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Oder meinten Sie 'Unmündige'?
| Rang | Fundstelle | |
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| 6% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
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oder wegen Verschwendungssucht. Die E. zieht die Bestellung eines Zustandsvormundes für den Entmündigten nach sich; sie erfolgt nach vorgängigem Entmündigungsverfahren vor demjenigen Amtsgericht, bei welchem der zu Entmündigende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Nach
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| 6% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Entluftungsventilbis Entoconcha mirabilis |
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Entmündigenden befugt, zum Aufhebungs-
antrage der Entmündigte und sein Vormund, bei
E. wegen Geisteskrankheit auch der Staatsanwalt
beim vorgesetzten Landgericht. Die erforderlichen
Ermittelnngen und die geeignet erscheinenden Be-
weisaufnahmen hat
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| 6% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
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.
* Geisteskrankheiten. 1) Privatrechtlich.
Nach dem Bürgert. Gesetzbuch für das Deutsche
Reich kann entmündigt werden, wer infolge von
Geisteskrankheit irgend welcher Art oder von Geistes-
schwäche, d. h. unvollständiger Entwicklung seiner
Geisteskräfte
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| 4% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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begründet ist (deutsche Zivilprozeßordnung, § 834 f.). A. gegen den Entmündigungsbeschluß kann vom Entmündigten binnen einem Monat von dem Tag, wo er Kenntnis von der Entmündigung (s. d.) erhielt, von dessen Vormund und den zum Entmündigungsantrag
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| 3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0987,
von Troppaubis Trunksucht |
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für alle
Rcchtsgebietc Deutschlands, wenn im Bürgert. Gc
setzbuch auch bei T. Entmündigung zugelassen wird.
Naä? ß. 6 desselben kann entmündigt werden, wer
infolge von T. feine Angelegenheiten nicht Zu besor-
gen vermag oder sich und seine
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| 3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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.) wegen Geisteskrankheit (s. d.) oder wegen Verschwendung (s. Verschwender). Sie hat die Folge, daß dem Entmündigten ein Pfleger (s. d.) oder Vormund (s. d.) bestellt wird, welcher statt seiner handelt, sodaß die Handlungen, welche der Entmündigte selbst vornimmt
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| 3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Ironbis Irrenrecht |
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der Anstalt anzuzeigen, ebenso der Polizeibehörde des Wohnortes, wenn die Aufnahme ohne Wissen derselben erfolgte. Außerdem ist über Aufnahme nicht Entmündigter innerhalb gleicher Frist dem Ersten Staatsanwalt des Gerichts, das für Entmündigung
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| 3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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(ebenda §. 1788: dreimal zu je 300 M. in Zwischenräumen von mindestens einer Woche). Alle Rechte kennen Gründe, aus welchen jemand nicht bestellt werden kann (entmündigt) oder soll (minderjährig, Konkurs), und andere Gründe, aus welchen die Übernahme
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| 3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
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mit Rücksicht auf einen gewissen Zustand einer Person bestellt wird, obschon diese Person noch nicht entmündigt ist. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch hat den Ausdruck ebensowenig wie das die §§. 1981‒1989 ersetzende Gesetz vom 20. Febr. 1882, wohl aber findet
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| 3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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verfügen; nach dem Deutschen Entwurf auch nicht der wegen Trunksucht oder Geistesschwäche Entmündigte. Nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §§. 27 fg., Anhang §. 42, sowie nach dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 568, 718 kann der Verschwender (unter
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| 2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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der geschäftsunfähigen Personen, der Unmündigen und der Entmündigten (s. Dispositionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit), soweit sie nach den maßgebenden Gesetzen zur Vertretung befugt sind, die Väter der Hauskinder und die Ehemänner bezüglich ihrer Ehefrauen
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| 2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten
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| 2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0613,
Irrenrecht |
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sein. Der Entmündigte soll die Wahl seines Vormundes haben. Der strafrechtliche Begriff der falschen Anschuldigung soll auf die Behauptung von Thatsachen ausgedehnt werden, die, wenn sie wahr wären, eine Entmündigung oder Unterbringung in eine Irrenanstalt
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| 2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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entmündigten Personen vollständig entzogen. Die in ihrer Geschäftsfähigkeit nur beschränkten Personen, wie Minderjährige, können nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1912), solange sie das 16. Lebensjahr nicht zurückgelegt
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| 2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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ausgestattet, damit sie heiraten kann. Nun stirbt ihr Bräutigam. Gegeben hat A die Ausstattung, aber nur als Ausstattung, für die Zwecke der Ehe. Ferner: A hat Geld gezahlt, aber sein Gläubiger war, ohne daß er etwas davon erfahren hat, entmündigt; A
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| 2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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270
Bonaini - Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de)
weil der Verkäufer als Verschwender entmündigt ist, oder weil er infolge von Geisteskrankheit nicht verfügungsfähig ist, oder weil die verkaufende Ehefrau nicht ohne Genehmigung
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| 2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Demanovabis Dematophora necatrix |
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918
Demanova - Dematophora necatrix
hier besprochenen Art liegen z. B. vor, wenn der,
welcher das Versprechen abgegeben hat, entmündigt
war, oder wenn das Versprechen einer 0au83. (s. d.)
entbehrte (Ooäs 1131); wenn der Vormund Sachen
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| 2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Francke (Karl Philipp)bis Franckenstein |
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. Er stimmte gegen die Teil-
nahme Bayerns am Deutsch-Französischen Krieg
und auch gegen dessen Veitritt zum Deutschen Reich.
Als König Ludwig II. 1886 schon entmündigt war,
machte F. noch den vergeblichen Versuch, sich diesem
Zur Bildung
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| 2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Gebrauchsnormalebis Gebühren |
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durch einen Bevoll-
mächtigten vertreten lassen. Wo persönliche Er-
klärungen abzugeben sind (Testamentserrichtung,
Zeugenvernehmung, Eidesleistung), erfolgen diefe
vor einem beauftragten Richter in der Wohnung des
Gebrechlichen. Entmündigte
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| 2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0711,
Geistesschwäche |
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709
Geistesschwäche
unfähig ist eine Person, welche des Vernunftgebrauchs, wenn auch nur vorübergehend, beraubt ist, für die Dauer dieses Zustandes; eine Person, welche wegen Geisteskrankheit entmündigt ist, solange die Entmündigung besteht (s
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| 2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
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. Doch erkennt der fremde Richter die Entmündigung wegen Geisteskrankheit nicht an, wenn er den Entmündigten für geistig gesund erachtet; der engl. Richter erkennt die Entmündigung wegen Verschwendung durch einen kontinentalen Richter überhaupt nicht
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| 2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Stimme (im Instrumentenbau)bis Stimps. |
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haben hier
Unmündige oder Entmündigte kein S. Bei den bureaukratisch eingerichteten Behörden giebt es Beamte, welche ein beratendes Votum, Sitz, aber keine Stimme
haben; bei Korporationen und Gesellschaften des Privatrechts giebt es Mitglieder
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| 2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigteit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (Fieber, sinnlose Trunkenheit), 3) wer wegen Geisteskrankheit entmündigt ist (Bürgerl. Gesetzb. § 104). Andere Personen
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| 2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Edelsheim-Gyulaibis Eheschließung |
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. §. 13
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Isarthalbahnbis Island |
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, kommt jetzt nur selten vor, da jetzt ein Pfleger auch ohne Anwendung dieses Verfahrens bestellt werden kann. Nicht entmündigte Geisteskranke dürfen in einer Anstalt und auch von Privaten gegen Entgelt nur auf Grund einer sog. Reception Order
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| 2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Vögtebis Vogtland |
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hatte der Vogt in Sachen, die Leib und Leben betrafen, der Schultheiß bloß in bürgerlichen Angelegenheiten zu erkennen. Übrigens wurden auch niedere Beamte V. genannt, auch die von Gerichts wegen für Unmündige oder Entmündigte bestellten Vertreter
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| 2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Mundtotbis Municipien |
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waren, enthalten die «Pariser Kaiserskizzen» (2 Bde., Berl. 1856), «Paris und Louis Napoleon» (2 Bde., ebd. 1858), «Ital. Zustände» (4 Bde., ebd. 1859‒60).
Mundtot, soviel wie entmündigt, s. Entmündigung.
Mundum (lat.), Reinschrift.
Mund
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| 2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Luchssaphirbis Lucifer |
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einen Pfleger erhalten hat, welcher ihn sonst vertritt. Nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 4, §. 25, nach einem Sächs. Gesetz vom 20. Febr. 1882, nach dem Code civil Art. 502, 512 und nach dem Deutschen Entwurf ist der Entmündigte bis zur etwaigen Aufhebung
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