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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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771
Handlungsfähigkeit - Handlungsgehilfe
das Dienstverhältnis zwischen dem Prinzipal und
dem H. von jedem Teile nut Ablauf eines jeden Ka-
lendervierteljahres nach sechs Wochen zuvor erfolgter
Kündigung aufgehoben werden, wenn nicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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einer Bedingung kann sich auch jemand eine Verfügungsbeschränkung selbst auflegen.
Dispositionsfähigkeit, meistens gleichbedeutend gebraucht mit Handlungsfähigkeit, die Fähigkeit, durch eine Willenserklärung diejenige rechtliche Wirkung zu erzeugen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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, und wenn er
den nicht hat, vermöge feiner Geburt als Unterthan
unterliegt, beurteilt werden; dagegen bleibt der
österr. Staatsbürger an das österr. Gesetz bezüglich
seiner Handlungen im Auslande gebunden, soweit
seine Handlungsfähigkeit dadurch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0419,
Alter |
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des römischen Rechts werden in Ansehung der Handlungsfähigkeit einer Person in allen Gesetzgebungen zwei Altersstufen unterschieden, indem man der Groß- oder Volljährigkeit (Majorennität, aetas legitima) die Minderjährigkeit oder Minorennität
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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der bürgerlichrechtlichen Handlungsfähigkeit. Danach ist eine physische Person insoweit prozeßfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. Diese Fähigkeit bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; jedoch wird die P
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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der geschäftsunfähigen Personen, der Unmündigen und der Entmündigten (s. Dispositionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit), soweit sie nach den maßgebenden Gesetzen zur Vertretung befugt sind, die Väter der Hauskinder und die Ehemänner bezüglich ihrer Ehefrauen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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des Eigentums erfordert 1) eine erwerbsfähige Person, wofür im allgemeinen jeder Handlungsfähige gilt, und zwar kann man E. sowohl in eigner Person als durch andre, Stellvertreter, erwerben; 2) eine Sache, an welcher E. erworben werden kann, weshalb
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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im preußischen, österreichischen und sächsischen Zivilrecht der E. statuiert ist. Der Verzichtende muß handlungsfähig sein, und darum ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Vormundes nötig. Der Verzichtende verliert alle Ansprüche aus seinem Erbrecht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Gleichmutbis Gleichung |
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wird auch keineswegs dadurch beeinträchtigt, daß das Gesetz auf gewisse Lebensverhältnisse, Geschlecht, Alter, die geminderte Handlungsfähigkeit gewisser Personen, besondere Rücksicht nimmt, daß es die Frauen, den sozialen Verhältnissen entsprechend
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Großhartmannsdorfbis Großliebenthal |
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), Großhändler; vgl. En gros.
Groß-Jägersdorf, s. Jägersdorf.
Großjährigkeit (Mündigkeit, Volljährigkeit, Majorennität, Aetas major oder legitima), die Altersstufe, mit welcher der Mensch die volle rechtliche Handlungsfähigkeit erlangt (s. Alter, S. 419 f
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Persischgelbbis Person |
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: Verschieden von der Rechtsfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit, welche die Fähigkeit vernünftiger Erschließung voraussetzt und daher Kindern und Wahnsinnigen abgeht, obwohl diesen die Fähigkeit, Rechte und Verbindlichkeiten zu haben, also Rechts
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
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. Die Rechtseinheit bezieht sich namentlich auf Handels-, Wechsel- und Obligationenrecht, Schuldbetreibung und Konkursrecht, persönliche Handlungsfähigkeit, litterarisches und künstlerisches Eigentum sowie auf Abschaffung der körperlichen Züchtigung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Testamentserrichtung voraus. Die Testierfähigkeit ist ein Ausfluß der persönlichen Handlungsfähigkeit überhaupt; sie steht also jedem Geschäftsfähigen zu und ist ebendeshalb nur Kindern und den wegen Geisteskrankheit
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0766,
Psychologie (Forschungsgebiete) |
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, nämlich insofern sie sich mit der psychologischen Entstehung und Bedeutung des Rechtes und der Rechtsbegriffe beschäftigt. Willenserklärung, Irrtum, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und ähnliche Begriffe werden von ihr untersucht. Zur andern Hälfte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Blieskastelbis Blinde |
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(Blinddarmentzündung, Typhlitis) erregt. (S. Darmentzündung.)
Blinddruckpresse, s. Vergoldepresse.
Blinde, s. Blindheit. – In Rechtsverhältnissen sind B. an sich handlungsfähig. Nach einzelnen Gesetzgebungen kann ihnen wie andern Gebrechlichen, wenn
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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, die Forderungsrechte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht, s. d.), das Erbrecht. Die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, über die Sachen als Gegenstand von Rechten, über Erwerb und Verlust der Rechte, über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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der Veräußerer nicht handlungsfähig oder weil er nicht Eigentümer war oder weil das Geschäft an einem Mangel litt, Eigentum nicht übergehen ließ, wurde eine der E. nachgebildete Klage gegen den Dritten gegeben, welcher nicht selbst Eigentümer
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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-
richtliche oder notarielle Form; das Preuß. Allg.
Landr. II, 1, §. 441; II, 2, §.484 schreibt gerichtliche
Form vor, falls ein Kind oder Ehegatte verzichten
soll. Der Verzichtende muh handlungsfähig fein.
Für das Gemeine Necht wird behauptet, auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
Öffnen |
handlungsfähigen Gläubiger, z. V.
einem Minderjährigen oder bevormundeten Geistes-
kranken, geleistet, fo muß der Vormund oder Vater
die E. gelten lassen, wenn der geschuldete Gegen-
stand an ihn gekommen ist, sonst nnr, soweit das
Vermögen des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
Öffnen |
und die Grundeigen-
tumsverteilung im Deutschen Reiche, Abteil. 2
(Lpz. 1884), S. 42, 43.
Familienstand, die Rechtsstellung zu einer
Familie, besonders soweit sie einen Einfluß auf die
Handlungsfähigkeit (s.d.) haben kann, z.B. also ob
eine Frauensperson
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
Öffnen |
.)
Eine ähnliche beschränkte Haftung der Handlungs-
unfähigen wird durch solche, ihnen nicht zuzurech-
nende Handlungen begründet, welche, wenn sie von
einem Handlungsfähigen vorgenommen wären, sich
! als unerlaubte Handlung qualifizieren würden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
Öffnen |
haben,
^oll aber eine H. jemand rechtlich zugerechnet
werden, so muß er Handlungsfähigkeit (s. d.) im
rechtlichen Sinne haben. Als Gegenstand von
Rechten erscheint die H. beim Forderungsrecht (s. d.).
Insofern man das bloße Thun (kHosre) entgegen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Instinktivbis Institut de France |
Öffnen |
, verpflichtete der I. sich perfönlich aus dem
abgeschlossenen Gefchäft auch dann, wenn er unter
Bezugnahme aus sein Instltorenverhältnis kontra-
hiert hatte, sofern er nur handlungsfähig war, also
z. B. nicht etwa Sklave war, welcher auch als I
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Nicaraguaseebis Nichtigkeitsbeschwerde |
Öffnen |
für die Rechtsgültigkeit des
Akts nicht vorhanden sind, so daß nur der Schein
eines gültigen Akts vorliegt, z. B. wenn die gesetz-
liche Form nicht gewahrt, oder der Urheber des Akts
nicht handlungsfähig, oder die dem Stellvertreter
erteilte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
Bekenntnis bedingter Unterschied in der R. besteht innerhalb des Deutschen Reichs nicht mehr.
Verschieden von der R. ist die Handlungsfähigkeit (s. d.).
Rechtsfall (Casus), ein thatsächliches, für die Rechtsanwendung erhebliches Verhältnis. Die R
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
, wie die Zahlung, die Kompensation, Hinterlegung u. s. w. Zu ihrer Gültigkeit gehört Handlungsfähigkeit (s. d.) des Erklärenden, ein der Erklärung zu Grunde liegender Wille, welcher in Wort, Schrift oder konkludenter Handlung einen seinem Inhalt entsprechenden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
..
Rache, Die deutsche Schulkomödie (Lpz. 1891).
Schuldschein, die Urkunde, welche der Schuldner
über seine Scbuld (s. Schulden), vornehmlich über
seine Geldschuld für den Gläubiger ausstellt. Da die
Vermutung dafür spricht, daß ein handlungsfähiger
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Trennungsgrabenbis Trentschin |
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Trennungsgraben - Trentschin
einer in der Geschäftsfähigkeit (s. Handlungsfähigkeit) beschränkten Frau ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters eingeht oder die zuvor bestehende Verwaltungsgemeinschaft (auf Klage der Frau
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Verankerungbis Verbällung |
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ist eine gewisse wirtschaftliche Reife zu fordern; deshalb läßt das Recht die
Geschäftsfähigkeit für V. und Verpflichtungen mit einem spätern Alter beginnen als die Erwerbsfähigkeit (s. Handlungsfähigkeit ). Personen, welche sich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
Öffnen |
, welche noch nicht die volle Handlungsfähigkeit (s. d.) erlangten, bedürfen zu V., durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, sondern veräußern (s. Veräußerung) oder sich verpflichten, der Einwilligung ihres gesetzlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
Öffnen |
, auch Großjährigkeit, Majorennität, die Stufe des menschlichen Alters, mit welcher die an ein jüngeres Alter geknüpften Schranken der Handlungsfähigkeit (s. d.) wegfallen. Nach Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875, an dessen Stelle 1. Jan. 1900
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0231,
Frau (Weib) |
Öffnen |
fast durchgängig kein Grund einer Beschränkung der Handlungsfähigkeit, wie das früher der Fall war. Die Geschlechtsvormundschaft über unverheiratete F. ist in Deutschland und andern Ländern durchgängig beseitigt. Eine Beschränkung tritt ein
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
Öffnen |
die Bewilligung etwa eine Hvpotheklöschung oder die Auflassung des Grundeigentums von dem dazu Legitimierten ausgegangen ist, ob derselbe handlungsfähig ist. Damit sind die richterlichen Befugnisse gegenüber dem frühern Rechtszustande eingeschränkt. (S
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Gerichtlicher Verweisbis Gerichtsassessor |
Öffnen |
. Die Abstufungen dieser Form sind zahllos, von den Idioten höhern Grades, die eben nur handlungsfähig sind, bis zu jenen geringen Graden angeborenen Schwachsinns, die man gemeinhin als Beschränktheit bezeichnet. In diese Kategorie gehören die besonders
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Luchssaphirbis Lucifer |
Öffnen |
freie Willensbestimmung ausgeschlossen ist, ist nicht mehr handlungsfähig. Doch gelten die Handlungen (Verpflichtungen und Veräußerungen), welche er in lichten Augenblicken vorgenommen hat, nach Gemeinem Recht auch, wenn er wegen seiner Krankheit
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