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Oder meinten Sie 'Versicherungsgebühr'?
Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
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, welche sich gegen Erhebung von Jahresbeiträgen der Versicherungsnehmer verpflichten, vom Tode der letztern ab den von denselben hinterlassenen Witwen eine bestimmte Rente zu zahlen. Häufig ist auch außer dieser eventuellen Witwenrente (Witwengeld
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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ist, tritt der Versicherer in die Nechte des Versicherten
gegen den Dritten ein. Beeinträchtigung dieser Rechte
seitens des Versicherten macht letztcrn demVersicherer
verantwortlich. Der Versicherungsnehmer ist ver-
pflichtet, bei Abschluß des Vertrags
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Furchtbis Furkett |
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entweder der Versicherungsnehmer zur Eingehung derselben von dem Versicherten beauftragt war, oder wenn der Mangel eines solchen Auftrags von dem Versicherungsnehmer bei dem Abschluß des Vertrags dem Versicherer angezeigt wird. Der Mangel dieser Anzeige
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Furobis Fürst |
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, eine im Seeversicherungswesen übliche Wendung, welche folgendes besagt. Es kann bei der Seeassekuranz unbestimmt gelassen werden, ob die Rechnung für eigne oder für fremde Rechnung genommen werde. Die Person, für welche der Versicherungsnehmer die Versicherung mit dem
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3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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die Wendung "Wen es angeht" gebräuchlich ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Assekuradör die ausbedungene Prämie zu bezahlen; wird die Seereise, auf welche sich die S. bezog, vom Versicherten wieder aufgegeben, so kann die bereits bezahlte Prämie
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Doppelte strategische Umgehungbis Doppelwährung |
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möglichst warm-
haltend zu machen.
Doppelversicherung. Da die Versicherung
gegen einen Schaden, welcher durch Verlust oder
Beschädigung von Sachen u. dgl. entsteht, nicht zu
einem Vermögensvorteil führen soll, so darf der!
Versicherungsnehmer
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0565,
Bayern (Gesundheitswesen, Wohlthätigkeitsanst. Versicherungswesen. Heerwesen) |
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Hagelversicherungsanstalten, darunter 1 staatliche; die Zahl der Versicherungsnehmer betrug 105629 mit einer Versicherungssumme von 178002469 M. Viehversicherungsvereine giebt es 430, Viehversicherungsgesellschaften sind 6 zugelassen, bei letztern
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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betroffen werden kann. Der V. wird als Prämienversicherung (s. d.) oder auf Gegenseitigkeit (s. Gegenseitigkeitsgesellschaften) abgeschlossen. Da die Gefahr (bei der Lebensversicherung die eines vorzeitigen Todes) alle Versicherungsnehmer bedroht
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0294,
Versicherungswesen |
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deutsches Reichsversicherungsgesetz zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse der Versicherungsgesellschaften ist in Vorbereitung. Für das privatrechtliche Verhältnis zwischen Gesellschaft und Versicherungsnehmer wird, soweit nicht
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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Kulturstaaten haben übereinstimmend den Grundsatz aufgestellt, daß Zweck der Schaden- oder Sachversicherung, bei der das Interesse des Versicherungsnehmers an Erhaltung des Versicherungsgegenstandes in Geld bestimmt, schätzbar
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1039,
Lebensversicherung |
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gegen offenbaren Betrug auch dann nicht schützen soll, wird von anderer Seite bestritten. Sie beruht auf dem Gedanken, den Versicherungsnehmer vor dem beunruhigenden Gefühl zu bewahren, daß sich nach seinem Tode Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
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. Der Spezialagent kann bei der Aufnahme von Versicherungsanträgen zugleich als Beauftragter des Versicherungsnehmers fungieren. Überläßt der letztere dem Agenten die Beantwortung der in der Deklaration gestellten Fragen, so thut er dies auf seine
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0219,
Feuerversicherung (volkswirtschaftliche Bedeutung) |
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Zeit, meist ein Jahr oder auch gegen Ermäßigung der Prämie auf mehrere Jahre, abgeschlossen.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind obligatorischer und klagbarer Natur. Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers (Versicherten) sind
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Mischungsgewichtbis Misol |
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der Badegäste belief sich 1886 auf 6000. Vgl. v. Raumer, Die Insel Wollin und das Seebad M. (Berl. 1851).
Mise (franz., spr. mihs'), Einsatz beim Spiel; der jeweilige Wert von Rentenforderungen; die einmalige Kapitalzahlung des Versicherungsnehmers
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Policastrobis Polignac |
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, Versicherungsschein), die Urkunde, welche der Versicherer (die Versicherungsanstalt) dem Versicherungsnehmer über die genommene Versicherung ausstellt. Sie muß alle Bedingungen enthalten, unter welchen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, insbesondere: den
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Verseczbis Versicherung |
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mit letzterm Wort oft auch denjenigen, welcher aus dem Vertrag berechtigt wird, sei dieses der Mitkontrahent oder ein andrer, und nennt dann den zweiten Kontrahenten den »Versicherungsnehmer«. Die Ereignisse, von denen die Leistungen des
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0158,
Versicherung (geschichtliche Entwickelung des Versicherungswesens) |
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- und Invalidenversicherung. Im übrigen ist der Versicherungsvertrag ein freiwilliges Privatgeschäft. Die Leistungen, welche der Versicherungsnehmer zu gewähren hat, nennt man bei der Rentenversicherung (s. d.) Mise, bei sämtlichen andern
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Assa vocebis Asseln |
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, heißt Assekurant, Assekuradeur, Assuradeur, Versicherer (assureur, underwriter, assicuratore); derjenige, welcher den Versicherungsvertrag abschließt, heißt Versicherungsnehmer, derjenige, welcher gegen den Vermögensverlust gesichert werden soll
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Drissabis Driva |
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auti-6"). Bei Lebensversicherungen, wo der
Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt, die Police
aber hat auf den Namen eines D. (seiner Ehefrau,
eines Kindes u. s. w.) stellen lassen, nimmt man
allgemein an, daß, sofern die Statuten der Ver
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
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wird: das letztere nennt
man in der jurist. Terminologie Stellvertretung
(f.d.). - Auch der Verficheruugsvertrag kann
vom Versicherungsnehmer entweder für eigene oder
für fremde Rechnung geschlossen, es kann also von
ihm entweder sein eigenes oder ein fremdes
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Gegensiegelbis Gegensprechen |
Öffnen |
664
Gegensiegel - Gegensprechen
nismäßigen Nachschüssen verpflichtet. Zum Unter-
schiede von der einfachen Versicherung gegen Prämie
(Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 271, Nr. 3) ist der
Vertrag des Versicherungsnehmers mit einer Ver
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
Öffnen |
unabwendbaren Zufällen prozessuale Fristen versäumt werden. Die Spruchpraxis läßt H. G. als Entschuldigungsgrund gelten, wenn sie thatsächlich den Versicherungsnehmer oder dessen Hinterbliebenen an der Vornahme der an vorbedungene Fristen gebundenen
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Holsatiabis Holstein (Herzogtum) |
Öffnen |
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wie beim Depositum versteht es sich von selbst, daß
der Gläubiger zu holen hat. Vei Prämienzahlungen
für Versicherungen ist es zwar nicht selbstverständ-
lich, daß die Prämie dem Versicherungsnehmer ab-
zuholen ist, aber vielfach hergebracht, fodah
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Konjurationbis Konkordanz |
Öffnen |
oder kommt sie im Bestimmungshafen nicht an, so hat – wenn nur die Taxe nicht betrügerisch übersetzt war – der Versicherungsnehmer Anspruch auf die volle Versicherungssumme, wenngleich zur Zeit des Seeunfalls die K. soweit zurückgegangen
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Seeteufelbis Seeversicherung |
Öffnen |
ist
(Versicherung für Rechnung "wen es angeht"). Eine
bestimmte Form ist für den Seeversicherungsvertrag
nicht vorgeschrieben; doch muß der Versicherer dem
Versicherungsnehmer auf desfen Verlangen eine
schriftliche Urkunde (Police, f. d.) aushändigen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Übervölkerungbis Ubier |
Öffnen |
) die Doppelversicherung, auch bei der Feuerversicherung, nicht verboten. Sie hat die Wirkung, daß die zwei Versicherer Solidarschuldner werden. Dadurch wird die Verpflichtung des Versicherungsnehmers nicht berührt, die gewöhnlich in den Versicherungsbedingungen
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