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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Speciesdukatenbis Specifische Wärme |
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.).
Specĭesdukaten, s. Dukaten.
Specĭes facti (lat.), Darstellung des Thatbestandes (s. d.), welcher einem Urteil vorausgeschickt wird, oder mit welchem der Kommissar nach beendigter Instruktion die Verhandlungen zur Entscheidung vorlegt. So namentlich
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87% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Quasibis Quästor |
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und Bestrafung bestimmter Verbrechen eingesetzten ständigen Gerichte, neben welchen zur Untersuchung einzelner Fälle auch außerordentliche Kommissionen, Quaestiones extraordinariae, eingesetzt wurden.
Quaestio facti (lat., "Thatfrage
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87% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Spechthausenbis Speckstein |
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, Spezies.
Species facti (lat., Thatbericht), Erzählung des Thatbestandes bei einem Rechtsfall, namentlich der bei einer militärgerichtlichen Untersuchung von dem mit Strafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten des Angeschuldigten an den Gerichtsherrn
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75% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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, in eine
Innung aufzunehmen ist, kommt noch jetzt die B. in Betracht. Die Römer faßten derartige Fälle zusammen mit der Bezeichnung
infamia facti oder turpitudo
(S. auch Anrüchigkeit und Ehre .)
Beschotterung , s. Schotter .
Besch
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Causae cognitio
Cognitio
Konnexität
Notorisch
Offenkundigkeit, s. Notorisch
Quaestio facti
Thatsache
Certioration
Citation
Adcitation
Ediktalcitation
Vorladung, s. Citation
Eid
Abjuriren
Abschwören
Armeneid
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Reskribiren
Resolviren
Rubrum
Salva auctoritate judiciali
Salva ratificatione
Salvatorische Klausel
Salvis curialibus
Salvo jure
Simultaneum
Species facti
Specifikation
Sub judice
Sub poena
Subrogiren
Suspensiv
Tektur
Transigiren
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Err, Piz d'bis Ersatzreserve |
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auf die Burg zurückbrachten, ohne Zweifel eine Hindeutung auf den erquickenden nächtlichen Tau.
Errhīna (griech.), Niesemittel.
Error (lat.), Irrtum, Fehler, Versehen; e. calculi oder in calculo, Rechnungsfehler; e. facti, ein eine Thatsache betreffender
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Thäterbis Thaumatrop |
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Zucker zu geben, ist Mörder.)
Thatfrage, s. Thatsache und Quaestio facti.
Thatsache (lat. factum), das, was "in der That" so ist, wie wir es annehmen, d. h. wovon wir die Erfahrung machen oder gemacht haben, daß es stattfinde. Man denkt dabei meist
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Butlerbis Butlerow |
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.-Clonebough, genannt Haimhausen, in Bayern noch besteht. Vgl. Carve, Itinerarium cum historia facti Butleri etc. (Bd. 1 u. 2, Mainz 1640-41; Bd. 3, Speier 1646).
2) (spr. böttler) Samuel, engl. Dichter, geb. 1612 zu Strensham in Worcestershire
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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das richterliche Ermessen die Individualität besonders zu berücksichtigen hat. Es ist dies die sogen. Verächtlichkeit, Ignominia, Turpitudo vitae, Levis notae macula, auch Infamia facti genannt. Die Grundsätze über letztere sind heutzutage noch von praktischer
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Irresponsabelbis Irrtum |
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entschuldbarer ist, und zwar gilt der faktische I., der I. über Thatsachen (error facti), regelmäßig als entschuldbar, während der Rechtsirrtum (error juris) der Regel nach nicht entschuldigt wird, da jeder Bürger das Recht seines Staats kennen oder sich
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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eines Thatberichts (species facti) des unmittelbaren Vorgesetzten, Kompaniechefs etc. und einer vorläufigen Untersuchung, welche die Thatsachen so weit feststellt, um entscheiden zu können, ob der Fall überhaupt gerichtlich zu ahnden, und ob er vor die höhere
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Prasnyschbis Prätigau |
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als juristisch gewiß, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist (Rechtsvermutung, praesumtio juris, im Gegensatz zur praesumtio facti s. hominis, der bloßen Wahrscheinlichkeit). Ist z. B. die Entstehung eines Rechtsverhältnisses zugestanden oder erwiesen, so
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Redanbis Rede |
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) die sogen. Captatio benevolentiae, mit der sich der Redner an das Gefühl des Zuhörers wendet und die Geneigtheit desselben zu gewinnen sucht; b) die Narratio facti, die Erzählung des der R. vorliegenden thatsächlichen Anlasses, wodurch
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Thapsusbis Thatbestand |
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.
Thatbericht, s. Species facti.
Thatbestand (Corpus oder Materiale delicti), im Strafrecht der Inbegriff derjenigen Merkmale, welche den Begriff einer strafbaren Handlung ausmachen. Der Begriff eines Verbrechens faßt die Merkmale desselben zusammen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Thaeterbis Thäyingen |
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Privatrechtsstreitigkeiten von der T. (Quaestio facti) im Gegensatz zur Rechtsfrage (Quaestio juris), indem man unter der erstern die thatsächliche Feststellung eines Rechtsverhältnisses, unter der letztern aber die Frage versteht, welche Rechtsgrundsätze auf jenes
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Zupitzabis Zurechnung |
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Urheber oder die Annahme, daß eine Person als Ursache einer That betrachtet werden müsse. Die Z. ist eine bloß thatsächliche oder faktische (imputatio facti, Z. zur That), wenn z. B. jemand den Tod eines Menschen bewirkt hat, oder eine rechtliche (i
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Butler (Walter)bis Bütow |
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. Hierauf kämpfte B. bei Nördlingen (6. Sept. 1634) mit Auszeichnung, eroberte Aurach und einige andere Städte, starb aber schon 25. Dez. 1634 bei Schorndorf. - Vgl. Carve, Itinerarium cum historia facti Butleri, Gordoni, Lesly et aliorum (3. Aufl., Bd
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Ignatius (Patriarch)bis Ignorantia juris nocet |
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Naturerkennens überschreiten können), sprichwörtlich gewordenes Schlußwort von Du Bois-Reymonds Rede über die Grenzen des Naturerkennens (1872).
Ignoránt (lat.), ein Unwissender.
Ignorantenbrüder, s. Schulbrüder.
Ignorantĭa juris nocet, facti
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Vermuhrungbis Vernaleken |
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. Schuttkegel.
Vermutung oder Präsumtion. Die sog. Beweisvermutungen (praesumtiones facti) sind Vorschriften, nach welchen unter bestimmten Voraussetzungen Thatsachen als mehr oder minder wahrscheinlich anzusehen sind. Solche sind
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