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Ihre Suche nach Unzuständigkeit
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
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); die Litteratur über den Prozeß Gräf (ebd., Bd. 6, 1886); Krafft-Ebing, Psychopathia sexualis (9. Aufl., Stuttg. 1894).
Unzurechnungsfähigkeit, s. Zurechnung.
Unzuständigkeit, s. Inkompetenz, Zuständigkeit.
Unzuständigkeitserklärung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0208,
von Bouvierbis Boycotten |
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war Aussperrung der
Feiernden für drei weitere Tage, die von 203 Böttcher-
erklärte sich sehr maßvoll für unzuständig zum Ein-,
greifen; die Folge war die Arbeiterentlassung, die
dann mit Verhängung des Boycotts nach und nach
über alle jenem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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Klage handelt, für welche kein ausschließlicher G. begründet ist. Auch wird ein an und für sich unzuständiges Gericht dadurch zuständig, daß der Beklagte mündlich zur Hauptsache verhandelt, ohne die Unzuständigkeit des Gerichts zu rügen. Im übrigen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Inkermanbis Inkrustation |
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.), unverträglich, unvereinbar.
Inkompeténz (neulat.), Unzuständigkeit einer Behörde. Insbesondere ist die Gerichtsbarkeit auf einen bestimmten Bezirk (Gerichtssprengel) und auf bestimmte Rechtssachen beschränkt. Die hierdurch sich ergebenden Grenzen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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- oder Verwaltungsgerichtsbehörden für unzuständig erklärt, so entscheidet der Kompetenzgerichtshof auf Antrag einer beteiligten Partei. In Baden werden die Kompetenzkonflikte durch das Staatsministerium unter Ausschluß des beteiligten Fachministers
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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Landtags.
Inkompetenz (neulat.), Unzuständigkeit, bedeutet in der Gerichtssprache, daß für eine bestimmte Gerichtsstelle oder eine andere öffentliche Behörde die örtlichen oder sachlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, um mit rechtlicher Gültigkeit
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren begründen würde, so kann das Berufungsgericht die Sache an die erste Instanz zur anderweiten Entscheidung zurückverweisen. Erscheint das erste Gericht als unzuständig, so erfolgt Verweisung an den zuständigen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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vom Divisionskommandeur mit der Führung etwaniger Untersuchungen beauftragt wird. Sind die Akten spruchreif, so spricht das Offizierkorps das Urteil, welches, abgesehen von Erklärung der Unzuständigkeit oder dem Antrag auf Vervollständigung
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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sachlichen und prozeßhindernden Einreden zu unterscheiden. Die Zivilprozeßordnung (§ 247 ff.) führt folgende prozeßhindernde Einreden auf: Die E. des unzuständigen Gerichts, der Unzulässigkeit des Rechtswegs, die E. der Rechtshängigkeit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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Angaben der geltend gemachten Thatsachen ergänzt, und daß die Bedenken beseitigt werden, welche in Ansehung der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bei dem Gericht bestehen. Erachtet sich ein Gericht in einer Prozeßsache für unzuständig, so
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
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jede von den beteiligten Behörden sich für unzuständig erklärt (s. Zuständigkeit).
Kompilieren (lat.), aus andern Büchern zusammentragen, zusammenstoppeln; daher Kompilation, litterarisches Produkt, das wesentlich durch Zusammentragung aus andern
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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gegenüber jugendlichen Personen unter 18 Jahren als Strafmittel und auch hier nur in besonders leichten Fällen.
Verweisungsbeschluß, s. v. w. Verweisungserkenntnis; auch der Gerichtsbeschluß, durch welchen eine Rechtssache von dem unzuständigen an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
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von einem positiven, wenn jedes der mehreren Gerichte seine Z. behauptet, während, wenn jedes Gericht sich für unzuständig (inkompetent) erklärt, ein negativer Kompetenzkonflikt vorliegt.
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Alabamafragebis Alabaster |
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. Eine weitere Verschärfung des Konflikts wurde jedoch dadurch vermieden, daß das Schiedsgericht sich
für unzuständig erklärte, über die Frage des indirekten Schadens zu entscheiden, und die Regierung von Washington diesen
Anspruch fallen ließ
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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und Mitteilung der Anklageschrift nicht beobachtet sind oder der Gerichtshof unzuständig oder nicht gehörig besetzt war (§§. 207 fg.). In dem Verfahren vor dem Bezirksgerichte findet eine Verhandlung über die Versetzung in den A. nicht statt (§. 451
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
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sein. Die Prozeß-
einreden richten sich gegen die formellen Voraus-
setzungen des erhobenen Prozesses oder der erhobe-
nen Klage. Ausgezeichnet unter ihnen sind nach der
Deutschen Civilprozeßordnung die sechs sog. pro-
zeßhindernden E. (der Unzuständigkeit des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
Öffnen |
die
Unzuständigkeit des Gerichts, den (5'inspruch gegen
ein Versäumnisurteil, die vorläufige Vollstreckbar-
teit eines Urteils, die Anordnung oder Aufbebung
eines Arrestes durch (5'udurteil betrifft: für das Ver-
teilungsverfabren
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
Öffnen |
für unzuständig erklärt
haben, ferner im Falle rechtlicher oder thatfächlicher
Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts im
einzelnen Falle, sowie wenn von der Verhandlung
vor dem an sich zuständigen Gericht eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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ausgeschlossen ist, wenn das Gericht die
Klage oder den Antrag wegen Unzuständigkeit oder
aus sachlichen Gründen zurückgewiesen hat, wenn
die gerichtliche Verfolgnng der Sache durch Erhe-
bung des Kompetenzkonflikts verhindert wird. Eine
I. kann beruhen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Kompensationskursbis Komplementärfarben |
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Behörden, von welchen jeden-
falls eine zuständig, sich für unzuständig erklären
(negativer Kompetenzkonflikt). Nach dem
Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§. 17) entschei-
den die Gerichte über die Zulässigkeit des Rechts-
weges ; doch
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Nežarkabis Niagara |
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für unzuständig erklärte, über ihn als Pair zu urteilen. Die Pairskammer
verurteilte ihn 6. Dez. 1815 als Hochverräter zum Tode. Am 7. Dez. 1815 wurde er standrechtlich erschossen. N. hinterließ drei Söhne, die später seine
«Mémoires» (2 Bde., Par. 1833
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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örtlich unzuständig oder diese nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Unbedingt ist aber stattzugeben dem Ersuchen eines im Instanzenzug vorgesetzten Gerichts. Das Ersuchen ist immer an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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. Ohne
Rücksicht auf'den Wert findet die R. indes statt, so-
weit die Unzuständigkeit des Gerichts oder die Un-
zulässigkeit des Rechtsweges oder der Berufung in
Frage steht, sowie in Prozessen über Ansprüche, für
welche nach dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0007,
Abzeichen |
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ungültig. Der Gerichtsstand
des Käufers ist immer der des Wohnsitzes im In-
land und freiwillige Unterwerfung des Käufers
unter einen andern als seinen ordentlichen Gerichts-
stand unverbindlich. Die Unzuständigkeit bat der
Richter von Amts
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Giesenkirchenbis Gladstone |
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erklärte der Kassationshof 24. April 1895 die ordent-
lichen Gerichte für unzuständig, da nur den Kam-
mern das Recht der Ministeranklage zustehe. Die
Deputiertenkammer beschloß 13. Dez. 1895 von
einer Anklage abzusehen.
Gipfelstationen
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