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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1023,
von Geheimnisbis Gehilfe |
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Vorbildung (Lehre) vorausgesetzt wird, bei dem Gehilfen nicht. Die Verhältnisse der Gehilfen sind in der Gewerbeordnung, § 121 ff. geregelt. In der österreichischen Gewerbeordnung wurden nach dem Gesetz vom 20. Dez. 1859 und dem Gesetz vom 15. März
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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der gewerblichen Fortbildungsschulen in Württemberg (2. Aufl., Stuttg. 1889); Stieda, Lehrlingsprüfungen (in den "Preuß. Jahrbüchern", Bd. 70, Berl. 1892).
Lehrs, Karl, Philolog, geb. 14. Jan. 1802 zu Königsberg als Sohn eines jüd. Kaufmanns
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Gewerbeausstellungen, s. Industrieausstellungen
Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbegerichte, s. Fabrik- u. Gewerbegerichte
Gewerbegesetzgebung
Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbeschule, s. Gewerbegesetzgebung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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muß die Behandlung von Tag zu Tag gewechselt werden, so daß allgemeine Regeln nicht gegeben werden können. Die Lehre von den Geschwüren heißt Helkologie.
Ges dur, s. Ges.
Gesechster Schein (Sextilschein), s. Aspekten.
Geseke, Stadt im preuß
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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, die
Entscheidung über die Verleihung der Vorrechte nach
H. 100° der Gewerbeordnung haben u. s. w.
Nach einem Erlaß des preuß. Ministers für Han-
del und Gewerbe vom 15. Aug. 1893 wird die obli-
gatorische Errichtung von Fachgenossenschaften und
H
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Geweihbaumbis Gewerbebetrieb |
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-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der Schriftsteller, Lehrer, Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den Ländern deutscher Zunge den meisten sogen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Ges-durbis Gesell |
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man G. künstlich durch verschiedene Mittel, so durch das Haarseil (s. d.), die Fontanelle, das Glüheisen, reizende Salben u. a. Dinge. Die Lehre von den G. heißt Helkologie. – Vgl. Maas, Die Behandlung von G. (Lpz. 1873); Billroth und Winiwarter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
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vorgeschrieben werden.
Innungen mit Veitrittszwang für die betreffen-
den Gewerbtreibenden kennt die Gewerbeordnung
nicht; wohl aber begünstigt sie durch die Novellen
von 1881/1884,1886 und 1887 den Eintritt in die
freiwillig gebildeten Innungen durch den
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
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des Lehrlingswesens. Er gipfelte einer-
seits in der Bildung von Fachgenossenschaften und
Handwerkerkammern, andererseits in Einführung
einer ordnungsmäßigen Lehrzeit, einer Gesellenprü-
fung, und in Beschränkungen im Halten voll Lehr-
lingen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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die Abänderung und Beseitigung aller Bauanlagen, durch welche Gefahr für andre oder eine Verletzung des öffentlichen Interesses droht, zu ermöglichen und anzuordnen. Die Organisation auch der B. nimmt nach Abänderung der Gewerbeordnung wieder eine festere
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Mühlenbruchbis Mühler |
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. Juli 1843. Von seinen durch Klarheit und Scharfsinn ausgezeichneten Werken sind hervorzuheben: "Die Lehre von der Zession der Forderungsrechte" (Greifsw. 1817, 3. Aufl. 1835); "Doctrina pandectarum" (Halle 1823-25, 3 Bde.; 4. Aufl. 1838-40; deutsch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0673,
Buchhandel |
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Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht. Doch sind nach der Gewerbeordnung §. 78 die Centralbehörden der Einzelstaaten befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, wie die in §. 35 genannten Trödler, Händler, Agenten u.s.w.
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
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(in Schmollers "Jahr-
buch für Gesetzgebungu. s. w.", 1893); Kommentare
zu dem Reichsgesetz von Haas (Gott. 1891), Schier
(Eass. 1891), Wilhelmi und Fürst (Berl. 1891) u. a.
Gewerbegesetzgebung,Gewerbeordnung,
Gewerbeverfaffung, der Inbegriff
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
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642
Lehrmittel - Lehrs.
wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Hirschaubis Hirschberg |
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- und Staatswissenschaften, begründete 1859 in Berlin eine Verlagsbuchhandlung und wirkte auch als Lehrer im großen Berliner Handwerkerverein. Nach dem Tod seines Vaters (1862) übernahm er dessen umfangreiches Landesproduktengeschäft in Magdeburg, widmete sich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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und Begünstiger, insbesondere auch gegen denjenigen, welcher einen Lehrling, wissend, daß er entlaufen ist, in Lehre oder Arbeit nimmt oder behält; 5) ausreichende Schutzbestimmungen gegen eine mißbräuchliche (die Gesundheit, Sittlichkeit, Ausbildung gefährdende
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Sonntagsbuchstabebis Sonometer |
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Unternehmungen die Sonntagsarbeit zu vermeiden und die Tagelöhner, Dienstboten und Fabrikarbeiter gegen die Forderungen ihrer Herren vor Sonntagsarbeit zu schützen hat. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 136) verbietet die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern an
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
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. (Vgl. Gewerbeordn. §§. 16, 18; ferner Reichsstrafgesetzb. §§ 367, Z. 12-15; 368, Z. 3, 4; 369, Z. 3.) Dasselbe ist auch mit Dampfkesseln und dergleichen Anlagen der Fall. (Erlaß des Reichskanzlers vom 29. Mai 1871; preuß. Gesetz, den Betrieb
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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. 1841 von dem Herzog von Nassau an den Rhein berufen, wurde er hier mehrfach beschäftigt, ebenso in Oberösterreich. 1845 ward er Professor und Lehrer der Landschaftsmalerei an der Akademie der Künste zu Prag, wo er 24. Aug. 1866 starb. Von seinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Poutroie, Labis Pozuzo |
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. Bouchitté, Le P. (Par. 1858); Poillon, N. P., étude biographique (2. Aufl., Lille 1875).
2) Gaspard, eigentlich Dughet (Doughet), ital. Maler, nach seinem Lehrer und Schwager Nicolas P. genannt, geb. 1613 zu Rom, wandte sich der historischen Richtung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
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150 Mk. wert ist. Nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 130) kann der Lehrherr gegen den Lehrling, welcher die Lehre eigenmächtig verlassen hat, einen Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur dann geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) |
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führte; anderseits war durch die Gründung des Vereins für Sozialpolitik und durch die Bekämpfung der Lehren des Mancherstertums seitens der Vertreter der Nationalökonomie an den deutschen Universitäten eine neue sozialpolitische Lehre und Richtung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Fabricius (Joh. Albert)bis Fabrik |
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498
Fabricius (Joh. Albert) - Fabrik
Padua unter Fallopia, dessen Nachfolger er als
Lehrer der Anatomie und Chirurgie 1562 wurde.
Auf seine Veranlassung wurde in Padua ein neues
anatom. Theater erbaut. Ihm verdankt man zahl-
reiche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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oder eine sonstige Abgabe zu erheben.
Sodann wurden die Bedingungen für den Gewerbebetrieb durch die Gewerbeordnung (s. d. und
Gewerbegesetzgebung ) und die zu derselben ergangenen Abänderungs- und Ergänzungsgesetze
einheitlich geregelt
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
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und Lehrer der Bauwissenschaften, geb.
15. Dez. 1824 zu Großenbufeck bei Gießen, absol-
vierte 1842 das Gymnasium, 1845 die höhere Ge-
werbeschule zu Darmstadt, studierte 1846-48 in
Berlin und Gießen Naturwissenschaften, Architektur
und Ingenieurwesen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Korponabis Korps |
Öffnen |
gestattet oder
gar zur Pflicht gemacht. (S. Wa'ffengebrauch.)
Auch sonst kommt es vor, daß jeman'd ein Züch-
tigungsrecht zusteht: dem Lehrherrn gegen den
Lehrling, welcher nach §. 127 der Gewerbeordnung
der väterlichen Zucht des erstcrn unterworfen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Geschichte: 1871-1873) |
Öffnen |
. In mehreren Orten bildeten sich Vereine von "Altkatholiken", welche das Unfehlbarkeitsdogma verwarfen und erklärten, daß sie ihrem alten katholischen Glauben treu bleiben und jedem Versuch, ihnen eine neue Lehre aufzuzwingen oder sie aus der Kirche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Freihandelsparteibis Freiheit |
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die freihändlerischen Ideen, deren Träger auch gleichzeitig warme Vertreter der deutschnationalen Idee waren, größere Geltung zu verschaffen (so im Zollwesen, in der Gewerbeordnung etc.). Wirksame Unterstützung fanden sie hierbei in der Regierung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Gasuhrbis Gatschet |
Öffnen |
steht der Ortspolizeibehörde eine vorläufige Entscheidung vorbehaltlich des Rechtswegs zu. Auch die österreichische Gewerbeordnung (§ 16) rechnet die Gast- und Schenkgewerbe zu den konzessionierten Gewerben. Ebenso bedürfen in England die Gast
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
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verschiedenen Kulturstaaten) erhebliche Unterschiede.
Entwickelung der Gewerbegesetzgebung in den verschiedenen Ländern.
[Frankreich.] Von den europäischen Staaten führte Frankreich zuerst die Gewerbefreiheit ein. Der Boden war vorbereitet durch die Lehre
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Kontraktilitätbis Kontraprotest |
Öffnen |
, wie die Erfahrung lehre, gemeinschädliche Folgen haben könne, daß sie zu einer moralischen Verwilderung der Arbeiter, zu einer Gefährdung ganzer Industriezweige, zu einer Untergrabung der Achtung vor dem Gesetz, zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Wandabis Wanderlager |
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beschlagen.
Wander, Karl Friedrich Wilhelm, Vorkämpfer für eine freisinnige Gestaltung des Volksschulwesens, geb. 27. Dez. 1803 zu Fischbach bei Hirschberg i. Schl., besuchte das Seminar zu Bunzlau, war seit 1826 Lehrer in Hirschberg und trat hier an
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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gedeiht (wenigstens in kleinern und mittlern Städten) der
^[Spaltenwechsel]
Fortbildungsunterricht fast nur da, wo der Besuch der F. den Lehrlingen und mittelbar ihren Lehr-Herren als Pflicht auferlegt werden darf. In Süddeutschland (Bayern, Württemberg
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
Öffnen |
Differentialzölle (s. d.); Ausgabe von Reichspapiergeld unter Beseitigung der Bankvorrechte; Umgestaltung der Aktiengesetzgebung, der Gewerbeordnung, des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz; Beschränkungen des Erbrechts und der Verschuldungsform des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Dienstlistebis Dienstmiete |
Öffnen |
. Die Berechtigung der polizei-
lichen Taren beruht in Deutschland auf §. 76 der
Gewerbeordnung. In den größern Städten fand
man auch früher schon Leute, die auf den Straßen
bereit standen, um dergleichen Dienste zu verrichten,
so unter andern die sog
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
Öffnen |
zu erwerben, als Dienstboten, Arbeiter, Lehr-
linge und Gesellen, Kapitalisten, Beamte, Geschäfts-
gehilfen aller Art. Durch Einführung der Frei-
zügigkeit und Beseitigung des Zunftzwanges war
auck die Niederlassung und der selbständige Gewerb
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
Öffnen |
die Regierung angefangen, bei ihren socialen Re-
formen die H. zu berücksichtigen. Nach der Novelle
zur Gewerbeordnung (1891) ist die Sonntagsarbeit
aller H. auf fünf Stunden beschränkt und die Kom-
munalverwaltung ist mit dem Recht auf weiter
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Handwerkervereinebis Handzeichnungen |
Öffnen |
, namentlich auf die Ver-
breitung gewerblicher Kenntnisse und die Fortbil-
dung der jüngern Handwerker gerichteten Tenden-
zen. Zu der ersten Kategorie gehören die auf Grund
der Gewerbeordnung gebildeten Innungen (s. d.),
ferner die Rohstoff
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Prozymitenbis Prüfung |
Öffnen |
und Reisender, geb. 12. April (31. März) 1839 im Gouvernement Smolensk, besuchte das Gymnasium in Smolensk und später die Militärakademie in Petersburg. Er wurde dann Lehrer der Geographie und Geschichte an der Junkerschule in Warschau. 1866 wurde
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0843,
Tierheilkunde |
Öffnen |
in Stuttgart und 1829 in Gießen (als Anhängsel der mediz. Fakultät an der Universität). Erst seit Gründung der Tierarzneischulen wird die T. zielmäßig von berufenen Lehrern gepflegt. Durch die Erhebung sämtlicher Tierarzneischulen zu Tierärztlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
Öffnen |
und der Lehre der christl. Kirche, desgleichen den aufgerichteten Reichsabschieden gemäß befunden und zugelassen sei.
Noch schärfere Maßregeln wußte die Hierarchie in den Niederlanden, Italien, Spanien und später in Frankreich durchzuführen
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