wertes oder Schadens für den Fall künftiger Verletzung gehört. Unter Umständen kommt, um
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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Verfügungen zu erzwingen, z. B. bei Vorladungen zu Terminen u. dgl. Auch die Konventionalstrafe, d. h. die vertragsmäßig festgesetzte S. für den Fall der Nichterfüllung einer übernommenen Verbindlichkeit, fällt unter den Begriff der S. in dieser
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Tschackertbis Tschautsch |
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einer Konventionalstrafe verpflichten, ihre Waren nicht unter einem b> stimmten Preisminimum oder von denselben nicht mehr als eine bestimmte Menge zu produzieren und zu verkaufen. Doch können getroffene Vereinbarungen sich auch auf Art des Betriebs
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0083,
Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) |
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^[richtig: jedweden] Schaden haften, welchen das Büreau hierdurch erleide. Daneben wird nicht selten das Recht der Einziehung des noch laufenden Abonnements als Konventionalstrafe ausbedungen. Auch diese Abmachungen sind rechtlich verpflichtend. Nur
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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363
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890).
2) über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie über eine in Beziehung auf dasselbe bedungene Konventionalstrafe; 3) über die Berechnung und Anrechnung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Liquidationsbüreaubis Livland |
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eine Konventionalstrafe zu zahlen hat. Kann aber der Fehler bis zu der der Einlieferung der Skontri nächstfolgenden Börse nicht ermittelt werden, so hat das Büreau das Recht, im Falle ein Saldo abzunehmen bleibt, Lieferzettel an den Verein selbst auszugeben
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Acetinebis Adalia |
Öffnen |
3
Acetine - Adalia.
nach dem Entwurf von 1891 zu verbietenden Vertragsbestimmungen gehört (im Gegensatz zu dem von 1890) auch die Festsetzung einer Konventionalstrafe, so daß es dem österreichischen Ratenhändler, wenn der Entwurf Gesetzeskraft
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0523,
Kartelle (Licht- und Schattenseiten) |
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entgegen. Und wenn es einem Mitglied gelingt, an der Hand von geheim zu haltenden Verbesserungen billiger zu produzieren, so wird es leicht abtrünnig werden, sobald nur der zu erwartende Gewinn die zu zahlende Konventionalstrafe genügend überwiegt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
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Erfüllung derselben freiwillig ausgetreten war. Auch die Ansetzung einer nachträglich beizutreibenden Konventionalstrafe erwies sich als zu schwerfällig. So kamen die Verbände bald dahin, ihre Mitglieder dadurch an sich zu ketten, daß dieselben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0292,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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ist daher der letzte bei der Aktie im Aktienbuche eingetragene Inhaber der
unmittelbar Verpflichtete. Bei Säumnis in der Zahlung, deren Betrag durch Verzugszinsen und statutengemäße
Konventionalstrafen vermehrt werden kann, erfolgt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Gedankenstrichbis Gedis-tschai |
Öffnen |
) geteilt.
Geding, uraltes deutsches Wort für Vertrag, heutzutage noch üblich als Verabredung von Akkordarbeit und in Zusammensetzungen, wie Strafgeding statt Konventionalstrafe. Die Eventualbelehnung (s. d.) wurde im Mittelalter G. genannt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Geschäftsgeheimnisbis Geschäftsstil |
Öffnen |
oder Arbeiter wie gegen den Dritten aus dem
Grunde der Arglist zu. Auch suchen sich Geschäfts-
inhaber gegen derartige Benachteiligungen durch
Vorbedingung von Konventionalstrafen zu sichern.
In jedem Falle ist es rätlich, wenn der Geschäfts
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
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, sichert sich dieser
häufig im Engagementsvertrage durch Verabredung
von Konventionalstrafen gegen die Begründung
eines Konkurrenzgeschäfts oder den Eintritt in sol-
ches seitens des H. (S. Konkurrenz, unerlaubte).
Die Gehaltszahlung erfolgt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Hochstiftbis Hochverrat |
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konnte, wenn die Klage nicht
gegen den Erblasser erhoben war. Anders bei der
Konventionalstrafe. Heute kann zu einer öffentlichen
Strafe, auch zu einer Geldstrafe nur ein Lebender
verurteilt werden. Die gegen einen solchen rechts-
kräftig
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
Öffnen |
Schweizer Obligationenrecht Art. 181 kann die Konventionalstrafe nicht gefordert werden, wenn die Erfüllung des Vertrags durch einen in der Person des Gläubigers eingetretenen Zufall oder durch H. G. unmöglich geworden ist. Selbstverständlich
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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und 97. Um sich gegen die K. ausgetretener Handlungs- oder Fabrikgehilfen zu schützen, wird vielfach dem Anstellungsvertrage eine Klausel einverleibt, welche dem Gehilfen nach dem Austritt aus dem Geschäft bei namhafter Konventionalstrafe untersagt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Konträrbis Kontribution |
Öffnen |
ein gesetzliches (polizei-
liches) Gebot oder Verbot, sowie eine Verletzung
vertragsmäßig übernommener Verpflichtungen, für
welchen Kontraventionsfall der Zuwiderhandelnde
(Kontravenient) meist eine Konventionalstrafe
(s.d.) zu zahlen hat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Wambulbis Wandelpön |
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I. Nachahmende Zuchtwahl , Fig. 2).
Wandelpön , s. Konventionalstrafe .
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Abstimmungstelegraphenbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
-
rung der Sache eine Vergütung zu leisten. Damit
derselbe Zweck, welcher durch die Verwirkungsklausel
erreicht wurde, nunmehr nicht durch Vereinbarung
hoher Konventionalstrafen angestrebt werde, ist be-
stimmt, daß eine dem Käufer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Vergoldenbis Verhältnis |
Öffnen |
und Mißbildungen (in der Botanik).
Vergütungsbetrag, in Österreich Bezeichnung für Konventionalstrafe (s. d.).
Verhaftung, die durch die dazu befugten behördlichen Organe erfolgende Festnahme und Gefangenhaltung einer Person. (S. Untersuchungshaft
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