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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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48 Abjurationseid – Ablader
Abjurationseid (engl. Oath of Abjuration ), im engl. Recht ein durch Wilhelm III. eingeführter Eid,
den Beamte, Geistliche und überhaupt Mitglieder öffentlicher Körperschaften
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79% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abjizierenbis Ablauf |
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an der betreffenden Stelle des Alphabets verzeichnet.
Ablader ( Befrachter ) heißt derjenige,
welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt oder indirekt
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
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18
Frachtvertrag
zeichnet waren, auch andere Güter geliefert werden,
wenn die Lage des Verfrachters dadurch nicht er-
schwert wird. Seitens des Befrachters oder Abladers
(s. d.) müssen die Güter richtig bezeichnet werden,
auch dürfen bei
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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) gewährt werden. Die Ladezeit ist entweder durch den Vertrag oder Ortsgebrauch bestimmt, oder nach den Umständen des Falles billig zu bemessen. Die Zeit, während welcher der Verfrachter auf die Abladung zu warten verpflichtet ist, heißt Wartezeit
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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Ablader verlangt werden. In England und Amerika werden deren regelmäßig drei ausgestellt, während nach französischem Recht mindestens vier auszufertigen sind, von denen der Schiffer an Bord, der Ablader, der Reeder und der Empfänger, letzterer
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0089,
Empfänger |
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-
den Indossamente, deren erstes das des E. ist, auf
dem von ihm vorgelegten Konnossemente als In-
haber Bezeichnete. Das Konnossement kann ferner
an die Order des Abladers (s. d.) gestellt sein, in
welchem Falle E. der ist, auf welchen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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.
conoscimente , polizza di carico ; span.
conocimiento ), die im Seehandel vorkommende Urkunde, in welcher der Schiffer bekennt,
bestimmte Güter in seinem Schiff von dem Ablader (s. d.) empfangen zu haben, und sich verpflichtet,
dieselben
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
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572 Konnotation – Konolfingen
Namen des Abladers und des Empfängers, den Abladungshafen, den Löschungshafen oder den Ort, an welchem Order für
denselben einzuholen ist (sog. Orderhafen ), die Bezeichnung der abgeladenen Güter,
deren Menge
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Deckfarbenbis Deckung (in der Befestigungskunst) |
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Schiffer unbedingt verboten. Das Deutsche Handelsgesetzbuch Art. 567 verbietet dem Verfrachter nur, ohne Genehmigung des Abladers dessen Güter auf das Verdeck zu verladen oder an die Seiten des Schiffs zu hängen. Durch die Übertretung dieses Verbots
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Wechselreiterei
Wechselverjährung, s. Wechsel
Seerecht.
Seerecht
Schiffahrtsgesetze
Seemannsordnung, s. Seerecht
Ablader
Güterbeschauer
Lotse
Rheder
Schiffer
Schiffsdirektor
Schiffsfreunde
Schiffsmäkler
Schiffsmannschaft *
Heuer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Béfortbis Befruchtung |
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die Beförderung
einzelner Güter (Stückgüter) einen Vertrag schließt. Daß der B. selbst die zu befördernden Güter dem Schiffer überliefert, also zugleich der Ablader ist, ist nicht
erforderlich. (S. Ablader .)
Befreiung , Orden der afrikanischen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Frackbis Fra Diavolo |
Öffnen |
19
Frack - Fra Diavolo
hat der Schiffer dem Ablader ohne Verzug gegen
Rückgabe des etwa bei der Annahme der Güter
erteilten vorläufigen Empfangsscheins (s. d.) ein
Konnossement in so vielen Exemplaren auszustellen,
wie der Ablader verlangt
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Kaplanbis Kaponniere |
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121 Kaplan – Kaponniere
stehenden Rechtszustande ausgesprochen, daß alles, was der Schiffer vom Befrachter, Ablader, Ladungsempfänger außer der Fracht als K., Primage oder sonst
als Belohnung oder Entschädigung erhält, dem Reeder
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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dazu die Fälle, in welchen ein Schiff mit Embargo (s. d.) belegt oder für den Dienst eines Staates mit Beschlag belegt wird, der Handel mit dem
Bestimmungsorte untersagt, der Abladungs- oder Bestimmungshafen blockiert
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Garatbis Garbo |
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entscheidet auch Landessitte. Mit großen Garben fördert die Aberntung schneller, das Auf- und Abladen erfordert aber kräftigere Leute. Wintergetreide wird in Garben von 8-15 kg, Sommergetreide und Hülsenfrucht in der Regel zu 5-8 kg gebunden. Zum
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Heugabelbis Heun |
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496
Heugabel - Heun.
(Gieß. 1852), Blackley (Lond. 1873), Mackenzie (3. Aufl., das. 1885), Abbot Smith (4. Aufl., das. 1886).
Heugabel, Handgerät zum Wenden, Auf- und Abladen des Heues, bestehend aus einem ca. 1,5 m langen Stiel
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Loofbis Lopez |
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einer niedrigen Landzunge, welche die Lopezbai, in die der Ogowe mündet, einschließt. Brazza gründete hier 1883 eine Niederlassung, bei welcher die großen Seedampfer ihre Fracht abladen, um von Flußdampfern den Ogowe hinaufgeführt zu werden.
Lopez
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Lutonbis Lüttich |
Öffnen |
in den Brienzer See gegraben, damit er seine Geschiebe unschädlich ablade.
Lu-tschu, Inseln, s. Liukiu.
Lutte (Kutte), in Bergwerken eine Röhre aus Brettern oder Blech zur Zuführung von reiner Luft oder zur Abführung von Wasser (Wind- u
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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werden.
Notgesetz, s. Ausnahmegesetz.
Nothafen, im Gegensatz zum Abladungs- oder Bestimmungshafen derjenige Hafen, in welchen ein Schiff lediglich aus dem Grund einläuft, um einer Seenot oder Seegefahr zu entgehen, z. B. um eine notwendige Reparatur
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Prilukibis Primas |
Öffnen |
der Schiffer dasjenige, was er vom Befrachter, Ablader oder Ladungsempfänger außer der Fracht als P. erhält, dem Reeder als Einnahme in Rechnung bringen. Vgl. Kaplaken.
Primalĭen, s. v. w. Protozoen.
Prima nota (ital.), kaufmännisch s. v. w
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Scherzobis Scheurenberg |
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Scheunen an. Jede S. besteht aus zwei Hauptteilen, von denen der eine (Banse, Fach, Tasse) den eigentlichen Aufbewahrungsraum darstellt, der andre (Tenne, Schranne) als Auffahrt für die Wagen beim Abladen sowie zum Ausdreschen dient. Oft richtet man
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
Öffnen |
der Abladung haben, unter Hinzurechnung aller Kosten bis an Bord, einschließlich der Versicherungskosten, als Versicherungswert gelten soll. Unbenommen ist es jedoch dem Kontrahenten, durch Hinzufügen der Zölle und des Betrags der Fracht einen höhern
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
Öffnen |
schon vorher Zeichen abnormer Seelenthätigkeit dargeboten haben, einer Irrenanstalt zu überweisen.
Verfrachten, das Vermieten eines Teils oder des ganzen Laderaums eines Schiffs an den sogen. Befrachter (Charterer); letzterer wird Ablader genannt
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Guatemalabis Gumal |
Öffnen |
feucht, dann können unter der Schiffsmannschaft tödlich verlaufende Fälle vorkommen. Beim Auf- und Abladen des Guanos tritt ein höchst lästiger Staub auf, welcher zum Vorbinden von Schwämmen und Tüchern, die vorteilhaft mit Essig getränkt werden
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Gentzbis Genua |
Öffnen |
von 32 km hergestellt worden. Das Auf- und Abladen der Güter geschieht zum großen Teil mittels 42 beweglicher hydraulischer Krane, 5 fixer und 6 Dampfkrane. Im Dezember 1889 sind die Petroleumreservoirs (4 große und kleine Rezipienten) dem
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Grätzbis Grenzbegriff |
Öffnen |
Abladen des zur Samengewinnung absichtlich überftändig gelassenen Heues gesammell. Schottland versteht den Grassamenmarkt vorzugs-weise mit dem mühelos zu kultivierenden und ergie-bigen englischen Raiaras (Lolium perenne L.) und dem italienischen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Ablieferungbis Abmagerung |
Öffnen |
, Post, Schiffer u. s. w.) den zum Zweck des Transports durch Auslieferung (Abladung, Übergabe) erhaltenen Gewahrsam der Ware nach beendigtem Transport mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers und in der Weise wieder aufgiebt
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Bestätterungbis Bestattung (der Toten) |
Öffnen |
"in stazione" versehen ist. - In Amerika wird das Abholen der Güter von besondern Transportgesellschaften bewirkt. - Eine eigentümliche Einrichtung besteht in Rußland, wo sich sog. Artels (s. d.) für die Ausführung des Auf- und Abladens von Gütern, deren
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Chargenpferdbis Charilaus |
Öffnen |
.
Chargeur (frz., spr. scharschöhr), im Seerecht, s. Ablader.
Chargeurs Réunis. Compagnie française de navigation à vapeur, 1872 mit einem Kapital von 8 Mill. Frs. gegründet, 1883 vereinigt mit der Société française postale de l’Atlantique, die 1881
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Dechamps (Victor)bis Dechend |
Öffnen |
im Sckuldbuche; bei
Schiffen das Aus- und Abladen.
Dechargenkasematten, D e ch argcngalcric n
(fpr. -fchar'fchen-), Kasematten, bei denen die einge-
wölbten Räume zwischen den Strebepfeilern einer
Dechargenmauer (s. d.) nock eine hintere Absckluß
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0891,
Eisenbahntarife |
Öffnen |
. Sie wird
für die Abfertigung der Güter und die fog. Sta-
tionskosten, d. h. die Annahme, das Verwiegen,
Verladen und Abladen der Güter u. s. w. erhoben.
Weiter unterscheidet man Normaltarife, die
auf dem allgemeinen Tariffchcma beruhen, und
Ausnahmetarife
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Geld (auf Kurszetteln)bis Geldbrief |
Öffnen |
-
sckädigung nur baftet, wenn diese Beschaffenheit des
Frachtguts und sein Wert (bei der Abladung) an-
gegeben sind. |
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
, oder sie, nachdem sie in dem Gewahr-
sam des Schiffers gewesen sind, zurückerhält, also
insbesondere der Befrachter, der legitimierte In-
haber des Konnossements, zuweilen auch der Ablader.
Dadurch, daß die Güter zum Zwecke des Trans-
ports in den Gewahrsam
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Maniebis Manihot |
Öffnen |
, die Namen der Ablader und
Empfänger, die Höhe der Fracht.
Manifestation (lat., «Offenbarung»), Erklärung, Darlegung der Gedanken und des Willens; in der
Naturphilosophie die Erscheinung des Unendlichen im Endlichen.
Manifestationseid , s
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Schiffbaumeisterbis Schiffer |
Öffnen |
und zwar nicht nur dem Reeder, sondern auch
dem Befrachter, Ablader, Ladungsempfänger, der
Schiffsbesatzung, den Reisenden und gewissen Echiffs-
gläubigern. Zuweilen hat der S. auch als Vertreter
der Staatsgewalt thätig zu werden, indem er z. B
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Kartoffelerntemaschinenbis Kartoffelkrankheit |
Öffnen |
voneinander entfernt sind. Beim Abladen der Kartoffeln in den Keller und bei sonstigen Gelegenheiten wird die K. schräg an den Wagen gestellt und die Kartoffeln beim Herunterrollen über den Siebboden von Erde und Keimen gereinigt.
Kartoffelfuselöl , s
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Klarer Ankerbis Klassenstempel |
Öffnen |
ist die Klarierung des Schiffs Sache des Schiffers, das Ausklarieren der Ladung Sache des Befrachters oder Abladers, das Einklarieren der Ladung Sache des Empfängers. Meistens werden diese Klarierungen auftragsweise von den Schiffsmaklern besorgt, welche
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0557,
von Gartenerdbeerebis Gartengeräte |
Öffnen |
. Die Forke oder Düngergabel dient zum Auf- und Abladen des Düngers, die besten sind die sehr leichten amerikanischen fünfzinkigen (Fig. 2). Ferner sind Hacken verschiedener Art unentbehrlich, wie z. B. die Rodehaue (Radehacke, Fig. 17) zum Umbrechen
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